Situation der Integrationskurse
der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde die Integrationspolitik in Deutschland auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt: Während bis dahin kaum 10 Prozent der jährlichen Neuzuwanderinnen und -zuwanderer ein Sprachkurs angeboten wurde, erhalten nunmehr alle, die nach Deutschland einwandern, einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Dieser integrationspolitische Neuanfang wurde maßgeblich durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fühlen sich daher dem Gelingen der Integrationskurse im besonderen Maße verpflichtet.
1. Entwicklung der Teilnahme
Ausweislich der aktuellen Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben in den Jahren 2005 bis 2010
- 917 503 Personen eine Berechtigung für einen Integrationskurs erhalten,
- 689 003 Personen haben einen Integrationskurs begonnen und
- 403 274 Personen davon haben ihn beendet.
2010 lagen die Parameter im Vergleich zu 2009 wie folgt:
- Teilnahmeberechtigung: 115 427 Personen (– 21 Prozent)
- Beginn: 88 629 Personen (– 24 Prozent)
- Abschluss: 83 818 Personen (+ 15 Prozent).
Bei diesen Daten fällt auf, dass ein Viertel aller Berechtigten das Kursangebot nicht wahrgenommen hat und nur 58 Prozent aller Teilnehmenden sich zu einer Abschlussprüfung angemeldet haben.
Das BAMF kündigte an, „neue Wege“ beschreiten zu wollen, „um auch noch diejenigen zu erreichen, die im Sinne der nachholenden Integration bislang noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen haben“.
Von 2005 bis 2010 haben 537 556 Personen eine Teilnahmeberechtigung mit freiwilliger Teilnahmemöglichkeit erhalten. 409 126 (76 Prozent) von ihnen haben bislang freiwillig an dem Integrationskurs teilgenommen.
Von 2009 auf 2010 ist die Zahl der freiwillig Teilnehmenden überdurchschnittlich zurückgegangen – eine integrationspolitisch höchst unbefriedigende Entwicklung. 2010 wurden 52 565 Teilnahmeberechtigungen an Freiwillige erteilt (– 36 Prozent). Davon gingen 40 981 an sog. Altzuwanderer, deren Anteil sogar um 40 Prozent sank. Nur noch 40 520 der berechtigten Freiwilligen (– 38 Prozent) konnten 2010 tatsächlich an einem Integrationskurs teilnehmen. Der Rückgang bei den Altzuwanderern lag sogar bei ca. 41 Prozent.
Im Hinblick auf die dramatisch eingebrochene Zahl der Teilnehmenden weist das BAMF auf Folgendes hin: Diese Zahl werde „in den nächsten Jahren strukturell abnehmen, da nachwachsende Generationen das deutsche Bildungssystem durchlaufen und auf diese Weise von klein auf sprachlich gefördert werden. Für die kommenden Jahre ist also damit zu rechnen, dass die Teilnehmerzahlen der Integrationskurse im Bereich der nachholenden Integration zurückgehen werden.“
2. Effektivität einer leistungsbezogenen Kursdifferenzierung
Um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend ihrer Vorkenntnisse auf verschiedene Kursmodule aufzuteilen und damit eine weitgehende Homogenität in den Kursen zu erreichen, nehmen die Teilnahmeberechtigten vor Kursbeginn an dem Einstufungsverfahren „Einstufungssystem für die Integrationskurse in Deutschland“ teil.
Das vom Bundesministerium des Innern herausgegebene Evaluationsgutachten von Rambøll-Management über die Integrationskurse kam bereits im Jahr 2006 zu dem Ergebnis, dass der Einstufungstest nicht geeignet sei, die Teilnahmeberechtigten sinnvoll in lernhomogene Gruppen aufzuteilen. Darüber hinaus bieten nur die wenigsten Träger parallel stattfindende Kurse unterschiedlicher Lernprogression und Niveaustufen an. Praktisch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer würden unabhängig von ihrem Testergebnis dem nächsten Kurs zugeordnet, der bei dem Träger beginnt.
3. Entwicklung der Prüfungsabschlüsse
Um den Aufenthalt in Deutschland verfestigen zu können, müssen „ausreichende Sprachkenntnisse“ auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden (vgl. 9.2.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009).
