Hilfe für Opfer von Minen, Streumunition und anderen explosiven Kriegshinterlassenschaften
der Abgeordneten Agnes Malczak, Tom Koenigs, Thilo Hoppe, Marieluise Beck (Bremen), Omid Nouripour, Katja Keul, Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach dem Verbot von Antipersonenminen durch das Ottawa-Übereinkommen von 1997 und das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition von 2008 gelten diese Waffengattungen als international geächtet. Die Vertragsstaaten haben sich darauf geeinigt, den Einsatz, die Herstellung, Lagerung, Entwicklung und Weitergabe sowohl von Antipersonenminen als auch von Streumunition zu unterlassen sowie ihre Bestände zu vernichten.
Doch noch immer fordern diese Waffen neue, überwiegend zivile Opfer, da sie als explosive Kriegshinterlassenschaften im Boden verbleiben und somit eine unsichtbare Gefahr für die Bewohnerinnen und Bewohner ganzer Landstriche darstellen.
Die Räumung dieser Kriegshinterlassenschaften ist dringend notwendig, damit weniger Menschen durch einen Kontakt mit einer Mine oder Streumunition getötet oder verstümmelt werden. Denjenigen Menschen jedoch, denen ein solches Schicksal widerfahren ist oder die zu den Angehörigen eines von Minen oder Streumunition betroffenen Menschen gehören, muss eine ganzheitliche Opferfürsorge zuteil werden, die neben physischer auch psychische Rehabilitation und gesellschaftliche Inklusion beinhalten muss.
Auf der zweiten Überprüfungskonferenz des Ottawa-Abkommens in Cartagena 2009 hat die Bundesregierung deutlich gemacht, ihr Engagement in der Opferhilfe erhöhen zu wollen. Da eine sinnvolle Unterscheidung zwischen Opfern von Antipersonenminen, Streumunition oder anderen explosiven Hinterlassenschaften gewaltsamer Konflikte sowie Menschen mit anders verursachten Behinderungen nicht möglich ist, müssen Opferhilfsprogramme sowohl im Rahmen des Ottawa-Übereinkommens als auch des Übereinkommens zum Verbot von Streumunition und des Geänderten Protokolls II des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen gleichermaßen wirken und in übergeordnete Programme für Menschen mit Behinderung integriert sein. Zudem muss Aufklärungs- und Dokumentationsarbeit darüber geleistet werden, wo wie viele explosive Kriegshinterlassenschaften bislang noch unentdeckt lagern und geräumt werden müssen, um zukünftige Opfer zu vermeiden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie gestaltet sich die deutsche Strategie zur Finanzierung von Opferhilfe in Bezug auf das Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen und auf das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition?
Welche finanziellen Mittel in welcher Höhe werden im Rahmen welcher Programme für welche Art von Hilfsleistungen für Opfer von explosiven Kriegshinterlassenschaften aufgewendet?
In welcher Höhe werden finanzielle Mittel für die Räumung und Vernichtung von Beständen von Antipersonenminen und Streumunition, die Risikoaufklärung, Opferhilfe und Universalisierung des Übereinkommens zum Verbot von Antipersonenminen und des Übereinkommens zum Verbot von Streumunition aufgewendet (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Werden die in Frage 3 benannten fünf Säulen der Minenaktionsprogramme, denen nach Aussage eines Sprechers des Auswärtigen Amts auf der Berliner Konferenz zu Opferhilfe im Jahr 2009 zufolge gleicher Rang zukommt, gleichermaßen finanziert?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung eine unterschiedliche Gewichtung in der Finanzierung der Säulen?
Welche finanziellen und sonstigen Leistungen für Opfer erbringen das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Verteidigung (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?
In welche übergreifenden Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist Opferhilfe mit welchem finanziellen Anteil integriert (bitte prozentual aufschlüsseln)?
Werden darüber hinaus weitere Mittel aufgewendet?
Wenn ja, aus welchem HaushaltsEinzelplan in welcher Höhe und zu welchem Zweck?
Welche Länder erhalten mit Priorität Unterstützung von Deutschland in Bezug auf Opferhilfe, und wie begründet die Bundesregierung eine solche Priorisierung?
Welche spezifischen Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Umsetzung der Aktionspläne von Vientiane und Cartagena zu unterstützen?
In welchen Bereichen der Opferhilfe hat Deutschland spezifische Expertise bereitgestellt (z. B. im Bereich der Herstellung von Prothesen)?
Leistet die Bundesregierung auch Unterstützung speziell für Angehörige und Gemeinschaften von Opfern von Landminen, Streumunition und explosiven Kriegshinterlassenschaften?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen hatte die Zusammenlegung der Durchführungsorganisationen der deutschen technischen Entwicklungszusammenarbeit Internationale Weiterbildung und Entwicklung (Inwent), Deutscher Entwicklungsdienst (DED) und Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) zur Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) auf Projekte und Umfang der Hilfe für Opfer von Antipersonenminen, Streumunition und explosiven Kriegshinterlassenschaften?
