Bilanz der deutschen Außenpolitik gegenüber Turkmenistan seit 2007 und Konsequenzen für das geplante EU-Abkommen
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Ute Koczy, Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Amtsantritt von Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow 2007 hatten sich viele Hoffnungen auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage verbunden. Wiederholt versprach der Präsident Reformen und eine Verbesserung der Menschenrechtssituation. In einem Statement beim Gipfel der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Astana am 1. Dezember 2010 stellte Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow noch einmal heraus, dass sich Turkmenistan in einer Phase „ernsthafter Reformen“ befinde, die auf die Übernahme „moderner Standards und Normen“ in die Praxis der demokratischen Institutionen zielten, und dass sich die internationale Zusammenarbeit hier zuletzt „dynamisch entwickelt“ habe (www.osce.org/cio/73906). Am 8. Juli 2011 hat Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow Berichten zufolge erklärt, dass die im Exil lebenden Oppositionellen, die unter dem ehemaligen Präsidenten Saparmurat Nijasow gezwungen waren, das Land zu verlassen, für die Präsidentschaftswahlen 2012 nach Turkmenistan zurückkehren können. Viele Oppositionelle scheinen das Angebot von Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow annehmen zu wollen, sollte der Präsident ihnen Sicherheit vor Strafverfolgung zusichern.
Bisher haben sich die Hoffnungen auf einen Wandel jedoch nicht erfüllt, das Bekenntnis des Präsidenten zu Reformen erscheint vier Jahre nach seinem Amtsantritt als leeres Versprechen. Turkmenistan gilt nach wie vor als einer der repressivsten Staaten weltweit. Das Land gehört zu den neun Staaten der Welt, die bei der Bewertung der politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten durch die Nichtregierungsorganisation Freedom House in beiden Kategorien die schlechteste Wertung erhielten.
Ebenso wie die vorhergehenden Wahlen war auch die Wahl, die 2007 den jetzigen Präsidenten an die Macht brachte, weder frei noch fair. Die Demokratische Partei Turkmenistans, die den Präsidenten stellt, ist die einzige registrierte Partei. Sie wird nach Berichten der Nichtregierungsorganisationen von der Regierung kontrolliert, genau wie alle anderen Organisationen. Es ist demnach nicht möglich, eine von der Regierung unabhängige Partei oder Nichtregierungsorganisation zu gründen.
Freie und unabhängige Medien existierten in Turkmenistan nicht. Alle Medien befinden sich unter strikter staatlicher Kontrolle. Journalisten, die mit ausländischen Medien zusammenarbeiten, die für kritische Berichterstattung bekannt sind, werden eingeschüchtert und schikaniert. Reporter ohne Grenzen stuft Turkmenistan 2010 in Bezug auf Pressefreiheit vor Nordkorea und Eritrea auf den drittletzten Platz ein. Nur 1,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben laut dem Statistischen Bundesamt Zugang zum Internet. Dienste wie Facebook und Twitter sowie viele andere Webseiten sind gesperrt. Die Deutsche Welle hat nach eigenen Angaben ihre Ausstrahlung über Kurzwelle im gesamten russischsprachigen Raum und damit auch in Turkmenistan zum 30. Juni 2011 eingestellt, obwohl der Sender einer der wenigen war, die auch analog empfangen werden konnten.
Dissidentinnen und Dissidenten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger werden von der turkmenischen Regierung nach wie vor schikaniert, häufig willkürlich verhaftet und in unfairen Verfahren zu hohen Haftstrafen verurteilt. Folter und Misshandlungen in Gefängnissen sind weit verbreitet. Die Internetseite der turkmenischen Regierung verbreitet den Aufruf Präsident Gurbanguly Berdimuhamedows an das Ministerium für Nationale Sicherheit, all diejenigen zu bekämpfen, die „unseren demokratischen säkularen Rechtsstaat diffamieren und die Einigkeit und Solidarität unserer Gesellschaft zu zerstören suchen“. Politische Gefangene, die unter dem ehemaligen Präsidenten Saparmurat Nijasow in Haft kamen, sitzen Berichten zufolge weiterhin im Gefängnis. Oppositionelle berichten von sogenannten schwarzen Listen, die es nicht nur ihnen, sondern auch Verwandten verwehren, aus Turkmenistan auszureisen. Inzwischen sollen bis zu 30 000 Namen auf diesen Listen stehen. Im Februar 2011 wurde Berichten zufolge von einer innerstaatlichen Bewegung die „Charta 011“ veröffentlicht, die die Politik der turkmenischen Regierung öffentlich anprangert. Die Unterstützerinnen und Unterstützer bleiben aus Sicherheitsgründen bisher anonym.
