BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Risikobewertung und Zulassung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat

Angaben zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat durch die EU-Kommission, wissenschaftliche Erkenntnisse über embryonale Missbildungen und DNA-Schädigungen, Maßnahmen zur Zulassungsbeschränkung, zu Höchstgrenzwerten für Rückstände und zur Sicherstellung von Nachweisverfahren, Menge der in Deutschland ausgebrachten glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel, Rückstände in Land- und Forstwirtschaft sowie im Grund- und Trinkwasser, weitere Angaben zur Toxizität und Risikobewertung<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

27.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/685825. 08. 2011

Risikobewertung und Zulassung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat

der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Glyphosat ist der weltweit meistgenutzte Herbizidwirkstoff und wird in verschiedenen Formulierungen und unter verschiedenen Markennamen (z. B. Roundup) vertrieben. Besonders in Ländern wie Argentinien, Brasilien und Paraguay hat sich infolge des verstärkten Anbaus von gentechnisch verändertes Soja die ausgebrachte Menge an glyphosathaltigen Herbiziden stark erhöht. Doch auch in Deutschland wird Glyphosat beim Anbau einer Vielzahl von Feldfrüchten, aber auch in der Forstwirtschaft und von Hobbygärtnern zur Unkrautbekämpfung eingesetzt.

Glyphosat wird in der Praxis nicht als Alleinwirkstoff ausgebracht, sondern in Kombination mit Zusatzstoffen wie POE-Tallowaminen (polyethoxylierte Alkylamine). Durch diese Zusätze wird die Toxizität des Herbizids erheblich und gezielt verstärkt. Nachdem sich Berichte über toxikologische Effekte durch POE-Tallowamine in glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln häuften, ordnete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei glyphosathaltigen Herbiziden, die in Deutschland eingesetzt werden, den Austausch des Netzmittels Tallowamin bis 2010 an. Weiterhin verbot das BVL im Januar 2010 die Verwendung von Futtermitteln, bei deren Anbau in Deutschland Spritzmittel eingesetzt wurden, die Tallowamine enthalten.

Bisher wurde Glyphosat selbst (ohne POE-Tallowamine) als ein Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln eingeschätzt, der sich im Vergleich zu anderen Pestizidwirkstoffen durch ein günstiges toxikologisches und ökotoxikologisches Profil auszeichnet. Seit einigen Jahren mehren sich jedoch Hinweise auf Gefahren für Mensch und Umwelt durch Glyphosat und glyphosathaltige Herbizide. So weisen neuere epidemiologische Studien unter anderem auf mögliche krebserregende, mutagene und fruchtbarkeitsmindernde Wirkungen von glyphosathaltigen Herbizidformulierungen bei verschiedensten Organismengruppen hin. Unter anderem publizierten Wissenschaftler aus Argentinien 2010 eine Studie, wonach Glyphosat Missbildungen bei Hühner- und Froschembryonen auslöst (Paganelli, A. et al., 2010).

2012 hätte auf EU-Ebene eine Überprüfung von Glyphosat stattfinden müssen, da das EU-Recht vorsieht, dass Pestizide zehn Jahren nach Zulassung erneut überprüft werden. Zuständig für die Bewertung von Glyphosat ist – im Auftrag der Europäischen Kommission – das BVL. Die Europäische Kommission verlängerte die Zulassung für Glyphosat – sowie 38 weitere Pestizide – außerplanmäßig im November 2010 (Richtlinie 2010/77/EU vom 10. November 2010). Nun kann Glyphosat ohne weitere Überprüfung bis 2015 genutzt werden, außerdem kann die bis dahin zu geholde Neubewertung auf Basis der Richtlinie 91/414/EU durchgeführt werden anstatt auf Basis der restriktiveren EU-Verordnung 1107/2009, die ab 2012 die Richtlinie 91/414/EU ersetzt.

