Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Nicole Gohlke, Diana Golze, Jan Korte, Heidrun Dittrich, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 20. Dezember 2011 hat das Bundeskabinett die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zur Kenntnis genommen. Ziel dieser Änderungen sollen vor allem eine gezielte Nachwuchsgewinnung und Förderung der Medizinstudierenden und die Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Krankenhäusern in der Fläche sein. Ein bedeutender Aspekt der Änderungen ist es, das Praktische Jahr nicht nur in Lehrkrankenhäusern, die an eine Universität angegliedert sind, zu ermöglichen, sondern in allen dafür geeigneten Krankenhäusern. Dies entspricht dem Wunsch von Krankenhäusern, die bisher keine Ärzte im Praktischen Jahr ausbilden durften, sowie von Regionen ohne Universitätskliniken. Trotz unterstützenswerter Zielsetzung enthält die Änderung der Approbationsordnung etliche problematische oder zumindest klärungsbedürftige Aussagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des Deutsche Hochschulmedizin e. V., nach der die Ausweitung der Möglichkeit, das Praktische Jahr auch in anderen geeigneten Krankenhäusern als in den zugeordneten Lehrkrankenhäusern zu absolvieren, einen unzulässigen Eingriff in die Freiheit der Lehre darstellt?
Kann es durch diese Ausweitung auf andere Krankenhäuser als die den Universitäten zugeordneten Krankenhäuser zu Qualitätsproblemen in der Ausbildung kommen, und wie wird dem entgegengewirkt?
Entsprechen die Qualitätsanforderungen an die anderen Krankenhäuser denen, die für die Krankenhäuser gelten, die jetzt den Universitäten zugeordnet sind?
Welcher zusätzliche Aufwand entsteht den Universitäten durch die Ausweitung des Praktischen Jahres auf weitere Krankenhäuser, und wie wird dieser mögliche zusätzliche Aufwand ausgeglichen?
Wie kann eine gute, zeitnahe Evaluation in Krankenhäusern gewährleistet werden, wenn in einzelnen Krankenhäusern nur eine geringe Anzahl von Medizinstudierenden ihr Praktisches Jahr absolviert?
Warum soll die Evaluation intern und nicht durch ein unabhängiges Institut erfolgen?
Ist die Unabhängigkeit und Vergleichbarkeit der Evaluation gewährleistet, wenn diese durch den jeweiligen Beauftragten für das Praktische Jahr an den Krankenhäusern durchgeführt wird?
Wie ist die Evaluation in den Lehrkrankenhäusern der Universitätskliniken geregelt? Ist die Evaluation an anderen Krankenhäusern entsprechend der Evaluation in den Universitätskliniken vorgesehen?
Inwiefern will die Bundesregierung auch zukünftig sicherstellen, dass Studierende der Medizin eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn sie das Praktische Jahr nach einer Änderung der Approbationsordnung für Ärzte auch in Teilzeitform durchführen?
Inwiefern plant die Bundesregierung gegebenenfalls eine Änderung des BAföG, wonach die Ausbildungsförderung nur geleistet wird, „wenn der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt“, um eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG für ein Studium in Teilzeitform grundsätzlich zu ermöglichen (bitte begründen)?
Wie stellt die Bundesregierung die Ausbildungsförderfähigkeit von Studierenden der Medizin nach § 2 BAföG sicher, wenn diese ihr Praktisches Jahr an einem anderen Krankenhaus und nicht an der Universitätsklinik der Heimatuniversität absolvieren?
Wer trägt die zusätzlichen Kosten von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten), die infolge einer geplanten Änderung der Approbationsordnung für Ärzte entstehen werden, wenn diese ihr Praktisches Jahr an einem anderen geeigneten Krankenhaus absolvieren, aber gleichzeitig verpflichtet sind, an den Lehrveranstaltungen ihrer Heimatuniversität, die das Praktische Jahr vorbereitet, und nach Möglichkeit auch an den begleitenden Lehrveranstaltungen während des Praktischen Jahres teilzunehmen?
Ist während des Studiums ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorhanden, wenn dieser vor das Praktische Jahr verlegt wird? Wie wird eine ausreichende Vorbereitungszeit sichergestellt?