Haltung der Bundesregierung zur Rolle der Agro-Gentechnik und der EU-Agrarpolitik bei der Sicherung der Welternährung
der Abgeordneten Harald Ebner, Thilo Hoppe, Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Ute Koczy, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel in die Förderung der Agro-Gentechnik investiert; dies gilt auch für den Bereich Welternährung. Trotz jahrzehntelanger Anstrengungen bei Forschung und Entwicklung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist deren konkreter Beitrag zur Sicherung der Welternährung mehr als fraglich, wie zahlreiche Studien und Entwicklungsexperten deutlich gemacht haben. Mehr als 90 Prozent aller bisher entwickelten transgenen Pflanzen weisen nur Herbizidtoleranz, Insektizidproduktion oder eine Kombination beider Eigenschaften auf oder sind für Industrieprozesse vorgesehen (z. B. Stärkekartoffeln) und können daher keinen direkten Beitrag zur Ernährungsicherung leisten. Vielfach dokumentierte negative Auswirkungen des Anbaus von GVO auch in Entwicklungs- und Schwellenländern, wie z. B. in Indien, Brasilien, Argentinien und Paraguay, legen dagegen den Schluss nahe, dass der Einsatz von GVO sogar kontraproduktiv für das Ziel der Ernährungssicherheit und der Ernährungssouveränität ist. Daher ist eine Klärung und Erläuterung der Haltung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang erforderlich; insbesondere zu der Frage, auf welche konkreten Erkenntnisse sie sich dabei stützt und welche forschungspolitischen Konsequenzen sie daraus ziehen will.
Viele Studien sowie Expertinnen und Experten bedeutender internationaler Organisationen aus dem entwicklungspolitischen Bereich, darunter der Sonder-UN-Berichterstatter für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter, sehen erhebliche Potenziale zur Ertragssteigerung in der Förderung modern-ökologischer, standortangepasster und auf Kleinbauern ausgerichteter Anbauformen und -methoden. Dagegen propagieren Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und des westlichen hochtechnisierten Agrarmodells eine Steigerung der Produktion in der nördlichen Hemisphäre, um die Welternährung auf Dauer zu sichern. Auch bei dieser Argumentation ergeben sich Fragen nach wissenschaftlichen Belegen und Daten sowie zur Kohärenz der Politik der Bundesregierung in Bezug auf zentrale entwicklungspolitische Herausforderungen und Grundsätze.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Aus welchen Einzelplänen und Titeln werden in welchem Umfang Projekte zur Entwicklung oder Erprobung von gentechnisch veränderten Pflanzen im Kontext der Welternährung gefördert (tabellarische Aufstellung nach Titel, Projekt, Fördervolumen)?
Welchen Anteil (in Prozent) machen diese Projekte mit transgenen Pflanzen am Gesamtbudget der vom Bund geförderten Forschungsprojekte und -aktivitäten im Bereich der Ernährungssicherung aus (bitte getrennt aufschlüsseln für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für das Bundesministerium für Bildung und Forschung)?
Ist die Bundesrepublik Deutschland an Projekten der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) oder anderer internationaler Organisationen finanziell, personell oder materiell beteiligt, bei denen im Kontext von Welternährungsprogrammen GVO-Pflanzen entwickelt oder erprobt werden?
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen und Studien vor, die wissenschaftlich und empirisch belegen, dass transgene Pflanzen bereits einen qualitativ oder quantitativ bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Welternährung geleistet haben, bzw. wie und in welchen wissenschaftlichen Dokumenten wurden diese Leistungen von GVO-Pflanzen konkret belegt?
In welcher Art und in welchem Umfang (organisatorisch, finanziell und personell) waren an den unter Frage 4 angeführten Forschungsarbeiten bzw. an der Erstellung der Quellen Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt, die selbst GVO-Pflanzen entwickeln oder vermarkten?
Wie begründet die Bundesregierung ihre positive Einschätzung zum Beitrag der Agrogentechnik bei der Lösung der Welternährungskrise (wie sie in der Pressemitteilung der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, vom 8. Juni 2010: „Gentechnik kann Beitrag zur Welternährung leisten!“ klar zum Ausdruck kommt) vor dem Hintergrund, dass die Mehrheit der Expertinnen und Experten sowie Organisationen wie der UN-Weltagrarrat oder Deutsche Bank Research aus dem entwicklungspolitischen Bereich eine gegenteilige Auffassung vertreten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass seit über 20 Jahren transgene Pflanzen mit Dürre- oder Salztoleranz angekündigt werden, ohne dass diese jemals zur Praxis- und Vermarktungsreife gelangt sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuell angebauten transgenen Nutzpflanzen bezüglich ihrer Eignung für den Anbau und die Verwertung durch Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, und auf welche Studien gründet die Bundesregierung ihre Bewertung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag transgener Pflanzen zur Bekämpfung des Welthungers angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der auf dem Markt verfügbaren GV-Pflanzen nicht für die Lebensmittelproduktion, sondern für die Verwendung als Futtermittel und damit für die ressourcenintensive Fleischerzeugung mit Zielgruppe Mittelschicht vorgesehen ist?
