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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Haltung der Bundesregierung bezüglich des Exports von "Dual-use-Gütern" im Bereich der Technologie zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs durch deutsche Firmen

Duldung des Exports sogenannter Dual-Use- (sowohl zivil als auch militärisch verwendbarer) Produkte zur Störung von Telekommunikationsdiensten und zur Internet-Überwachung an autoritäre Staaten zugunsten deutscher Wirtschaftsinteressen, Einsatz u. a. zur Unterdrückung demokratischer Proteste im Zuge des &quot;Arabischen Frühlings&quot;, Unvereinbarkeit mit dem &quot;wertegeleiteten&quot; Charakter der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik und der Presse- und Meinungsfreiheit, Maßnahmen zur Unterbindung<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

02.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/773815. 11. 2011

Haltung der Bundesregierung bezüglich des Exports von „Dual-use-Gütern“ im Bereich der Technologie zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs durch deutsche Firmen

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Kerstin Müller (Köln), Ute Koczy, Volker Beck (Köln), Dr. Frithjof Schmidt, Agnes Malczak, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Viola von Cramon-Taubadel, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts der demokratischen Proteste im Zuge des sogenannten Arabischen Frühlings wurde immer wieder berichtet, dass soziale Netzwerke, Blogs und Microbloggingdienste, über die sich demokratischer Protest organisiert und vernetzt, von staatlicher Seite überwacht und mit dem Ziel manipuliert wurden, Oppositionelle zu verfolgen und demokratischen Protest zu unterbinden. Damit sich oppositionelle Kräfte nicht weiter vernetzen konnten, versuchten die Führungen einzelner Staaten zeitweise gar, die komplette Kommunikationsstruktur ihrer Länder vom Internet abzutrennen, was im Falle Ägyptens auch kurzfristig gelang. Bereits bei den iranischen Protesten im Jahr 2009 war deutlich geworden, wie weit derartige Technik die politische Opposition behindern und ihre Vertreterinnen und Vertreter der Verfolgung aussetzen kann.

Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas vor einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch deutsche Unternehmen, die Technik liefern, die dazu beitragen kann, Kommunikation via Mobilfunk, E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, wieder verstärkt in den öffentlichen Fokus gerückt. Hierzu tragen insbesondere Überwachungstechniken bei, die auf der Infrastrukturebene direkt Inhalte von Datenströmen durchsuchen, filtern und manipulieren können. Teilweise wird dies durch Techniken zum „Verkehrsmanagement“ ermöglicht, etwa durch Inspektion der Paketkopfdaten der Internetkommunikation, bis hin zur sogenannten Deep-Packet-Inspection, zur Inhaltsdurchleuchtung und -manipulation.

Bereits am 12. März 2011 dieses Jahres legte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ anlässlich des „Welttags gegen Internetzensur“ ihren jährlichen Bericht vor, in dem sie die „Feinde des Internets“ auflistet. Kurze Zeit später legte die „OpenNet-Initiative“ ebenfalls einen Bericht vor, in dem Verwicklungen westlicher Firmen bei Zensurbestrebungen autoritärer Systeme aufgezeigt wurden. In ihrer Untersuchung kommen die Autoren der Studie zu folgendem Schluss: „Mindestens neun Staaten im Mittleren Osten und Nordafrika nutzen westliche Filtersysteme, um den Nutzern Zugriff auf Onlineinhalte zu verwehren.“ Ebenso sprach die „tageszeitung“ in einem Artikel vom 1. April 2011 von einem „Exportschlager Zensur“ und listete einige Unternehmen auf, die entsprechende Techniken lieferten. In dem Artikel heißt es unter anderem: „Westliche Regierungen haben offenbar kein großes Problem mit dem Zensur-Export.“ Bereits im Juni 2009 berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ unter dem Titel „Überwachung made in Germany“ über die Verwicklungen deutscher Unternehmen in die Ausfuhr entsprechender Techniken.

