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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur lückenhaften Datenlage und anhaltender Kritik nach 10 Jahren Riester-Rente

Entwicklung der Riester-Sparverträge seit 2001, Angaben zu den unmittelbaren und mittelbaren Zulagen, steuerliche Förderung, Beitrags- und Sparvolumen, Probleme der Absicherung gegen Erwerbsminderung auf dem privaten Versicherungsmarkt für Schwerbehinderte, notwendige Aufwendungen zur Kompensation der seit dem Jahr 2000 beschlossenen Leistungsminderungen unter verschiedenen Annahmen, Problem der Überschätzung der Lebenserwartung durch die Versicherer im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligungsregelung, weitere Fragen zu Garantiezins, Zuschussrente und zur privaten Altersvorsorge<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/771409. 11. 2011

Zur lückenhaften Datenlage und anhaltenden Kritik nach 10 Jahren Riester-Rente

der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Dr. Axel Troost, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor rund zehn Jahren beschloss der Deutsche Bundestag das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten der privaten Vorsorge zu mindern. Ziel war der Aufbau eines sogenannten Drei-Säulen-Modells. Den Lebensstandard kann danach nur sichern, wer zusätzlich privat vorsorgt. Im Rahmen der Reform wurden daher die sogenannten Riester-Renten eingeführt, eine private Altersvorsorge, die in erheblichem Umfang mit Steuergeldern subventioniert wird. Zehn Jahre nach Einführung dieser Riester-Renten nimmt die Kritik daran weiter zu. Bemängelt wird eine Vielzahl an Problemen und Fallstricken. Generell wird angemahnt, dass staatlich subventionierte Versicherungsprodukte auch entsprechend staatlich kontrolliert sein müssten, um einerseits sicherzustellen, dass das Ziel der Reform erreicht werden kann. Auf der anderen Seite soll verhindert werden, dass Banken und Versicherungen an den Subventionen bereichern.

So titelt das „Handelsblatt“ am 20. Oktober 2011: „Schlecht versorgt mit der Riester-Rente“ (www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/ ratgeber-hintergrund/schlecht-versorgt-mit-der-riester-rente-/5329412.html?p 5329412=all). Im Artikel wird unter anderem auf geringe Renditen und undurchsichtige Verträge hingewiesen. Die Rendite, so der Artikel, liegt aufgrund der Abschlusskosten und der von den Versicherern sehr hoch angesetzten Lebenserwartung in vielen Fällen deutlich unter 2 Prozent und damit unter der Zielinflation der Europäischen Zentralbank (EZB). Ergebnis wäre, dass das Jahre lang angesparte Geld in seinem Wert real nicht erhalten bleibt. Insgesamt rentiert sich die Riester-Rente demnach meist nur, wenn man wenigstens 90 Jahre alt wird. Für die Mehrheit der Betroffenen wäre dies dann ein Verlustgeschäft. Auch Forschungsinstitute haben Zweifel an der Nachhaltigkeit der Riester-Reform angemeldet. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive macht die Umstellung demnach weder gesellschaftlich noch individuell Sinn (www. boeckler.de/pdf/p_imk_report_43_2009.pdf).

Die Datenlage zur Rendite, zur Verbreitung der Riester-Renten und den Motiven der Menschen ist sehr lückenhaft. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) kommt zum Schluss, dass in zentralen Punkten keine oder nur lückenhafte Daten vorliegen und eine Bewertung der Riester-Renten daher nur schwer möglich ist (www.boeckler.de/impuls_2011_16_gesamt.pdf). Auch auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zum Thema Altersarmut antwortet die Bundesregierung zurückhaltend oder wegen fehlender Datenlage gar nicht.

Drucksache 17/7714 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm genannten „Böckler impuls“ 16/2011 wird auch darauf hingewiesen, dass einige Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass es bei der Riester- Förderung erhebliche Mitnahmeeffekte gibt. Demnach würden einige Personen nicht wie politisch vorgesehen zusätzlich sparen, sondern lediglich ihr Sparverhalten so umschichten, dass sie zusätzlich die staatlichen Zulagen und erheblichen Steuervorteile mitnehmen können. Dadurch würden die Reformziele ebenfalls teilweise konterkariert.

Neben diesen eher für die politischen Grundentscheidungen relevanten Fragen wird aus Verbraucherperspektive immer wieder die Intransparenz der Produkte angeprangert (www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=98702;bernr=21;co=;suche= riester). Demnach führt eine fehlende Regulierung und eine lückenhafte Kontrolle der Banken und Versicherungen sowie der Versicherungsmakler dazu, dass den Menschen nicht die besten Produkte verkauft werden (vgl. www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=273&tx_ttnews[tt_news]=2939&cHash= 5bd49550c3). Da die Verwaltungskosten zum Teil erheblich sind und das ganze Prinzip auf dem Zinseszinseffekt beruht, ist eine Fehlentscheidung selbst bei späterem Produktwechsel praktisch nicht mehr auszugleichen.