Am 7. Juli 2011 explodierte nach Angaben verschiedener Zeitungen und Internetangaben der turkmenischen Diaspora ein Munitionslager in Abadan, bei dem nach inoffiziellen Angaben über 1 500 Menschen ums Leben gekommen sein sollen, die Regierung spricht lediglich von 15 Toten. Die Regierung scheint somit zu versuchen, gezielt zu desinformieren und einen gefährlichen Unfall bewusst zu verharmlosen.
Im April 2010 schloss die letzte unabhängig arbeitende internationale Nichtregierungsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ ihre Büros in Turkmenistan, da die weitere Zusammenarbeit mit der turkmenischen Regierung nicht mehr möglich gewesen sei. Die Organisation berichtete, dass sie von der turkmenischen Regierung angewiesen wurde, Statistiken zu fälschen und falsche Diagnosen zu stellen, um HIV-Infektionen und Tuberkulose-Erkrankungen zu verheimlichen. Turkmenistan ist für Menschenrechtsorganisationen seitdem kaum beziehungsweise nicht mehr zugänglich.
Auch die Religionsfreiheit unterliegt erheblichen Einschränkungen. Die Aktivitäten nicht registrierter Religionsgruppen sind verboten, wobei die Registrierung vielen Religionsgemeinschaften häufig ohne Angabe von Gründen verwehrt wird.
Ein weiteres Problem Turkmenistans ist die weit verbreitete Korruption. Auf dem Korruptionsindex der Nichtregierungsorganisation Transparency International belegte Turkmenistan 2010 Platz 172 von 178, nur in fünf Staaten der Welt wird die Korruption somit als noch gravierender wahrgenommen.
Die Europäische Union (EU) ist an einer Intensivierung der Beziehungen zu Turkmenistan interessiert. Im Frühjahr 2011 reiste eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Turkmenistan, um sich im Vorfeld der Unterzeichnung eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Turkmenistan über die Menschenrechtslage vor Ort zu informieren. Die Unterzeichnung des Abkommens wurde aufgrund der vorgefundenen schlechten Menschenrechtslage auf den Herbst 2011 verschoben. Verbesserungen bis zu diesem Zeitpunkt wurden angemahnt.
Für die EU ist Turkmenistan vor allem wirtschaftlich von Bedeutung. Turkmenistan ist eines der rohstoffreichsten Länder weltweit, es besitzt die drittgrößten Gasreserven des Planeten. Interesse an der Sicherung von turkmenischem Gas haben nicht nur Deutschland und die EU, sondern auch China. Deutsche Firmen wie Daimler AG, Siemens Aktiengesellschaft und die Deutsche Bank AG haben enge Geschäftsbeziehungen mit Turkmenistan. Geschäftspartner sind ausnahmslos staatliche Firmen oder Regierungsmitglieder persönlich. Der ehemalige Präsident Saparmurat Nijasow hatte nach Recherchen von Nichtregierungsorganisationen die absolute Verfügungsgewalt über das Konto der turkmenischen Regierung bei der Deutschen Bank AG in Turkmenistan.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in Turkmenistan seit Amtsantritt des amtierenden Präsidenten?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Statement des turkmenischen Präsidenten beim OSZE-Gipfel 2010 bezüglich der ernsthaften Reformbemühungen Turkmenistans?
Welche konkreten Programme und Projekte mit Menschenrechtsbezug sind bisher als Konsequenz der EU-Zentralasienstrategie in Turkmenistan umgesetzt worden, und wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
Besteht ein bilaterales Rücknahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan, und wenn ja, seit wann?
a) Wurden seit 2007 turkmenische Staatsbürger von Deutschland nach Turkmenistan ausgewiesen bzw. abgeschoben, und wenn ja, wie viele, und wie begründet die Bundesregierung diese Abschiebungen bzw. Ausweisungen vor dem Hintergrund der prekären Menschenrechtslage in Turkmenistan?
Wie sehen die derzeitigen konkreten zeitlichen und inhaltlichen Zielvereinbarungen im Menschenrechtsdialog von EU und Turkmenistan aus?
a) Wer ist auf beiden Seiten an diesem Dialog beteiligt?
b) Werden in diesen Dialog auch zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen, und wenn ja, welche?
c) Ist nach Ansicht der Bundesregierung auf Seiten der turkmenischen Regierung ein ernsthaftes Bemühen um konkrete Reformen im Menschenrechtsbereich und ein dementsprechend konstruktives Verhalten der turkmenischen Delegation im Menschenrechtsdialog zu erkennen, und wenn ja, wie zeigt sich dies in der Praxis?
d) Für wie erfolgreich hält die Bundesregierung den Menschenrechtsdialog mit Turkmenistan bisher?