Das Europäische Parlament hat am 27. September 2011 Änderungen zu den neuen Regeln für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem – zivilem und militärischem – Verwendungszweck (sogenannte Dual-use-Güter) angenommen und sich dafür ausgesprochen, die Exportregeln für Überwachungstechnik, vor allem die Ausfuhr sogenannter Dual-use-Güter betreffend, verschärfen zu wollen. Der Export von Hard- und Software zur Telekommunikationsüberwachung soll künftig nicht mehr allgemein genehmigt werden, wenn sie Menschenrechte, demokratische Prinzipien oder die Redefreiheit verletzen könnten, insbesondere wurde ein Verweis auf die problematische Nutzung von Lawful Interception Gateways und Monitoring Centres in die Verordnung mit aufgenommen. Das Europäische Parlament und der Rat stimmten darin überein, dass es zukünftig eines sicheren Systems für Mitteilungen bedürfe und auch jene Fälle berücksichtigt werden müssten, in denen Ausfuhrgenehmigungen verweigert wurden. Das Europäische Parlament soll regelmäßig über das Funktionieren dieses Informationssystems informiert werden. Darüber hinaus fordern die EU-Parlamentarier jährlich einen Bericht, um die Transparenz der Ausfuhrkontrollregelung zu verbessern.

Auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben immer wieder die Bedeutung von modernen Kommunikationsmedien für demokratische Veränderungen in unserer Welt betont. Nun berichtet „SPIEGEL ONLINE“ am 6. November 2011, dass die Bundesregierung in einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 27. Oktober 2011 bezüglich der Ausfuhr von „Dualuse-Gütern“ vor allem die Interessen der deutschen Wirtschaft betont. So wird eine Stelle eines Konsultationsbeitrags der deutschen Bundesregierung an die Europäische Kommission zitiert, in der die Bundesregierung darum bittet, dass zukünftig sowohl „außen- und sicherheitspolitische Interessen“ als auch „die Interessen der Wirtschaft“ demnach „ausgewogen Berücksichtigung finden“ sollen. In dem 21-seitigen Schreiben werden die „Menschenrechte“ nicht ein einziges Mal erwähnt, obwohl die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und andere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung öffentlich immer wieder die jüngsten Demokratiebestrebungen gelobt und den „wertegeleiteten“ Charakter der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik betont haben.

In ihrer Stellungnahme zum Grünbuch der Europäischen Kommission zum EU-Ausfuhrkontrollsystem von „Dual-use-Gütern“ vom 27. Oktober 2011 legt die Bundesregierung einen einseitigen Schwerpunkt auf Wirtschaftsinteressen. Die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands scheinen der Bundesregierung wichtiger zu sein als menschenrechtliche Bedenken. So ist in der Stellungnahme die Rede davon, dass Bemühungen, die Proliferation zu begrenzen, den legalen Handel nicht unangemessen erschweren oder verhindern sollen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen41

1

Inwiefern fallen nach Ansicht der Bundesregierung die sogenannten Dualuse-Güter unter die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000?

2

Inwiefern hält die Bundesregierung den Umstand, dass die Ausfuhr von Technologie zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs bislang nicht von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (EG-Dual-use-Verordnung) erfasst war, angesichts der Erfahrungen der letzten Monate noch für zeitgemäß, oder wird sich die Bundesregierung für eine grundlegende Reform der entsprechenden Bestimmungen mit dem Ziel, diese Technologie ebenfalls mit aufzunehmen, auch auf europäischer Ebene, einsetzen?

3

Wie begründet die Bundesregierung ihre in der Stellungnahme an die Europäische Kommission vom 27. Oktober 2011 zum Ausdruck gekommene Haltung, dass auch eine gewaltsame Unterdrückung von legitimen Demokratiebewegungen in Regionen zugunsten von Wirtschaftsinteressen hingenommen werden kann?

4

Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass deutschen Firmen der Export rüstungsrelevanter Güter mit doppeltem Verwendungszweck, sogenannter Dual-use-Güter, erleichtert werden soll?

5

In welchen Gremien, und auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung derzeit dafür ein, deutschen Firmen den Export sogenannter Dual-use-Güter zu erleichtern?