Zugleich wirkt sich nach der aktuellen Studie der Deutschen Postbank AG die europäische Finanzkrise verheerend auf die Altersvorsorgepläne der jungen Berufstätigen in Deutschland aus. Besonders die Riester-Rente sei betroffen: „Private Riester-Renten, mit denen die Bundesregierung die private Altersvorsorge eigentlich fördern will, rangieren auf hinteren Rängen. Das Auf und Ab an den Börsen hat die Bundesbürger abgeschreckt.“ (www.handelsblatt.com/ finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/die-altersvorsorge-steckt-in- derkrise/5427376.html).

Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen sinkt nun zum 1. Januar 2012 auch der Höchstrechnungszins (sogenannter Garantiezins). So besteht das Risiko, dass sich aufgrund der Verwaltungskostenabzüge bis zum Renteneintritt nicht mal das eingezahlte Kapital zur Verfügung steht. Dies berichtet das „Handelsblatt“ im oben zitierten Artikel mit Berufung auf den Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein. Demnach könnten vor allem ältere Sparer betroffen sein, da ihnen unter Umständen keine Riester-Rente mehr angeboten werden könnte. „Die Versicherer müssten diese Kunden also ablehnen, da sie das Riester- Versprechen über den garantierten Kapitalerhalt zum Rentenbeginn nicht halten könnten.“ (oben zitierter Artikel im Handelsblatt).

Die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen vorgeschlagene Zuschussrente stößt auf massive Kritik (www.badische- zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/experten-zweifeln-an-von-der-leyens-plan-- 51039769.html). So weist Alexander Gunkel darauf hin, dass dies „kein zielgenaues Instrument“ zur Beseitigung der Altersarmut sei (www.ihre-vorsorge.de/ no_cache/magazin/nachrichten/rente/news-single/article/experten-fordern-bessere- rentenplaene.html). Eine der Voraussetzungen, um die Zuschussrente im Alter überhaupt bekommen zu können, ist 35 Jahre Beiträge zur privaten Altersvorsorge gezahlt zu haben. Damit wird politisch ein massiver Anreiz gesetzt, Riester-Verträge abzuschließen. An den von nahezu allen Experten monierten Problemen der Riester-Verträge, will die Bundesregierung in diesem Kontext jedoch nichts ändern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Drucksache 17/7714 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele Personen, die in den einzelnen Jahren seit 2002 eine Riester- Förderung beantragt haben, waren unmittelbar und wie viele mittelbar zulagenberechtigt (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

3. Wie viele unmittelbar zulagenberechtigte Personen, die in den einzelnen Jahren seit 2002 eine Riester-Förderung beantragt haben, haben ausschließlich die Grundzulage und wie viele haben zusätzlich eine, zwei oder mehr Kinderzulagen erhalten (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

4. Wie viele mittelbar zulagenberechtigte Personen, die in den einzelnen Jahren seit 2002 eine Riester-Förderung beantragt haben, haben ausschließlich die Grundzulage und wie viele haben zusätzlich eine, zwei oder mehr Kinderzulagen erhalten (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

5. Wie viele der unmittelbar zulagenberechtigten Personen, die in den einzelnen Jahren seit 2002 eine Riester-Förderung beantragt haben, haben die volle Grundzulage und wie viele eine anteilige Grundzulage (aufgeschlüsselt nach über 80, über 60, über 50, über 40, über 30 und über 20 und weniger Prozent) erhalten (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

6. Wie viele dem Grunde nach unmittelbar zulagenberechtigte Personen gab es in den einzelnen Jahren seit 2002 insgesamt und aufgrund welchen Sachverhaltes, wie sozialversicherungspflichtig beschäftigt, Beamtenstatus, arbeitslos gemeldet etc. (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der mittelbar zulagenberechtigten Personen (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland)?

8. Wie viele Riester-Verträge (bitte insgesamt und getrennt nach Sparform angeben) wurden seit ihrem Abschluss bis heute bzw. bis zum Rentenbeginn (bitte getrennt ausweisen) ununterbrochen mit der vollen und wie viele mit einer anteiligen (bitte getrennt ausweisen) Grundzulage gefördert (bitte absolut und anteilig an allen bestehenden Riester-Verträgen getrennt nach dem Abschlussjahr angeben)?

9. Wie viele Personen haben seit dem Abschluss ihres ersten Riester-Vertrages bis heute bzw. bis zum Rentenbeginn (bitte getrennt ausweisen) ununterbrochen die volle und wie viele eine anteilige (bitte getrennt ausweisen) Grundzulage erhalten (bitte absolut und anteilig an allen geförderten Personen getrennt nach dem Jahr des Erstabschlusses angeben)?

Wie viele dieser Personen haben mindestens einmal einen weiteren Riester- Vertrag abgeschlossen?

10. Wie hoch war die Summe der direkten Zulagen zu Riester-Verträgen (bitte insgesamt und getrennt nach Sparform angeben), die in den jeweiligen Jahren seit 2002 gezahlt wurden, insgesamt und aufgeschlüsselt nach Grundzulage und Kinderzulage (bitte auch getrennt nach Geschlecht und Altersgruppen in fünf Jahresschritten für Deutschland und die Bundesländer angeben)?

11. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 2002 die durchschnittlich gewährte Grundzulage zu Riester-Verträgen (bitte insgesamt und getrennt nach Sparform angeben) je Riester-Vertrag und wie hoch jene pro förderberechtigter Person (bitte auch getrennt nach Geschlecht und Altersgruppen in fünf Jahresschritten für Deutschland und die Bundesländer angeben)?

Drucksache 17/7714 – 5 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 2002 die Summe der im Rahmen des Sonderausgabenabzugs im Steuerrecht für Riester-Verträge gewährten steuerlichen Zuschüsse?

13. Wie hoch war der in den einzelnen Jahren seit 2002 im Rahmen des Sonderausgabenabzugs im Steuerrecht für Riester-Verträge durchschnittlich gewährte steuerliche Zuschuss je Riester-Vertrag und je förderberechtigter Person (bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht angeben)?

14. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 2002 die durchschnittliche Förderung (bitte insgesamt und getrennt für direkte Zulage insgesamt, Grundzulage, Kinderzulage und für steuerliche Förderung der Riester-Verträge angeben) und die durchschnittliche Förderquote (bitte insgesamt und getrennt für direkte Zulage insgesamt, Grundzulage, Kinderzulage und für steuerliche Förderung der Riester-Verträge angeben) je förderberechtigter Person insgesamt und nach Einkommensklasse (nach gemeldetem Jahreseinkommen gemäß § 86 des Einkommensteuergesetzes – EStG) von kein Einkommen, über 0 bis 4 800 Euro, über 4 800 bis 9 600 Euro, über 9 600 bis 15 000 Euro, über 15 000 bis 30 000 Euro, über 30 000 bis 45 000 Euro, über 45 000 bis 55 000 Euro, über 55 000 bis 66 000 Euro und über 66 000 Euro?

Wie viele Personen in den einzelnen Gehaltsklassen wurden jeweils gefördert, und wie hoch war jeweils ihre durchschnittliche Förderquote (bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht angeben)?

Wie viele Personen in den jeweiligen Gehaltsklassen sind dem Grunde nach unmittelbar zulagenberechtigt?

15. Auf welche Summen beläuft sich das im Rahmen des § 86 EStG gemeldete jährliche Beitragsvolumen (Eigenbeiträge) in den einzelnen Jahren seit 2002 (bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht angeben)?

Welche Summen flossen in den einzelnen Jahren seit 2002 in Riester- Verträge, wenn zu den Eigenbeiträgen noch die gezahlten direkten Zulagen (§§ 84 und 85 EStG) hinzugerechnet werden?

Wie hoch war damit in den einzelnen Jahren seit 2002 das jährliche Sparvolumen, welches für Riester-Verträge pro geförderte Person gezahlt wurde?

16. Bei wie vielen der abgeschlossenen Riester-Verträge wird neben der Altersrente auch das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert (bitte nach Geschlecht und Alter in fünf Jahresgruppen aufschlüsseln)?

17. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Armutsrisiko aufgrund von Erwerbsminderung angesichts der von der Bundesregierung weiter befürworteten Senkung des Rentenniveaus, des teilweisen Umstiegs auf die private kapitalgedeckte Altersvorsorge sowie der Anhebung des Renteneintrittsalters zunehmen wird?

Wie wichtig ist es nach Auffassung der Bundesregierung dabei, dass das Risiko der Erwerbsminderung auch bei der privaten Vorsorge abgedeckt ist?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anzahl an Riester-Verträgen, die neben einer Altersrente auch das Risiko einer Erwerbsminderung absichern, im Verhältnis zu allen Riester-Verträgen, für den erfolgreichen Umstieg auf das Drei-Säulen-Modell in der Alterssicherung?

Drucksache 17/7714 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Welchen Einfluss hätte die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung auf die zu erwartenden Kosten eines Riester-Vertrages, seine Garantieverzinsung und die Überschussbeteiligung und damit letztlich die Höhe der Altersrente (soweit möglich, dies auch anhand von exemplarischen Verträgen und Beispielen begründen)?

19. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit einer anerkannter Schwerbehinderung möglich, auf dem Markt tatsächlich einen privaten Erwerbsminderungsschutz, der die Leistungsminderungen beim Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend kompensiert, abzuschließen, und wie hoch wäre absolut und gemessen am Durchschnittseinkommen der dafür notwendige monatliche Beitrag?

Welche Auswirkung auf die zu erwartende Altersrente hätte ein solcher Schutz im Rahmen eines Riester-Vertrages?

20. Welche anderen Berufs- oder Personengruppen dürften nach Auffassung der Bundesregierung zumindest Schwierigkeiten bekommen, mit einem Beitrag von 4 Prozent neben einer Rentenversicherung noch eine private Erwerbsminderungsversicherung abzuschließen, und wie hoch wäre die Rendite für die Altersrente in diesem Fall?

21. Wie sollen sich Personen, die keine oder kaum realisierbare Möglichkeiten haben, das Risiko der Erwerbsminderung auf dem privaten Versicherungsmarkt abzusichern, nach Auffassung der Bundesregierung angesichts des sinkenden Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich der Erwerbsminderungsrenten sowie des steigenden Erwerbsminderungsrisikos aufgrund der Rente erst ab 67 verhalten, um Armut bei Erwerbsminderung zu verhindern?

