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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Fähigkeitstransfer des Transporthubschraubers des Typs CH-53 zur Luftwaffe

Fähigkeitentransfers zwischen den Teilstreitkräften der Bundeswehr, Folgen einer möglichen Übergabe der Bundeswehr-Transporthubschrauber CH-53 vom Heer an die Luftwaffe, Konsequenzen für die Verfügbarkeit im Auslandseinsatz, Gründe für den derzeitigen Einsatz von Hubschraubern in allen drei Teilstreitkräften<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/678810. 08. 2011

Fähigkeitstransfer des Transporthubschraubers des Typs CH-53 zur Luftwaffe

der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundeswehr prüft, ihre Transporthubschrauber des Typs CH-53 künftig, anstelle des Heeres, der Luftwaffe zu unterstellen. Über die Hintergründe dieses Fähigkeitstransfers, die Kosten und Auswirkungen, liegen derzeit nur wenige Informationen vor. Lediglich Gespräche mit Soldatinnen und Soldaten sowie vereinzelte Presseberichte lieferten einen kleinen Einblick in die Überlegungen. Es ist zu befürchten, dass ein solcher Fähigkeitstransfer zu Problemen vor allem im Hinblick auf Verfügbarkeit und Übungsmöglichkeiten mit Hubschraubern dieses Typs führt. Nicht zuletzt sehen sich die Einheitsführer der CH-53-Hubschrauberstaffeln mit erheblichen Unsicherheiten in ihren Einheiten konfrontiert, denen sie aufgrund mangelnder Information nur schwer begegnen können. Im Sinne einer transparenten Kommunikation der Bundeswehrreform und der Einbindung aller Ebenen ist die Bundesregierung gefordert, Informationen zu einem möglichen Transfer der CH-53 vom Heer zur Luftwaffe darzulegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Fähigkeiten plant die Bundeswehr einer anderen Teilstreitkraft als bisher zu übertragen bzw. hat sie in den letzten fünf Jahren einer anderen Teilstreitkraft als bisher übertragen, und wie begründet sie diese Transfers jeweils?

Worin bestand der jeweilige Nutzen für die Bundeswehr im Ganzen und die betroffenen Teilstreitkräfte im Einzelnen?

2

Beabsichtigt die Bundeswehr ihre Transporthubschrauber des Typs CH-53 künftig anstelle des Heeres der Luftwaffe zu unterstellen?

a) Wurde bereits eine Entscheidung getroffen, und falls ja, wann?

b) Wem wurde diese Entscheidung offiziell auf welchem Weg mitgeteilt?

c) Wie begründet die Bundeswehr diesen Transfer?

3

Welche Gründe sprechen für einen Verbleib der CH-53 beim Heer?

a) Welche Vor- und Nachteile würden sich für das Heer aus einem Transfer der CH-53 ergeben?

b) Inwiefern nehmen Einheiten, die für Spezialeinsätze mit beispielsweise dem Kommando Spezialkräfte (KSK) eingesetzt werden, eine Sonderrolle bei den Überlegungen zu einem Transfer der CH-53 ein?

c) In welchem Maße würde sich die Verfügbarkeit des CH-53 für Einheiten des Heeres nach dem Transfer verändern?

d) Wie würden sich die Verfahren zur Beantragung der Unterstützung durch CH-53 für Einheiten des Heeres insbesondere im Hinblick auf Vorlauf bzw. Dauer und Umfang verändern?

e) Wie würde die Bundeswehr sicherstellen, dass die Übungsmöglichkeiten mit Einheiten des Heeres auch nach einem Transfer zur Luftwaffe unverändert bestehen bleiben?

4

Welche Gründe sprechen für einen Transfer der CH-53 zur Luftwaffe?

a) Welche Vor- und Nachteile würden sich für die Luftwaffe aus einem Transfer der CH-53 ergeben?

b) Inwiefern wäre mit einer Veränderung des Auftrags der CH-53-Staffeln zu rechnen?

c) Welchen Auftrag würden die CH-53 bei der Luftwaffe übernehmen?

d) Welche Auswirkungen würde die Bundeswehr auf die Zahl der Einheiten, Dienstposten, Standorte, an denen CH-53 betrieben werden, erwarten?

e) Wie würde die Bundeswehr sicherstellen, dass sich aus einem Transfer zur Luftwaffe keine Laufbahnnachteile für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten ergeben?

f) In welchem Maße würden Dienstposten des Heeres zum weiteren Betrieb der CH-53 zur Luftwaffe übertragen?

g) Wie würde die Bundeswehr sicherstellen, dass die betroffenen Soldatinnen und Soldaten im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Dienst durch einen Transfer zur Luftwaffe nicht übermäßig belastet werden?

h) Welche Kosten würde dieser Transfer voraussichtlich verursachen?

i) Welche konkreten Investitionen wären erforderlich, damit die CH-53 ihren Auftrag auch nach einem Transfer zur Luftwaffe erfüllen können?

5

Welche Sorgen im Hinblick auf einen Transfer der CH-53 zur Luftwaffe wurden durch Angehörige der betroffenen Einheiten bisher vorgebracht?

6

Welche Konsequenzen würden sich für die Verfügbarkeit der CH-53 im Auslandseinsatz ergeben?

7

Welche sonstigen Veränderungen würden sich für die CH-53-Staffeln aus einem Transfer zur Luftwaffe ergeben?

8

Warum werden nach wie vor drei Teilstreitkräfte Hubschrauberstaffeln vorhalten?

In welchem Maße wäre eine Bündelung der Fähigkeiten in einer Teilstreitkraft effektiver bzw. wirtschaftlicher?

Berlin, den 10. August 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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