Aufenthalt von verurteilten Attentätern des Sivas-Massakers in Deutschland
der Abgeordneten Memet Kilic, Ekin Deligöz, Claudia Roth (Augsburg), Ingrid Hönlinger, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 2. Juli 1993 haben islamistische Extremisten bei einem pogromartigen Brandanschlag 35 Menschen (davon zwei Hotelangestellte) getötet, die zu einem alevitischen Kulturfestival zu Ehren von Pir Sultan Abdal nach Sivas (Türkei) zusammenkamen.
Unter den Opfern, die an diesem Kulturfestival teilgenommen haben, befanden sich Kinder, Frauen und Männer, unter ihnen Intellektuelle, Künstler, Dichter, und Journalisten: Muhibe Akarsu, Muhlis Akarsu, Gülender Akça, Metin Altıok, Mehmet Atay, Sehergül Ateş, Behçet Aysan, Erdal Ayrancı, Asım Bezirci, Belkıs Çakır, Serpil Canik, Muammer Çiçek, Nesimi Çimen, Carina Cuanna, Serkan Doğan, Hasret Gültekin, Murat Güneş, Gülsüm Karababa, Uğur Kaynar, Asaf Koçak, Koray Kaya, Meneke Kaya, Handan Metin, Sait Metin, Huriye Özkan, Yeşim Özkan, Ahmet Özyurt, Nurcan S¸ahin, Özlem S¸ahin, Asuman Sivri, Yasemin Sivri, Edibe Sulari und √nci Türk – sie alle starben bei dem o. g. Brandanschlag.
Der Bundesregierung ging 2006 von elf in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen aus, die am Brandanschlag von Sivas am 2. Juli 1993 beteiligt gewesen sein sollen (siehe Bundestagsdrucksache 16/2324):
- Eine Person konnte mangels individuell zurechenbarer Tathandlung nicht, wie von der Türkei gewünscht, ausgeliefert werden.
- Eine Person wurde als Asylberechtigte anerkannt und konnte somit nicht an die Türkei ausgeliefert werden.
- Zwei weitere, das Sivas-Massaker betreffende, Auslieferungsverfahren waren 2006 aber noch anhängig.
- Der Bundesregierung lagen 2006 zudem noch sechs, auf das Massaker von Sivas bezogene, türkische Fahndungsersuchen vor. Allerdings konnten diese wegen des unbekannten Aufenthaltsorts der Tatverdächtigen nicht vollstreckt werden (Angaben gemäß den Bundestagsdrucksachen 16/994 und 16/2324).
Nach öffentlich bekannt gewordenen Informationen sollen am 4. Oktober 2011 drei in Deutschland wohnhafte Personen, die am Sivas-Massaker beteiligt waren, beim Überqueren der deutsch-polnischen Grenze in Polen festgenommen worden sein, die verdächtigt werden (bzw. bereits verurteilt sind), sich am Sivas-Massaker beteiligt zu haben. Unbekannt ist, ob und wo diese Personen sich weiter in Haft befinden.
Drucksache 17/7585 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland derzeit Personen, die in der Türkei wegen des Sivas-Massakers bereits verurteilt worden sind, sich diesem Urteil aber durch Flucht entzogen haben, und wenn ja, wie viele?
Leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland derzeit Personen, die verdächtigt werden, an dem Sivas-Massaker beteiligt gewesen zu sein, und wenn ja, wie viele?
Wie viele der in den Fragen 1 und 2 genannten Personen sind in Deutschland a) als asylberechtigt bzw. als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, b) unter einem humanitären Schutzstatus gemäß § 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes, c) geduldet im Sinne von § 60a des Aufenthaltsgesetzes bzw. d) bleibeberechtigt im Sinne von § 104a des Aufenthaltsgesetzes?
Hat die Bundesregierung die türkischen Behörden jemals von sich aus über den Aufenthalt von Verurteilten/Tatverdächtigen des Sivas-Massakers in Deutschland bzw. deren Aufenthaltsstatus informiert?
Wenn ja, wann, und in wie vielen Fällen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen die in den Fragen 1 und 2 genannten Personen (bitte aufschlüsseln)?
Haben diese Personen bei der Asylantragstellung in Deutschland angegeben, dass ihnen vorgeworfen wird, an dem Sivas-Massaker teilgenommen zu haben?
Wie viele Auslieferungsersuchen hat die Türkei bislang an Deutschland bezüglich der Überstellung von Verurteilten/Tatverdächtigen des Sivas-Massakers gerichtet?
a) Wie viele wurden wann, aus welchen Gründen, und mit welchem Ergebnis beendet (bitte unter Angabe des Jahres der Rechtskraft aufschlüsseln)?
b) Wie ist der Stand der im Jahr 2006 noch anhängigen Auslieferungsfälle (Bundestagsdrucksache 16/2324)?
c) Sind seit dem Jahr 2006 weitere Auslieferungsfälle hinzugekommen?
Wie viele gegen Tatverdächtige/Verurteilte des Sivas-Massakers gerichtete internationale Haftbefehle (INTERPOL) liegen der Bundesregierung vor?
a) Wie viele Fahndungsersuchen der Türkei liegen der Bundesregierung vor?
b) Wie viele Haftbefehle konnte die Bundesregierung vollstrecken?
c) Was ist aus den sechs Fahndungsersuchen aus dem Jahr 2006 geworden?
d) Sind seit 2006 in dieser Sache weitere türkische Fahndungsersuchen an die Bundesregierung gerichtet worden, und wenn ja, wie viele, und mit welchem Ergebnis?
Kann die Bundesregierung die Festnahme von drei Personen, die am Sivas-Massaker beteiligt waren, am 4. Oktober 2011 an der deutsch-polnischen Grenze bestätigen?
a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass diese Personen in Deutschland wohnhaft/polizeilich gemeldet waren?
b) Kann die Bundesregierung an dieser Stelle darüber Auskunft geben, welche Staatsangehörigkeit diese Personen bzw. welchen Aufenthaltsstatus sie in Deutschland besitzen?
c) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass gegen eine/mehrere dieser Personen ein auf das Sivas-Massaker bezogener Haftbefehl vorlag?
d) Kann die Bundesregierung bestätigen bzw. Auskunft darüber geben, ob bzw. wo diese Personen inhaftiert sind?
e) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob seitens der Türkei gegen eine/mehrere dieser Personen ein Auslieferungsersuchen gestellt worden ist, und wenn ja, wann, und gegen wie viele Personen?
f) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob eine/mehrere dieser Personen inzwischen haftverschont worden ist/sind, und wenn ja, wie viele?