Umwelt- und Verbraucherverbände und einige Wissenschaftler fordern angesichts der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnislage zu möglichen Umwelt- und Gesundheitsschäden eine Neubewertung glyphosathaltiger Herbizide.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Seit wann lagen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass die Europäische Kommission die Zulassung für Glyphosat verlängern will, und welche Position hat sie hierzu in den Gremien der EU vertreten?

2

Wurden im Rahmen der Verlängerung der Zulassung für Glyphosat auf EU-Ebene Auswertungen neuer wissenschaftlicher Studien zu Glyphosat durch das zuständige BVL an die Europäische Kommission weitergeleitet?

Falls ja, welche Studien wurden vom BVL hierfür ausgewertet, und warum wurden die Bewertungen des BVL nicht von der Europäischen Kommission berücksichtigt?

Falls nein, warum nicht?

3

Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Neubewertung von Glyphosat bis 2015 nach den Vorgaben der EU-Verordnung 1107/2009 erfolgen wird und nicht nach der Richtlinie 91/414/EU, die ab 2012 durch die EU-Verordnung 1107/2009 ersetzt wird?

Wenn nein, warum nicht?

4

Welche neuen wissenschaftlichen Studien hinsichtlich gesundheits- und/oder umweltgefährdender Auswirkungen sind seit der Zulassung von Glyphosat in der EU im Jahr 2002 erschienen (bitte tabellarische Aufstellung nach glyphosathaltiger Verbindung, Schadwirkung, Konzentration der glyphosathaltigen Verbindung, Erscheinungsjahr, Datenquelle)?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des staatlichen argentinischen Forschungsinstituts CONICET, wonach Glyphosat an Frosch- und Hühnerembryonen Entwicklungsstörungen, Schädigungen an den embryonalen inneren Organen (insbesondere denen des Verdauungsapparates), Missbildungen des Kopfes, der Augen und des Rückgrates, Wachstumsstörungen sowie Schädigungen des Nervensystems und Knochenwachstums hervorruft?

6

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass Frosch- und Hühnerembryonen mit menschlichen Embryonen vergleichbare Entwicklungsstadien durchlaufen?

Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung dann aus den Ergebnissen der CONICET-Studie im Hinblick auf die Entwicklung menschlicher Embryonen?

7

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass bereits die Vorgängerbehörde des BVL, die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), 1998 den seinerzeit zuständigen EU-Behörden über Studien zu Glyphosat berichtete, bei denen embryonale Missbildungen, wie z. B. am Skelett oder inneren Organen, festgestellt wurden, und dass diese Studien dem BBA von den Firmen vorgelegt wurden, die die Zulassung von Glyphosat beantragt haben?

8

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass Studien zu Glyphosat, bei denen embryonale Missbildungen festgestellt wurden, nicht singulär sind, sondern bei einer Neubewertung von Glyphosat berücksichtigt werden müssen?

9

Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angesprochenen Risiken für Mensch und Umwelt die Absicht, die Zulassung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland aufzuheben oder zu beschränken?

Wenn ja, in welchen Anwendungsbereichen sind Beschränkungen geplant?

Falls nein, auf welche wissenschaftlichen Studien stützt die Bundesregierung ihre Position?

10

Welche Ergebnisse hat die von der Europäischen Kommission vom BVL erbetene Prüfung der Studie des französischen Molekularbiologen Gilles-Eric Séralini von der Universität Caen ergeben, der bereits bei sehr geringe Konzentrationen von glyphosathaltigen Herbiziden Schädigungen der DNA von Humanzelllinien (aus der Plazenta) festgestellt hat?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Ergebnissen wie der in der Frage 10 genannten Studie, wonach bereits sehr geringe Konzentrationen glyphosathaltiger Formulierungen weit unterhalb der gültigen Höchstgrenzwerte zu toxischen Effekten führen können?

12

Welche Höchstgrenzwerte gelten derzeit für Glyphosatrückstände (bitte tabellarische Aufstellung nach Lebensmitteln, Futtermitteln, Katzen- und Hundefutter, Saatgut, Gewässer, Boden etc.)?

