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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einschränkung der Menschenrechte beim Thema Homosexualität in Russland

Haltung der Bundesregierung zu einer im Stadtrat von St. Petersburg beratenen Gesetzesänderung zur Bestrafung von "Propaganda von Homo-, Bi- und Transsexualität gegenüber Minderjährigen", Ergebnisse einer Intervention der Bundesregierung, weiterer EU-Staaten und des Europarates, Auswirkungen des Gesetzes und ähnlicher Gesetze in anderen Teilen Russlands<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/811209. 12. 2011

Einschränkung der Menschenrechte beim Thema Homosexualität in Russland

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am Mittwoch den 16. November 2011 hat der Stadtrat von St. Petersburg in erster Lesung eine Gesetzesänderung zum Ordnungswidrigkeitengesetz verabschiedet, dass die „Propaganda von Homo-, Bi- oder Transsexualität gegenüber Minderjährigen“ – also auch Information und Aufklärung – unter Strafe stellen soll. Homo-, Bi- und Transsexualität werden dabei in den Artikeln 7.1 und 7.2 des Gesetzes in einem Atemzug mit Pädophilie genannt und mit dem gleichen Strafmaß belegt. Ein ähnliches Gesetz existiert bereits in der Region Rjasan (Artikel 4 des Gesetzes über den Schutz der Moral von Minderjährigen in der Region Rjasan in Verbindung mit Artikel 3.10 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Rjasan) und der Region Archangelsk (Gesetz zu Maßnahmen zum Schutz der Moral und der Gesundheit von Minderjährigen). Die Regierungspartei „Einiges Russland“ hat angekündigt, auch auf nationaler Ebene und in der Hauptstadt Moskau eine entsprechende Gesetzgebung anzustrengen.

Diese Gleichsetzung von Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen (LGBT) mit Straftätern, die Sexualstraftaten an Kindern begangen haben, ist eine perverse Propaganda gegen lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Menschen. Der dadurch bewusst erzeugte falsche Eindruck ist in der Lage, negative Einstellung in der Gesellschaft gegenüber LGBT zu wecken oder zu verstärken und möglicherweise daraus folgende Straftaten gegen LGBT (hate crime) hervorzurufen, nicht nur in St. Petersburg, sondern auch darüber hinaus. Diese Lehren muss man aus ähnlichen Gesetzen in anderen Staaten ziehen. Darüber hinaus ist das neue Gesetz wohl geeignet, Ermittlungsverfahren im Falle von Straftaten gegen LGBT zu behindern.

Verschiedene Menschenrechtsorganisationen haben kritisiert, dass das in St. Petersburg beratene Gesetz gegen das Diskriminierungsverbot, gegen die Meinungs-, die Presse- und die Versammlungsfreiheit sowie den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz verstoße. Nicola Duckworth, Leiterin der Sektion Europa und Mittelasien von Amnesty International, bewertet das Gesetz als „kaum verschleierten Versuch, Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Inter- und Transsexuellen in Russland zu legalisieren“. Der russische Menschenrechtsaktivist Nikolai Alekseev befürchtet sogar, dass ein öffentliches Coming-Out – etwa das Tragen eines Regenbogen-Pins – kriminalisiert werden könnte. Zudem könnte die AIDS-Aufklärungs- und Präventionsarbeit zusätzlich geschwächt werden.

Russland hat sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) unterzeichnet. Beide internationalen Vereinbarungen machen deutlich, dass eine Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Minderheiten nicht zulässig ist. Mit der Verabschiedung des vorgelegten Gesetzes und der Durchsetzung der bestehenden Regelungen in anderen Teilen des Landes stellt sich Russland außerhalb des geltenden menschenrechtlichen Konsenses der Vereinten Nationen. Zudem verstoßen die geplanten Regelungen gegen die Verfassung der Russischen Föderation.

Bereits in der Vergangenheit hat Russland die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen eingeschränkt. So wurde wiederholt die Ausrichtung von Pride-Paraden in Moskau und in St. Petersburg untersagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 21. Oktober 2010 diese Verbote als nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar erklärt. Dennoch wurden auch im Jahr 2011 Pride-Paraden erneut verboten.

Am 23. November 2011 soll das Auswärtige Amt zusammen mit elf weiteren Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europarates ein Schreiben sowohl an den Vorsitzenden des Gesetzgebungskomitees der Stadt St. Petersburg und an den Menschenrechtsbeauftragten von St. Petersburg gerichtet haben, in denen man seine Sorgen über die Gesetzgebung im Hinblick auf die EMRK zum Ausdruck gebracht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie bewertet die Bundesregierung die am 16. November 2011 im Stadtrat von St. Petersburg beratene Gesetzesänderung, mit der die „Propaganda von Homo-, Bi- und Transsexualität gegenüber Minderjährigen“ unter Strafe gestellt werden soll?

2

Hält die Bundesregierung das in St. Petersburg vorgeschlagene Gesetz für vereinbar

a) mit dem allgemeinen Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 26 IPbpR und Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 EMRK,

b) mit dem Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 19 IPbpR und Artikel 10 EMRK,

c) mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 21 IPbpR und Artikel 11 EMRK,

d) mit der russischen Verfassung?

3

Stimmt es, dass die Bundesregierung sich am 23. November 2011 gemeinsam mit anderen Staaten der EU und des Europarates an Vertreter der Stadt St. Petersburg gewandt hat?

a) Wenn ja, welchen Inhalt bzw. Wortlaut hatte das Schreiben?

b) Welche Reaktionen hat die Bundesregierung bzw. haben die Absender erhalten?

4

Wurde die Gesetzesänderung in St. Petersburg am 29. November 2011 im Rahmen der Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland angesprochen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

5

Hat die Bundesregierung bilateral gegenüber der Regierung der Russischen Föderation auf die Gesetzesänderung in St. Petersburg reagiert?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung im Falle einer Verabschiedung der Vorlage für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Lesben, Schwulen, Bi- oder Transsexuellen in der Stadt St. Petersburg, für homosexuelle Kulturveranstaltungen, Coming-Out- und Aufklärungsarbeit?

7

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die AIDS- Aufklärungs- und Präventionsarbeit in St. Petersburg?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des bereits im Jahr 2006 in der Region Rjasan erlassenen Gesetzes für die genannten Bereiche?

9

Welche Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit müssen homo- oder transsexuelle Touristinnen und Touristen aus Deutschland in St. Petersburg befürchten, sollte das Gesetz verabschiedet werden?

Können sie beispielsweise für öffentliches Küssen oder Handhalten oder das Tragen eines Regenbogenpins bestraft werden?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über geplante ähnliche bzw. entsprechende Gesetzesänderungen in der Stadt Moskau und auf Föderationsebene?

11

Wurde die angekündigte Gesetzesinitiative auf Föderationsebene am 29. November 2011 im Rahmen der Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland angesprochen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

12

Hat die Bundesregierung bilateral gegenüber der Regierung der Russischen Föderation auf die angekündigte Gesetzesinitiative auf Föderationsebene reagiert?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine geplante ähnliche bzw. entsprechende Gesetzesänderungen in der Ukraine?

a) Beabsichtigt die Bundesregierung, sich diesbezüglich (vergleichbar mit dem Vorgehen unter Frage 3) an die ukrainische Regierung zu wenden?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. Dezember 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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