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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Spezielle Milchprodukte für Kleinkinder und Säuglinge

Kritik an der so genannten &bdquo;Kleinkindermilch&ldquo; oder &bdquo;Kindermilch&ldquo; hinsichtlich der Ernährungsbedürfnisse von Kindern im Alter von ein bis drei Jahren, milchhaltige Beikostprodukte, Beurteilung gesundheitlicher Gefahren durch Über- bzw. Unterversorgung mit bestimmten Vitaminen und Spurenelementen sowie mit Eiweiß, Folgen für die Zulassungspraxis, Anforderungen der Verordnung über diätetische Lebensmittel, Verbraucherschutz, Bewertung von Kindermilch-Produktbeschreibungen<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

19.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/688401. 09. 2011

Spezielle Milchprodukte für Kleinkinder und Säuglinge

der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Säuglinge und Kleinkinder haben besondere Anforderungen an ihre Ernährung. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Nährwertprofils als auch hinsichtlich der Belastung durch Pestizide und Keime. Deshalb unterliegen Produkte, die sich an Säuglinge und Kleinkinder richten, besonderen, in der Diätverordnung geregelten, Auflagen.

In den vergangenen Monaten sind jedoch immer wieder Produkte, die für Säuglinge und Kleinkinder ausgelobt werden, in die Kritik von Wissenschaft, Verbraucherverbänden und Behörden geraten. Sie beanstandeten sowohl die gesundheitlichen Risiken für die kleinen Konsumenten wie auch unangemessen hohe Preise.

So warnte das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer Pressemitteilung vom 16. August 2011 vor Kleinkindermilchgetränken, die von den Herstellern als Ersatz für Kuhmilch angeboten werden. Das Bundesinstitut warnt, dass die Substitution von fettarmer Kuhmilch durch diese Produkte in der Kleinkindernährung zu einer Überversorgung mit bestimmten Nährstoffen und mit Fett führen könne.

Eine Studie der Verbraucherzentrale Hamburg vom August 2011 ermittelte, dass die Preise der Milchersatzgetränke bis zu 400 Prozent des Preises von Kuhmilch betragen. Von vielen Herstellern von Babynahrung werden außerdem Beikostprodukte für Kinder im zweiten Lebenshalbjahr angeboten, die auf der Basis von Kuhmilch hergestellt sind und als Cremespeisen, Joghurts, Milchdesserts oder Ähnliches vertrieben werden.

Die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. hat bereits im Jahr 2002 zu milchhaltiger Beikost (Joghurt, Quark) Stellung genommen und rät vom Einsatz solcher Produkte im ersten Lebensjahr ab, da dies zu einer übermäßigen Eiweißzufuhr und gesundheitlichen Belastungen für die Säuglinge führen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Teilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung, dass so genannte Kleinkindermilch oder Kindermilch nicht an die Ernährungsbedürfnisse von Kindern im Alter von ein bis drei Jahren angepasst sind und damit nicht die Anforderungen der Verordnung über diätetische Lebensmittel erfüllen?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen „Auf die Ernährung von Kleinkindern abgestimmt“, „kindgerechter zusammengesetzt als Kuhmilch“, „Anders als Kuhmilch ist sie (die Kindermilch) ideal auf die Bedürfnisse von Kleinkindern abgestimmt“, „gesünder als Kuhmilch“ die sich auf den Verpackungen von Kindermilchprodukten und auf den Werbeseiten für diese Produkte im Internet finden?

3

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer Überversorgung mit Vitaminen und Spurenelementen, etwa Eisen und Zink, durch den Ersatz von Kuhmilch durch „Kindermilch“ in der Kleinkindernährung, da diese Nährstoffe in den Ersatzprodukten in höherer Konzentration enthalten sind, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer Unterversorgung mit Calcium und Vitamin B2 durch den Ersatz von Kuhmilch durch „Kindermilch“ in der Kleinkindernährung, da diese Nährstoffe in den Ersatzprodukten in geringerer Konzentration enthalten sind, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus?

5

Hält die Bundesregierung die Bezeichnung „Kindermilch“ für lebensmittelrechtlich zulässig, vor dem Hintergrund, dass es sich bei diesen Produkten um erheblich veränderte Milch(substrate) handelt und damit bei einer „optimierten“ Milch bestimmte Nährstoffe künstlich verringert bzw. erhöht (speziell Eisen, Zink und Eiweiß) werden sowie „Kindermilch“ den Füllstoff Maltodextrin, Aromen, und Zusatzstoffe enthält, die in Kuhmilch nicht vorkommen?

6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diätische Lebensmittel für Kleinkinder nur zugelassen werden, wenn von ihnen keine gesundheitlichen Risiken ausgehen?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diätische Lebensmittel für Kleinkinder nur zugelassen werden, wenn sie einen wissenschaftlich nachgewiesenen Mehrwert für die Ernährung bieten?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Stellungnahme der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. aus dem Jahr 2002 nach der ein zusätzlicher Verzehr von Milch und Milchprodukten jenseits des empfohlenen Milch-Getreide-Breis über die Beikost keinen Nutzen, sehr wohl aber vermeidbare renale und metabolische Belastungen für den Säugling mit sich bringt?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer Überversorgung mit Eiweiß durch kuhmilchhaltige Beikostprodukte und die daraus resultierenden gesundheitlichen Belastungen, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus für die lebensmittelrechtliche Zulassungspraxis?

10

Hält die Bundesregierung Beikostprodukte wie Cremespeisen, Frucht-Joghurt-Breis, Puddings und Frischkäsezubereitungen, die für Kinder im zweiten Lebenshalbjahr angeboten werden, für an die Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen angepasst?

11

Hält die Bundesregierung solche Produkte für konform mit der Diätverordnung?

12

Welche Abwägung zwischen dem Vorsorgeprinzip des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und den geschäftlichen Interessen von Herstellen von Beikost wurden beim Inverkehrbringen milchhaltiger Beikostprodukte vorgenommen, und welche Erwägungsgründe führten zur Zulassung?

Berlin, den 1. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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