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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entwicklung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms nach Halbierung der Einnahmen im Energie- und Klimafonds und hälftiger Zuweisung der Mittel des Energie- und Klimafonds

Zu erwartende geringere Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel als Finanzierungsbasis des EKF und daraus resultierende Halbierung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, geänderte Konditionen und Fördersummen der KfW-Programme, Auswirkungen und Ausgleichsmaßnahmen, Finanzierungsalternativen, ggf. über einen Nachtragshaushalt<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag17/852330. 01. 2012

Entwicklung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms nach Halbierung der Einnahmen im Energie- und Klimafonds und hälftiger Zuweisung der Mittel des Energie- und Klimafonds

der Abgeordneten Daniela Wagner, Sven-Christian Kindler, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Lisa Paus, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im „Bewirtschaftungsrundschreiben“ des Bundesministeriums der Finanzen an die Fachministerien für den Energie- und Klimafonds (EKF) wurde nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 18. Januar 2012 mitgeteilt, dass „die veranschlagten Mittel (…) in Höhe von 50 Prozent zugewiesen“ werden. Das heißt, die veranschlagten Barmittel von zunächst 780 Mio. Euro (die restlichen Mittel sind Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre) kommen zunächst nur in halber Höhe zur Auszahlung, insgesamt 390 Mio. Euro. Begründet wird dies mit weit niedrigeren Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel als bei Verabschiedung des Bundeshaushalts geplant. Denn der Preis der Zertifikate im Emissionshandel liegt weit unter den veranschlagten 17 Euro, heute nur bei 6,50 Euro. Und der EKF wird nur über die Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel gespeist und unterliegt als Sondervermögen nicht dem Gesamtdeckungsprinzip des Bundeshaushalts.

Da ein Großteil der Förderprogramme zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes in den letzten Jahren (teilweise oder vollständig) aus dem ordentlichen Haushalt in das Sondervermögen EKF ausgegliedert wurden, ist damit die Finanzierungsgrundlage für die Förderprogramme, wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das neu aufgelegte Programm für Energetische Stadtsanierung und die Nationale Klimaschutzinitiative, aber auch die anderen Programme im EKF, in Frage gestellt.

Der EKF umfasst insbesondere folgende Programme und Mittelausstattungen für 2012: CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe (1,5 Mrd. Euro, bestehend aus Verpflichtungsermächtigungen und Barmitteln), das Programm Energetische Stadtsanierung der KfW Bankengruppe (92 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigungen), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für erneuerbare Energien (29 Mio. Euro) und für Energieeffizienz (21 Mio. Euro), Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität (300 Mio. Euro), der Energieeffizienzfonds (89 Mio. Euro), das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien (100 Mio. Euro) und die Nationale Klimaschutzinitiative (100 Mio. Euro).

Insbesondere das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe ist zentral für das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung und für die Umsetzung der Energiewende. Denn dafür muss der Gebäudebestand in den nächsten 30 bis 40 Jahren umfassend energetisch saniert werden. Hierfür ist eine jährliche Sanierungsquote von 3 Prozent notwendig, was nur mit einem Fördervolumen von deutlich mehr als 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erreicht werden kann. Nach Angaben vieler Fachverbände und Expertinnen und Experten ist die Unsicherheit über die Ausgestaltung der Förderprogramme ein zentrales Investitionshemmnis für gewerbliche und private Investoren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den heutigen CO2-Emissionshandelszertifikatepreis von kleiner als 7 Euro/Tonne CO2 im Hinblick auf die insgesamt zu erwartenden Einnahmen für das Jahr 2012 aus dem Emissionshandel?

Finanzierungsbasis

2

Hält die Bundesregierung die im Haushalt 2012 veranschlagten Einnahmen des EKF in Höhe von 780 Mrd. Euro (kalkuliert auf der Basis eines Zertifikatpreises von 17 Euro/Tonne CO2) für realisierbar (bitte begründen)?

Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen bzw. hat sie bereits ergriffen, aufgrund dieser Einschätzung?

3

Wie wird sich die Halbierung der ursprünglich geplanten Zuweisung der im EKF veranschlagten Mittel auf die Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms in 2012 auswirken?

4

Inwiefern ist damit zu rechnen, dass sich infolge der nur hälftigen Zuweisung der im EKF veranschlagten Mittel die Konditionen und Fördersummen der CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe verändern?

Konditionen und Höhe der Programme sowie Informationen darüber

5

Wann werden sich diese Konditionen gegebenenfalls ändern, und wann wird eine Ankündigung und die Information potenzieller Nutzerinnen und Nutzer erfolgen?

6

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die Veränderungen in der Programmausstattung für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu mindern oder auszugleichen?

7

Wie wird sich die Halbierung der ursprünglich geplanten Zuweisung der im EKF veranschlagten Mittel auf die Zinshöhe und damit Attraktivität der zinsverbilligten Kredite im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe auswirken?

8

Wie wird sich die Halbierung der ursprünglich geplanten Zuweisung der im EKF veranschlagten Mittel auf die Zuschüsse zu Maßnahmen der Gebäudesanierung im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe auswirken?

9

Wie wird sich die Halbierung der ursprünglich geplanten Zuweisung der im EKF veranschlagten Mittel auf die Gestaltung der Förderprogramme zur Förderung von Einzelmaßnahmen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe auswirken?

10

Inwiefern rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang der Nachfrage nach den CO2-Gebäudesanierungsprogrammen der KfW Bankengruppe durch die Folgen der nur hälftigen Zuweisung der veranschlagten Mittel?

11

Wie wird sich die nur hälftige Zuweisung der veranschlagten Mittel auf die Gesamthöhe der verfügbaren Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 2011, 2012 und den folgenden Jahren auswirken?

12

Welche mit der Bundeshaushaltsordnung zu vereinbarende Möglichkeit gibt es, andere Mittel als die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel im laufenden Haushaltsjahr für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im EKF zur Verfügung zu stellen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Möglichkeiten?

Neue Einnahmen/Umschichten aus dem Bundeshaushalt/Minderung der Auswirkungen

13

Inwiefern erwägt die Bundesregierung, von diesen ggf. vorhandenen Möglichkeiten unter welchen Bedingungen Gebrauch zu machen?

14

Erwägt die Bundesregierung, einen ggf. zu verabschiedenden Nachtragshaushalt zu nutzen, um das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit stabileren Mitteln auszustatten (bitte begründen)?

15

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der hälftigen Auszahlung der veranschlagten Mittel des EKF bezüglich des Vermittlungsverfahrens mit dem Bundesrat zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden?

Vermittlungsverfahren steuerliche Förderung

16

Inwiefern erwägt die Bundesregierung, das Vermittlungsverfahren mit einem Zugehen auf die Länder einer Lösung zuzuführen?

17

Wie würde eine solche Lösung aussehen?

18

Wird die Bundesregierung Haushaltsmittel, die bei einem Scheitern des Vermittlungsverfahrens frei würden, zur Aufstockung des Gebäudesanierungsprogramms nutzen?

19

Wo erwartet die Bundesregierung mehr Mitnahmeeffekte im Vergleich der Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe und einer etwaigen steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden (bitte begründen)?

Berlin, den 30. Januar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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