Hochschulbau
der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der Föderalismusreform von 2006 wurde die Gemeinschaftsaufgabe (GA) Hochschulbau abgeschafft. Damit ging ein wichtiges Instrument zur Priorisierung von Bildungs- und Forschungsausgaben verloren. Vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 stehen den Ländern als Kompensation für die entfallende Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken“ jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt zu. Bis zum 31. Dezember 2013 zahlt der Bund zweckgebunden für den Bau und Ausbau von Hochschulen und Universitätsklinika jährlich Kompensationsmittel in Höhe von 695,3 Mio. Euro an die Länder aus. Zu Komplementärbeiträgen hierfür sind die Länder seit 2007 nicht mehr verpflichtet. Zusätzlich stellt der Bund weitere 298 Mio. Euro im Jahr für überregionale Fördermaßnahmen im Hochschulbereich (Forschungsbauten und Großgeräte) zur Verfügung, wobei in diesem Fall die Länder die Komplementärfinanzierung im gleichen Umfang wie der Bund sicherstellen müssen, um die Gelder abzurufen.
Bund und Länder überprüfen bis Ende 2013, in welcher Höhe die den Ländern nach Absatz 1 des Entflechtungsgesetzes zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder angemessen und erforderlich sind, wobei die Zweckbindung ab dem 1. Januar 2014 entfallen soll. Dies bedeutet, dass die Länder dann frei sind, die bis 2019 ausgezahlten Bundesmittel, auch für völlig andere Investitionszwecke einzusetzen.
Mit Blick auf die Überprüfung 2013 steht eine Bilanzierung und Bewertung darüber an, wie sich der Wegfall der GA und die Kompensationszahlungen auf die bundesdeutsche Hochschul- und Forschungslandschaft ausgewirkt haben. Ferner stellt sich die Frage, wie es künftig um die Entwicklung und Gestaltung der Hochschul- und Forschungsbauten bestellt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie haben sich seit dem Auslaufen der GA Hochschulbau die Mittel für den Hochschulbau und -ausbau sowie für Bau und Ausbau der Universitätsklinika jährlich in den Ländern entwickelt (Angaben zu Bau und Ausbau von einerseits Hochschul-, andererseits Universitätsklinika bitte getrennt ausweisen)?
Wie verteilt sich das Kompensationsvolumen für den Hochschulbau jährlich auf die Länder im Einzelnen (bitte nach Ländern die Höhe des Anteils prozentual und absolut aufschlüsseln)?
In welcher Höhe haben die Länder die ihnen nach der Föderalismusreform zustehenden Kompensationsmittel für den Hochschulbau jährlich jeweils finanziell ergänzt (absolut und prozentual)?
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob, und wenn ja, in welcher Höhe insgesamt bzw. in einzelnen Ländern weniger Investitionsmittel für den Hochschulbau zur Verfügung standen als vor 2007 bzw. als noch in mittelfristigen Finanzplanungen aus der Zeit vor 2007 vorgesehen?
Wie und anhand welcher Parameter prüft die Bundesregierung bzw. die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), ob die im Rahmen der 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform festgelegten, zweckgebundenen jährlichen Kompensationsmittel an die Länder aus der GA Hochschulbau tatsächlich für Hochschulbau verwendet wurden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung bzw. die GWK den Sanierungsbedarf an deutschen Hochschulen (bitte nach Ländern und Hochschulen aufschlüsseln)? Auf Basis welcher Daten ist dieser Bedarf ermittelt? Falls der Bundesregierung diese Daten nicht vorliegen, wem liegen sie vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der für Hochschulbau zur Verfügung stehenden Investitionsmittel seit 2007 in den einzelnen Ländern im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf an Sanierung und Neubau von Hochschulbauten in den einzelnen Ländern?
Gibt es Pläne der Bundesregierung dazu, die Mittel für den Hochschulbau aufzustocken, um steigenden Anforderungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung bzw. dem Bau neuer Hochschulgebäude nach zukunftsfähigen energetischen Standards zu begegnen?
