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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Absetzbarkeit der Erstausbildung

Konsequenzen aus den Urteilen, künftige und rückwirkende Absetzbarkeit von Studienkosten und -gebühren, erwartete Mindereinnahmen und Entschädigungen für Länder und Kommunen, Auswirkungen des Urteils auf Studierende eines Fachs ohne engen Berufsbezug, Frauen, private gebührenpflichtige Hochschulen, gering oder durchschnittlich verdienende Absolventen sowie Studierende aus Elternhäusern mit geringem oder mittlerem Einkommen, im Koalitionsvertrag angekündigte Neuordnung der Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/687631. 08. 2011

Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Absetzbarkeit der Erstausbildung

der Abgeordneten Kai Gehring, Lisa Paus, Ekin Deligöz, Birgitt Bender, Katja Dörner, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Till Seiler, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 28. Juli 2011 (VI R 38/10 und VI R 7/10) entschieden, dass das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten auch dann nichts entgegensteht, wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hat. Es greife der Grundsatz, dass Aufwendungen nur dann als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn nicht der vorrangige Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug zur Anwendung kommt. In beiden Fällen seien aber die Kosten der Ausbildung hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit der Kläger veranlasst, so dass sie als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssten.

Unklar sind die Auswirkungen des Urteils zum einen bezogen auf Steuermindereinnahmen bzw. Steuerrückzahlungspflichten zum anderen bezogen auf eine mögliche Ungleichbehandlung von zum Beispiel Studienfächern, die per se keinen engen Berufsbezug aufweisen und so strukturell von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sein könnten. Unklar sind zudem die politischen Schlussfolgerungen der Bundesregierung bezogen auf Effizienz, Bürokratieaufwand, Gerechtigkeit und ihre Ziele der Ausbildungs- und Studienförderung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Teilt die Bundesregierung die in den Urteilen VI R 38/10 und VI R 7/10 des BFH vom 28. Juli 2011 formulierte Auffassung, dass Aufwendungen für eine Erstausbildung dann als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn der vorrangige Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug nicht zur Anwendung kommt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den genannten Urteilen?

2

Inwiefern plant das Bundesministerium der Finanzen (BMF), mit einem „Nichtanwendungserlass“ auf die in Frage 1 genannten Urteile zu reagieren?

3

Plant die Bundesregierung über eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG), beispielsweise eine präzisere Formulierung in § 12 Nummer 5 EStG, die Kosten des Studiums auch künftig von der Absetzbarkeit auszuschließen?

4

Plant die Bundesregierung die Studienkosten generell zum Abzug als Werbungskosten zuzulassen, und wird sie auch den Sonderausgabenabzug von Ausbildungskosten ebenfalls neu regeln?

5

Plant die Bundesregierung Studiengebühren bzw. Studienbeiträge zum Abzug als Werbungskosten zuzulassen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Anreiz für Länder, über die Einführung oder die Erhöhung von Studiengebühren ihre Einnahmeausfälle auf Bund und Kommunen zu überwälzen?

6

Welchen bürokratischen Mehraufwand sieht die Bundesregierung durch die in Frage 1 genannten Urteile des BFH auf die Finanzämter zukommen?

7

Was rät das BMF Betroffenen, um Aufwendungen steuerlich rückwirkend und zukünftig geltend machen zu können? Welche Fristen sind dabei aus Sicht des BMF einzuhalten?

8

In wie vielen Fällen rechnet die Bundesregierung mit der rückwirkenden freiwilligen Abgabe von Steuererklärungen durch Hochschul- und Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen bzw. Berufsanwärterinnen und -anwärtern für die entsprechenden Jahre (bitte nach Gruppe aufschlüsseln)?

9

In wie vielen Fällen rechnet die Bundesregierung damit, dass die Betroffenen aufgrund bereits bestandskräftiger Steuerbescheide für die betreffenden Jahre die Absetzbarkeit nicht mehr erhalten können?

10

Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung durch die Entscheidung jeweils rückwirkend und für die Zukunft jährlich, jeweils getrennt für Bund, Länder und Kommunen?

11

Plant die Bundesregierung die Länder und Kommunen zu entschädigen?

12

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Studierenden, die ein Fach ohne engen Berufsbezug studieren und dadurch den laut Urteil notwendigen „objektiven Zusammenhang mit ihrem späteren Beruf“ nicht herstellen können, und denjenigen Studierenden, die z. B. auf ein Lehramt hin oder Medizin studieren und später ihre Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzen können? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, will die Bundesregierung dieser Ungleichbehandlung entgegentreten, und wenn ja, wie?

13

Wie bewertet die Bundesregierung in einer stärkeren nachträglichen Ausbildungsförderung über eine steuerliche Entlastung die Gefahr, dass insbesondere Frauen, die öfter Teilzeit arbeiten oder in Elternzeit gehen, eine geringere oder gar keine Entlastung erhalten? Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Frauen auch aufgrund dieses finanziellen Nachteils stärker geneigt sind, auf ein Studium zu verzichten?

14

Welche Auswirkungen wird das Urteil nach Auffassung der Bundesregierung auf den Besuch von privaten gebührenpflichtigen Hochschulen haben?

15

Hielte es die Bundesregierung für gerecht, gut und überdurchschnittlich verdienenden Hochschulabsolventinnen und -absolventen über die steuerliche Absetzbarkeit wegen höherer Grenzsteuersätze eine höhere nachträgliche Förderung zuteilwerden zu lassen als gering bzw. durchschnittlich verdienenden Hochschulabsolventinnen und -absolventen?

16

Hielte es die Bundesregierung für gerecht, gut und überdurchschnittlich verdienenden Hochschulabsolventinnen und -absolventen über die steuerliche Absetzbarkeit eine höhere nachträgliche Förderung zuteilwerden zu lassen anstatt Studierenden aus Elternhäusern mit geringem oder mittleren Einkommen eine bessere Studienfinanzierung direkt und während ihres Studiums zur Verfügung zu stellen?

17

Deckt es sich mit den Zielen der Ausbildungs- und Studienförderung der Bundesregierung, gut und überdurchschnittlich verdienenden Hochschulabsolventinnen und -absolventen über die steuerliche Absetzbarkeit eine höhere nachträgliche Förderung zuteilwerden zu lassen als gering bzw. durchschnittlich verdienenden Hochschulabsolventinnen und -absolventen?

18

Deckt es sich mit den Zielen der Ausbildungs- und Studienförderung der Bundesregierung, gut und überdurchschnittlich verdienenden Hochschulabsolventinnen und -absolventen über eine steuerliche Absetzbarkeit eine höhere nachträgliche Förderung zuteilwerden zu lassen anstatt Studierenden aus Elternhäusern mit geringem oder mittlerem Einkommen eine bessere Studienfinanzierung direkt und während ihres Studiums zur Verfügung zu stellen?

19

Entspräche es den Kriterien eines effektiven und bürokratiearmen Mitteleinsatzes der Bundesregierung, gut und überdurchschnittlich verdienenden Hochschulabsolventinnen und -absolventen über eine höhere steuerliche Absetzbarkeit eine höhere nachträgliche Förderung zuteilwerden zu lassen als gering bzw. durchschnittlich verdienenden Hochschulabsolventinnen und -absolventen?

20

Entspräche es den Kriterien eines effektiven und bürokratiearmen Mitteleinsatzes der Bundesregierung, gut und überdurchschnittlich verdienenden Hochschulabsolventinnen und -absolventen durch die steuerliche Absetzbarkeit eine höhere nachträgliche Förderung zuteilwerden zu lassen anstatt Studierenden aus Elternhäusern mit geringem oder mittlerem Einkommen eine bessere Studienfinanzierung direkt und während ihres Studiums zur Verfügung zu stellen?

21

Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet bzw. plant sie, um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Auftrag umzusetzen, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten neu zu ordnen (Quelle: Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP; S. 12)? Falls noch keine Schritte eingeleitet wurden, wann und mit welchem Zeitplan plant die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode tätig zu werden?

Berlin, den 31. August 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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