6

Unterstützt die Bundesregierung in irgendeiner Form, zum Beispiel durch die Gewährung von Hermes-Bürgschaften, den Export derartiger Überwachungstechnologien?

7

Welche Länder subsumiert die Bundesregierung unter dem Begriff „Gestaltungsmächte“, zählen dazu auch Länder, wie das autokratisch geführte Saudi-Arabien, und nach welchen Kriterien ordnet die Bundesregierung diese Länder zur Kategorie „Gestaltungsmächte“?

8

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf den Export der genannten Überwachungstechnologien etwa auch an Saudi-Arabien, obgleich es sich bei Saudi-Arabien grundsätzlich nicht um einen rechtsstaatlichen und demokratischen Staat handelt und seine Einflussnahme auf die Länder des „Arabischen Frühlings“ als äußerst kritisch angesehen werden muss?

9

Wie verhält sich der Inhalt der Stellungnahme der Bundesregierung vom 27. Oktober 2011 zu den Äußerungen von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die auf der Münchner Sicherheitskonferenz noch die demokratiefördernde Wirkung von Microbloggingdiensten lobte und wörtlich sagte, dass es auch der Verdienst der Bundesregierung sei, „dass man Facebook und Twitter überall auf der Welt hat, dass es zunehmend schwer wird, das zu sperren, ob es in China ist, in Ägypten, in Tunesien oder sonstwo auf der Welt“?

10

Inwiefern hält die Bundesregierung den Inhalt ihrer Stellungnahme vom 27. Oktober 2011 und die Formulierungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP für vereinbar, in denen das Internet als „das freiheitlichste Informations- und Kommunikationsforum der Welt“ bezeichnet wird und es weiter heißt, dass „die Gedanken- und Meinungsfreiheit zu den unveräußerlichen Prinzipien der schwarz-gelben Menschenrechtspolitik“ gehöre?

11

Inwieweit teilt die Bundesregierung noch immer die Auffassung der Fragesteller, dass es zum Selbstverständnis einer jeden Demokratie gehören sollte, die Freiheit des Internets zu fördern, statt sie zu beschneiden und jedes repressive Vorgehen gegen die freie Meinungsäußerung und demokratischen Protest – auch im Internet – zu verurteilen und letztlich auch zu ahnden?

12

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Zensur und eine anlass- und verdachtsunabhängige Überwachung von Internet und Mobilfunk und eine damit einhergehende Verhinderung demokratischen Protestes nicht mit Artikel 18, Artikel 19 und Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den darin verankerten Prinzipien der Presse- und Meinungsfreiheit zu vereinbaren ist, insbesondere im Hinblick auf den Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009, laut dem „Gedanken- und Meinungsfreiheit […] unveräußerliche Prinzipien“ der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung sind?

13

Inwieweit ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus den Artikeln 11 und 12 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in denen die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert wird, die normative und politische Pflicht, diese Freiheiten nicht nur innerhalb der EU, sondern auch im staatlichen Handeln in den auswärtigen Beziehungen anzuwenden, und inwieweit leitet sie aus diesen Artikeln eine Verpflichtung ab, solche Akteure weder direkt noch indirekt zu unterstützen, die die in den genannten Artikeln verankerten Prinzipien und Werte verletzen?

14

Teilt die Bundesregierung noch immer die Auffassung der Fragesteller, dass die internationale Staatengemeinschaft in der Verantwortung steht, Sanktionsmechanismen zu erarbeiten, die eine derartige Zensur des Internets und eine Verhinderung demokratischen Protestes ächten?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments am 27. Oktober 2011 bekannt gegeben wurde, den mit 50 000 Euro dotierten Sacharow-Preis für geistige Freiheit, einen „Preis für die Verteidigung der Menschenrechte“, fünf Bloggern zu verleihen, die im Zuge des „Arabischen Frühlings“ aus ihren Ländern berichtet hatten?

