Rückholquote beim Unterhaltsvorschussgesetz
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Till Seiler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Als eine der zentralen sozial- und familienpolitischen Leistungen für Kinder alleinerziehender Elternteile nimmt der Unterhaltsvorschuss eine besondere Stellung innerhalb der Familienleistungen ein. Der Unterhaltsvorschuss soll helfen, Alleinerziehende zu unterstützen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann.
Ziel ist demnach, die Alleinerziehenden und ihre Kinder situativ aufzufangen und von staatlicher Seite nicht grundsätzlich für den Unterhalt aufzukommen. Entsprechend werden staatlicherseits Beträge vonseiten des Unterhaltsschuldners eingefordert. Dennoch sind die Rückholquoten relativ gering und in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich.
Vor dem Hintergrund einer immer weiter steigenden Zahl von Alleinerziehenden, die für ihre Kinder auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind, und einer gleichzeitig schwierigen Haushaltslage in Bund und Ländern, ist eine Gesamtevaluation der Umsetzung und Wirkung des Unterhaltsvorschussgesetzes dringend geboten. Da ein Drittel der Kosten für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz der Bund trägt, würde eine Verbesserung der Rückholquote auch dem Bundeshaushalt zugutekommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Von welcher Rückholquote wurde bei der Einführung des Unterhaltsvorschussgesetzes ausgegangen?
Wie hoch waren die Rückholquoten bezüglich des Unterhaltsvorschusses in den Jahren 2005 bis 2011 (bitte auch nach den einzelnen Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Unterschiede bei den Rückholquoten in den einzelnen Kommunen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Rückholquote zu verbessern, und welche sind für die Zukunft geplant?
Wie weit ist die Bundesregierung in der Planung für einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart, und wann soll dieser eingebracht werden?
Wann legt die Bundesregierung Eckpunkte zur Entbürokratisierung der Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes vor, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart, und bezieht dieser die Rückholquote ein?
Wie weit ist die Bundesregierung in der Planung für einen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung der Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6792 angekündigt, bezieht dieser die Rückholquote ein, und wann soll dieser eingebracht werden?
Plant die Bundesregierung eine Evaluation des Unterhaltsvorschussgesetzes, und wenn ja, wird diese sich auch auf die Rückholquote beziehen?