Wie bewertet die Bundesregierung Berichte von entwicklungspolitischen Organisationen wie „Brot für die Welt“, dass beim Anbau von herbizidtoleranten Pflanzen, insbesondere in Südamerika, die eingesetzten Totalherbizide über Abdrift (z. B. bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln über Flugzeuge) die Gesundheit und Subsistenzlandwirtschaft von benachbarten Kleinbäuerinnen und -bauern oder indigenen Gemeinschaften schädigen?
Welche Informationen und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Gefahr von Resistenzbildungen bei pflanzlichen und tierischen Schadorganismen durch den großflächigen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder Insektizid-Produktion (Bt-Pflanzen – Bt = Bacillus thuringiensis) vor, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen vor dem Hintergrund des Ziels, die Einkommens-, Ertrags- und Ernährungssicherheit in den betroffenen Anbauländern langfristig zu verbessern?
Welchen quantitativen Beitrag leisten transgene Pflanzen aktuell nach Ansicht der Bundesregierung zur Sicherung der Welternährung, das heißt, welche konkreten und messbaren Erfolge wurden mit transgenen Pflanzen im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur Ernährungssicherung erzielt?
Auf welche wissenschaftlichen Belege stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Welche agrarischen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Faktoren erachtet die Bundesregierung als wesentliche Ursachen für Hungerkatastrophen und chronische Unter- und Mangelernährung in Entwicklungsländern, wie gewichtet sie deren Bedeutung, und welche konkreten politischen Positionen und Maßnahmen diverser Ressorts haben nach Ansicht der Bundesregierung einen Einfluss auf die Welternährungsproblematik?
Inwieweit lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die bisher realisierten Ertragssteigerungen in der Pflanzenzüchtung auf Züchtungsfortschritte mittels moderner konventioneller Methoden oder auf gentechnische Veränderungen zurückführen, und wie begründet sie diese Einschätzung?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Ausrichtung ihrer Politik im Bereich Agrarforschung zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zur Technikfolgenabschätzung zur Forschung zur Lösung des Welternährungsproblems (Bundestagsdrucksache 17/6026), dessen Autoren von einem durchschnittlich um 80 Prozent höheren Ertrag bei Nutzung des ökologischen Anbaus in Entwicklungsländern gegenüber konventionellen Anbaumethoden ausgehen und sich dabei auf einen Bericht des UN-Sonderbeauftragten für das Recht auf Nahrung Olivier de Schutter sowie auf weitere Studien mit ähnlichen Ergebnissen stützen können?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass es sich bei transgenen Pflanzensorten in der Regel um patentgeschützte Hybridsorten handelt, die von den Landwirten nicht nachgebaut werden können, sondern für jede Anbausaison neu gekauft werden müssen und dadurch ebenfalls Kapitalressourcen erfordern?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die bisherigen relevanten Anwendungsbereichen der Grünen Gentechnik vereinbar mit und zielführend bezüglich der im Bericht zur Technikfolgenabschätzung zur Forschung zur Lösung des Welternährungsproblems (Bundestagsdrucksache 17/6026) genannten zentralen Herausforderungen wie verbesserter Zugang zu Nahrung für Arme, Produktivitätssteigerung mit geringen externen Inputs sowie eine massive Reduktion des Ressourcen- und Energieverbrauchs?
Welche Maßnahmen bzw. Initiativen bei den Bundesländern und auf EU-Ebene hat die Bundesregierung ergriffen mit dem Ziel, die sozialwissenschaftlichen Kapazitäten in agrarwissenschaftlichen Fakultäten mit Entwicklungsländerschwerpunkten durch eine konsequente Forschungsumsteuerung auf- und auszubauen sowie interdisziplinäre und partizipative Ansätze in Forschung und Lehre dieses Bereichs zu fördern, wie es im genannten TAB-Bericht gefordert wird?
Inwieweit hält die Bundesregierung es für realistisch und vereinbar mit dem entwicklungspolitischen Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“, durch eine Steigerung der europäischen Agrarproduktion eine nachhaltige Verbesserung der Ernährungssituation von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Entwicklungsländern zu erreichen?
Welche Rolle misst die Bundesregierung im Spezifischen der deutschen Fleisch- und Milchproduktion für die Ernährungssouveränität in Entwicklungsländern bei, und wie plant sie ihre Politik in naher Zukunft danach auszurichten?
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Abschaffung der direkten Exportsubventionen als ausreichend an zur Verhinderung von entwicklungspolitisch kontraproduktiven Binnenmarktverzerrungen in Entwicklungsländern infolge von EU-Exporten von Basis-Agrargütern wie Fleisch, Geflügelprodukte und Milchpulver?
Welche weiteren Anpassungen in der EU-Agrarpolitik erachtet die Bundesregierung als notwendig insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2010 die EU-Ausfuhren von Geflügelfleischresten nach Afrika um 46 Prozent gestiegen sind und auch bei Rind- und Schweinefleisch steigende EU-Exportmengen in Entwicklungsländer zu verzeichnen sind?