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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Angebote und Maßnahmen beim Übergang von der Schule in Ausbildung

Maßnahmen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Länder im &quot;Übergangssektor&quot; zwischen Schule und Ausbildung bzw. Schule und Arbeitswelt: jährliche Kosten, Altbewerber und nicht &quot;ausbildungsreife Jugendliche&quot;, 25 bis 30-jährige ohne Berufsabschluss, Nachholung von Schulabschlüssen; detaillierte Angaben zu neuen Konzepten und Projekten, Evaluationsergebnisse, bundesweite Initiativen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

20.01.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/829403. 01. 2012

Angebote und Maßnahmen beim Übergang von der Schule in Ausbildung

der Abgeordneten Kai Gehring, Brigitte Pothmer, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bereits im ersten nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“ (Konsortium Bildungsberichterstattung 2006) wurden außerschulische Maßnahmen und schulische Bildungsgänge, die zu keinem qualifizierten Berufsabschluss führen, als „Übergangssystem“ bezeichnet. Kritiker sprechen häufig von einem „Maßnahmendschungel“, der eben nicht den Übergang in den Beruf befördert.

Aus dem Berufsbildungsbericht 2011 geht hervor, dass zurzeit noch immer etwa 320 000 Jugendliche in unterschiedlichen Maßnahmen des „Übergangssektors“ aufgefangen werden. Als „dritter Sektor des beruflichen Bildungssystems“ hat dieser nach wie vor eine große Bedeutung. Dessen Sinnhaftigkeit wird jedoch in der bildungspolitischen und wissenschaftlichen Diskussion angezweifelt (vgl. „Reform des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung“, Bundesinstitut für Berufsbildung und Bertelsmann Stiftung, 2011, S. 4).

Der Innovationskreis berufliche Bildung hat am 16. Juli 2007 empfohlen, die Förderstrukturen neu zu ordnen (Leitlinie 2) und die Übergänge zu optimieren (Leitlinie 3).

CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ vereinbart: „Wir werden das Übergangssystem neu strukturieren und effizienter gestalten. Maßnahmen sollen grundsätzlich – auch mit Hilfe von Ausbildungsbausteinen – auf Ausbildung und Berufsabschluss ausgerichtet werden. Es ist unser Ziel, die passgenaue Vermittlung von Ausbildungsplatzsuchenden und Langzeitbewerbern zu stärken.“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 26. Oktober 2009, S. 62).

Angesichts der Herausforderung, die der demografische Wandel für Wirtschaft und Gesellschaft und insbesondere die Fachkräfteentwicklung darstellt, bedarf es neben einer frühzeitigen, professionellen und kontinuierlichen Berufsorientierung in allen Schulen eines regionalen Übergangsmanagements, das transparent und effizient alle Jugendlichen in den Blick nimmt und ihnen den Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Liegt der Bundesregierung eine umfassende Darstellung aller Maßnahmen, Projekte, Programme und Initiativen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Landesebene vor, die dem sogenannten Übergangssektor zwischen Schule und Ausbildung zugerechnet werden können bzw. der Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt dienen sollen?

Wenn ja, wer hat sie erstellt, wie viele und welche Maßnahmen sind darin aufgeführt?

Wenn nein, plant die Bundesregierung die systematische Erfassung aller Programme des Übergangssektors in Bund, Ländern und Kommunen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fachleuten, dass das Übergangssystem zu Kosten von jährlich über 4 Mrd. Euro führt?

Wenn ja, wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese jährlichen Kosten zusammen?

Wenn nein, von welchen jährlichen Kosten des Übergangssektors geht die Bundesregierung aufgrund welcher Erkenntnisse aus?

3

Zu welchen Erkenntnissen ist die von der Bundesregierung eingerichtete ressortübergreifende Arbeitsgruppe Übergangssystem unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bezug auf die Bündelung der Programme und Förderinstrumente gelangt, und wie bildet sich dies konkret im „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ bzw. in anderen Bereichen ab?

4

Wie viele frühere Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die sich bislang erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben (Altbewerberinnen und Altbewerber) und wie viele Jugendliche, die von der BA als nicht „ausbildungsreif“ eingestuft worden sind, befinden sich derzeit in einer Maßnahme des Übergangssektors?