Tatsächlich erreichten zwischen 2005 und 2007 aber nur 45 Prozent aller Kursabsolventinnen und -absolventen – und sogar nur 21 Prozent aller Teilnehmenden – in ihrer Abschlussprüfung das vorgeschriebene Niveau B1 (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 16/9222). Um diesen statistischen Missstand zu beheben, können Teilnehmende nunmehr auch mit einem Sprachniveau A2 den Abschlusstest des Integrationskurses „Deutsch-Test für Zuwanderer“ erfolgreich absolvieren. Die für eine Aufenthaltsverfestigung erforderlichen Spracherfordernisse wurden jedoch nicht abgesenkt – aufenthaltsrechtlich maßgeblich ist nach wie vor allein das Sprachniveau B1.
In den Jahren von 2008 bis 2010 haben 136 383 Personen die Prüfung auf dem Niveau B1 und 68 453 Personen auf dem Niveau A2 bestanden. 20 449 Personen haben den Kurs abgeschlossen ohne das Niveau A2 zu erreichen (dieser Wert wird erst mit Beginn des 2. Halbjahres 2009 erfasst).
Somit haben in den Jahren von 2008 bis 2010 zwar 89 Prozent der Kursabsolventen – aber nur 63 Prozent der Teilnehmenden – das „Zertifikat Deutsch“ erwerben können. Aber:
- „nur“ 60 Prozent der Kursabsolventinnen und -absolventen (50 Prozent der Teilnehmenden) erreichten das für eine Aufenthaltsverfestigung erforderliche Sprachniveau B1.
- 30 Prozent der Kursabsolventinnen und -absolventen (21 Prozent der Teilnehmenden) erzielten das Sprachniveau A2.
- 10 Prozent der Kursabsolventinnen und -absolventen (6 Prozent der Teilnehmenden) bestanden die Prüfung nicht. Wenn man hierzu noch die rund 100 000 Teilnehmenden hinzurechnet, die sich erst gar nicht zu einer Abschlussprüfung angemeldet haben, bleibt damit über ein Drittel aller, die seit 2008 einen Integrationskurs begonnen haben, ohne jeglichen Abschluss.
4. Sparmaßnahmen an den Integrationskursen 2010
Anstatt das Integrationskursangebot zu verbessern, hat die Bundesregierung 2010
- a) die Zulassung von freiwillig am Integrationskurs Teilnehmenden eingeschränkt. Rund 12 000 hochmotivierten Einwanderinnen und Einwanderern konnte daher im letzten Jahr kein Integrationskurs angeboten werden;
- b) die Mindestteilnehmerzahl für die Garantievergütung bei Alphabetisierungskursen von acht auf zehn Personen erhöht;
- c) erhebliche Einschnitte bei der Kinderbetreuung vorgenommen;
- d) Prüfungsteilnehmern, die das Sprachniveau „A2“ nicht erreichen, seither zu keinem Aufbausprachkurs mehr zugelassen;
- e) Angebotsbeschneidungen auch bei den beliebten Teilzeitkursen vorgenommen, die etwa 30 Prozent des Kursangebotes ausmachen. Hiervon betroffen sind insbesondere Personen mit Kinderbetreuungspflichten, Berufstätige oder lernschwächere Teilnehmende, die nicht über die zeitlichen oder persönlichen Möglichkeiten verfügen, um an intensiveren Kursen teilzunehmen.
Aus Sicht des BAMF sind aber nicht diese drastischen Mittelkürzungen „primär“ für den Einbruch der Teilnehmerzahlen ursächlich, sondern vielmehr der sinkende Bedarf (siehe Abschnitt 1).
5. Beschluss der Integrationsministerkonferenz 2011
Auf der 6. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder forderten diese den Bund Anfang 2011 u. a. auf,
- a) sicherzustellen, dass 2011 der Besuch eines Integrationskurses wieder ohne Wartezeiten möglich ist,
- b) die nachholende Integration zu forcieren,
- c) bis spätestens 2017 allen interessierten Menschen mit Migrationshintergrund den Besuch eines Integrationskurses zu ermöglichen,
- d) Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle berechtigten Zugewanderten einen Integrationskurs tatsächlich besuchen können,
- e) die 2010 eingeführten Einschränkungen (z. B. bei der Fahrtkostenerstattung, der Kinderbetreuung und den Teilzeitangeboten) zurückzunehmen,
- f) eine den Integrationskurs begleitende Kinderbetreuung durch Fachkräfte gemäß § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder speziell qualifizierte Tagespflegepersonen zu gewährleisten sowie
- g) den Kreis teilnahmeberechtigter Personen auf solche mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auszuweiten.
Eine Ausweitung der teilnahmeberechtigten Personen ist insbesondere für zwei Gruppen dringend notwendig. Zum einen für Personen mit einer Bleibeperspektive nach § 104a des Aufenthaltsgesetzes, zum anderen für Personen, denen internationaler Schutz gemäß § 25 Absatz 3 AufenthG gewährt wird. Artikel 33 Absatz 2 der Qualifikationsrichtlinie der EU (2004/83/EG) sieht schon jetzt für die letztgenannte Personengruppe den Zugang zu den Integrationsangeboten des aufnehmenden Mitgliedstaates vor. Zudem hat die EU-Kommission die Angleichung des Schutzstatus für Personen, denen ein Flüchtlingsstatus bzw. ein subsidiärer Schutz zu gewähren ist, zum Kernanliegen der künftigen „Asylstrategie der Europäischen Union“ erklärt (KOM(2008) 360, S. 4 ff.). Diesem Anliegen hat die Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Paktes zu Einwanderung und Asyl bzw. des Stockholmer Programms ausdrücklich zugestimmt.
6. Verschärfung der Integrationskursgesetzgebung
Kürzlich hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition beschlossen, dass bei solchen Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind, die Aufenthaltserlaubnis jeweils nur um „höchstens ein Jahr“ verlängert wird, solange die/der Betroffene den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder nicht den Nachweis erbracht hat, dass ihre/seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist (BGBl. I vom 23. Juni 2011, S. 1266).
7. Dialogforum „Sprache – Integrationskurse“
Ende August 2011 wurde der Abschlussbericht des 7. Dialogforums zum Nationalen Aktionsplan „Sprache – Integrationskurse“ veröffentlicht. Darin sind fünf, allgemein gehaltene operative Ziele enthalten:
- a) qualitative Weiterentwicklung des Integrationskurses durch digitale Medien,
- b) inhaltliche und organisatorische Fortentwicklung der Zusatzqualifizierung von Lehrkräften in den Integrationskursen,
- c) Beibehaltung eines flächendeckenden, bedarfsorientierten Integrationskursangebots unter Fortentwicklung der Kursqualität und Verbesserung des Zugangs,
- d) Steigerung der Qualität der Test- und Prüfungsverfahren im Integrationskurs sowie
- e) Erreichung spezieller Zielgruppen.
Daneben wurden zwei übergreifende Zielbestimmungen ohne operative Untersetzung vereinbart: Zum einen die Sicherung und Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Angebots der sprachlichen Bildung für Zugewanderte in Deutschland und zum anderen die qualitative Weiterentwicklung der Integrationskurse in Vorbereitung auf zukünftige Erfordernisse der Zielgruppenerreichung.
8. Statistische Lücken der Integrationskursgeschäftsstatistik
Viele wichtige Sachverhalte werden in der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF entweder nicht erhoben oder nicht veröffentlicht:
- a) Es fehlen Angaben zu der einen Integrationskurs begleitenden Kinderbetreuung.
- b) Das BAMF erfasst nicht, wie viele Personen Anträge auf Zulassung zu einem Integrationskurs bzw. auf eine Kinderbetreuung stellen. Wer aber die Nachfrage nicht erfasst, kann auch nicht prüfen, ob die Angebote ausreichen.
- c) Das BAMF erklärt, es könne trotz § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes nichts darüber aussagen, welchen Aufenthaltsstatus die Teilnehmenden der Integrationskurse haben, weil die entsprechenden Unterlagen hierzu „keine Angaben“ enthielten (Bundestagsdrucksache 16/9222 Antwort zu Frage 14).
- d) Bei den Eltern- und Frauen-, den Jugend- und den Alphabetisierungskursen wird lediglich die Zahl der Kursabsolventinnen und Kursabsolventen angegeben, nicht aber, ob die Teilnehmenden in der Lage waren, den Kurs auch erfolgreich mit dem „Zertifikat Deutsch“ abzuschließen. Ohne diese Daten kann aber die Effizienz bzw. ein etwaiger Nachsteuerungsbedarf für diese Kurse nicht ermittelt werden.