22. Ungefähr wie viel Prozent des monatlichen Bruttolohnes müsste eine Person, die heute 30, 40, 50, 55 bzw. 60 Jahre alt ist, monatlich in private Versicherungen stecken, wenn sie neben einem Gesamtversorgungsniveau netto vor Steuern von 53 Prozent bei Erreichen der Regelaltersgrenze analog auch die durch die Reformen seit 2000 beschlossenen Leistungsminderungen bei einer Rente wegen Erwerbsminderung wie bei den Hinterbliebenenrenten voll kompensieren wollte?

Wenn die Bundesregierung dies nicht genau abschätzen kann, wäre eine genaue Abschätzung nicht notwendig, damit die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich erkennen können, welches Rentenkonzept sachgerechter und günstiger ist und wie groß der durch die Reformen aufgerissene Absicherungsbedarf ist, und geht die Bundesregierung davon aus, dass, um die gesamten Leistungsminderungen durch die Reformen seit dem Jahr 2000 auszugleichen, eine private Vorsorge von weniger, von mehr oder von deutlich mehr als 4 Prozent notwendig wäre?

23. Um wie viel Euro würde eine Altersrente (netto) höher ausfallen, wenn eine Durchschnittsverdienerin jährlich seit dem Jahr 2002 die notwendige Sparsumme für die volle Riester-Förderung inkl. der Zulagen in einem Banksparplan ohne Verwaltungsabzüge gezahlt und zu 2,5 Prozent verzinst worden wären und das so angesparte Vermögen unmittelbar vor dem Renteneintritt in eine Regelaltersrente zum 1. Juli des Jahres 2011 dazu verwendet würde, zusätzliche Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung analog des § 187b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bzw. nach der Methode des § 187 Absatz 3 SGB VI zu erwerben (Annahme es sei rechtlich zulässig, so zusätzlich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben)?

Wie hoch fiele bei einer Rentenversicherung mit 15 Prozent Verwaltungskostenabzügen und einer Verzinsung von 4 Prozent unter der Annahme einer Lebenserwartung analog der Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) und einer Dynamisierung der Rentenzahlung analog zur gesetzlichen Rentenversicherung die gezahlte Riester-Rente (netto) aus?

Drucksache 17/7714 – 7 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Welche Schritte unternimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenn sie die Rechnungsgrundlagen der Versicherungen prüft und eine systematische „Überschätzung“ der Lebenserwartung durch die Versicherer feststellt (wie es die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6050 angibt)?

Insbesondere in welchem Zeitrahmen nach der Feststellung einer Überschätzung wird wer bzw. welche Institution darüber unterrichtet, in welchen Publikationen wird dies festgehalten, welche hiervon sind allgemein und an welchem Ort öffentlich zugänglich, und welche rechtlichen Konsequenzen und zwingenden Anweisungen ergehen in einem solchen Fall an die Versicherungen, die Lebenserwartung sachgerechter einzuschätzen?

Wie oft hat die BaFin eine Überschätzung der Lebenserwartung festgestellt, und wie oft hat sie zumindest angemerkt, dass sie die Lebenserwartung für zu hoch angesetzt hält?

25. Prüft die BaFin die angenommene Lebenserwartung bei den einzelnen Altersvorsorgeverträgen insbesondere den Anteil, der bei Auszahlungsbeginn für das Langlebigkeitsrisiko zurückgestellt wird, auf systematische Überschätzung der Lebenserwartung, und was passiert, wenn sie eine solche Überschätzung feststellt?

Wer wird wann von der BaFin über eine solche Überschätzung informiert, wer muss wann aufgrund dieser Information handeln, und welche Mechanismen gibt es, die die Versicherungen dazu zwingen, eine angemessenere Lebenserwartung zu unterstellen?

26. Welche Lebenserwartung ist nach Auffassung der Bundesregierung angemessen?

Welche Lebenserwartung hält die BaFin für angemessen?

Welche Lebenserwartung wird in der aktuellen Sterbetafel der DAV unterstellt?

Welchem Anteil der aktuell angebotenen Altersvorsorgeprodukte (Rentenprodukte) und welchem Anteil der Versicherungsunternehmen liegt die aktuelle Sterbetafel der DAV zugrunde, welchem Anteil liegt eine kürzere und welchem Anteil eine längere Lebenserwartung zu Grunde?

27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die geltende Regelung zur Überschussbeteiligung, nach der die Versicherung bis zu 25 Prozent der aus einer zu hoch abgeschätzten Lebenserwartung resultierenden Überschüsse einbehalten dürfen, dafür sorgt, dass der Gewinn eines Versicherungsunternehmens um so größer ausfällt, je niedriger sein Risiko aufgrund einer zu hoch abgeschätzten Lebenserwartung ausfällt?

Welches Risiko trägt in diesem Zusammenhang die Versicherung, die eine Überschussbeteiligung von 25 Prozent rechtfertigt, wie es die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6050 behauptet?

28. Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Regelung zur Überschussbeteiligung dazu führt, dass die Versicherungen zu Lasten ihrer Kunden ihr Risiko mindern und gleichzeitig ihre Gewinnchancen deutlich erhöhen können, indem sie ceteris paribus eine höhere Lebenserwartung annehmen?

