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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Deutsche Beteiligung an FRONTEX-Abschiebungen

Durchführung gemeinsamer Rückführungsaktionen der EU-Staaten hinsichtlich ausreisepflichtiger Personen durch die EU-Agentur FRONTEX: Rechtsgrundlage, Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen, Verhaltenskodex, deutsche Beteiligung seit 2005, Abschiebungen per Flugzeug, Kosten, Begleitpersonal, Abbruch von Vollzugsmaßnahmen und von gemeinsamen Rückführungsflügen, Überwachungs- und Überprüfungssystem (Monitoring), Teilnahme unabhängiger Beobachter<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.10.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/708922. 09. 2011

Deutsche Beteiligung an FRONTEX-Abschiebungen

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Viola von Cramon-Taubadel, Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Ingrid Hönlinger, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Monika Lazar, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat unter anderem die Aufgabe, Unterstützung für die Durchführung gemeinsamer Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten von ausreisepflichtigen Personen zu leisten.

Während für die Organisation und Durchführung gemeinsamer Rückführungsaktionen nationale Stellen verantwortlich sind, soll FRONTEX dafür Sorge tragen, dass die Bedingungen für koordinierte Rückführungsanstrengungen der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Zielländer dieser gemeinsamen Abschiebungsflüge, an denen sich neben dem organisierenden Mitgliedstaat weitere Mitgliedstaaten beteiligten, waren unter anderem Nigeria, Gambia, Kamerun, Kosovo, Albanien, Serbien, Georgien, Armenien und die Ukraine, aber auch Irak und Syrien (vergleiche FRONTEX-Jahresbericht 2010, Anhang B).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

An welchen gemeinsamen Rückführungsaktionen durch FRONTEX hat sich Deutschland seit 2005 beteiligt (bitte nach Datum und Zielland aufschlüsseln)?

2

Welche dieser Rückführungsaktionen wurde von Deutschland federführend organisiert und durch welche deutschen Bundes- oder Landesbehörden durchgeführt (bitte nach Datum und Zielland aufschlüsseln)?

3

Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der einzelnen Flüge beauftragt, und von welchen deutschen Flughäfen starteten die Maschinen – gegebenenfalls nach einer Zwischenlandung (bitte nach Datum und Zielland aufschlüsseln)?

4

Wie hoch waren die Kosten dieser Flüge insgesamt, und welcher Kostenanteil entfiel darauf auf Deutschland (bitte nach Datum und Zielland sowie nach dem Kostenanteil für den Bund bzw. die Länder aufschlüsseln)?

5

Wie viele Personen wurden auf diesen gemeinsamen Flügen aus Deutschland abgeschoben, und welche Bundesländer waren beteiligt (bitte nach Datum und Zielland aufschlüsseln)?

6

Wie viele Beamte (Bund und Länder) wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen eingesetzt?

7

Wie viele Vollzugsmaßnahmen mussten während der aufgeführten Abschiebungen wegen fehlender Flugreisetauglichkeit, akuter Krankheit, Widerstand oder aus anderen Gründen abgebrochen werden (bitte einzeln auflisten)?

8

Wie viele gemeinsame Rückführungsflüge mussten gegebenenfalls abgebrochen werden (beispielsweise wegen fehlender Überflug- oder Landeerlaubnis), und wie vielen zurückgeführten Personen wurde die Einreise im Zielland verweigert und aus welchen Gründen?

9

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die gemeinsamen Rückführungsaktionen durchgeführt?

10

Welche gemeinsamen Standards gibt es für gemeinsame Rückführungsaktionen im Rahmen von FRONTEX, und wie verbindlich sind diese?

11

Mit welchen Instrumenten und Maßnahmen wird sichergestellt, dass die sich aus den Grundrechten sowie regionalen und internationalen Menschenrechtsabkommen (Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Genfer Flüchtlingskonvention, Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes) ergebenden Verpflichtungen eingehalten werden?

12

Gibt es einen Verhaltenskodex, was sieht dieser vor, und wie verbindlich ist er?

13

Gibt es ein wirksames unabhängiges Überwachungs- und Überprüfungssystem (Monitoring) für gemeinsame Rückführungsaktionen, und wie stellt sich dieses gegebenenfalls im Einzelnen dar?

14

Nimmt ein unabhängiger Beobachter oder eine Beobachterin verpflichtend an allen gemeinsamen Rückführungsaktionen teil?

Wenn ja, in welcher Form, und welche Einflussmöglichkeiten stehen ihm bzw. ihr zu?

Wenn nein, warum gibt es dieses Monitoring nicht?

Berlin, den 22. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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