- e) Entgegen früherer Geschäftsstatistiken fehlen Angaben über Anträge und Bewilligungen von Kostenbefreiungen und Fahrtkostenzuschüssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Entwicklung der Teilnahme
1. Ist es der Bundesregierung gelungen, im Jahr 2010 bzw. im ersten Halbjahr 2011 allen Teilnahmeberechtigten ohne Wartezeit den Zugang zu einem Integrationskurs tatsächlich zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang von Teilnahmeberechtigungen bzw. der Integrationskursteilnahme von 2009 auf 2010 um 21 Prozent bzw. 24 Prozent?
3. Wie erklärt die Bundesregierung den überdurchschnittlichen Rückgang ausgerechnet der freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer um 36 Prozent bzw. 38 Prozent?
4. In welchem Ausmaß ist „für die kommenden Jahre damit zu rechnen, dass die Teilnehmerzahlen der Integrationskurse im Bereich der nachholenden Integration zurückgehen werden“ (bitte ausführen)?
- a) Gibt es hierfür auch Gründe jenseits dessen, dass „nachwachsende Generationen das deutsche Bildungssystem durchlaufen und auf diese Weise von klein auf sprachlich gefördert werden“, und wenn ja, welche?
- b) Wie kommt die Bundesregierung zu der Feststellung, dass für diesen Rückgang der Teilnehmerzahlen um bis zu 41 Prozent nicht die Mittelkürzungen der Bundesregierung, sondern „primär strukturelle Gründe“ schuld seien (bitte ausführen)?
5. Ist es – angesichts des nach wie vor starken Interesses gerade der bereits länger in Deutschland lebenden Einwanderinnen und Einwanderer – nach Auffassung der Bundesregierung nicht gerade das falsche integrationspolitische Signal, mit reduzierten Teilnehmerzahlen zu kalkulieren, anstatt alles zu versuchen, die Zugangszahlen gerade aus diesem Personenkreis (ggf. durch aktive Werbung, Einschaltung von Migrantenselbstorganisationen etc.) noch weiter zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?
6. Rechnet die Bundesregierung auch mit einem Rückgang der Zahl von Neuzuwanderinnen und -zuwandern, und wenn ja, bei welchen Einwanderergruppen bzw. innerhalb welcher Zeiträume?
7. Mit welchen Teilnehmerzahlen kalkuliert die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren vor diesem Hintergrund (bitte ausführen)?
8. Welche „neuen Wege“ will die Bundesregierung beschreiten, um auch jenen rund 230 000 Berechtigten die Teilnahme zu ermöglichen, die das Kursangebot bislang nicht wahrgenommen haben?
9. Plant die Bundesregierung ergänzend hierzu auch Maßnahmen, um den rund 285 000 Personen, die sich bislang nicht zu einer Abschlussprüfung ihres Integrationskurses angemeldet haben, dies doch noch zu ermöglichen, und wenn ja, welche?
Effektivität einer leistungsbezogenen Kursdifferenzierung
10. Was hat die Bundesregierung unternommen, um ihr Ziel, in den Integrationskursen möglichst lernhomogene Gruppen zu gewährleisten, besser umzusetzen?
11. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung versucht, die Schwächen des Einstufungsverfahrens zu beseitigen, auf die die Rambøll-Evaluation 2006 hingewiesen hat?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit auf Trägerseite endlich Kurse unterschiedlicher Lernprogression und Niveaustufen tatsächlich regelmäßig angeboten werden?
Entwicklung der Prüfungsabschlüsse
13. Welche Konzepte hat die Bundesregierung, damit künftig nicht mehr 40 Prozent der Kursabsolventinnen und -absolventen (= 50 Prozent der Teilnehmenden) am Ende des Integrationskurses das für eine Aufenthaltsverfestigung erforderliche Sprachniveau B1 verfehlen?
14. Was ist – aufenthaltsrechtlich gesehen – der Nutzen eines „Zertifikat Deutsch“-Abschlusses auf dem Sprachniveau A2?
15. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um insbesondere die über 100 000 Integrationskursteilnehmerinnen und -teilnehmer, die entweder keinen oder einen Abschluss unterhalb von A2 erreicht haben, weiter sprachlich zu fördern?
16. Wie viele der Kurswiederholer haben in den Jahren 2008 bis 2010 nachträglich das Niveau B1 bzw. das Niveau A2 erreicht, und wie viele haben ein Abschlussniveau unterhalb von A2 erreicht?
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden der Teilnehmenden von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenkursen sowie von Alphabetisierungskursen bei der Abschlussprüfung ihres Kurses (bitte ausführen)?
Sparmaßnahmen an den Integrationskursen 2010
18. Wie hoch waren die Einsparungen aufgrund der im April und Juli 2010 erfolgten Sparmaßnahmen im Einzelplan 06, und mit welchen diesbezüglichen Einsparungen rechnet die Bundesregierung derzeit für das Jahr 2011?
19. Haben sich die o. g. Sparmaßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung integrationspolitisch bewährt, und wenn nein, welche Korrekturen hält sie für angebracht?
20. Welchen integrationspolitischen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung davon, Personen, die in einem Integrations- bzw. Wiederholungskurs das Sprachniveau A2 nicht erreichen konnten, keine weiteren Sprachkursstunden zu bewilligen? Müssten diese Menschen nicht – im Gegenteil – besonders sprachpädagogisch unterstützt werden, und wenn nein, warum nicht?
Beschluss der Integrationsministerkonferenz 2011
21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Beschlüssen der 6. Integrationsministerkonferenz bezüglich
- a) Sicherstellung eines Kurszugangs ohne Wartezeiten,
- b) Forcierung der nachholenden Integration,
- c) Gewährleistung eines Kurszugangs für alle Interessenten bis 2017,
- d) Schaffung von Rahmenbedingungen, die allen Berechtigten einen Kurszugang ermöglichen,
- e) Rücknahme der 2010 eingeführten Einschränkungen,
- f) Gewährleistung einer qualifizierten Kinderbetreuung sowie
- g) eines Teilnahmeanspruchs auch für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 3, 4 Satz 2 und Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (bitte einzeln ausführen)?
22. Wie viele Personen leben in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 3 bzw. § 104a des Aufenthaltsgesetzes (bitte aufschlüsseln)?
23. Welchen haushalterischen Mehraufwand würde es bedeuten, nunmehr auch diesen beiden Personengruppen einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs zu gewähren? Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht diese Prognose?
Verschärfung der Integrationskursgesetzgebung
24. Mit welchem Sprachniveau (z. B. B1, A2) kann eine Person den „erfolgreichen Abschluss“ eines Integrationskurses im Sinne von § 8 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes nachweisen?
25. Sind solche Personen von der Einschränkung einer nur noch jeweils einjährigen Verlängerungsmöglichkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis ausgenommen, die – analog zu § 9 Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes – wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht imstande sind, die sprachlichen Voraussetzungen eines erfolgreichen Integrationskursabschlusses zu erfüllen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
26. Welcher integrationspolitische Nutzen besteht nach Ansicht der Bundesregierung darin, die Aufenthaltserlaubnis einer Person nur noch jeweils um ein Jahr zu verlängern, wenn sie die sprachlichen Voraussetzungen eines erfolgreichen Integrationskursabschlusses nicht erfüllt?
27. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die neue Regelung in § 8 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes gegen das Assoziationsrecht verstößt, und wenn nein, warum nicht (bitte auch im Lichte der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom März 2011 bzw. des entsprechenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ausführen)?
28. Welche anderen Möglichkeiten hat eine Person, um den Nachweis im Sinne von § 8 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes zu erbringen, dass ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist (bitte anhand von konkreten Beispielsfällen ausführen)?
Dialogforum „Sprache – Integrationskurse“
29. Welche Handlungsempfehlungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Angebots der sprachlichen Bildung für Zugewanderte sollten – dem Beschluss des Dialogforums zufolge – durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt werden?
30. Was schlägt das Dialogforum konkret vor, um
- a) das Einstufungssystem für die Integrationskurse zu optimieren bzw.
- b) die Verfahren zum Einbürgerungstest und zum bundesweiten Orientierungskurstest zu vereinheitlichen?
31. Welche Formen begleitender Kontrolle von Lernfortschritten im Integrationskurs will das Dialogforum
- a) für welche Zielgruppen,
- b) mit welchen Methoden,
- c) innerhalb welchen Zeitraums erproben?
32. Innerhalb welchen Haushaltsstitels wurden seit 2009 wie viele Haushaltsmittel im Rahmen der in Kooperation mit der Zeitbild Stiftung durchgeführten Motivationskampagne „Deutsch lernen, Deutschland kennen lernen“ verausgabt, deren Ziel es ist, Eltern mit Migrationshintergrund verstärkt anzusprechen bzw. für die Teilnahme am Integrationskurs zu gewinnen?
33. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Erfolg bzw. über den etwaigen Verbesserungsbedarf dieser Kampagne angesichts der deutlich gesunken Zahlen gerade auch der freiwillig teilnehmenden Altzuwanderer?
Statistische Lücken der Integrationskursgeschäftsstatistik
34. Wie viele Kinder wurden im Jahr 2010 parallel zu den Integrationskursen betreut, und in wie vielen Fällen geschah dies durch qualifizierte Fachkräfte (bitte aufschlüsseln nach Integrationskurs (allgemein) bzw. nach den jeweiligen Spezialkurstypen)? Welche Kosten sind dem Bund hierdurch entstanden?
35. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es sinnvoll und notwendig ist zu erfassen, wie viele Personen Anträge auf Zulassung zu einem Integrationskurs bzw. auf eine Kinderbetreuung stellen, um zu klären, inwiefern das Kursangebot ausreichend ist? Wenn ja, warum erfasst das BAMF entsprechende Daten nicht? Wenn nein, warum nicht?
36. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es sinnvoll und notwendig ist, den Aufenthaltsstatus einer Integrationskursteilnehmerin bzw. eines -teilnehmers entsprechend § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes statistisch zu erfassen, und wenn nein, warum nicht?
- a) Was müsste getan werden, damit das BAMF den Aufenthaltsstatus der Integrationskursteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer erfassen kann?
- b) Warum hat die Bundesregierung hierfür erkennbar nichts unternommen?
37. Warum werden in der aktuellen Integrationskursgeschäftsstatistik keine Angaben über Kostenbefreiungen bzw. Fahrtkostenzuschüsse mehr veröffentlicht?
- a) Wie viele Anträge auf Kostenbefreiungen bzw. Fahrtkostenzuschüsse wurden 2010 gestellt, und wie viele hiervon wurden bewilligt?
- b) Inwiefern haben sich die Sparmaßnahmen der Bundesregierung auf die Anträge bzw. Bewilligung von Fahrtkostenzuschüssen ausgewirkt?
38. Wann plant die Bundesregierung die erstmalige Veröffentlichung der nach dem neu eingefügten § 88a des Aufenthaltsgesetzes erhobenen Daten?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Ist es der Bundesregierung gelungen, im Jahr 2010 bzw. im ersten Halbjahr 2011 allen Teilnahmeberechtigten ohne Wartezeit den Zugang zu einem Integrationskurs tatsächlich zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?
Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang von Teilnahmeberechtigungen bzw. der Integrationskursteilnahme von 2009 auf 2010 um 21 Prozent bzw. 24 Prozent?
Wie erklärt die Bundesregierung den überdurchschnittlichen Rückgang ausgerechnet der freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer um 36 Prozent bzw. 38 Prozent?
In welchem Ausmaß ist „für die kommenden Jahre damit zu rechnen, dass die Teilnehmerzahlen der Integrationskurse im Bereich der nachholenden Integration zurückgehen werden“ (bitte ausführen)?
a) Gibt es hierfür auch Gründe jenseits dessen, dass „nachwachsende Generationen das deutsche Bildungssystem durchlaufen und auf diese Weise von klein auf sprachlich gefördert werden“, und wenn ja, welche?
b) Wie kommt die Bundesregierung zu der Feststellung, dass für diesen Rückgang der Teilnehmerzahlen um bis zu 41 Prozent nicht die Mittelkürzungen der Bundesregierung, sondern „primär strukturelle Gründe“ schuld seien (bitte ausführen)?
Ist es – angesichts des nach wie vor starken Interesses gerade der bereits länger in Deutschland lebenden Einwanderinnen und Einwanderer – nach Auffassung der Bundesregierung nicht gerade das falsche integrationspolitische Signal, mit reduzierten Teilnehmerzahlen zu kalkulieren, anstatt alles zu versuchen, die Zugangszahlen gerade aus diesem Personenkreis (ggf. durch aktive Werbung, Einschaltung von Migrantenselbstorganisationen etc.) noch weiter zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?
Rechnet die Bundesregierung auch mit einem Rückgang der Zahl von Neuzuwanderinnen und -zuwandern, und wenn ja, bei welchen Einwanderergruppen bzw. innerhalb welcher Zeiträume?
Mit welchen Teilnehmerzahlen kalkuliert die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren vor diesem Hintergrund (bitte ausführen)?
Welche „neuen Wege“ will die Bundesregierung beschreiten, um auch jenen rund 230 000 Berechtigten die Teilnahme zu ermöglichen, die das Kursangebot bislang nicht wahrgenommen haben?
Plant die Bundesregierung ergänzend hierzu auch Maßnahmen, um den rund 285 000 Personen, die sich bislang nicht zu einer Abschlussprüfung ihres Integrationskurses angemeldet haben, dies doch noch zu ermöglichen, und wenn ja, welche?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um ihr Ziel, in den Integrationskursen möglichst lernhomogene Gruppen zu gewährleisten, besser umzusetzen?
Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung versucht, die Schwächen des Einstufungsverfahrens zu beseitigen, auf die die Rambøll-Evaluation 2006 hingewiesen hat?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit auf Trägerseite endlich Kurse unterschiedlicher Lernprogression und Niveaustufen tatsächlich regelmäßig angeboten werden?
Welche Konzepte hat die Bundesregierung, damit künftig nicht mehr 40 Prozent der Kursabsolventinnen und -absolventen (= 50 Prozent der Teilnehmenden) am Ende des Integrationskurses das für eine Aufenthaltsverfestigung erforderliche Sprachniveau B1 verfehlen?
Was ist – aufenthaltsrechtlich gesehen – der Nutzen eines „Zertifikat Deutsch“-Abschlusses auf dem Sprachniveau A2?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um insbesondere die über 100 000 Integrationskursteilnehmerinnen und -teilnehmer, die entweder keinen oder einen Abschluss unterhalb von A2 erreicht haben, weiter sprachlich zu fördern?
Wie viele der Kurswiederholer haben in den Jahren 2008 bis 2010 nachträglich das Niveau B1 bzw. das Niveau A2 erreicht, und wie viele haben ein Abschlussniveau unterhalb von A2 erreicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden der Teilnehmenden von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenkursen sowie von Alphabetisierungskursen bei der Abschlussprüfung ihres Kurses (bitte ausführen)?
Wie hoch waren die Einsparungen aufgrund der im April und Juli 2010 erfolgten Sparmaßnahmen im Einzelplan 06, und mit welchen diesbezüglichen Einsparungen rechnet die Bundesregierung derzeit für das Jahr 2011?
Haben sich die o. g. Sparmaßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung integrationspolitisch bewährt, und wenn nein, welche Korrekturen hält sie für angebracht?
Welchen integrationspolitischen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung davon, Personen, die in einem Integrations- bzw. Wiederholungskurs das Sprachniveau A2 nicht erreichen konnten, keine weiteren Sprachkursstunden zu bewilligen? Müssten diese Menschen nicht – im Gegenteil – besonders sprachpädagogisch unterstützt werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Beschlüssen der 6. Integrationsministerkonferenz bezüglich
a) Sicherstellung eines Kurszugangs ohne Wartezeiten,
b) Forcierung der nachholenden Integration,
c) Gewährleistung eines Kurszugangs für alle Interessenten bis 2017,
d) Schaffung von Rahmenbedingungen, die allen Berechtigten einen Kurszugang ermöglichen,
e) Rücknahme der 2010 eingeführten Einschränkungen,
f) Gewährleistung einer qualifizierten Kinderbetreuung sowie
g) eines Teilnahmeanspruchs auch für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 3, 4 Satz 2 und Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (bitte einzeln ausführen)?
Wie viele Personen leben in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 3 bzw. § 104a des Aufenthaltsgesetzes (bitte aufschlüsseln)?
Welchen haushalterischen Mehraufwand würde es bedeuten, nunmehr auch diesen beiden Personengruppen einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs zu gewähren? Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht diese Prognose?
Mit welchem Sprachniveau (z. B. B1, A2) kann eine Person den „erfolgreichen Abschluss“ eines Integrationskurses im Sinne von § 8 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes nachweisen?
Sind solche Personen von der Einschränkung einer nur noch jeweils einjährigen Verlängerungsmöglichkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis ausgenommen, die – analog zu § 9 Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes – wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht imstande sind, die sprachlichen Voraussetzungen eines erfolgreichen Integrationskursabschlusses zu erfüllen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
Welcher integrationspolitische Nutzen besteht nach Ansicht der Bundesregierung darin, die Aufenthaltserlaubnis einer Person nur noch jeweils um ein Jahr zu verlängern, wenn sie die sprachlichen Voraussetzungen eines erfolgreichen Integrationskursabschlusses nicht erfüllt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die neue Regelung in § 8 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes gegen das Assoziationsrecht verstößt, und wenn nein, warum nicht (bitte auch im Lichte der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom März 2011 bzw. des entsprechenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ausführen)?
Welche anderen Möglichkeiten hat eine Person, um den Nachweis im Sinne von § 8 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes zu erbringen, dass ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist (bitte anhand von konkreten Beispielsfällen ausführen)?
Welche Handlungsempfehlungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Angebots der sprachlichen Bildung für Zugewanderte sollten – dem Beschluss des Dialogforums zufolge – durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt werden?
Was schlägt das Dialogforum konkret vor, um
a) das Einstufungssystem für die Integrationskurse zu optimieren bzw.
b) die Verfahren zum Einbürgerungstest und zum bundesweiten Orientierungskurstest zu vereinheitlichen?
Welche Formen begleitender Kontrolle von Lernfortschritten im Integrationskurs will das Dialogforum
a) für welche Zielgruppen,
b) mit welchen Methoden,
c) innerhalb welchen Zeitraums erproben?
Innerhalb welchen Haushaltsstitels wurden seit 2009 wie viele Haushaltsmittel im Rahmen der in Kooperation mit der Zeitbild Stiftung durchgeführten Motivationskampagne „Deutsch lernen, Deutschland kennen lernen“ verausgabt, deren Ziel es ist, Eltern mit Migrationshintergrund verstärkt anzusprechen bzw. für die Teilnahme am Integrationskurs zu gewinnen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Erfolg bzw. über den etwaigen Verbesserungsbedarf dieser Kampagne angesichts der deutlich gesunken Zahlen gerade auch der freiwillig teilnehmenden Altzuwanderer?
Wie viele Kinder wurden im Jahr 2010 parallel zu den Integrationskursen betreut, und in wie vielen Fällen geschah dies durch qualifizierte Fachkräfte (bitte aufschlüsseln nach Integrationskurs (allgemein) bzw. nach den jeweiligen Spezialkurstypen)? Welche Kosten sind dem Bund hierdurch entstanden?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es sinnvoll und notwendig ist zu erfassen, wie viele Personen Anträge auf Zulassung zu einem Integrationskurs bzw. auf eine Kinderbetreuung stellen, um zu klären, inwiefern das Kursangebot ausreichend ist? Wenn ja, warum erfasst das BAMF entsprechende Daten nicht? Wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es sinnvoll und notwendig ist, den Aufenthaltsstatus einer Integrationskursteilnehmerin bzw. eines -teilnehmers entsprechend § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes statistisch zu erfassen, und wenn nein, warum nicht?
a) Was müsste getan werden, damit das BAMF den Aufenthaltsstatus der Integrationskursteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer erfassen kann?
b) Warum hat die Bundesregierung hierfür erkennbar nichts unternommen?
Warum werden in der aktuellen Integrationskursgeschäftsstatistik keine Angaben über Kostenbefreiungen bzw. Fahrtkostenzuschüsse mehr veröffentlicht?
a) Wie viele Anträge auf Kostenbefreiungen bzw. Fahrtkostenzuschüsse wurden 2010 gestellt, und wie viele hiervon wurden bewilligt?
b) Inwiefern haben sich die Sparmaßnahmen der Bundesregierung auf die Anträge bzw. Bewilligung von Fahrtkostenzuschüssen ausgewirkt?
Wann plant die Bundesregierung die erstmalige Veröffentlichung der nach dem neu eingefügten § 88a des Aufenthaltsgesetzes erhobenen Daten?