Welche Auswirkungen hat dies auf die Positionierung der Bundesregierung?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, dass US-Außenministerin Hillary Clinton in ihrer am 15. Februar 2011 gehaltenen Grundsatzrede zur Internetfreiheit von einer „globalen Verpflichtung“ zum Schutz der Internetfreiheit gesprochen und an die internationale Staatengemeinschaft appelliert hat, diese zu schützen?

Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung dieser Aufforderung nach?

17

Plant die Bundesregierung, vergleichbare Initiativen zur Netzfreiheit, wie die der US-Außenministerin Hillary Clinton zu starten, die zur Unterstützung von Menschenrechtsbewegungen ein Förderprogramm gegen Repression und Zensur aufgelegt hat, das für die Nutzung verschlüsselter Kommunikationstechnologien und den Aufbau eigener Netze erhebliche finanzielle Mittel vorsieht (New York Times vom 12. Juni 2011)?

Wenn ja, wie sollen diese Programme genau ausgestaltet sein?

Wenn nein, warum nicht?

18

Findet im Auswärtigen Amt ein kontinuierliches Monitoring der Nutzung von Zensurinfrastruktur gegen Demokratisierungs- und Menschenrechtsbewegungen statt?

Wenn ja, wie wirken sich die auf diesem Weg gewonnenen Erkenntnisse auf den Export der genannten „Dual-use-Güter“ aus?

Wenn nein, innerhalb welchen Zeitrahmens wird die Bundesregierung ein solches Programm aufsetzen?

19

Warum hält die Bundesregierung es angesichts der jüngsten Erfahrungen nicht für notwendig, zu prüfen, inwieweit die deutschen Exportrichtlinien für derartige Techniken zu überarbeiten und angesichts der dramatischen politischen und raschen technologischen Entwicklung einer grundlegenden Überarbeitung zu unterziehen sind?

20

Inwiefern hält sich die Bundesregierung an die Regelungen des am 23. November 2001 verabschiedeten Übereinkommens über Computerkriminalität des Europarats, insbesondere hinsichtlich des Missbrauchs von Vorrichtungen, die es ausländischen Regierungen erlauben, Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen zu begehen (Titel 1, Artikel 2 bis 6)?

21

Ist es zutreffend, dass im Namen des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie Rainer Brüderle im März 2011 das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vor einer Plenarabstimmung intervenierte, um das Abstimmungsverhalten der deutschen Abgeordneten im Europaparlament dahingehend zu beeinflussen, dass sie einer Verschärfung der Ausfuhrbestimmung bei „Dual-use-Gütern“ – insbesondere mit Blick auf die vom Auswärtigen Ausschuss des Europäischen Parlaments und dem Ausschuss für den Internationalen Handel geforderte Einführung von strengen Vorabkontrollen – nicht zustimmten (Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (KOM(2008)0854 – C7-0062/2010 – 2008/0249(COD)), und ist dies die Haltung der Bundesregierung?

22

Hält die Bundesregierung an den für sie laut ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage vom 1. April 2011 nach wie vor Gültigkeit besitzenden „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und dem „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ als Kriterium für die Ausfuhr entsprechender Güter fest, oder teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es – auch angesichts des massiven technologischen Fortschritts der vergangenen Jahre und den Erfahrungen der letzten Monate – dringend notwendig ist, die entsprechenden Regelungen grundlegend zu überarbeiten?

23

Hält die Bundesregierung angesichts der jüngsten Exporte und ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission vom 27. Oktober 2011 an ihrer am 1. April 2011 im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Frage getätigten Aussage fest, dass sie gegenüber Drittstaaten „grundsätzlich eine restriktive Rüstungspolitik“ verfolge?

24

Inwieweit haben die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, in denen bestimmt ist, dass Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern bei einem hinreichenden Verdacht des Missbrauchs zur inneren Repression oder zu sonstigen fortwährenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich nicht erteilt werden, die nach Aussagen der Bundesregierung auch für die Genehmigungserteilung bei „Dual-use-Gütern“ gelten, vor dem Hintergrund der jüngsten Bemühungen der Bundesregierung, entsprechende Regelungen für den Bereich der „Dual-use-Güter“ zu lockern, noch Bestand?

