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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken

Derzeitige Nutzung der Mitverbrennung, Bewertung im Hinblick auf Emissionshandel, Klimabilanz, CO2-Ziele, Förderinstrumente, Zementierung veralteter Kohlekraftstrukturen, Wirtschaftlichkeit, Empfehlungen der EU-Kommission zur Nachhaltigkeit, Vorlage von Nachhaltigkeitskriterien durch das Umweltministerium, Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit, arbeitsrechtlicher, ökologischer und menschenrechtlicher Standards sowie Vermeidung negativer Effekte beim Import holzartiger Biomasse<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

30.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/756328. 10. 2011

Mitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken

der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Ute Koczy, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg) Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Kohleverstromung ist die klimaschädlichste und ineffizienteste Art der Stromerzeugung und trägt erheblich zum Klimawandel bei. Selbst modernste Kohlekraftwerke erreichen gerade einmal einen elektrischen Wirkungsgrad von höchstens 45 Prozent. Trotz der großen Klima- und Umweltschäden stammt heute noch immer fast die Hälfte des in Deutschland produzierten Stroms aus Kohlekraftwerken.

Da CO2-Emissionsrechte für die Stromerzeugung ab dem Jahr 2013 vollständig ersteigert werden müssen, prüfen Energiekonzerne wie RWE AG und Vattenfall Europe AG den Einsatz von holzartiger Biomasse zur Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, denn für die eingesetzte Biomasse müssen keine Emissionszertifikate erworben werden. So sollen die Wirtschaftlichkeit der Kohlekraftwerke erhöht und ein Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz geleistet werden.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) könnten bei einem derzeit technisch machbaren Mitverbrennungsanteil in Kohlekraftwerken durch holzartige Biomasse rund 28 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Dies entspricht fast 10 Prozent der jährlich bei der Stromerzeugung anfallenden CO2-Emissionen in Deutschland. Die kürzlich veröffentlichte Studie der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) „Die Mitverbrennung holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken – Ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz?“ kommt sogar zum Ergebnis, dass perspektivisch bis zu 50 Prozent der Kohle ersetzt werden könnte. Die Studie kommt allerdings auch zum Ergebnis, dass selbst bei moderaten und erst recht bei niedrigen Emissionszertifikatspreisen die Mitververbrennung von Holz nicht wirtschaftlich ist und deshalb zusätzlich gefördert werden muss. So fordern z. B. Vertreter der RWE AG bereits eine Vergütung für die Mitverbrennung von Holz über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Demgegenüber erscheint es sehr fragwürdig, Holz in Großkraftwerken mit Wirkungsgraden von höchstens 45 Prozent oder weniger zu verbrennen, statt es dezentral und effizient für die Raumheizung und in Kraft-Wärme-Kopplung zu nutzen.

Da darüber hinaus die für den Ausbau der Holzverbrennung in Kohlekraftwerken benötigten einheimischen Holzpotenziale begrenzt sind – Prognosen gehen bis 2020 von einer Holzlücke in Deutschland von mehr als 30 Millionen m3 aus – gelten als mögliche Lieferquellen vor allem die Regionen Nord- und Südamerika, Russland sowie Afrika. Zu diesem Ergebnis kommt auch die o. a. Studie der dena.

Doch bisher ist nur ein geringer Teil des Holzes aus diesen Regionen verlässlich und nach einem hochwertigen und international anerkannten Waldbewirtschaftungsstandard zertifiziert. Hinzu kommen Zweifel, ob die nötigen Holzmengen überhaupt für einen längeren Zeitraum aus diesen Regionen importiert werden könnten, und wenn ja, ob es nicht in den meisten Ländern gerade Afrikas sinnvoller wäre, das Holz in den Ländern selbst zu verwerten. Es ist daher sehr umstritten, inwiefern und ob der Einsatz von Holz aus der heimischen Produktion als auch aus Übersee im Rahmen der Energiewende möglich und sinnvoll ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

In welchen Kohlekraftwerken in Deutschland findet bisher eine Mitverbrennung von holzartiger Biomasse mit welchem Prozentanteil statt?

2

Welche Kohlekraftwerke haben durch die Mitverbrennung von holzartiger Biomasse seit 2008 wie viele Emissionszertifikate einsparen können (bitte nach Jahr und Kraftwerk auflisten)?

3

Zu welchen Anteilen stammt die heute bereits zur Mitverbrennung genutzte holzartige Biomasse aus dem Inland bzw. Ausland (bitte Auflistung der Mengen und ggf. Herkunftsländer)?

4

Welcher Zusatzgewinn ist den Kraftwerksbetreibern auf Basis der jeweils aktuellen Emissionszertifikatepreise hierdurch entstanden?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Mitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken im Hinblick auf das Erreichen der Klimaschutzziele und einer nachhaltigen, CO2-freien Energieversorgung?

6

Bis zu welchem Anteil (sowohl bezogen auf ein einzelnes Kraftwerk als auch den Kohlekraftwerkspark insgesamt) hält die Bundesregierung die Mitverbrennung von holzartiger Biomasse für möglich, und welchen Anteil für sinnvoll vor dem Hintergrund von möglichen Nutzungskonflikten beim Holz, mangelnder Nachhaltigkeit der Waldnutzung usw.?

7

Welche Unterschiede für den Einsatz zur Mitverbrennung holzartiger Biomasse sieht die Bundesregierung bei Stein- und Braunkohlekraftwerken?

8

Können nach Ansicht der Bundesregierung die Mehrkosten für den Einsatz holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken inklusive zusätzlicher Investitionen für die Umrüstung im Kraftwerk sowie für Logistikkapazitäten durch vermiedene Kosten für den Kauf von Treibhausgaszertifikaten derzeit oder zukünftig ausgeglichen werden, und falls ja, von welchen Annahmen z. B. im Hinblick auf die Preise von Emissionsrechten, Kohlepreise etc. geht sie dann aus?

9

Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung ein Förderinstrument für die Mitverbrennung holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken zu schaffen, und wenn ja, wie soll dieses konkret ausgestaltet sein?

10

In welchen EU-Ländern findet nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig der Einsatz von Holz bzw. holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken statt?

11

Wird der Einsatz von holzartiger Biomasse in anderen EU-Ländern gefördert oder sonst wie angereizt, und wie sind die Instrumente hierfür konkret ausgestaltet?

12

Wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland gewonnene holzartige Biomasse zur Mitverbrennung in Kohlekraftwerke ins Ausland exportiert, und wenn ja, in welchen Mengen, und in welcher Art (Rohholz, Hackschnitzel, Pellets o. a.) in welche Länder?

13

Inwieweit befürchtet die Bundesregierung eine Zementierung der alten Kohlekraftstrukturen durch den Einsatz von Biomasse in Großkraftwerken?

14

Welche Holzmengen stehen nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell und in Zukunft für die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken ohne Verdrängung bestehender Holznutzungspfade zur Verfügung

a) aus dem Inland und

b) aus dem Ausland?

15

Welche Auswirkungen auf die Preise und Verfügbarkeit von holzartiger Biomasse für andere stoffliche und energetische Nutzungen erwartet die Bundesregierung durch eine mögliche Zunahme der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken im Rahmen ihrer politischen Ziele?

16

Geht die Bundesregierung davon aus, dass heute stattfindende andere stoffliche oder energetische Nutzungen von holzartiger Biomasse durch die Ausweitung der Mitverbrennung unwirtschaftlich werden könnten?

Wenn ja, welche, und was wird die Bundesregierung ggf. unternehmen, um das zu verhindern?

17

Wie ist die Nachhaltigkeit (CO2-Bilanz, ökologische und soziale Auswirkungen der Gewinnung und des Transports) der für die Mitverbrennung zu importierenden Holzmengen einzuschätzen?

18

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu gewährleisten, dass die für die Mitverbrennung importierten Holzmengen vollständig aus zertifizierter und nachhaltiger Erzeugung stammen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Klimabilanz importierter Holzmengen aus dem Ausland vor dem Hintergrund langer Transportwege zum Teil sogar aus anderen Kontinenten?

Welche Unterschiede gibt es hier zwischen Rohholz, Hackschnitzeln, Pellets oder anderen Holzprodukten für die energetische Verwendung?

20

Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der begrenzten Holzressourcen in Deutschland eine zu starke Importabhängigkeit von holzartiger Biomasse im Falle eine Ausweitung der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken verhindern, und welchen Einfluss hätten große Holzimportabhängigkeiten auf die Versorgungssicherheit und die weiterverarbeitende Holzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland?

21

In welcher Weise beeinflusst die Art der Aufarbeitung der holzartigen Biomasse (Hackschnitzel, Pellets etc.) die Klimabilanz von holzartiger Biomasse?

22

Warum hat die Bundesregierung die Empfehlung der Europäischen Kommission zu Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung fester und gasförmiger Biomasse bei der Stromerzeugung, Heizung und Kühlung (KOM(2010)11) bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt?

23

Wann und mit welchen Anforderungen wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Nachhaltigkeitsanforderungen für holzartige Biomasse vorlegen, nachdem das Bundesministerium mit der am 30. Juni 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Neufassung des EEG dazu ermächtigt wurde?

24

Welche sozialen, arbeitsrechtlichen sowie ökologischen Standards und menschenrechtlichen Kriterien plant die Bundesregierung für den Import von holzartiger Biomasse einzuführen bzw. welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit solche Standards und Kriterien im Rahmen der EU entwickelt und implementiert werden?

25

Aus welchen Ländern wird und sollen zukünftig nach Einschätzung der Bundesregierung die Importe holzartiger Biomasse für deutsche Kohlekraftwerke stammen (bitte nach Menge und Land aufschlüsseln), und wie schätzt die Bundesregierung die Implikationen für die exportierenden Länder ein, insbesondere im Hinblick auf Flächennutzungskonkurrenz, Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und Umwelt, Landrechte und Landvertreibungen?

26

Inwiefern reagiert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf die zu erwartende Zunahme von Importen holzartiger Biomasse aus Entwicklungsländern nach Deutschland?

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um negative Effekte für die betroffenen Länder zu begrenzen?

Berlin, den 28. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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