Wie hat sich nach Auslaufen des 35. Rahmenplans für den Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (2006 bis 2009) der Bestand an Studienplätzen in Deutschland entwickelt (bitte nach Jahren, Hochschularten, Fächergruppen und Ländern aufschlüsseln), und inwiefern wurde diese Entwicklung begleitet mit einem angemessenen quantitativen Ausbau entsprechend dem gestiegenen Raumbedarf?
Wie sieht der detaillierte Zeitplan (inklusive Zusammenkünften) des Bundes aus, um sich in der bevorstehenden Überprüfungsphase mit den Ländern über Angemessenheit und Erforderlichkeit der Höhe der Kompensationszahlungen zu verständigen, und zu jeweils welchen Zeitpunkten ist die Einbeziehung des Deutschen Bundestages vorgesehen?
Auf Grundlage welcher Daten und Kriterien soll bis Ende 2013 beurteilt werden, in welcher Höhe die den Ländern nach Artikel 143c Absatz 1 des Grundgesetzes zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder angemessen und erforderlich sind? Gibt es eine Verständigung zwischen der Bundesregierung und den Ländern bzw. in der GWK über die Kriterien? Wenn nicht, wann soll eine Verständigung stattfinden?
Hat sich nach Meinung der Bundesregierung die Methode bewährt, die Höhe der Ausgleichszahlungen bislang anhand des Durchschnittsanteils des jeweiligen Bundeslandes an der Hochschulbauförderung des Bundes in den Jahren 2000 bis 2003 zu ermitteln?
Welche Höhe bezogen auf Kompensationszahlungen für die GA Hochschulbau hält die Bundesregierung ab 2014 jährlich für angemessen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, die in dem Namensartikel „Bildungs- und Wissenschaftspolitik im Kontext der föderalen Ordnung“ (Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen (Hrsg.), Jahrbuch des Föderalismus 2011, Baden-Baden 2011, S. 17 bis 26) feststellt: „Sie [die Länder] erhalten allerdings zwischen 2007 und 2019 die frei gewordenen Bundesmittel zur Kompensation; zusammen mit den Mitteln für die Forschungsbauten sind dies immerhin rund eine Milliarde Euro jährlich.“ (S. 22)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Sanierungsbedarf an deutschen Hochschulen von heute bis 2019 (bitte nach Ländern und Hochschulen aufschlüsseln)? Auf Basis welcher Daten ist dieser Bedarf ermittelt? Falls der Bundesregierung diese Daten nicht vorliegen, wem liegen sie vor?
Wie steht die Bundesregierung zu einer Verstetigung der Kompensationszahlungen über das Jahr 2019 hinaus?
Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht den Wegfall der Zweckbindung nach 2013?
Welche eventuellen Hinweise hat die Bundesregierung, dass nach Wegfall der Zweckbindung der Kompensationsmittel für die GA Hochschulbau im Jahr 2014 einzelne Länder diese Bundesmittel anderweitig verwenden wollen, und wie bewertet die Bundesregierung eine Verwendung der Kompensationsmittel für andere Zwecke als den Hochschulbau?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Votum der Kultusministerkonferenz, die sich in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2010 dafür ausgesprochen hat, an der Zweckbindung der Kompensationsmittel für den Hochschulbau festzuhalten und sie über 2019 hinaus zu verstetigen und die vom Bund bereitgestellten Mittel auf 900 Mio. Euro pro Jahr zu erhöhen?
Welche Projekte wurden in welcher Höhe im Rahmen der überregionalen Forschungsförderung seit Beginn des Programms gefördert (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung bzw. die GWK aus heutiger Sicht die Bagatellgrenze in Höhe von 5 Mio. Euro im Rahmen der GA Forschungsförderung inklusive Großgeräte?
Wie hat sich der Mittelabfluss im Bereich der überregionalen Forschungsförderung im Hochschulbereich seit Beginn des Programms in den jeweiligen Haushaltsjahren entwickelt?
Welche Ursachen hat nach Auffassung der Bundesregierung der stockende Mittelabfluss bei der überregionalen Forschungsförderung im Hochschulbereich, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?