25

Auf welchen Wegen und in welchen Gremien wird sich die Bundesregierung zukünftig dafür einsetzen, dass Verletzungen gegen die in den universellen Menschenrechten verankerten Prinzipien der Presse- und Meinungsfreiheit geahndet werden?

26

Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung nicht dringend angeraten, die einschlägigen EU-Sanktionsverordnungen, nach denen Güter, die der Repression dienen könnten, nicht in bestimmte Länder ausgeführt werden dürfen, um Technologien zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs, welche bislang in den Anhängen dieser Verordnungen, in denen die zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen aufgezählt werden, nicht aufgeführt sind, aufzunehmen, und wird sich die Bundesregierung für die Aufnahme einsetzen?

27

Welche Schlussfolgerung für die Regelung des Exports von Telekommunikationstechnologie hat die Bundesregierung aus dem Eingeständnis der Firma Siemens AG (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 23. Juni 2009 „Überwachung made in Germany“) gezogen, dass ihre Überwachungstechnik von der iranischen Regierung zur Unterdrückung der Opposition eingesetzt wurde und der Export derartiger Technik geläufige Praxis sei, gezogen?

28

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit den Lieferanten von Abhörtechnik an totalitäre Staaten (siehe zitierten Artikel zu Frage 27) zu beenden?

29

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Antworten der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage vom 1. April 2011, über deutsche Firmen, die an der Überwachung und Unterdrückung demokratischer Proteste im Zuge des „Arabischen Frühlings“ beteiligt waren?

30

Wie gedenkt die Bundesregierung zukünftig sicherzustellen, dass keine deutschen Firmen und Bundesbehörden an Verstößen gegen die in den universellen Menschenrechten verankerten Prinzipien der Presse- und Meinungsfreiheit beteiligt sind?

31

Ist der Bundesregierung der am 12. März 2011 von „Reporter ohne Grenzen“ anlässlich des „Welttags gegen Internetzensur“ vorgelegte jährliche Bericht bekannt, in dem diejenigen Staaten, die im vergangenen Jahr Verstöße gegen in den universellen Menschenrechten verankerte Prinzipien der Presse- und Meinungsfreiheit begangen haben, als „Feinde des Internets“ aufgelistet werden?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie aus diesem Bericht?

32

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass, sollte der Eindruck entstehen, sie würde nicht engagiert gegen derartige Verletzungen der in den universellen Menschenrechten verankerten Prinzipien der Presse- und Meinungsfreiheit vorgehen, die Gefahr besteht, dass die Bundesrepublik Deutschland selbst in diese Liste aufgenommen werden könnte?

33

Ist der Bundesregierung der ebenfalls im März 2011 von der OpenNet-Initiative herausgegebene Bericht bekannt, in dem die Verfasser Verwicklungen westlicher Firmen bei derartigen Zensurbestrebungen autoritärer und totalitärer Systeme aufgezeigt haben?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Bericht?

34

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die Firma DigiTask GmbH entsprechende technische Lösungen in autoritäre und totalitäre Staaten exportiert hat?

Wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung bereits Versuche unternommen, die Ausfuhr derartiger Technik durch die Firma DigiTask GmbH an autoritäre oder totalitäre Staaten zu unterbinden?

35

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der Münchner Firma trovicor GmbH vor, die entsprechende Technik (u. a. ein sogenanntes Communication Monitoring System, mit dem man Telefon- und VoIP-Anrufe, E-Mails und SMS abhören, Textinhalte verändern, Stimmen und Worte automatisiert erkennen sowie Laptopwebcams und Mobiltelefonmikrophone aktivieren kann) nach heutigem Kenntnisstand in mindestens zwölf Länder im Mittleren Osten und Nordafrika verkauft hat, unter anderem an Ägypten, Syrien, Yemen und Bahrain, und hat die Bundesregierung bereits Versuche unternommen, die Ausfuhr derartiger Technik durch die Firma trovicor GmbH an autoritäre oder totalitäre Staaten zu unterbinden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

36

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zusammenarbeit des deutschen Unternehmens Utimaco Safeware AG vor, das offenbar Überwachungstechnologie über Italien nach Syrien geliefert hat, welche eine Real-Time-Überwachung der Kommunikation und ein graphisches Mapping der Netzwerke erlaubt und laut einem Fachmann „maßgeschneidert für Repression“ sei, und hat die Bundesregierung bereits Versuche unternommen, die Ausfuhr derartiger Technik durch die Firma Utimaco Safeware AG an autoritäre oder totalitäre Staaten zu unterbinden?

