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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vergünstigungen für die energieintensive Industrie in der Energie- und Klimapolitik

Umfang der Steuervergünstigungen, Umlagebefreiungen und sonstiger finanzieller Entlastungen insbesondere für die Aluminium-, Stahl-, Papier- und chemische Industrie, Planung weiterer Vergünstigungen, beihilferechtliche Regelungen der EU<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

30.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/745024. 10. 2011

Vergünstigungen für die energieintensive Industrie in der Energie- und Klimapolitik

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Lisa Paus, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der energieintensiven Industrie kommt in der Klima- und Energiepolitik eine Schlüsselrolle zu. Sie ist ein wichtiger Zulieferer für die Hersteller von erneuerbaren Energien und Klimaschutztechnik, trägt aber selbst in erheblichem Umfang zum Energieverbrauch und zum Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen bei. Ehrgeizige Ziele für Klimaschutz und Energieeffizienz sind ohne verstärkte Anstrengungen auch in der energieintensiven Industrie nicht zu erreichen.

In der Bundesrepublik Deutschland gelten für die energieintensive Industrie jedoch zahlreiche Sonderregelungen, die den Anreiz der Unternehmen senken, in Klimaschutz, Effizienz und erneuerbare Energien zu investieren. Eine Studie der Climate Policy Initiative Berlin vom Juni 2011 kommt zu dem Ergebnis, dass allein im Jahr 2010 rund 7 Mrd. Euro an Steuervergünstigungen und Umlagebefreiungen für eine relativ kleine Zahl von Großunternehmen mit hohem Energieverbrauch gewährt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die jährliche Entlastung der energieintensiven Industrie in Deutschland durch Vergünstigungen oder Ausnahmen bei Energiesteuern oder Umlagen?

2

Wie hoch war insbesondere die finanzielle Entlastung der energieintensiven Industrie zuletzt pro Jahr durch

a) die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG),

b) die Begünstigung bei der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage),

c) verminderte Konzessionsabgaben für Sondervertragskunden,

d) reduzierte individuelle Netzentgelte,

e) den Spitzenausgleich bei der Ökosteuer,

f) die Energiesteuerbefreiung für bestimmte Verfahren und Prozesse,

g) die allgemeinen Energie- und Stromsteuerermäßigungen für das produzierende Gewerbe,

h) die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten?

3

Welche finanziellen Vorteile genießt die energieintensive Industrie durch die Senkung des Börsenpreises für Strom als Folge des Ausbaus der erneuerbaren Energien (sog. Merit-Order-Effekt)?

4

Wie viele kostenlos zugeteilte Emissionszertifikate hat die Industrie in den Jahren 2005 bis 2010 jeweils nicht benötigt, und welchen Marktwert hatten diese Zertifikate?

5

Wie verteilen sich die Entlastungswirkungen auf die einzelnen energieintensiven Branchen, insbesondere die Aluminium-, Stahl-, Papier- und Chemieindustrie?

6

Auf welche Gesamthöhe belaufen sich die in Frage 2 genannten Entlastungen seit Einführung der jeweiligen Ausnahme- und Sonderregelungen bis heute (bitte tabellarisch nach Vergünstigung und Jahren)?

7

Welche Auswirkungen haben die in Frage 2 genannten Vergünstigungen auf die Strompreise für Privathaushalte, Gewerbe und Dienstleistungen und die nicht energieintensive Industrie?

8

Welche neuen Vergünstigungen für die energieintensive Industrie hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Energiekonzepts beschlossen, und mit welcher zusätzlichen finanziellen Entlastungswirkung rechnet sie dadurch?

9

Plant die Bundesregierung weitere Vergünstigungen für die energieintensive Industrie einzuführen oder bestehende einzuschränken, und wenn ja, in welchem Umfang?

10

Inwieweit erachtet die Bundesregierung die derzeitigen Entlastungen bei Steuern und Umlagen noch als notwendig und hat diesbezüglich eine Überprüfung seitens der Bundesregierung stattgefunden, und wenn ja, wann?

11

Welche Änderungen plant die Bundesregierung im Bereich der Energiesteuern für die Zeit nach 2012, wenn die Genehmigung der Europäischen Kommission für die bisherigen Ausnahmen zugunsten der energieintensiven Industrie auslaufen und Folgeregelungen der erneuten Zustimmung der Europäischen Kommission bedürfen?

12

Nach welchen Kriterien sollen zukünftig Ausnahmeregelungen für die energieintensive Industrie möglich sein?

Sollen in diesem Zusammenhang zukünftig – wie im Energiekonzept der Bundesregierung angekündigt – Unternehmen eine Gegenleistung für Vergünstigungen erbringen, indem sie etwa für die Weiterführung des Spitzenausgleichs einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten, und wenn ja, in welcher Form?

13

Wie weit sind die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission hinsichtlich einer weiteren beihilferechtlichen Regelung nach 2012 gediehen, wie ist der Verhandlungsstand, wie sieht der zeitliche Prozess aus?

Welche Position vertritt die Bundesregierung in Brüssel, wie ist die Position der Europäischen Kommission?

Berlin, den 24. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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