Unterrichtung des Deutschen Bundestages über das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland wird im ersten Halbjahr 2007 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehaben. Auf Deutschland kommt damit eine besondere Verantwortung für die weitere Entwicklung der EU als ganzes, aber auch für eine erfolgreiche europäische Politik in den einzelnen Politikbereichen zu. Am 11. Oktober beriet das Bundeskabinett im Beisein von Kommissionspräsident José Manuel Barroso über das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Während das Programm den Medien wie der Deutschen Presse-Agentur sowie den Fraktionen der CDU/CSU und SPD bereits vorliegt und eine Zusammenfassung des gemeinsamen Präsidentschaftsprogramms der Teampräsidentschaft (Deutschland, Slowenien und Portugal) im Bereich der europäischen Innenpolitik über eine Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 2. Oktober 2006 vorgestellt wurde, soll den Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erst Anfang November 2006 das Programm der deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegt werden.
Demgegenüber steht die am 22. September 2006 ratifizierte Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über eine verbesserte Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union. Mit der Vereinbarung soll der Deutsche Bundestag in die Lage versetzt werden, den gewachsenen Anforderungen an seine Europatauglichkeit besser gerecht zu werden und die demokratische Kontrolle des Regierungshandelns in EU-Gremien zu intensivieren. Diese Aufgabe kann der Deutsche Bundestag nicht erfüllen, wenn ihm entscheidende Vorhaben und Beschlüsse wie das deutsche EU-Ratspräsidentschaftsprogramm nicht rechtzeitig vorgelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung zu ihrer Ratspräsidentschaft:
Fragen18
Wann wird dem Deutschen Bundestag das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt werden?
Wie wird die Bundesregierung die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in diesem Punkt umsetzen?
Wird der Deutsche Bundestag an der Ausarbeitung der so genannten Berliner Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union beteiligt, und wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?
Befürwortet die Bundesregierung eine öffentliche Debatte zum Verfassungsvertrag, und wenn ja, wird sie eine solche während ihrer Ratspräsidentschaft in die Wege leiten, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Blockade des Verfassungsvertrages während der deutschen Ratspräsidentschaft zu überwinden, und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass folgende Kernpunkte des Verfassungsvertrages unabdingbar sind und unbedingt gewahrt bleiben müssen: die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta, die Bewahrung der institutionellen Fortschritte, vor allem die Stärkung des Europäischen Parlaments, der weitgehende Übergang zu Mehrheitsentscheidungen im Rat, die Einführung des Systems der doppelten Mehrheit sowie des Amtes des Europäischen Außenministers?
Unterstützt die Bundesregierung eine Zweiteilung des Vertrages in einen reinen Verfassungsvertrag, der die Grundrechte und die institutionellen Fragen umfasst, und in einen Ausführungsvertrag, der die detaillierten Regelungen für die einzelnen Politikbereiche enthält, und wenn nein, warum nicht?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Bürgerinnen und Bürgern die Europäische Union während ihrer Ratspräsidentschaft wieder näher zu bringen?
Wird sich die Bundesregierung für eine stärkere Rolle der EU beim globalen Klimaschutz einsetzen, und wenn ja, dafür werben, dass sich die EU-Mitgliedstaaten mindestens dazu verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 Prozent zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass ein nachhaltiger Ausbau erneuerbarer Energien europaweit in den Mittelpunkt gestellt wird und ambitionierte quantifizierte sowie verbindliche Ausbauziele für alle Arten von erneuerbaren Energien festgelegt werden?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass auf dem Frühjahrsgipfel im März 2007 ein ambitionierter Aktionsplan für eine gemeinsame EU-Energiepolitik beschlossen werden muss, und wenn ja, wie wird dieser Aktionsplan aussehen?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die EU dringend eine einheitlichere Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik benötigt, und wenn ja, wie will sie eine solche fördern?
Wird die Bundesregierung im Rahmen des Nahost-Quartetts für eine energische Friedensinitiative sorgen, die neue Verhandlungen Israels und der Palästinenser über eine gerechte Zweistaatenlösung mit einem entwicklungsfähigen palästinensischen Staat und einem Staat Israel in anerkannten und sicheren Grenzen zum Ziel hat?
Wird sich die Bundesregierung für eine tragfähige Lösung im türkischzypriotischen Konflikt engagieren und die Reformkräfte in der Türkei unterstützen, um die Verhandlungen mit der Türkei in ruhigeres Fahrwasser zu lenken?
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass den Staaten Osteuropas eine glaubwürdige europäische Perspektive eröffnet wird, und wenn nein, wie wird die Bundesregierung diese Staaten auf ihrem Weg zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stützen?
Wie wird sich die Bundesregierung angesichts des Flüchtlingsdramas an der Südgrenze der EU für eine kohärente menschenrechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention einsetzen?
Wie will die Bundesregierung die gemeinsame Bekämpfung der Fluchtursachen, die Schaffung legaler Wege der Einwanderung und eine abgestimmte Strategie der Anwerbung qualifizierter Fachkräfte erreichen sowie einen intensivierten Austausch über die Integrationspolitik während der Ratspräsidentschaft umsetzen?
Wie wird sich die Bundesregierung für einen hohen und harmonisierten europäischen Grundrechts- und Datenschutzstandard einsetzen, und diesen insbesondere bei der Entwicklung von SIS II und VIS, beim Austausch von personenbezogenen Daten zur Terrorbekämpfung mit Drittstaaten oder durch das Mandat der Agentur für Grundrechte sicherstellen?