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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Winterreifenpflicht bei Mietwagen

Berechnung zusätzlicher Kosten durch Mietwagenfirmen nur bei tatsächlicher Ausstattung mit M+S-Reifen (Matsch und Schnee) der Kategorie Winterreifen, Bereifung der Mietwagen entsprechend der Vorschriften der StVO bei schlechten Straßenverhältnissen<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

30.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/772111. 11. 2011

Winterreifenpflicht bei Mietwagen

der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit der Neuregelung der Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 4. Dezember 2010 sind sogenannte M+S-Reifen (M+S: „Matsch und Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. In der Folge ließen sich viele Mietwagenanbieter im letzten Winter eine meist unklar als „wintertaugliche Bereifung“ bezeichnete Ausstattung mit erheblichen Mehrkosten von oft weit über 10 Euro pro Tag als Zusatzleistung vergüten, obwohl rund 90 Prozent der Mietwagen nach eigener Auskunft ohnehin zumindest mit M+S-Ganzjahresreifen ausgestattet sind. Verzichten die Kunden jedoch auf die Buchung der Zusatzleistung, laufen sie Gefahr, ein nicht den Vorschriften entsprechend bereiftes Fahrzeug ausgehändigt zu bekommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit Mietwagenfirmen den Kunden nur dann zusätzliche Kosten in Rechnung stellen können, wenn das verliehene Fahrzeug tatsächlich mit M+S-Reifen der Kategorie Winterreifen ausgestattet ist?

2

Welche Regelung verhindert, dass Mietwagenfirmen den Kunden die Ausstattung von Mietwagen mit M+S-Ganzjahresreifen als zusätzliche Leistung in Rechnung stellen können, und falls keine, welche diesbezüglichen Maßnahmen plant die Bundesregierung?

3

Plant die Bundesregierung Mietwagenanbieter dazu zu verpflichten, Kunden bei zu erwartenden schlechten Straßenverhältnissen ein Fahrzeug auszuhändigen, mit dessen Bereifung die Vorschriften der StVO erfüllt sind, und wenn nein, warum ist die Bundesregierung zu dieser Frage noch nicht tätig geworden?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung die Verantwortung für die Wahl der Reifen vom Kunden auf den Mietwagenanbieter zu übertragen, und wenn nicht, warum nicht?

5

Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Kunden, die auf Grund der Witterungsbedingungen M+S-Winterreifen benötigen, diese Bereifung verordnungsgemäß durch den jeweiligen Mietwagenanbieter erhalten?

Berlin, den 11. November 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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