Erfüllung des Koalitionsvertrags und von Ankündigungen der Bundesregierung im Hinblick auf verbraucherpolitische Vorhaben
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Konstantin von Notz, Markus Tressel, Dr. Gerhard Schick, Friedrich Ostendorff, Kerstin Andreae, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und FDP haben eine Vielzahl von verbraucherpolitischen Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, und die Bundesregierung haben in den Medien und in den Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 17/1005 und 17/3015, 17/5103 zahlreiche gesetzgeberische und politische Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Aussicht gestellt. Die Öffentlichkeit hat ein besonderes Interesse an den Fortschritten im Verbraucherschutz und an einer regelmäßigen und detaillierten Berichterstattung in diesem bürgernahen Politikfeld. Da ein Arbeitsplan des federführenden Bundesministeriums nie veröffentlicht wurde, sind interessierte Bürgerinnen und Bürger auf parlamentarische Auskünfte und Sachstandberichte zum Verbraucherschutz angewiesen. Nach Ablauf der halben Regierungszeit der derzeitigen Koalition droht eine Vielzahl an Ankündigungen im Verbraucherschutz unerfüllt zu bleiben. Eine fokussierte und zusammenhängende öffentliche Darstellung aller verbraucherpolitisch relevanten Fragestellungen ist für die Zukunft anzumahnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Welche verbraucherpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 24. November 2009 sind im Gesetzesblatt veröffentlicht und in Kraft getreten?
Gibt es einen verbraucherpolitischen Arbeitsplan der Bundesregierung für den Zeitraum bis zum September 2013, und wenn ja, wie sieht er aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere angesichts monatlicher Teuerungsraten von über 2 Prozent und seit Jahren sinkender Kaufkraft (Süddeutsche Zeitung vom 5. Juli 2011 „Ruheständler verlieren Kaufkraft, die Altersarmut nimmt zu – und die Politik streitet über die Folgen“)?
Welche Zwischenergebnisse liegen für die im Koalitionsvertrag angestrebten langfristigen Konzepte zur Finanzierung der Beratungs- und Informationsaktivitäten unabhängiger Verbraucherorganisationen vor?
Welche Ergebnisse gibt es nach der Zuwendung von öffentlichen Mitteln in Höhe von 10 Mio. Euro an die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz zu berichten?
Welche Maßnahmen des Dioxin-Aktionsplans im Hinblick auf Positivlisten und Haftung sind im Gesetzesblatt veröffentlicht und in Kraft getreten?
Welche Punkte sind noch offen?
Warum hat die Bundesregierung zur Vermeidung von Gammelfleischskandalen eine Verpflichtung für das Einfärben von K3-Schlachtabfällen nicht wie im Koalitionsvertrag vorgesehen eingeführt?
Welche Position vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Hinblick auf die von der Verbraucherschutzministerkonferenz geforderte Einführung eines farblichen Kontrollbarometers zur Darstellung der Ergebnisse von Lebensmittelüberwachungen?
In welchem Gesetz soll die bundeseinheitliche Regelung des Kontrollbarometers verankert werden?
Welche Position vertritt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Hinblick auf die von der Verbraucherschutzministerkonferenz geforderte Einführung eines farblichen Kontrollbarometers zur Darstellung der Ergebnisse von Lebensmittelüberwachungen?
Bis wann legt das BMELV einen Referentenentwurf für die bundeseinheitliche Regelung des Kontrollbarometers vor?
Wie bewertet die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt von Wahrheit und Klarheit Ausnahmen für sogenannte traditionelle Lebensmittel bei gesundheitsorientierten Nährwertprofilen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass auch für alkoholische Getränke eine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bestehen sollte, und was wird sie unternehmen, um dafür die Rechtsgrundlage zu schaffen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für alkoholische Getränke – genauso wie koffeinhaltige Limonaden – eine Warnpflicht gegenüber Schwangeren und Kindern bestehen sollte, und wird sie für einen entsprechenden Vorschlag bei der EU eine Notifizierung einleiten?
Wie bewertet die Bundesregierung das Erreichen der von ihr im Koalitionsvertrag formulierten Ziele „kein Anbieter soll sich der staatlichen Finanzaufsicht entziehen“ und „ein angemessener Anlegerschutz … wird prinzipiell unabhängig davon gewährleistet, welches Produkt oder welcher Vertriebsweg vorliegt“?
Wie bewertet die Bundesregierung das Erreichen eines vom Vertriebsweg unabhängigen Schutzniveaus für Verbraucherinnen und Verbraucher, vor dem Hintergrund, dass die von der Bundesregierung geplante Gewerbeaufsicht über die freien Finanzvermittler nach Auffassung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) lediglich zu einer „nicht im Kundeninteresse liegenden Scheinsicherheit führe …“ (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2011, S. 23)?
Warum sieht das gesetzliche Informationsblatt in der Anlageberatung gemäß § 31 des Wertpapierhandelsgesetzes keine Informationspflicht zu Provisionen vor?
Wie bewerten die Bundesministerien der Justiz (BMJ) und das BMWi die Eckpunkte des BMELV zur Honorarberatung im Finanzsektor, und wie sieht der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aus?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angestrebte Ziel zu erreichen, dass die Kunden „sämtliche Kosten und Provisionen einschließlich Rückvergütung schnell erkennen können“?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Kundennutzen von Finanzberatungen und zur Wirkung der Beratungsprotokolle bei Finanzberatungen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verständlichkeit von Produktinformationen von Finanzinstitutionen und Anlageberatern?
Wird die Bundesregierung eine Novelle der Insolvenzordnung und eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode für verschuldete Privatverbraucherinnen und -verbraucher vorlegen, und wenn ja, wann?
Welche Maßnahmen zur Begrenzung der Gebühren bei den sogenannten Pfändungskonten beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen?
Wie viele Kartellstrafen und Bußgelder wurden im Jahr 2010 im Finanzsektor gegen wen, und in welcher Höhe verhängt (bitte einzeln in tabellarischer Übersicht auflisten)?
Welche Ergebnisse hat die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überprüfung der Fahrgastrechte zu Tage gefördert?
Wie weit ist der mit einer Pressemitteilung des BMELV am 11. März 2011 angekündigte Aufbau des Forschungsnetzwerkes für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz, und welche Wissenschaftler sind in den Expertenpool aufgenommen worden (bitte Liste mit Namen, zugehöriger Forschungseinrichtung und Forschungsschwerpunkt)?
Wann enden die Abgabetermine der aktuell vergebenen Forschungsvorhaben im Verbraucherschutz (bitte in tabellarischer Übersicht mit Datum, Titel und Forschungsnehmer)?
Beabsichtigt die Bundesregierung den Entwurf aus dem BMJ für ein Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr um weitere Problemfälle bei besonderen Vertriebsformen zu erweitern, z. B. das Unterschieben von telefonisch geschlossenen Verträgen, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Regelungsbedarf bezüglich einheitlicher Standards gesetzlicher Schlichtungsstellen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung für den im Koalitionsvertrag geforderten Einsatz einer verständlichen Sprache im öffentlichen Raum, bei Gebrauchsanweisungen und in der Bürgerkommunikation ergriffen?
Aus welchen Gründen legt die Bundesregierung knapp zwei Jahre nach Regierungsantritt keine gesetzlichen Verbraucherschutzmaßnahmen zur Verbesserung des Schutzes persönlicher Verbraucherdaten und zur Regulierung des Umganges mit Geodaten und Geoinformationen, Funketiketten (RFID) oder auch Kundenprofilen vor?
Bis wann legt die Bundesregierung die angekündigten Vorschläge für eine Anpassung des Datenschutzes an das Internetzeitalter vor?
Welche Erkenntnisse im Hinblick auf einen gesetzlichen Reformbedarf hat die Bundesregierung bisher in dem seit knapp einem Jahr laufenden Prüfverfahren gewonnen (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/ 3015)?
Aus welchen Gründen legt die Bundesregierung seit 2009 der EU-Kommission keine nationalen Grenzwerte für Cadmium, Blei und polychlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vor, obwohl sie mehrfach erklärt hat, dass sie die Werte der EU-Richtlinie 2009/48/EG verringern möchte (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 17/1005)?
Warum hat die Terminfindung für ein Treffen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, mit den größten Wirtschaftsakteuren der Spielzeugbranche fast ein Jahr gedauert (Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/6688), und warum ist nach über neun Monaten nach der Ankündigung durch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle immer noch kein Termin für die deutsch-chinesische Arbeitsgruppe Produktsicherheit gefunden?
Wer gehört von deutscher Seite der deutsch-chinesischen Arbeitsgruppe Produktsicherheit an?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung nach dem Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen für die chemische Sicherheit von Plastikprodukten, Konservendosen, Plastikgeschirr, Baumaterialien wie Klebstoffen oder Fugenmörtel, Lebensmittelverpackungen, Zahnfüllungen, Kassenbons, Thermopapier für Faxgeräte und Quittungen, die alle Bisphenol A enthalten und mit denen Verbraucher bzw. Arbeitnehmer direkten Kontakt haben?
Wie bewertet die Bundesregierung die hohe Konzentration von Bisphenol A, die in mehreren Kindergärten gefunden wurde (taz vom 2. August 2011, „Giftige Chemikalie im Kindergarten“)?
Wann wird der verbraucherpolitische Bericht der Bundesregierung veröffentlicht (bitte Jahr und Kalendermonat angeben)?
Gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Wiederbelebung des reinen Biokraftstoffmarktes – die auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr mittelständische Marktvielfalt und eine ökologischere Alternative zum Oligopol der Mineralölkonzerne bescheren würde – umzusetzen, und wenn ja, wie?