13

Wann, wie und durch wen wurden seit 2002 die Rückstandshöchstmengenwerte für Glyphosat oder POE-Tallowamine in den jeweiligen Bereichen (Lebens- und Futtermittel, Kleintiernahrung, Trinkwasser, Gewässer, Böden etc.) verändert?

Wie und auf Basis welcher wissenschaftlicher Studien wurden Erhöhungen oder Absenkungen von Rückstandshöchstmengenwerten begründet, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Änderungen?

14

Plant die Bundesregierung weitere Veränderungen von Grenzwerten für Glyphosatrückstände, und wenn ja, in welchen Bereichen und mit welcher Begründung?

15

Wird sich die Bundesregierung für eine Senkung von Rückstandshöchstmengenwerten einsetzen?

Wenn ja, welche neuen Werte strebt die Bundesregierung an?

Wenn nein, warum nicht?

16

Liegen für glyphosathaltige Verbindungen standardisierte Nachweisverfahren vor, um diese mit den üblichen Methoden zum simultanen Nachweis mehrerer Pflanzenschutzmittelrückstände erfassen zu können, und wenn ja, für welche Verbindungen?

Wenn nein, welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung, um die Entwicklung solcher Nachweisverfahren für glyphosathaltige Verbindungen durch die Hersteller bzw. die Wissenschaft sicherzustellen?

17

Wie viele Labore in Deutschland sind in der Lage, glyphosathaltige Verbindungen, Adjuvantien wie POE-Tallowamine und ihre Rückstände nachzuweisen, wie lange dauern die entsprechenden Tests, und wie viel kosten sie?

18

Welche Menge an glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wurden in Deutschland seit 1990 ausgebracht (bitte tabellarische Übersicht nach Menge in t und Jahr, Menge an Glyphosatwirkstoff, Adjuvantien, Zusatz- und Wirkstoffe, Aufgliederung nach Bundesländern)?

19

Welche Daten liegen der Bundesregierung über Rückstände vor, die durch den Gebrauch von glyphosathaltigen Herbiziden in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Landschaftspflege und in Privathaushalten in Böden und Gewässer eingetragen werden (bitte tabellarische Aufstellung nach Wirkstoff bzw. Metabolit, Rückstandsmenge, Ort der Rückstandsbelastung, vermuteter Quelle der Belastung, Datenquelle)?

20

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Rückständen von glyphosathaltigen Herbiziden in Importfuttermitteln wie Soja oder Mais vor (bitte tabellarische Aufstellung nach Futterpflanze, Rückstandsbelastung und Herkunftsland)?

21

Welche Grenzeinfuhrstellen in Deutschland oder anderen EU-Staaten sind im Rahmen der Importüberwachung für Rückstandskontrollen von Importfuttermitteln zuständig, die für Deutschland bestimmt sind?

22

Welche Daten liegen der Bundesregierung über Rückstände von Glyphosat, AMPA oder weiteren Metaboliten im Grundwasser vor (bitte tabellarische Zusammenstellung nach Stoff, Ort der Belastung, Höhe der Belastung, vermuteter Eintragsquelle, Erhebungsstelle)?

Inwieweit wurden Rückstände in Trinkwassereinzugsgebieten oder -anlagen festgestellt?

23

Inwiefern besteht ein nationales oder europäisches Rückstandsmonitoring für Glyphosat, d. h. bei welchen Produkten werden wie viele Proben in welchem Rhythmus auf Rückstände von Glyphosat, Adjuvantien (v. a. POE-Tallowamine) oder Glyphosat-Metaboliten (v. a. AMPA) untersucht?

24

Welchen Forschungs- und Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts aktueller Forschungsergebnisse der Universität Hohenheim (Institut für Kulturpflanzenernährung) bzw. US-amerikanischer Wissenschaftler hinsichtlich konkreter Hinweise darauf, dass der Einsatz glyphosathaltiger Formulierungen bei Kulturpflanzen Schädigungen am Wurzelsystem (z. B. Mycorrhiza-Degeneration), eine erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten und Pilzerkrankungen (Fusarien) sowie Ertragseinbußen durch eine sinkende Bodenfruchtbarkeit zur Folge hat?

