BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sparbeitrag des Verteidigungshaushaltes

Einsparungen im Epl 14 (Verteidigungshaushalt) als Beitrag zu den Sparvorgaben der Bundesregierung, Begründung von Abweichungen zwischen den Mittelansätzen im 44. und im 45. Finanzplan des Bundes, "Anschubfinanzierung" für die Bundeswehrreform, Auswirkungen der Reform auf den Epl 14, Personalausgaben<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.10.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/712823. 09. 2011

Sparbeitrag des Verteidigungshaushaltes

der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Agnes Malczak, Markus Kurth, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat 2010 im Lichte der Schuldenbremse umfassende Sparvorgaben beschlossen. Auch der Einzelplan 14 wurde von diesen Beschlüssen nicht ausgenommen. Mit etwa 8 Mrd. Euro sollte der Verteidigungshaushalt bis 2014 sogar einen signifikanten Sparbeitrag leisten.

Der 44. Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014 sah eine schrittweise Reduktion des Verteidigungshaushaltes von 31,5 Mrd. Euro im Jahr 2011, über 30,9 Mrd. Euro im Jahr 2012, 29,6 Mrd. Euro im Jahr 2013 bis zu 27,6 Mrd. Euro im Jahr 2014 vor. „Als Auswirkungen der Streitkräftereform [wurden] Ausgabeminderungen um 1 000 bzw. 3 000 Mio. Euro zu Grunde gelegt.“ (44. Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014, S. 21).

Der nun vorgelegte 45. Finanzplan des Bundes 2011 bis 2015 relativiert die weitreichenden Sparankündigungen des Jahres 2010. Nicht nur werden die Einsparvorgaben für den Einzelplan 14 bis Ende 2015 gestreckt, sondern die Ausgaben zugleich erhöht. Der neue Finanzplan sieht 31,7 Mrd. Euro im Jahr 2012, 31,4 Mrd. Euro im Jahr 2013, 30,9 Mrd. Euro im Jahr 2014 und 30,4 Mrd. Euro im Jahr 2015 vor.

Im Vergleich der beiden Finanzpläne bedeutet dies Mehrausgaben von 0,6 Mrd. Euro im Jahr 2012, 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2013 und 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2014. Zusammengerechnet also 5,7 Mrd. Euro allein für die Jahre 2012 bis 2014.

Hinzu kommt, dass in Kapitel 60 02 Titelgruppe 01 – Allgemeine Bewilligungen – eine weitere Mrd. Euro als Verstärkung der Personalausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eingestellt wurde. Diese De-facto Erhöhung des Einzelplans 14 erhöht die Diskrepanz zwischen dem 44. und dem 45. Finanzplan im Zeitraum 2012 bis 2014 gar auf 8,7 Mrd. Euro. Der Betrag, der laut 44. Finanzplan bis 2014 gespart werden sollte, wird nun allein in diesen drei Jahren auf den Verteidigungshaushalt draufgeschlagen.

Der Widerspruch zwischen den Ankündigungen und Beschlüssen der Bundesregierung in den Jahren 2010 und 2011 ist evident. Erklärungsbedürftig ist u. a., warum die Bundesregierung 2010 mögliche Kosten einer Reform, und sonstige Preissteigerungen nicht absehen konnte. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Bundeswehrliegenschaften in das einheitliche Liegenschaftsmanagement des Bundes. Die Tatsache, dass die Übertragung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) keine Substanzverbesserung verursachen soll, kann die Diskrepanz zwischen den Sparankündigungen von 2010 und denen im Jahr 2011 nicht erklären. Die entsprechende Dachvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, der BImA und dem BMVg wurde bereits 2009 geschlossen und war 2010 somit hinlänglich bekannt.

Angesichts der angespannten Haushaltslage besteht weiterhin die Notwendigkeit, dass auch das Verteidigungsressort einen Beitrag zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung leistet. Hierauf hatte sich das Bundeskabinett am 31. August 2010 per Beschluss inklusive der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dem Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble sowie dem damaligen Bundesminister des Innern und jetzigem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, verständigt. Die Bundesregierung wird sich an ihrer Ankündigung messen lassen müssen, dass der Einzelplan 14 „zur Konsolidierung des Bundeshaushalts und zur Einhaltung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Schuldenbremse“ (44. Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014, S. 21) beitragen wird. Es stellt sich die Frage, wie genau sie dieses Ziel erreichen will. Die derzeitige 45. Finanzplanung gibt darüber keinerlei Aufschluss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass – auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 31. August 2010 sowie des 44. Finanzplans des Bundes – im Einzelplan 14 in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt rund 8,3 Mrd. Euro eingespart werden sollten, im 45. Finanzplan des Bundes dieses Sparziel jedoch nicht mehr verfolgt wird?

