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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aktivitäten und Positionen der Bundesregierung im Bereich der Chemikalienpolitik auf nationaler und europäischer Ebene

Schwerpunkte und Handlungsbedarf in der Chemikalienpolitik, Förderung der sogenannten Grünen Chemie, Human-Bio-Monitoring, Angaben zur Qualität der Umsetzung der EG-REACH-Verordnung, Angaben zur EG-Verordnung über die Aus- und Einfuhr von gefährlichen Chemikalien, Phtalate und Weichmacher in Alltagsprodukten, Nanomaterialien in Alltagsprodukten<br /> (insgesamt 55 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/695508. 09. 2011

Aktivitäten und Positionen der Bundesregierung im Bereich der Chemikalienpolitik auf nationaler und europäischer Ebene

der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Neue Stoffe wie Nanopartikel und Umwelthormone stellen die europäische und nationale Chemikalienpolitik vor neue Herausforderungen. Eine Überarbeitung von REACH ist lange geplant und notwendig, zudem wird auch gerade die EU-Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien neu gefasst. In den letzten zwei Jahren hat das Thema Chemikalienpolitik kaum eine Rolle gespielt, auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde es nur am Rande erwähnt. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, genauere Informationen über die Positionen und Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich der Chemikalienpolitik zu erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen55

1

Was sind die aktuellen Schwerpunkte der Chemikalienpolitik der Bundesregierung?

2

In welchen Bereichen der Chemikalienpolitik sieht die Bundesregierung derzeit dringenden Handlungsbedarf?

3

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Förderung der sogenannten Grünen Chemie?

Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen oder plant sie noch zu ergreifen, um die sogenannte Grüne Chemie zu fördern, und welche Ergebnisse haben diese bisher erzielt?

4

Welche Aktivitäten auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Beschleunigung nationaler Verfahren in der Stoffpolitik, ohne Standardabsenkung, umzusetzen?

5

Liegen der Bundesregierung bereits erste Ergebnisse der Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Verband der Chemischen Industrie e. V. zum Human-Biomonitoring vor?

Wenn ja, was sind die Kernaussagen?

Wenn nein, wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der Umsetzung von REACH in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union ein?

7

Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die maßgeblichen Schwächen bei der Umsetzung von REACH in Deutschland und der Europäischen Union?

8

Welche Maßnahmen kann und wird die Bundesregierung ergreifen, um vorhandene Schwächen bei der Umsetzung von REACH abzubauen?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der von den Chemieunternehmen eingereichten REACH-Registrierungsdossier ein, und teilt sie die vom Präsidenten des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth am 1. August 2011 in der Sendung Umwelt und Verbraucher des Deutschlandfunkes geäußerte Ansicht, dass es zu viele Dossiers von nicht ausreichender Qualität gibt und der Mangel an qualifizierten Daten es den zuständig Behörden erschwert eine ordnungsgemäße Beurteilung der Dossiers vorzunehmen und eventuell zur Ziehung falscher Schlussfolgerungen führen kann?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diesen Mangel zu beheben?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth, dass ab dem Jahr 2012 die Zahl der von den deutschen Behörden unter REACH zu überprüfenden Stoffe massiv ansteigen wird (vgl. Umwelt und Verbraucher, 1. August 2011)?

Wenn nein, warum nicht?

11

Sollte die Bundesregierung davon ausgehen, dass die Zahl der unter REACH zu überprüfenden Stoffe im Jahr 2012 massiv steigen wird, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten haben, um diese Überprüfungen durchzuführen?

12

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Überprüfung der Chemikalienverordnung REACH auf europäischer Ebene?

13

Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit ein, den Einsatz sogenannter Nanomaterialien unter REACH umfassend zu regeln?

14

Sind der Bundesregierung derzeit Überlegungen zur Regulierung des Einsatzes von Nanomaterialien auf der Ebene der europäischen Union bekannt?

Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu ihnen?

15

Welche konkreten Arbeitsergebnisse hat die Unterarbeitsgruppe zu Nano und REACH (REACH Implementation Projects on Nanomaterials – RIPoNS) der „CASG Nano“, die auf Ebene der Europäischen Union eingerichtet wurde, bisher vorgelegt, welche konkreten Handlungsempfehlungen zur Anpassung von REACH und zur Regulierung von Nanomaterialien lassen sich daraus ableiten, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?

16

Welche Vorschläge zur Regulierung und besseren Überwachung des Einsatzes von Nanomaterialien außerhalb von REACH werden derzeit in der Europäischen Union diskutiert, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesen?

17

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr für Mensch und Umwelt durch hormonell wirkende Schadstoffe ein, und sieht sie es als notwendig an, über die bestehenden Regelungen hinaus Schutzmaßnahmen zu ergreifen?

Wenn ja, welche Schutzmaßnahmen ergreift die Bundesregierung oder wird sie ergreifen?

18

Sind die derzeitigen Regelung im Rahmen von REACH aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um auch den Einsatz von problematischen Stoffen, beispielsweise hormonell wirksamen Substanzen, in Importprodukten zu regulieren?

19

Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Erweiterung von REACH, insbesondere um die vom Umweltbundesamt (vgl. Umweltbundesamt 2011: Karzinogene, mutagene, reproduktionstoxische und andere problematische Stoffe in Produkten) identifizierten problematischen Stoffe in Alltagsprodukten, die bisher nicht ausreichend von REACH reguliert werden, ein?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, ob derzeit auf der Ebene der Europäischen Union Vorschläge diskutiert werden, die REACH-Verordnung dahingehend zu stärken, dass auch importierte Produkte stärker reglementiert werden können und für diese die gleichen hohen Schutzanforderungen gelten wie für innerhalb der Europäischen Union hergestellte Produkte?

Wenn ja, wie sehen diese Vorschläge aus, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu ihnen?

Wenn nein, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine solche Erweiterung von REACH, und welche Maßnahmen ergreift sie, um diese in der Europäischen Union voranzubringen?

21

Sieht die Bundesregierung es als ein Versäumnis und problematisch an, dass sich bisher keine Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste finden, die speziell aufgrund ihrer hormonellen Eigenschaften ausgewählt wurden?

Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung dies als unproblematisch an?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dies möglichst schnell zu ändern?

22

Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, dass anders als in der bisherigen Risikobewertung von Chemikalien unter REACH diese Chemikalien nicht mehr allein getrennt voneinander betrachten werden sollen, sondern die sogenannten Kombinationseffekte stärker berücksichtigt werden müssen?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um dies sicherzustellen?

23

Sieht die Bundesregierung derzeit zusätzlich Handlungsbedarf zur besseren Regulierung von Phtalaten und anderen krebserregenden Weichmacher innerhalb der REACH-Verordnung?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, aus welchen Gründen sieht sie die gegenwärtigen Regelungen als ausreichend an?

24

Müssen aus Sicht der Bundesregierung neben den Phtalaten DEHP, DBP und BBP die schon in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen wurden und deren Zulassung ab 2015 reglementiert wird, weitere Phtalate unter REACH reguliert werden, und wenn ja, welche?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

25

Wie hat die Europäische Kommission auf das von der Bundesregierung übermittelte Dossier zu Polyzyklisch Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) reagiert, in dem vorgeschlagen wird, PAK in Verbraucherprodukten auf maximal 0,2 mg/kg zu begrenzen, und gibt es derzeit Überlegungen auf europäischer Ebene diesen Vorschlag umzusetzen?

Wenn ja, wann ist mit einem Regulierungsvorschlag zu rechnen, und wie wird dieser ausgestaltet sein?

26

Teilt die gesamte Bundesregierung die Position des Bundesinstitut für Risikobewertung zur Definition von endokrinen Disruptoren, die dieses gemeinsam mit dem britischen Chemicals Regulation Directorate im Rahmen des Positionspapiers „Regulatory Definition of an Endocrine Disrupter in Relation to Potential Threat to Human Health“ entwickelt hat?

27

Möchte die Bundesregierung bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Chemikalien im Rahmen von REACH zukünftig die sogenannte Cut-off-Regelung abschaffen, die ein automatisches Verbot von Pestiziden bewirkt, wenn diese schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, und eine Rückkehr zu klassischen Risikobewertungsmaßnahmen vornehmen, wie es das gemeinsame Positionspapier des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des britischen Chemicals Regulation Diretorate zur Definition von endokrinen Disruptoren nahelegt?

Wenn ja, mit welcher Begründung vertritt die Bundesregierung diese Position?

28

Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden Vorschlag zur Neufassung der EU-Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-Verordnung), und welche eventuellen Änderungsvorschläge wird die Bundesregierung in die Verhandlungen auf der europäischen Ebene einbringen?

29

Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung in der jetzigen Regelung der PIC-Verordnung Wettbewerbsnachteile für Deutschland bei der Ausfuhr von Chemikalien, und wem gegenüber hat Deutschland diese Wettbewerbsnachteile?

30

Sieht die Bundesregierung das in Artikel 14 des Entwurfs der neugefassten PIC-Verordnung vorgeschlagene Verfahren, dass beim Handel mit gefährlichen Chemikalien eine Nichtäußerung des Importlandes nach einem bestimmten Zeitraum als Zustimmung gewertet wird, als ein gutes Instrument zum Abbau der Wettbewerbsnachteile für Deutschland an?

31

Sieht die Bundesregierung auch durch das vorgeschlagene Verfahren, dass beim Handel mit gefährlichen Chemikalien eine Nichtäußerung des Importlandes nach einem bestimmten Zeitraum als Zustimmung gewertet wird, weiterhin die Ziele der Rotterdamer Konvention voll erfüllt, die sicherstellen sollen, dass Entwicklungs- und Schwellenländer, die nur über unzureichende Kapazitäten bei der Bewertung und Überwachung gefährlicher Chemikalien verfügen, von allen notwendigen und verfügbaren Informationen im vollem Umfang in Kenntnis gesetzt werden, bevor die Entscheidung zu einer Einführung gefällt wird?

32

Sieht die Bundesregierung die Erfüllung hoher Umwelt- und Sicherheitsstandards bei der Einführung von Chemikalien in Drittländer gegeben, wenn; wie für die Neufassung der PIC-Verordnung vorgeschlagen, eine Nichtäußerung eines Landes unter bestimmten Bedingungen als Zustimmung interpretiert werden kann?

Wenn ja, auf welchen Annahmen beruht diese Einschätzung?

33

Wie beurteilt die Bundesregierung die von europäischen Nichtregierungsorganisationen geäußerte Kritik, dass durch die neue Regelung innerhalb der PIC-Verordnung für Länder außerhalb der Europäischen Union die Gefahr einer Standardabsenkung besteht, wenn die Ländern nicht mehr explizit der Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien zustimmen müssen?

34

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Umweltorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), dass auf nationaler Ebene Handlungsbedarf bei der Regulierung des Einsatzes von Phtalaten und anderen Weichmachern in Alltagsprodukten besteht?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form, und welche Produktgruppen sind vorrangig zu regeln?

35

Welche Forschungsprojekte im Bereich der Erforschung der Risiken für Umwelt und Mensch durch Phtalate und Weichmacher hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislatur gefördert, und welche Ergebnisse liegen bisher vor?

Sollten keine Projekte gefördert worden sein, worin liegen die Gründe dafür?

36

Welche Forschungsprojekte zur Überprüfung des toxikologischen Grenzwertes für Bisphenol A hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislatur gefördert, und welche Ergebnisse liegen bisher vor?

37

Ist die Weichmacher- und/oder Phtalatfreiheit ein Kriterium bei den Beschaffungsrichtlinien für Bundesministerien und nachgeordnete Behörden?

Wenn nein, ist eine Einführung geplant, oder wird sie aus spezifischen Gründen als für nicht nötig angesehen?

38

Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die tatsächliche tägliche Aufnahmemenge und die toxikologischen Gesamtbelastung (sogenannte Hintergrundbelastung) von Bisphenol A bei Säuglingen, Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern?

39

Hat die Bundesregierung mittlerweile Informationen aus der amtlichen Überwachung zur Migration von Bisphenol A aus Spielzeug eingeholt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3809)?

40

Wie möchte die Bundesregierung den ausreichenden Schutz insbesondere von Kindern vor Bisphenol A und anderen hormonellen Schadstoffen sicherstellen?

41

Sieht es die Bundesregierung als notwendig an, angesichts zur Verfügung stehender geeigneter Ersatzstoffe sich auf der europäischen Ebene für ein allgemeines Verbot von Bisphenol A und anderen hormonellen Schadstoffen einzusetzen, und welche Aktivitäten unternimmt sie derzeit in diesem Bereich?

Wenn nein, aus welchen Gründe sieht es die Bundesregierung für nicht notwendig an?

42

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Nanomaterialien, die in die Umwelt exponiert werden können, rückverfolgen zu können?

Welche Rolle kommt hierbei einer umfassenden Datensammlung zum Einsatz von Nanoprodukten im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Umwelt zu?

43

Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines Produktregisters für rechtlich machbar, und wird sie sich dafür einsetzen?

44

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands vom 23. Mai 2011, wonach ein Nanoproduktregister notwendig sei, um Bürgerinnen und Bürgern einen direkten Zugang zu Informationen über Nanoprodukte zu ermöglichen?

45

Wird die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) vom 1. September 2011 das Vorsorgeprinzip als Leitprinzip im Umgang mit Unsicherheiten bei der Nanotechnologie anwenden?

46

Wird die Bundesregierung die vom SRU vorgeschlagenen Instrumente für den Umgang mit Nanomaterialien oder Nanoprodukten (z. B. Meldepflicht, Kennzeichnungspflicht, Registrierungspflicht, Gefährdungshaftung etc.) umsetzen?

47

Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Diskussion zur Erarbeitung einer einheitlichen Definition von Nanomaterialien auf EU- und internationaler Ebene (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD)?

48

Mittels welcher konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Sonnenschutzmittel mit nanoskaligem Titandioxid in Sprayform auf dem Markt sind, die laut Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5744 nicht als sicher betrachtet werden können?

49

Enthalten die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 bzw. die Verordnung (EG) Nr. 258/97, nach denen Lebensmittel bzw. Lebensmittelzusatzstoffe, die unter Einsatz der Nanotechnologie hergestellt werden, zugelassen werden müssen, nanospezifische Risiko- und Zulassungskriterien?

Falls nein, warum geht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/5744 dann davon aus, dass die Zulassung nach diesen Verordnungen sicherstellt, dass von derartigen Lebensmitteln keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen?

50

Wie viele Daten müssen aus Sicht der Bundesregierung vorliegen, um mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob bei Nanomaterialien wie Kohlenstoff-Nanoröhrchen (CNTs) oder Titandioxid bei Inhalation, bei denen derzeit laut Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5744 Hinweise auf eine möglicherweise krebserzeugende Wirkung vorliegen, eine potenziell krebserzeugende Wirkung vorliegt?

51

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob, und wenn ja, welchen Einfluss die Verwendung von Nanomaterialien auf den Recyclingprozess von Produkten haben kann?

52

Ist die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/3771 angekündigte Bewertungsmatrix zur Untersuchung tatsächlicher Umweltentlastungspotenziale durch den Einsatz von Nanomaterialien während des gesamten Lebenszyklus bereits erarbeiten worden, und welche Parameter umfasst sie?

53

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass der Einsatz von Nano-Titandioxid oder Nanosilber in Konsumgütern einen umweltentlastenden Effekt hat?

54

Welchen Vorteil haben Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Einsatz von nanoskaligem Titandioxid oder Nanosilber in Konsumgütern, und gibt es Alternativen zu diesen Produkten?

55

Mittels welcher konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung die Empfehlungen der NanoKommission vom Februar 2011 um?

Berlin, den 8. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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