Überprüfung der Missstände bei Verbraucherkrediten
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. April 2008) in deutsches Recht wurde zum 11. Juni 2010 unter anderem die Preisangabenverordnung geändert.
Die neuen Vorschriften zu den Kreditpreisangaben und der Kreditwerbung sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor sog. Lockvogelangeboten und intransparenter Preisgestaltung schützen. Festgelegt ist unter anderem, dass Kreditinstitute nicht mehr mit Zinsbeispielen werben dürfen, die nicht mindestens zwei Drittel der zu erwartenden Kreditverträge entsprechen.
Für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der komplexen Vorschriften der Preisangabenverordnung sind die Bundesländer – hier die unteren Verwaltungsbehörden – zuständig. So hat beispielsweise ein Bezirks- oder Landratsamt die Aufgabe, die Preisangaben in den Schaufenstern, den Gaststätten und Hotels, den Tankstellen und Parkplätzen – und daneben auch der Kredite und der Kreditwerbung – zu kontrollieren.
Die Aufsicht einer regionalen Behörde ist sinnvoll, soweit die Preisangaben örtlich beschränkt auftreten. Die Kreditinstitute werben heutzutage jedoch in aller Regel überregional. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Werbeangebote im Internet.
Inwieweit die Onlineangebote die Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen, wurde im September 2011 von der Europäischen Kommission erhoben. Die Ergebnisse, die die Europäische Kommission Mitte Januar dieses Jahres vorgelegt hat, belegen, dass über zwei Drittel der EU-weit überprüften Webseiten die Vorgaben der Richtlinie nicht bzw. nicht angemessen umsetzen. Von den in Deutschland getesteten 26 Webseiten wurden 20 als mangelhaft beurteilt. So fehlen auf den Webseiten beispielsweise Angaben über den effektiven Jahreszins, die Laufzeit der Kredite oder Verträge sowie über Abschlussgebühren oder anfallende Gesamtkosten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt als Fachbehörde über das notwendige Fachwissen im Bereich des Kreditwesens und überwacht bereits heute die Tätigkeit von Kreditinstituten.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung daher im Mai 2010 aufgefordert, die gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes explizit mögliche Übertragung der Aufsicht der Kreditpreisangaben und der Kreditwerbung auf die BaFin zu vollziehen (Bundesratsdrucksache 157/10).
Gemäß § 23 des Kreditwesengesetzes ist die BaFin bereits heute befugt, Instituten bestimmte Arten von Werbung zur Beseitigung von Missständen zu untersagen. Die Neuschaffung einer Zuständigkeit nach der Preisangabenverordnung könnte eine sinnvolle Ergänzung sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Missstände im Bereich der Kreditpreisangaben und der Kreditwerbung, und wie bewertet sie diese?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Missstände im Bereich der Überwachung der Kreditpreisangaben und der Kreditwerbung vor, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um diese zu beseitigen, bzw. welche Maßnahmen sind für wann geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung die dezentrale, regionale Überwachungsstruktur der Kreditpreisangaben, auch vor dem Hintergrund, dass viele Kreditanbieter nicht regional sondern deutschland- oder europaweit bzw. international agieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) festgestellten Vollzugsmissstände im Bereich der Kreditpreisaufsichtskontrolle, und welche Maßnahmen hat sie bislang ergriffen, um diese zu beseitigen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der EU-weiten Überprüfung von Onlinekreditwebseiten und die dabei festgestellten Missstände in Deutschland?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele und welche der Unternehmen, die die Bestimmungen der Verbraucherkreditrichtlinie nicht einhalten, bereits von den nationalen Behörden kontaktiert wurden?
c) Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aufgrund der durch die EU-Kommission festgestellten Missstände ziehen, insbesondere hinsichtlich einer Umstrukturierung der Kontrollmechanismen?
Welche Prüfschritte hat die Bunderegierung bezüglich der Forderung des Bundesrates, dass die Aufsicht über die Überwachung der Preisangabenverordnung an die BaFin übertragen werden sollte, mit welchem Ergebnis durchgeführt (siehe Bundestagsdrucksache 17/1802)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Aufsicht über die Kreditpreisangaben und die Kreditwerbung auf die BaFin zu übertragen?
Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen der Verbraucherverbände, dass faktisch keine Aufsicht über die Kreditpreisangaben und die Kreditwerbung stattfindet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie selbst in ihrer Gesetzesbegründung zu dem neuen Halbsatz des § 6 Absatz 3 Nummer 4 der Preisangabenverordnung („Im Streitfall kann der Kreditgeber stets seine Bedingungen für einen Kreditvertrag vorlegen, wie er ohne die Zusatzleistung abgeschlossen worden wäre. Dies erscheint insbesondere deshalb zumutbar, weil solche Bedingungen nur gegenüber den Preisbehörden der Länder offengelegt werden müssen.“) auf die vermeintliche Tätigkeit der Preisbehörden der Länder verweist?
a) Wie bewertet es die Bundesregierung, dass mit der Zweidrittelregel auch weiterhin sog. Lockvogelangebote nicht unterbunden werden und nach wie vor mit Zinsangaben wie „ab 2,99 Prozent“ geworben wird?
b) Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich, und welche konkreten Maßnahmen plant sie?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das Problem, dass die Prämien der Restschuldversicherungen nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden und dieser somit nicht den tatsächlichen Preis des Kredites verdeutlicht, so wie dies ursprünglich von der Bundesregierung (laut Gesetzesbegründung) vorgesehen war?
b) Hat die Bundesregierung bislang Maßnahmen ergriffen, um diesem Missstand zu begegnen? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht, und welche Maßnahmen plant sie in Zukunft zu ergreifen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung einen effektiven Jahreszins, in welchen erhebliche Preisbestandteile wie etwa Prämien für Restschuldversicherungen nicht eingerechnet werden?