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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umgang der Bundesregierung mit den Ergebnissen und Empfehlungen der NanoKommission

Fehlende Berücksichtigung des Abschlussberichts der NanoKommission im Aktionsplan Nanotechnologie der Bundesregierung, Umsetzung der Empfehlungen der Kommission, inhaltliche Schwerpunkte des Nano-Dialogs, Entwicklung von &quot;Leuchtturm-Projekten&quot;, wirtschaftliche Bedeutung der Nanotechnologie, Transparenz und Regulierung: rechtsverbindliche Begriffsdefinitionen, Einführung eines Produktregisters, Verbraucherschutz; Überarbeitung der REACH-Verordnung der EU, Forschungsvorhaben zu Nutzen und Risiken, Nanotechnologie im Bereich Energie und Umwelt<br /> (insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

06.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/865810. 02. 2012

Umgang der Bundesregierung mit den Ergebnissen und Empfehlungen der NanoKommission

der Abgeordneten Nicole Maisch, Krista Sager, Dorothea Steiner, Kerstin Andreae, Silvia Kotting-Uhl, Kai Gehring, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die NanoKommission wurde Ende 2006 im Rahmen der Hightech-Strategie von der Bundesregierung ins Leben gerufen und war das zentrale nationale Dialoggremium der Bundesregierung in Fragen der Nanotechnologie. Die Kommission unter der Leitung von Wolf-Michael Catenhusen war besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern von Umwelt- und Verbraucherorganisationen, Gewerkschaften sowie aus der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie der Ministerien und Bundesbehörden, die sich über Chancen und Risiken der Nanotechnologie austauschten.

Im Februar 2011 legte die NanoKommission mit dem Abschluss der zweiten Dialogphase ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen zum verantwortungsbewussten Umgang mit der Nanotechnologie vor. Darin hat die Kommission nach wie vor bestehende Missstände im Bereich der Regulierung, Erforschung, Vermarktung sowie der unzureichenden Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Behörden benannt und eine Reihe konkreter Vorschläge und Empfehlungen an die Politik formuliert, wie mit den Chancen und Risiken der Nanotechnologie umzugehen und diese transparenter an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu kommunizieren seien.

Ohne auf die Ergebnisse des Abschlussberichts der NanoKommission zu warten legte die Bundesregierung im Januar 2011 mit dem Aktionsplan Nanotechnologie 2015 einen ressortübergreifenden Aktionsrahmen vor, der die Politik der Bundesregierung bis zum Jahr 2015 vorgibt. In diesem Dokument wird die NanoKommission nur an einer einzigen Stelle erwähnt. Die Empfehlungen der Kommission haben im Aktionsplan augenscheinlich keine Berücksichtigung gefunden. Seither ist unklar, ob und inwiefern die Bundesregierung die Ergebnisse und Empfehlungen der von ihr selbst eingesetzten NanoKommission weiterverfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Warum hat die Bundesregierung ihren Aktionsplan Nanotechnologie 2015 im Januar 2011 vor der Veröffentlichung des Abschlussberichts der NanoKommission im Februar 2011 publiziert und nicht den Bericht der eigens von ihr eingesetzten Expertenkommission abgewartet, um deren Ergebnisse in den Aktionsplan einfließen zu lassen?

2

Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung die Empfehlungen und Vorschläge der NanoKommission vom Februar 2011 um?

3

Plant die Bundesregierung eine Wiedereinsetzung der NanoKommission? Wenn ja, wann und mit welchem thematischen Schwerpunkt? Wenn nein, warum nicht?

4

Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung den sogenannten NanoDialog in der Vergangenheit gefördert bzw. wird sie ihn weiter fördern (bitte nach Haushaltstiteln und Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

5

Welche privatwirtschaftlichen Kooperationspartner sind am NanoDialog beteiligt, und in welcher Form findet eine Zusammenarbeit mit Umwelt- und Verbraucherverbänden statt?

6

In welcher Form und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten soll der NanoDialog, abgesehen von den vier zweitägigen Fachdialogen im Jahr 2012, weitergeführt werden?

7

a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der NanoKommission, dass die von der NanoKommission 2008 entwickelten fünf Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien in der Industrie bislang wenig bekannt sind und dass selbst staatliche Behörden in ihren Veröffentlichungen nicht auf die Anwendung der Prinzipien verweisen? b) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag einer Gruppe von Mitgliedern der NanoKommission, die Vergabe von Bundesmitteln für Forschung und Entwicklung im Bereich der Nanotechnologie an die Einhaltung dieser fünf Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien zu knüpfen, wie es bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereits üblich ist?