Inwiefern bezieht die Bundesregierung bei humanitären Räumungsaktivitäten und Entwicklungsvorhaben die Interessen der betroffenen Opfer von explosiven Kriegshinterlassenschaften mit ein?
In welchen Projekten folgt die Bundesregierung dem sogenannten zweigleisigen Ansatz zur Inklusion von Menschen mit Behinderung, und wie sind die zusammenhängenden Maßnahmen von spezifischer Befähigung einerseits und allgemeiner Unterstützungsleistungen andererseits im Einzelnen ausgestaltet?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Ansatz?
Welche Synergieeffekte werden aus der Umsetzung der Konvention zum Verbot von Antipersonenminen, der Konvention zum Verbot von Streumunition, des Geänderten Protokolls II des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen sowie der Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gezogen, und wie stellen sie sich dar?
Stellt die Bundesregierung sicher, dass in Projekten zur Opferhilfe nicht zwischen verschiedenen Verletzungs- und Behinderungsursachen unterschieden wird?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, mit welcher Begründung verzichtet sie darauf?
Nutzt die Bundesregierung die Bestimmungen über Opferhilfe der Konvention zum Verbot von Streumunition dazu, Aufmerksamkeit auf den Bereich Behinderung insgesamt zu lenken?
Wenn ja, wie, in welchem Umfang und gegenüber welchen Adressaten?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position diesbezüglich?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um das Problem der defizitären Datenlage zur Menge an explosiven Kriegshinterlassenschaften sowie darauf zurückzuführende Unfälle zu beheben?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um bislang nicht dokumentierte Gebiete, in denen explosive Kriegshinterlassenschaften lagern, aufzufinden und zu dokumentieren?
a) Findet diesbezüglich ein Austausch mit und zwischen den Organisationen North Atlantic Treaty Organization (NATO), Europäische Union (EU), Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und den Vereinten Nationen (VN) statt?
Wenn ja, welche Informationen sind bisher mit welchen Organisationen ausgetauscht und zu welchen Zwecken verwendet worden?
Wenn nein, weshalb nicht?
b) Findet diesbezüglich ein Austausch auf bi- oder multilateraler Ebene zwischen der Bundesregierung und anderen Regierungen statt?
Wenn ja, welche Informationen sind bisher mit welchen Regierungen ausgetauscht und zu welchen Zwecken verwendet worden?
Wenn nein, weshalb nicht?
Welche Herausforderungen stellten sich der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren bei der internationalen Zusammenarbeit und Hilfestellung bezüglich der Umsetzungen der Bestimmungen zu Opferhilfe nach dem Übereinkommen zum Verbot von Streumunition?
Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um diese Herausforderungen zu begegnen?
Welchen Effekt hat die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage „Umsetzung der Konvention gegen Streumunition“ (Bundestagsdrucksache 17/3185) genannte Demarchenaktion seitens der Bundesregierung auf die Universalisierung des Übereinkommens zum Verbot von Streumunition gehabt?
a) Welche Länder waren von der Demarchenaktion betroffen?
b) Wie haben die jeweiligen Länder hierauf reagiert?
c) Welche Bemühungen ergreift die Bundesregierung darüber hinaus, um Staaten, die nicht Vertragsstaaten sind, davon zu überzeugen, das Übereinkommen zu unterzeichnen?
Welche weiteren Schritte unternimmt die Bundesregierung, um zukünftige Opfer von explosiven Kriegshinterlassenschaften, Streumunition und Minen zu verhindern?
Auf welcher Grundlage überprüft die Bundesregierung Munitionstypen und Waffensysteme auf die Möglichkeit, zivile Opfer möglichst zu vermeiden (hier bitte insbesondere auf die Prüfung der sogenannten Punktzielmunition eingehen)?
a) Welche Stelle ist für die Munitionsüberwachung zuständig?
b) Führt die Bundeswehr selbst die Überprüfung der Komponente einer Munition oder eines Waffensystems sowie Schießübungen durch?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, woher werden die zur Überprüfung notwendigen Daten bezogen?
c) Welche Kriterien liegen der in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 bis 20 der Kleinen Anfrage „Umsetzung der Konvention gegen Streumunition“ (Bundestagsdrucksache 17/3185) genannten Zertifizierung der Objektivität der Methoden der Munitionsüberwachung im Rahmen einer europäischen Norm zur Sicherung des Qualitätsmanagements zugrunde?
d) Welche Bedeutung wird in diesem Zusammenhang den Angaben der jeweiligen Hersteller beigemessen?
e) Wie prüft die Bundesregierung im Beschaffungsgang die Einhaltung der vorgegebenen Spezifikationen von Punktzielmunition?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von Investitionen in Unternehmen, die Streumunition produzieren, auf die Durchsetzung des Verbotes von Streumunition?
Wie begründet sie in diesem Zusammenhang den Verzicht auf eine gesetzliche Regelung zum Verbot von Investitionen in diese Waffen?