Wie viele Beschäftigte oder arbeitslose junge Menschen im Alter von 25 bis 30 Jahren haben keinen Berufsabschluss?

5

Wie viel Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen des Übergangssektors haben in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen der jeweiligen Maßnahme einen Schulabschluss nachgeholt (bitte nach Art des Schulabschlusses und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?

6

Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Fachserie 11 Reihe 2 „Berufliche Schulen“ hinaus zu den Berufsfachschulen im Hinblick auf den Verbleib ihrer Absolventinnen und Absolventen vor?

7

Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept der Bertelsmann Stiftung „Übergänge mit System“, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

8

Plant der Bund eine statistische Grundlage zur Identifizierung von Warteschleifen und zur Erforschung des Übergangssektors zu schaffen, z. B. durch ein eigenes Bundesstatistikgesetz für den Übergang?

9

Wie will die Bundesregierung auf den Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern bzw. den Mangel an Ausbildungsplätzen in einzelnen Regionen reagieren?

10

Wie steht die Bundesregierung zu einer Modularisierung von Berufsausbildungen in Ausbildungsbausteine innerhalb eines Berufsbildes?

11

Wie will die Bundesregierung auf die Tatsache reagieren, dass Betriebe in Zukunft durch den demografischen Wandel auf als „nicht ausbildungsreif“ geltende Jugendliche angewiesen sein werden?

12

Plant der Bund seine im Nationalen Ausbildungspakt festgeschriebene Ausbildungsquote in Höhe von 7 Prozent langfristig an den tatsächlichen Bedarf an Auszubildenden anzupassen, da mittelfristig ein Bewerberrückgang zu erwarten ist?

13

Nach welchem Konzept soll der Übergangssektor, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, neu strukturiert und effizienter gestaltet werden, und welche der zehn Leitlinien, die der Innovationskreis berufliche Bildung (IKBB) im Juli 2007 vorgelegt hat, verfolgt die Bundesregierung derzeit noch (bitte mit Maßnahmenbeschreibung und Angabe der Höhe der Mittel für die gesamte Dauer)?

14

Welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um aus Projekten und Initiativen mit Modellcharakter (z. B. der 2008 gestarteten Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement“) eine bundesweite Initiative abzuleiten, und welche Vorhaben oder gesetzgeberischen Maßnahmen sind dazu geplant?

15

Gab es seitens der Bundesregierung in der Vergangenheit eine Initiative, alle Akteure des Übergangssystems (zuständige Bundesministerien, BA, Länder, Kommunalvertreter, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Stiftungen) an einen Tisch zu bringen, um einen gemeinsamen Reformvorschlag für die Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt zu erarbeiten?

Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, wann ist eine solche Initiative geplant?

16

Welche Integrationsstrategie verfolgt die Bundesregierung für junge Menschen aus bildungsfernen Familien, ohne Schulabschluss, mit Hauptschulabschluss und mit Migrationshintergrund, und welche Inklusionsstrategie verfolgt die Bundesregierung für junge Menschen mit Behinderung?

17

Welche der verschiedenen Maßnahmen, Programme und Initiativen des Bundes, der BA, der Länder und der Kommunen bezogen auf das Handlungsfeld Übergang von der Schule in den Beruf wurden bisher mit welchen Ergebnissen evaluiert?

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen?

18

Wie viele jungen Menschen wurden im Rahmen der 22 Projekte des Programms „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ tatsächlich erfolgreich nachqualifiziert, und welche Daten liegen über ihren Verbleib vor?

19

Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg des Anteils der Jugendlichen, die Aktivierungshilfen in Anspruch nehmen, die z. B. berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vorgeschaltet werden (vgl. Datenreport zum Berufsbildungsbericht, S. 220)?

20

Wie viel Prozent der für das Programm „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden bisher tatsächlich abgerufen?

21

Wie viel Prozent der für den Förderschwerpunkt „Regionales Übergangsmanagement“ zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden bisher tatsächlich abgerufen?

Berlin, den 16. Dezember 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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