e) Welche Schritte wurden von der turkmenischen Regierung in Bezug auf die Reform des Justizsystems unternommen?
f) Welche Fortschritte wurden im Bereich Pressefreiheit erreicht?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich des Zustandes der Gefängnisse und der Haftbedingungen in Turkmenistan?
a) Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung gegenüber der turkmenischen Regierung für eine Verbesserung der Haftbedingungen ein?
b) Wie erfolgreich waren die Bemühungen der Bundesregierung um bessere Haftbedingungen in turkmenischen Gefängnissen bisher?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Bewegung „Charta 011“?
a) Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des völkerrechtlich Möglichen für die Anliegen oppositioneller Bewegungen ein, und wenn ja, auf welche Weise?
b) Welche Erfolgschancen sieht die Bundesregierung für oppositionelle Bewegungen wie die „Charta 011“?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verhaftung und Verurteilung von Oppositionellen und von Menschenrechtsaktivisten in Turkmenistan?
a) In welcher Form kritisiert die Bundesregierung die Verhaftung und Verurteilung von Oppositionellen und von Menschenrechtsaktivisten in Turkmenistan, und wie hat die turkmenische Regierung darauf reagiert?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von schwarzen Listen der turkmenischen Regierung, die Oppositionellen, Menschenrechtsaktivisten und deren Verwandten die Ausreise aus Turkmenistan verwehren?
a) Hat die Bundesregierung die Ausreiseverbote gegenüber der turkmenischen Regierung angesprochen und verurteilt, und wenn ja, wie hat die turkmenische Regierung darauf reagiert?
Für wie vertrauenswürdig hält die Bundesregierung das Angebot des Präsidenten Gurbanguly Berdimuhamedow, allen im Exil lebenden Oppositionellen die Rückkehr zu den Wahlen 2012 nach Turkmenistan zu ermöglichen?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dieses Angebot Straffreiheit für die Oppositionellen umfasst?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Oppositionellen bei ihrer Rückkehr nach Turkmenistan in Sicherheitsbelangen zu unterstützen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vertagung der eigentlich für Juni geplanten Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens der EU mit Turkmenistan auf Herbst dieses Jahres, und inwiefern hat sie sich für die Vertagung eingesetzt?
Sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein solches Abkommen geschlossen werden, wenn die Menschenrechtslage in Turkmenistan nicht zufriedenstellend ist bzw. bis Herbst 2011 keine oder keine ausreichenden Verbesserungen zu erkennen sind?
a) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der Abschluss des Abkommens an eine Verbesserung der Menschenrechtssituation geknüpft wird?
b) Wird das Abkommen Klauseln enthalten, die auf einen besseren Menschenrechtsschutz im Land abzielen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Wird das Abkommen Bestimmungen zu Sanktionen im Falle fortgesetzter Menschenrechtsverletzungen beinhalten?
Welche Auswirkungen hat die Bewertung von Transparency International bezüglich der verbreiteten Korruption in Turkmenistan auf die Handels- und Investitionsbestrebungen Deutschlands, und wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den bevorstehenden Abschluss des Handels- und Partnerschaftsabkommens der EU mit Turkmenistan?
Mit welchen konkreten Mitteln und Projekten unterstützt die EU die Korruptionsbekämpfung in Turkmenistan?
Welche seriösen Belege für die Behauptungen der turkmenischen Regierung zum Umfang der Gasreserven hat die Bundesregierung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rohstoffförderung in Turkmenistan im Hinblick auf Transparenz der Zahlungsströme einerseits und im Hinblick auf die Einhaltung von sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards andererseits?
Welche deutschen und europäischen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im turkmenischen Rohstoffsektor aktiv?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob auch Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow die absolute Verfügungsgewalt über die Konten bei der Deutschen Bank AG hat, und falls ja, wie beurteilt sie diese Tatsache vor dem Hintergrund der rechtsstaatlichen Vorstellung von einer Gewaltenteilung zwischen Regierung und Staatsoberhaupt sowie der Budgethoheit der Parlamente?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob diese Konten nach den international geltenden Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche entsprechend überprüft wurden?
Hat sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund jemals gegenüber dem kontoführenden Institut für eine (zeitweise) Sperrung turkmenischer Konten eingesetzt (bitte für den Zeitraum 2005 bis 2011 einzeln aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Explosion eines Munitionslagers in Abadan/Turkmenistan am 7. Juli 2011?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einstellung der Kurzwellenausstrahlung der Deutschen Welle für Turkmenistan zum 30. Juni 2011?
Welche strategischen außen- und sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in Turkmenistan jenseits wirtschaftlicher Interessen, und welche Fortschritte wurden dabei erzielt?