2

Welche konkreten finanziellen, sicherheitspolitischen und planerischen Annahmen lagen der Ankündigung der Bundesregierung im 44. Finanzplan zugrunde, dass der Einzelplan 14 zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes beitragen wird?

3

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den durch das Bundeskabinett am 31. August 2010 beschlossenen Sparvorgaben für den Verteidigungshaushalt einerseits und der Notwendigkeit für eine umfassende Reform der Streitkräfte andererseits, und inwiefern werden sowohl der 44. als auch der 45. Finanzplan diesem Zusammenhang gerecht?

4

Wie genau haben sich die Annahmen der Bundesregierung im Hinblick auf das Konsolidierungspotenzial des Einzelplans 14 zwischen der Aufstellung des 44. und des 45. Finanzplans geändert (bitte nach Finanzplan, jeweiligem Haushaltsjahr, Titelgruppen und Titeln sowie jeweiligen Soll-Ansätzen aufschlüsseln)?

5

Von welchen konkreten Auswirkungen der Streitkräftereform ist die Bundesregierung 2010 ausgegangen, von denen sie eine Ausgabeminderung um 1 000 bzw. 3 000 Mio. Euro für den Einzelplan 14 erwartete (bitte die vermuteten Ausgabeminderungen nach jeweiligem Haushaltsjahr, Titelgruppen und Titeln sowie jeweiligen Soll-Ansätzen aufschlüsseln)?

6

Warum ist die Bundesregierung im 44. Finanzplan davon ausgegangen, dass die Aufgabe von militärischen Standorten zu rückläufigen Ausgaben führen würde, während sie im 45. Finanzplan feststellt, dass die Aufgabe von militärischen Standorten zu einer Ausgabensteigerung führen würde?

7

Warum war die Notwendigkeit eines Haushaltstitels zur „Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 für ziviles Überhangpersonal im Geschäftsbereich des BMVg“ (Titel 461 72) im Einzelplan 60 bei der Aufstellung des 44. Finanzplans noch nicht absehbar?

8

Wie weit überschreitet der veranschlagte Verteidigungshaushalt des 45. Finanzplans die Ansätze des 44. Finanzplans pro Jahr, und durch welche konkreten zusätzlichen Ausgaben ist diese Überschreitung jeweils begründet (bitte nach Finanzplan, jeweiligem Haushaltsjahr, Titelgruppen und Titeln sowie jeweiligen Soll-Ansätzen aufschlüsseln)?

a) Welche dieser zusätzlichen Ausgaben waren 2010, bei der Aufstellung des 44. Finanzplans, aus welchen Gründen noch nicht abzusehen?

b) Welche dieser zusätzlichen Ausgaben waren 2010, bei der Aufstellung des 44. Finanzplans, abzusehen, und warum wurden sie damals nicht berücksichtigt?

9

Welche konkreten Ausgaben stellen aus Sicht der Bundesregierung in welcher Höhe eine sogenannte Anschubfinanzierung für die Bundeswehrreform dar, und wo finden sich diese im aktuellen Entwurf zum Einzelplan 14 für den Bundeshaushalt 2012 wieder (bitte nach Titelgruppe, Titel und jeweiligem Soll-Ansatz aufschlüsseln)?

a) Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit diesen Ausgaben jeweils?

b) Wie lange werden diese Ausgaben jeweils notwendig sein?

10

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Verteidigungshaushalt in den Jahren 2011 bis 2015, wenn sie ihn um die für die Bundeswehrreform geplante „Anschubfinanzierung“ bereinigt?

11

In welcher Form und an welcher Stelle spiegelt sich die Bundeswehrreform bereits im Entwurf des Einzelplans 14 für das Jahr 2012 wider (bitte nach Titelgruppen und Titeln sowie jeweiligen Titelansätzen aufschlüsseln)?

12

Welche konkreten Änderungen des Entwurfs des Einzelplans 14 für das Jahr 2012 erwartet die Bundesregierung infolge der für den Herbst 2011 angekündigten Beschlüsse zur Bundeswehrreform?

Berlin, den 23. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen