Bankenregulierung
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im internationalen Vergleich hat die deutsche Kreditwirtschaft einen besonders hohen Schuldenstand (also einen besonders hohen Leverage, vgl. hierzu beispielsweise IMF, Global Financial Stability Report, September 2011, Tabelle 1.1., S. 5).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie lautet die derzeitige durchschnittliche Leverage Ratio (LR) der deutschen Kreditwirtschaft nach Basel III?
Wie hoch wäre der zusätzliche Kapitalbedarf des deutschen Bankensektors im Jahr 2011 gewesen, wenn – unter Zugrundelegen der Definition nach Basel III – eine LR von 3 Prozent verbindlich vorgeschrieben gewesen wäre?
Wie lautet die derzeitige durchschnittliche LR der deutschen Kreditwirtschaft nach KWG (modifizierte bilanzielle Eigenkapitalquote), und wie haben sich diese Werte seit dem Jahr 2000 entwickelt (mit der Bitte um Angaben auf Jahresbasis)?
Welche Erklärungen zur Entwicklung der Werte gemäß vorheriger Frage liegen der Bundesregierung vor, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier einen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten von Basel II zum 1. Januar 2007?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass deutsche Banken im internationalen Vergleich einen hohen Verschuldungsgrad aufweisen (vgl. IMF, Global Financial Stability Report, September 2011, Tabelle 1.1, S. 5)? Welche besonderen Risiken ergeben sich hieraus nach Einschätzung der Bundesregierung für die Finanzstabilität Deutschlands?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Sachverständigenrats, eine verbindliche LR nach Basel III vorzuschreiben, die bis 2019 eine Höhe von 5 Prozent erreicht, und wie begründet die Bundesregierung ihre Bewertung (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation, Jahresgutachten 2011/2012, S. 170)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, eine Leverage Ratio in Höhe von deutlich über 10 Prozent einzuführen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Bewertung (vgl. Gutachten 03/10, Reform von Bankenregulierung und Bankenaufsicht nach der Finanzkrise, S. 47)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für eine verbindliche Leverage Ratio, und wie begründet die Bundesregierung ihre Bewertung (vgl. beispielsweise OECD 2011, Bank Competition and Financial Stability, S. 53 ff.)?
Welche Probleme sind nach Ansicht der Bundesregierung in der Schweiz bei der Einführung einer LR von 4 bzw. 5 Prozent zu beobachten gewesen?
Wie viele Sparkassen in Deutschland haben, wenn man die LR-Berechnung nach Basel III zugrunde legt, eine LR von unter 3 Prozent bzw. unter 5 Prozent?
Wie viele Sparkassen in Deutschland haben, wenn man die LR-Berechnung nach KWG (modifizierte bilanzielle Eigenkapitalquote) zugrunde legt, eine LR von unter 3 Prozent bzw. unter 5 Prozent?
Wie viele Genossenschaftsbanken haben, wenn man die LR-Berechnung nach Basel III zugrunde legt, eine LR unter 3 Prozent bzw. unter 5 Prozent?
Wie viele Genossenschaftsbanken haben, wenn man die LR-Berechnung nach KWG zugrunde legt, eine LR unter 3 Prozent bzw. unter 5 Prozent?
Welche Berechnungsweise der LR (nach KWG oder Basel III) hält die Bundesregierung aus welchen Gründen für geeigneter?
Hat die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Bundesbank oder in deren Auftrag Dritte Untersuchungen zur Wirkung einer verbindlichen Leverage Ratio auf die Kreditvergabe der Institute oder andere realwirtschaftliche Folgen durchgeführt? Wenn ja, was genau wurde untersucht und mit welchem Ergebnis?
Welche Verhandlungsposition haben die Vertreter Deutschlands bei den Basel-III-Verhandlungen sowie bei der Umsetzung entsprechender Ergebnisse durch europäisches Recht eingenommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundesländer, dass durch die Einführung einer LR „das risikoärmere Kommunalkreditgeschäft nicht sachgrundlos beeinträchtigt werden“ kann sowie die Forderung der Bundesländer, dass dies nicht sachgrundlos geschehen dürfe und dies bei der Kalibrierung der LR zu berücksichtigen sei (Drucksache 424/11, Nummer 26)?
Welche Bedeutung hat die LR von 3 Prozent, wenn sie lediglich als Beobachtungsgröße („Säule 2“), nicht aber als verbindliche Norm vereinbart wird, und welche Eingriffs- und Reaktionsmöglichkeiten stehen der Aufsicht dann zur Verfügung? Kann sie dann, und wenn ja, unter welchen Umständen und Bedingungen und mittels welcher Rechtsgrundlage auf eine Einhaltung der 3 Prozent hinwirken?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die starken Unterschiede in der Abweichung von gewichteter und ungewichteter Eigenkapitalquote deutscher Banken (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 46/2011, S. 14, Tabelle 2)?
Teilt die Bundesregierung die Analyse der OECD (2011: Global SIFIS, Derivatives and Financial Stability, S. 5), dass der Unterschied zwischen gewichteter und ungewichteter Eigenkapitalausstattung auch auf regulatorische Arbitrage mittels Derivaten zurückgeführt werden kann? Inwiefern hat die Bundesregierung über die Analyse der OECD hinaus, Erkenntnisse zu den Möglichkeiten der regulatorischen Arbitrage bei risikogewichteten Eigenkapitalregeln? Deutsche Banken ihr Kapital auf diese Weise reduzieren?
Inwiefern sieht die Bundesregierung ein Problem in der risikobasierten Eigenkapitalunterlegung, bei welcher Eigenkapital nach Maßgabe des Valueat-Risk mit einem bestimmten Konfidenzniveau vorgehalten wird, vor dem Hintergrund, dass der unerwartete Verlust oberhalb des Konfidenzniveaus die höchsten Risiken birgt und der Aufseher damit einen Anreiz setzt, das Portfolio auf das gewählte Konfidenzniveau hin zu optimieren, sodass Risiken automatisch in die Bereiche außerhalb des Konfidenzniveaus verlagert werden? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die diesem Problem entgegen wirken?
Inwiefern sieht die Bundesregierung ein Problem in der risikobasierten Eigenkapitalunterlegung, bei welcher Eigenkapital nach Maßgabe des Valueat-Risk mit einem bestimmten Konfidenzniveau vorgehalten wird, vor dem Hintergrund, dass die den Modellen zugrunde liegenden Verteilungsannahmen (z. B. Normalverteilung der Erträge) von der Realität abweichen, sodass ein Anreiz entsteht, das Portfolio auf das Modell und seine Annahmen hin zu optimieren, nicht aber auf die faktischen zukünftigen Risiken? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die diesem Problem entgegenwirken?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob auch deutsche Banken mittels derivativer Positionen gegenüber dem US-Versicherer AIG ihre Kapitalanforderungen reduzierten, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang (vgl. GAO, 2011: Update of Government Assistance Provided to AIG, darin: „The regulatory capital book represented derivatives written for European banks that allowed them to reduce the amount of capital they needed to set aside to cover potential losses on certain asset portfolios of residential mortgages and corporate loans by buying protection against losses on underlying assets“)? Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Banken noch heute mittels derartiger derivative Geschäfte ihre Eigenkapitalanforderungen mindern, und wenn ja, in welchem gesamten Ausmaß können deutsche Banken ihr Kapital auf diese Weise reduzieren?
Teilt die Bundesregierung die Analyse der OECD (2011: Global SIFIS, Derivatives and Financial Stability, S. 5), dass Banken mittels derivater Geschäfte ihre Steuerlast senken? Inwiefern hat die Bundesregierung über die Analyse der OECD hinaus Erkenntnisse zu den Möglichkeiten der Steuerlastminderung mittels Derivate? Nutzen auch deutsche Banken diese Möglichkeiten? Wenn ja, wie, und verfügt die Bundesregierung über Schätzungen, in welchem Umfang deutsche Banken auf diese Weise ihre Steuerlast senken können?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der erneuten Kapitalerfordernisse der Commerzbank im Rückblick, die erst vor wenigen Monaten erfolgte Rückzahlung eines großen Teils der Stillen Einlage des Bundes in Höhe von rd. 14 Mrd. Euro? Wäre es aus heutiger Sicht besser gewesen, wenn die Commerzbank diese 14 Mrd. Euro an Stillen Einlagen des Bundes nicht oder nur teilweise zurückgeführt hätte?
Inwiefern ist die Hypo Real Estate (HRE) bzw. die FMS-Wertmanagement CDS-Sicherungsgeber für Anleihen oder Kredite der Länder Griechenland, Italien, Irland, Portugal oder Spanien, und wenn ja, wie hat sich infolge höherer Renditen für derartige Anleihen bzw. Kredite der Marktwert der CDS-Papiere aus Perspektive der HRE bzw. der FMS-Wertmanagement entwickelt?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Kosten für die Rettung und Stützung deutscher Banken zu den teuersten weltweit gehören (vgl. beispielsweise Süddeutsche Zeitung vom 21. Oktober 2011 „Kosten der Finanzkrise: Deutsche zahlen am meisten für die Bankenrettungen“; oder IMF Fiscal Monitor, September 2011, Box 7, S. 25)? Sieht die Bundesregierung einen Teil der Erklärung hierfür in der Art und im Ansatz, wie in Deutschland Banken gerettet bzw. gestützt wurden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen und Lehren zieht die Bundesregierung für die Reaktivierung des SoFFin (SoFFin = Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) mittels dem Entwurf des Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz?
Inwiefern hat die Bundesregierung im Zuge der Reaktivierung des SoFFin mittels dem Entwurf des Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes mit den Bundesländern Verhandlungen über eine neue Lastenverteilung von Kosten infolge von Stützungsleistungen nach diesem Gesetz aufgenommen (vgl. § 13 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMStFG)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass vor dem Hintergrund anhaltender Schwierigkeiten auf dem Markt für unbesicherte Refinanzierungen mehr und mehr Pfandbriefbanken bzw. im Pfandbriefgeschäft tätige Banken dazu übergehen (wollen), sich verstärkt über Einlagen zu refinanzieren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf diese Weise die Überdeckung von Pfandbriefen finanziert und infolge von Einlagensicherungen die implizite Staatshaftung auf diese besonders riskante Kapitalparte übertragen und damit die Überdeckung des Pfandbriefs, die derzeit beispielsweise für deutsche Hypothekenpfandbriefe im Durchschnitt 30 Prozent des Pfandbriefumlaufs beträgt, von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern subventioniert wird (zu Daten der Überdeckung vgl. www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/tindex/de_pub_pfandbg.htm)? Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund entsprechende Mahnungen und Warnungen der US-FDIC zur Überdeckung („over-collateralization“) von Pfandbriefen (vgl. beispielsweiseder www.fdic.gov/news/news/speeches/ archives/2010/spsep1510_2.html)?