Wenn ja, welche?

37

Haben auch deutsche Regierungsvertreter an der am 21. Februar 2011 in Dubai stattgefundenen „ISS-World Middle East and Africa“-Konferenz teilgenommen, bei der Repräsentanten auch deutscher Firmen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von Polizei- und Geheimdienstkräften aus Nordafrika und Nahost zusammenkamen, um sich über neueste Entwicklungen derartiger Überwachungstechniken auszutauschen?

38

Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Rahmen der Konferenz auch die auf die sogenannte Deep Packet Inspection, einer Methode, die auf das Filtern und Kategorisieren des gesamten Netzwerkverkehrs abzielt und in Kombination mit einer nationalen Firewall, wie sie etwa im Iran oder in China eingesetzt wird, die Kontrolle über die gesamte Kommunikation eines landesweiten Netzwerks ermöglicht, spezialisierte Leipziger Firma ipoque GmbH teilgenommen und laut Konferenzprogramm ein „Trainingsseminar“ zum Thema effiziente „Überwachung des Internetverkehrs“ abgehalten hat?

Wenn ja, hat die Bundesregierung bereits Versuche unternommen, die Ausfuhr derartiger Technik durch die Firma ipoque GmbH an autoritäre oder totalitäre Staaten zu unterbinden?

39

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die deutsche Firma trovicor GmbH im Rahmen der Konferenz öffentlich eine „Geheimdienstlösung für Strafverfolger“ präsentierte, ein sogenanntes State of the Art Monitoring Center, das ermöglicht, den „aktuellen Herausforderungen in der Überwachung“ gerecht zu werden?

Wenn ja, hat die Bundesregierung bereits Versuche unternommen, die Ausfuhr derartiger Technik durch die Firma trovicor GmbH an autoritäre oder totalitäre Staaten zu unterbinden?

40

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die deutsche Firma Utimaco Safeware AG, deren Firmenmotto „Making the world a safer place“ lautet und die 1993 aus dem Siemens-AG-Konzern ausgelagert wurde und mittlerweile zur Sophos-Ltd.-Gruppe gehört, im Rahmen der Konferenz ihr „Lawful Interception Management System“ sowie ein technisches Upgrade herkömmlicher Überwachungsmethoden von Telefonienetzen mittels „Deep Packet Inspection“ präsentierte?

Wenn ja, hat die Bundesregierung bereits Versuche unternommen, die Ausfuhr derartiger Technik durch die Firma Utimaco Safeware AG an autoritäre oder totalitäre Staaten zu unterbinden?

41

Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Bad Homburger Unternehmen ATIS systems GmbH im Rahmen der Konferenz mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation demonstrierte, wie man Überwachungsprobleme bei Web-2.0-Anwendungen löst, und in diesem Zusammenhang seine sogenannte Klarios-Überwachungssuite vorstellte, welche www-Sessions vollständig überwachen und hierbei explizit Geodaten einbeziehen kann, wodurch Überwacher durch eine Kombination von GPS-Daten mit Geodaten aus dem Mobilfunksystem in die Lage versetzt werden, sowohl ein „genaues Tracking“ zur Überwachung von Einzelpersonen vorzunehmen, als auch ein „bad guy gathering“, also eine Versammlung potenzieller Gefährder zu erkennen und sogar sogenannte Hotzone in/out alerts erstellen zu lassen?

Wenn ja, hat die Bundesregierung bereits Versuche unternommen, die Ausfuhr derartiger Technik durch die Firma ATIS systems GmbH an autoritäre oder totalitäre Staaten zu unterbinden?

Berlin, den 15. November 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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