29. Wie haben sich die Überschussbeteiligungen bei Riester- Rentenversicherungen und Riester-Fondssparplänen seit 2002 nach Abzug aller Kosten entwickelt (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre und die einzelnen Riester-Förderarten)?

Wie haben sich die durch die Versicherungsunternehmen einbehaltenen Anteile an den Überschussbeteiligungen seit 2002 entwickelt?

30. Wie viele Jahre müsste eine Person im Alter von 55, 60 bzw. 62 Jahren bei einem ab dem 1. Januar 2012 gültigen Höchstrechnungszins (Garantiezins) von 1,75 Prozent, bei einem unterstellten Verwaltungskostenanteil von 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent in eine Riester-Rentenversicherung einzahlen, damit der gesetzlich vorgeschriebene Kapitalerhalt (einbezahlte Summe inkl. staatlicher Zulagen) vom Versicherungsanbieter gewährleistet werden kann?

Trifft es zu, dass die Absenkung des Höchstrechnungszinses von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent zum 1. Januar 2012 dazu führt, dass der Zinseszinseffekt aufgrund der kurzen Ansparzeit bei älteren Riester-Sparerinnen und -Sparern, nicht mehr ausreicht, um die angefallenen Verwaltungskosten auszugleichen?

Trifft es zu, dass in diesem Fall die Versicherungsanbieter diese Kunden ablehnen müssten oder würden, da sie den garantierten Kapitalerhalt zum Rentenbeginn nicht gewährleisten können?

31. Wäre eine Riester-Rentenversicherung förderfähig, wenn die Verzinsung (und damit der immanente Garantiezins) oberhalb des Höchstrechnungszinses liegen müsste, um zu gewährleisten, dass bei Auszahlungsbeginn zumindest die eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen zur Verfügung stehen?

Prüft die Zulagenstelle einzelne Verträge bei Antragsstellen auf diesen Sachverhalt, der ja maßgeblich auch vom Alter der Person bei Vertragsabschluss abhängig ist?

32. Trifft es zu, dass im Kontext der von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, geplanten Zuschussrente ältere Personen, die aus den dargelegten Gründen keine Riester-Rentenversicherung mehr abschließen können, somit faktisch von der Zuschussrente ausgeschlossen werden, weil sie die erforderlichen Wartezeiten von Riester- Jahren nicht erfüllen werden können?

33. Wie viele Personen müssten bis Ende 2012 noch einen Riester-Vertrag oder eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, damit sie bis zur Regelaltersgrenze die für sie nötige Anzahl an Jahren private oder betrieblicher Vorsorge überhaupt noch erfüllen können?

34. Ist es richtig, dass Personen des Jahrganges 1950 die noch keine private oder betriebliche Altersvorsorge haben, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr die erforderliche Anzahl an Beitragsjahre zu einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge erreichen können?

Wie viele Personen hätten im Jahr 2013 tendenziell einen Anspruch auf die Zuschussrente, wenn die private Vorsorge keine Zugangsvoraussetzung wäre?

Wie viele Personen könnten im Jahr 2013 nur deswegen die Zuschussrente nicht beziehen, weil sie nicht die erforderliche Zahl an privater oder betrieblicher Altersvorsorge aufweisen können?

Fragen34

1

Wie viele Riester-Verträge (bitte insgesamt und getrennt nach Sparform angeben) wurden jeweils in den Jahren seit 2001 neu abgeschlossen, wie viele wurden aufgelöst, wie viele ruhend gestellt, und wie viele Verträge bestanden jeweils am Ende des Kalenderjahres (bitte getrennt angeben für Verträge, für die keine Zulagen gezahlt wurden, für jene, in denen die Grundzulage voll gezahlt wurde und jene, für die die Grundzulage nur teilweise gezahlt wurde)?

2

Wie viele Personen, die in den einzelnen Jahren seit 2002 eine Riester- Förderung beantragt haben, waren unmittelbar und wie viele mittelbar zulagenberechtigt (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

3

Wie viele unmittelbar zulagenberechtigte Personen, die in den einzelnen Jahren seit 2002 eine Riester-Förderung beantragt haben, haben ausschließlich die Grundzulage und wie viele haben zusätzlich eine, zwei oder mehr Kinderzulagen erhalten (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

4

Wie viele mittelbar zulagenberechtigte Personen, die in den einzelnen Jahren seit 2002 eine Riester-Förderung beantragt haben, haben ausschließlich die Grundzulage und wie viele haben zusätzlich eine, zwei oder mehr Kinderzulagen erhalten (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

5

Wie viele der unmittelbar zulagenberechtigten Personen, die in den einzelnen Jahren seit 2002 eine Riester-Förderung beantragt haben, haben die volle Grundzulage und wie viele eine anteilige Grundzulage (aufgeschlüsselt nach über 80, über 60, über 50, über 40, über 30 und über 20 und weniger Prozent) erhalten (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

6

Wie viele dem Grunde nach unmittelbar zulagenberechtigte Personen gab es in den einzelnen Jahren seit 2002 insgesamt und aufgrund welchen Sachverhaltes, wie sozialversicherungspflichtig beschäftigt, Beamtenstatus, arbeitslos gemeldet etc. (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland angeben)?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der mittelbar zulagenberechtigten Personen (bitte insgesamt und getrennt nach Alter in fünf Jahresabschnitten, Geschlecht und Bundesland)?

8

Wie viele Riester-Verträge (bitte insgesamt und getrennt nach Sparform angeben) wurden seit ihrem Abschluss bis heute bzw. bis zum Rentenbeginn (bitte getrennt ausweisen) ununterbrochen mit der vollen und wie viele mit einer anteiligen (bitte getrennt ausweisen) Grundzulage gefördert (bitte absolut und anteilig an allen bestehenden Riester-Verträgen getrennt nach dem Abschlussjahr angeben)?

9

Wie viele Personen haben seit dem Abschluss ihres ersten Riester-Vertrages bis heute bzw. bis zum Rentenbeginn (bitte getrennt ausweisen) ununterbrochen die volle und wie viele eine anteilige (bitte getrennt ausweisen) Grundzulage erhalten (bitte absolut und anteilig an allen geförderten Personen getrennt nach dem Jahr des Erstabschlusses angeben)?

Wie viele dieser Personen haben mindestens einmal einen weiteren Riester- Vertrag abgeschlossen?

10

Wie hoch war die Summe der direkten Zulagen zu Riester-Verträgen (bitte insgesamt und getrennt nach Sparform angeben), die in den jeweiligen Jahren seit 2002 gezahlt wurden, insgesamt und aufgeschlüsselt nach Grundzulage und Kinderzulage (bitte auch getrennt nach Geschlecht und Altersgruppen in fünf Jahresschritten für Deutschland und die Bundesländer angeben)?

11

Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 2002 die durchschnittlich gewährte Grundzulage zu Riester-Verträgen (bitte insgesamt und getrennt nach Sparform angeben) je Riester-Vertrag und wie hoch jene pro förderberechtigter Person (bitte auch getrennt nach Geschlecht und Altersgruppen in fünf Jahresschritten für Deutschland und die Bundesländer angeben)?

12

Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 2002 die Summe der im Rahmen des Sonderausgabenabzugs im Steuerrecht für Riester-Verträge gewährten steuerlichen Zuschüsse?

13

Wie hoch war der in den einzelnen Jahren seit 2002 im Rahmen des Sonderausgabenabzugs im Steuerrecht für Riester-Verträge durchschnittlich gewährte steuerliche Zuschuss je Riester-Vertrag und je förderberechtigter Person (bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht angeben)?

14

Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 2002 die durchschnittliche Förderung (bitte insgesamt und getrennt für direkte Zulage insgesamt, Grundzulage, Kinderzulage und für steuerliche Förderung der Riester-Verträge angeben) und die durchschnittliche Förderquote (bitte insgesamt und getrennt für direkte Zulage insgesamt, Grundzulage, Kinderzulage und für steuerliche Förderung der Riester-Verträge angeben) je förderberechtigter Person insgesamt und nach Einkommensklasse (nach gemeldetem Jahreseinkommen gemäß § 86 des Einkommensteuergesetzes – EStG) von kein Einkommen, über 0 bis 4 800 Euro, über 4 800 bis 9 600 Euro, über 9 600 bis 15 000 Euro, über 15 000 bis 30 000 Euro, über 30 000 bis 45 000 Euro, über 45 000 bis 55 000 Euro, über 55 000 bis 66 000 Euro und über 66 000 Euro?

Wie viele Personen in den einzelnen Gehaltsklassen wurden jeweils gefördert, und wie hoch war jeweils ihre durchschnittliche Förderquote (bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht angeben)?

Wie viele Personen in den jeweiligen Gehaltsklassen sind dem Grunde nach unmittelbar zulagenberechtigt?

15

Auf welche Summen beläuft sich das im Rahmen des § 86 EStG gemeldete jährliche Beitragsvolumen (Eigenbeiträge) in den einzelnen Jahren seit 2002 (bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht angeben)?

Welche Summen flossen in den einzelnen Jahren seit 2002 in Riester- Verträge, wenn zu den Eigenbeiträgen noch die gezahlten direkten Zulagen (§§ 84 und 85 EStG) hinzugerechnet werden?

Wie hoch war damit in den einzelnen Jahren seit 2002 das jährliche Sparvolumen, welches für Riester-Verträge pro geförderte Person gezahlt wurde?

16

Bei wie vielen der abgeschlossenen Riester-Verträge wird neben der Altersrente auch das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert (bitte nach Geschlecht und Alter in fünf Jahresgruppen aufschlüsseln)?

17

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Armutsrisiko aufgrund von Erwerbsminderung angesichts der von der Bundesregierung weiter befürworteten Senkung des Rentenniveaus, des teilweisen Umstiegs auf die private kapitalgedeckte Altersvorsorge sowie der Anhebung des Renteneintrittsalters zunehmen wird?

Wie wichtig ist es nach Auffassung der Bundesregierung dabei, dass das Risiko der Erwerbsminderung auch bei der privaten Vorsorge abgedeckt ist?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Anzahl an Riester-Verträgen, die neben einer Altersrente auch das Risiko einer Erwerbsminderung absichern, im Verhältnis zu allen Riester-Verträgen, für den erfolgreichen Umstieg auf das Drei-Säulen-Modell in der Alterssicherung?

18

Welchen Einfluss hätte die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung auf die zu erwartenden Kosten eines Riester-Vertrages, seine Garantieverzinsung und die Überschussbeteiligung und damit letztlich die Höhe der Altersrente (soweit möglich, dies auch anhand von exemplarischen Verträgen und Beispielen begründen)?

19

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit einer anerkannter Schwerbehinderung möglich, auf dem Markt tatsächlich einen privaten Erwerbsminderungsschutz, der die Leistungsminderungen beim Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend kompensiert, abzuschließen, und wie hoch wäre absolut und gemessen am Durchschnittseinkommen der dafür notwendige monatliche Beitrag?

Welche Auswirkung auf die zu erwartende Altersrente hätte ein solcher Schutz im Rahmen eines Riester-Vertrages?

20

Welche anderen Berufs- oder Personengruppen dürften nach Auffassung der Bundesregierung zumindest Schwierigkeiten bekommen, mit einem Beitrag von 4 Prozent neben einer Rentenversicherung noch eine private Erwerbsminderungsversicherung abzuschließen, und wie hoch wäre die Rendite für die Altersrente in diesem Fall?

21

Wie sollen sich Personen, die keine oder kaum realisierbare Möglichkeiten haben, das Risiko der Erwerbsminderung auf dem privaten Versicherungsmarkt abzusichern, nach Auffassung der Bundesregierung angesichts des sinkenden Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich der Erwerbsminderungsrenten sowie des steigenden Erwerbsminderungsrisikos aufgrund der Rente erst ab 67 verhalten, um Armut bei Erwerbsminderung zu verhindern?

22

Ungefähr wie viel Prozent des monatlichen Bruttolohnes müsste eine Person, die heute 30, 40, 50, 55 bzw. 60 Jahre alt ist, monatlich in private Versicherungen stecken, wenn sie neben einem Gesamtversorgungsniveau netto vor Steuern von 53 Prozent bei Erreichen der Regelaltersgrenze analog auch die durch die Reformen seit 2000 beschlossenen Leistungsminderungen bei einer Rente wegen Erwerbsminderung wie bei den Hinterbliebenenrenten voll kompensieren wollte?

Wenn die Bundesregierung dies nicht genau abschätzen kann, wäre eine genaue Abschätzung nicht notwendig, damit die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich erkennen können, welches Rentenkonzept sachgerechter und günstiger ist und wie groß der durch die Reformen aufgerissene Absicherungsbedarf ist, und geht die Bundesregierung davon aus, dass, um die gesamten Leistungsminderungen durch die Reformen seit dem Jahr 2000 auszugleichen, eine private Vorsorge von weniger, von mehr oder von deutlich mehr als 4 Prozent notwendig wäre?

23

Um wie viel Euro würde eine Altersrente (netto) höher ausfallen, wenn eine Durchschnittsverdienerin jährlich seit dem Jahr 2002 die notwendige Sparsumme für die volle Riester-Förderung inkl. der Zulagen in einem Banksparplan ohne Verwaltungsabzüge gezahlt und zu 2,5 Prozent verzinst worden wären und das so angesparte Vermögen unmittelbar vor dem Renteneintritt in eine Regelaltersrente zum 1. Juli des Jahres 2011 dazu verwendet würde, zusätzliche Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung analog des § 187b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bzw. nach der Methode des § 187 Absatz 3 SGB VI zu erwerben (Annahme es sei rechtlich zulässig, so zusätzlich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben)?

Wie hoch fiele bei einer Rentenversicherung mit 15 Prozent Verwaltungskostenabzügen und einer Verzinsung von 4 Prozent unter der Annahme einer Lebenserwartung analog der Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) und einer Dynamisierung der Rentenzahlung analog zur gesetzlichen Rentenversicherung die gezahlte Riester-Rente (netto) aus?

24

Welche Schritte unternimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenn sie die Rechnungsgrundlagen der Versicherungen prüft und eine systematische „Überschätzung“ der Lebenserwartung durch die Versicherer feststellt (wie es die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6050 angibt)?

Insbesondere in welchem Zeitrahmen nach der Feststellung einer Überschätzung wird wer bzw. welche Institution darüber unterrichtet, in welchen Publikationen wird dies festgehalten, welche hiervon sind allgemein und an welchem Ort öffentlich zugänglich, und welche rechtlichen Konsequenzen und zwingenden Anweisungen ergehen in einem solchen Fall an die Versicherungen, die Lebenserwartung sachgerechter einzuschätzen?

Wie oft hat die BaFin eine Überschätzung der Lebenserwartung festgestellt, und wie oft hat sie zumindest angemerkt, dass sie die Lebenserwartung für zu hoch angesetzt hält?

25

Prüft die BaFin die angenommene Lebenserwartung bei den einzelnen Altersvorsorgeverträgen insbesondere den Anteil, der bei Auszahlungsbeginn für das Langlebigkeitsrisiko zurückgestellt wird, auf systematische Überschätzung der Lebenserwartung, und was passiert, wenn sie eine solche Überschätzung feststellt?

Wer wird wann von der BaFin über eine solche Überschätzung informiert, wer muss wann aufgrund dieser Information handeln, und welche Mechanismen gibt es, die die Versicherungen dazu zwingen, eine angemessenere Lebenserwartung zu unterstellen?

26

Welche Lebenserwartung ist nach Auffassung der Bundesregierung angemessen?

Welche Lebenserwartung hält die BaFin für angemessen?

Welche Lebenserwartung wird in der aktuellen Sterbetafel der DAV unterstellt?

Welchem Anteil der aktuell angebotenen Altersvorsorgeprodukte (Rentenprodukte) und welchem Anteil der Versicherungsunternehmen liegt die aktuelle Sterbetafel der DAV zugrunde, welchem Anteil liegt eine kürzere und welchem Anteil eine längere Lebenserwartung zu Grunde?

27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die geltende Regelung zur Überschussbeteiligung, nach der die Versicherung bis zu 25 Prozent der aus einer zu hoch abgeschätzten Lebenserwartung resultierenden Überschüsse einbehalten dürfen, dafür sorgt, dass der Gewinn eines Versicherungsunternehmens um so größer ausfällt, je niedriger sein Risiko aufgrund einer zu hoch abgeschätzten Lebenserwartung ausfällt?

Welches Risiko trägt in diesem Zusammenhang die Versicherung, die eine Überschussbeteiligung von 25 Prozent rechtfertigt, wie es die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6050 behauptet?

28

Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Regelung zur Überschussbeteiligung dazu führt, dass die Versicherungen zu Lasten ihrer Kunden ihr Risiko mindern und gleichzeitig ihre Gewinnchancen deutlich erhöhen können, indem sie ceteris paribus eine höhere Lebenserwartung annehmen?

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Wie haben sich die Überschussbeteiligungen bei Riester- Rentenversicherungen und Riester-Fondssparplänen seit 2002 nach Abzug aller Kosten entwickelt (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre und die einzelnen Riester-Förderarten)?

Wie haben sich die durch die Versicherungsunternehmen einbehaltenen Anteile an den Überschussbeteiligungen seit 2002 entwickelt?

30

Wie viele Jahre müsste eine Person im Alter von 55, 60 bzw. 62 Jahren bei einem ab dem 1. Januar 2012 gültigen Höchstrechnungszins (Garantiezins) von 1,75 Prozent, bei einem unterstellten Verwaltungskostenanteil von 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent in eine Riester-Rentenversicherung einzahlen, damit der gesetzlich vorgeschriebene Kapitalerhalt (einbezahlte Summe inkl. staatlicher Zulagen) vom Versicherungsanbieter gewährleistet werden kann?

Trifft es zu, dass die Absenkung des Höchstrechnungszinses von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent zum 1. Januar 2012 dazu führt, dass der Zinseszinseffekt aufgrund der kurzen Ansparzeit bei älteren Riester-Sparerinnen und -Sparern, nicht mehr ausreicht, um die angefallenen Verwaltungskosten auszugleichen?

Trifft es zu, dass in diesem Fall die Versicherungsanbieter diese Kunden ablehnen müssten oder würden, da sie den garantierten Kapitalerhalt zum Rentenbeginn nicht gewährleisten können?

31

Wäre eine Riester-Rentenversicherung förderfähig, wenn die Verzinsung (und damit der immanente Garantiezins) oberhalb des Höchstrechnungszinses liegen müsste, um zu gewährleisten, dass bei Auszahlungsbeginn zumindest die eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen zur Verfügung stehen?

Prüft die Zulagenstelle einzelne Verträge bei Antragsstellen auf diesen Sachverhalt, der ja maßgeblich auch vom Alter der Person bei Vertragsabschluss abhängig ist?

32

Trifft es zu, dass im Kontext der von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, geplanten Zuschussrente ältere Personen, die aus den dargelegten Gründen keine Riester-Rentenversicherung mehr abschließen können, somit faktisch von der Zuschussrente ausgeschlossen werden, weil sie die erforderlichen Wartezeiten von Riester- Jahren nicht erfüllen werden können?

33

Wie viele Personen müssten bis Ende 2012 noch einen Riester-Vertrag oder eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, damit sie bis zur Regelaltersgrenze die für sie nötige Anzahl an Jahren private oder betrieblicher Vorsorge überhaupt noch erfüllen können?

34

Ist es richtig, dass Personen des Jahrganges 1950 die noch keine private oder betriebliche Altersvorsorge haben, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr die erforderliche Anzahl an Beitragsjahre zu einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge erreichen können?

Wie viele Personen hätten im Jahr 2013 tendenziell einen Anspruch auf die Zuschussrente, wenn die private Vorsorge keine Zugangsvoraussetzung wäre?

Wie viele Personen könnten im Jahr 2013 nur deswegen die Zuschussrente nicht beziehen, weil sie nicht die erforderliche Zahl an privater oder betrieblicher Altersvorsorge aufweisen können?

Berlin, den 9. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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