25

Wurde vom BVL überprüft, ob der Austausch des Netzmittels Tallowamin in glyphosathaltigen Herbiziden bis 2010 erfolgt ist?

Falls ja, wie ist das Ergebnis der Überprüfung?

Falls nein, warum nicht?

26

Wie wird sichergestellt, dass Landwirte in Deutschland darüber informiert sind, dass sie keine Futtermittel verwenden dürfen, bei deren Anbau in Deutschland glyphosathaltige Herbizide eingesetzt wurden, die Tallowamine enthalten?

27

Aus welchen Gründen hat das BVL nur Auflagen für die Verfütterung von mit Glyphosat/POE-Tallowaminen behandelten Futtermitteln an Tiere erlassen, aber nicht für die mögliche Verwendung von Erntegut für die menschliche Ernährung?

28

Hält Monsanto seinen eingelegten Widerspruch gegen die dringende Empfehlung durch das BVL von 2008, polyethoxylierte Tallowamine in Glyphosat-Formulierungen durch andere Beistoffe zu ersetzen, nach wie vor aufrecht, und wie verhalten sich die anderen betroffenen Unternehmen?

29

Ist Monsanto der Aufforderung des BVL zur Vorlage weiterer Informationen und Studien bezüglich der tallowaminhaltigen Beistoffe nachgekommen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Unterlagen bezüglich Vollständigkeit, Aussagekraft und Inhalt?

30

Wurde die vom BVL angekündigte erneute Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat in der Kombination mit Tallowaminen enthalten, durchgeführt?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, wann ist dies geplant?

31

a) Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung, um eine bessere Erforschung der toxischen Effekte von Pestizidwirkstoffen im Zusammenwirken mit deren Beistoffen zu gewährleisten?

b) Inwieweit wird dem Sachverhalt, dass Beistoffe die Toxizität von Pestiziden erheblich steigern und ausweiten können, im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Rechnung getragen, und welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?

32

Wie hat sich der Einsatz von Roundup und anderen glyphosathaltigen Herbiziden in Deutschland (bitte Aufgliederung nach Bundesländern), in Europa, den USA, Argentinien, Brasilien und weltweit (bitte Aufgliederung nach Kontinenten) in den letzten 20 Jahren entwickelt?

33

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich einer eingetretenen bzw. zu erwartenden Zunahme bei der Verwendung glyphosathaltiger Formulierungen infolge von Entwicklungen der landwirtschaftlichen Praxis wie Zunahme von Mulchsaat, enge Getreidefruchtfolgen, Resistenzen bei Beikräutern, zunehmender Anwendung gegen Ausfallgetreide, zur Abreifebeschleunigung sowie zur Ernteerleichterung?

34

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Pflanzen in den Stellungnahmen der auf nationaler Ebene zuständigen Behörden der Einsatz herbizidresistenter Pflanzen zusammen mit dem ausgebrachten Herbizid hinsichtlich der Wirkung auf Organismen und Boden und der Möglichkeit von Rückständen in Lebens- und Futtermitteln berücksichtigt wird?

35

Wurden im Laufe des EU-rechtlichen Zulassungsverfahrens von herbizidresistenten gentechnisch veränderten Pflanzen vom Antragsteller eine Studie vorgelegt, bei denen der Einsatz herbizidresistenter Pflanzen zusammen mit dem ausgebrachten Herbizid hinsichtlich der Wirkung auf Organismen und Boden untersucht wurde?

36

Welche wissenschaftlichen unabhängigen Studien sind der Bundesregierung bekannt, bei denen der Einsatz herbizidresistenter Pflanzen zusammen mit dem ausgebrachten Herbizid hinsichtlich der Wirkung auf Organismen und Boden untersucht wurde?

Berlin, den 25. August 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen