Überwachung des Hafens Haseldorf
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Informationen des „Pinneberger Tageblatts“ vom 25. August 2011 wird der Hafen in Haseldorf von vier Kameras überwacht, die alle 90 Sekunden ein hochauflösendes Bild an eine Sendezentrale senden. Die Kameras liegen versteckt und wurden ohne Wissen der Kommune oder des Hafenbetreibers installiert. Hinweisschilder, die auf die Überwachung hinweisen, sind nicht vorhanden. Da die Elbe eine Bundeswasserstraße ist, soll nun der Beauftragte der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Vorfall prüfen.
Laut „Uetersener Nachrichten“ vom 25. August 2011 wurde die Überwachung von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und der Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH veranlasst, um Daten über die Störung von Brut- und Rastvögeln zu sammeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Ist es zutreffend, dass die Aufstellung der Kameras im Hafen Haseldorf von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und der Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH in Auftrag gegeben wurde?
Werden personenbeziehbare Bildaufnahmen erstellt, und wenn ja, mit welcher Rechtfertigung?
Wer trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der Kameras?
Wieso weisen keine Hinweisschilder auf die Kameras hin?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass selbst bei Errichtung von Videoüberwachungen, bei denen der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht eröffnet wird, eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit notwendig erscheint, um für die betroffenen Bürger hinreichende Transparenz entsprechender Vorhaben zu gewährleisten?
Wann wurden die Kameras installiert, und für welchen Zeitraum ist die Überwachung angesetzt?
Ist es zutreffend, dass die Kameras ausschließlich für den Zweck installiert wurden, um Informationen über die Störung von Brut- und Rastvögeln zu sammeln?
Falls dies nicht zutrifft, was sind sonst die Gründe für die Aufstellung der Kameras?
Wurden zu dem in Frage 7 benannten Zweck auch in bzw. an anderen Häfen oder Bundeswasserstraßen Kameras aufgestellt, und wo und für wie lange stehen diese Kameras?
Werden die Aufnahmen dauerhaft gespeichert, und falls ja, wer hat wann und wo Zugang zu diesen Aufnahmen?
Nach welchem Verfahren wird allgemein entschieden, ob in Häfen oder an anderen Orten entlang von Bundeswasserstraßen Überwachungskameras aufgestellt werden?
Inwiefern trifft es zu, dass die Erkenntnisse aus der Überwachung zu neuen Regeln bei der Befahrung Richtung Pagensander Nebenelbe und der Binnenelbe führen sollen?
a) Welche neuen Regeln sollen hier ggf. eingeführt werden?
b) Können diese Regeln auch ein Fahrverbot beinhalten, und welche Schiffstypen wären davon betroffen?
Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der zunehmenden Verschlickung kleinerer, vor allem durch Sportschiffer genutzter, Elbhäfen aufgrund des höheren Sedimentaufkommens infolge der Vertiefungen von Unter- und Außenelbe und einem möglichen Fahrverbot in diesen Häfen zum Schutz von Brut- und Rastvögeln?
Inwiefern gibt es Untersuchungen, wie sich die mit einer weiteren Elbvertiefung zunehmende Containerschifffahrt auf Unter- und Außenelbe auf Brut- und Rastvögel auswirkt?