8

a) Wird die Bundesregierung der Empfehlung der NanoKommission nachkommen und eine Stelle bzw. Organisation benennen, die mit der Weiterentwicklung von Kriterien für gesellschaftliche und unternehmerische Nutzen- und Risikoaspekte beauftragt wird? b) Wann soll diese Empfehlung umgesetzt werden, und welche Stellen bzw. Organisationen sind dafür vorgesehen? c) Falls der Empfehlung nicht nachgekommen werden soll, warum nicht?

9

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um – wie von der NanoKommission empfohlen – die Forschung und Entwicklung von Leitbildern zur nachhaltigen Entwicklung von Nanotechnologien und deren Designprinzipien voranzutreiben und einem breiten Kreis von Akteuren aus der Grundlagenforschung, aus Akademien, Wissenschaftsorganisationen und Fachgesellschaften, in der Forschungsförderung, in den Unternehmensbereichen Forschung und Entwicklung sowie in der strategischen Unternehmensentwicklung bekannt zu machen?

10

a) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, einen Wettbewerb für die Entwicklung von Leuchtturmprojekten zum Thema „Green Nanotechnology“ auszuschreiben, um die in der NanoKommission begonnene Arbeit an gesellschaftlich getragenen Leitbildern weiterzuführen? b) Plant die Bundesregierung eine entsprechende Ausschreibung, und wenn ja, wie sind die Arbeiten für eine solche Ausschreibung fortgeschritten?

11

Welche Bedeutung hat Nanotechnologie für die Wirtschaftsleistung und Beschäftigung in Deutschland derzeit, und wie wird sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung in Zukunft entwickeln?

12

a) Wie bewertet die Bundesregierung die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegte Definition von Nanomaterialien als Teilchen im Bereich von unter 100 Nanometern, die auch von der EU und der NanoKommission (vorläufig) übernommen wurde, aber beispielsweise vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) oder dem Umweltbundesamt (UBA) als zu eng bewertet wird? b) Sieht die Bundesregierung Bedarf, die Definition anzupassen, und welche Definition wäre nach der Auffassung der Bundesregierung am geeignetsten? c) Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach der Festlegung von rechtsverbindlichen Definitionen (auf nationaler, europäischer bzw. internationaler Ebene)? Welche Vor- bzw. Nachteile wären mit solchen rechtsverbindlichen Definitionen nach der Auffassung der Bundesregierung verbunden?

13

Welchen nanospezifischen Regulierungsbedarf auf nationaler Ebene sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Feststellung der NanoKommission „dass in nächster Zeit Regulierungsfragen Vorrang vor Konzepten haben werden, die auf freiwilligen Maßnahmen der Industrie aufbauen.“?

14

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) sowie der Themengruppe 3 (Regulierung von Nanomaterialien und Produkten) der NanoKommission, das Vorsorgeprinzip als Leitprinzip für die Regulierung der Nanotechnologie anzuwenden? b) Welche Konsequenzen für Industrie und Verbraucher wären zu erwarten, wenn die Bundesregierung das – auch im Grundgesetz verankerte Staatsziel – Vorsorgeprinzip im Bereich der Nanotechnologie konsequent umsetzen würde?

15

Wie bewertet die Bundesregierung den – auch durch ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Öko-Institutes e. V. bestätigten – Missstand, dass die Behörden in Deutschland zurzeit nicht oder nicht ausreichend Kenntnis über die in Deutschland hergestellten oder in Verkehr gebrachten Nanomaterialien und Produkte, die diese enthalten, erlangen können, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen und wird sie weiter ergreifen, um hier eine größere Transparenz zu schaffen?

16

a) Wie ist der derzeitige Diskussionsstand auf EU-Ebene zur Einführung einer branchenübergreifenden Datenbank für Verbraucherprodukte, die Nanomaterialien enthalten (Stoff- und Produktregister)? b) Ist mit der Einführung einer solchen Datenbank zu rechnen, und wenn ja, wann? c) Wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?

17

a) Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der möglichen Einführung eines nationalen Produktregisters, insbesondere für den Fall, dass ein europäisches Register nicht eingeführt wird? b) Welche der in der NanoKommission diskutierten Typen von Produktregistern präferiert die Bundesregierung?

18

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung jeweils in einem freien öffentlichen bzw. auf Behörden beschränkten Zugang zu einem solchen Register, und welche Art des Zugangs hält die Bundesregierung für sinnvoll und dem Informationsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen?

19

a) Wie weit ist der Prüfungs- und Abstimmungsprozess der Bundesregierung in Bezug auf die Einführung obligatorischer Kennzeichnungspflichten (entsprechend ihrer Aussage in ihrem Aktionsplan 2015, dass sie empfehle, „im Einzelfall und bezogen auf Produktklassen zu prüfen, ob eine Kennzeichnung aus Verbrauchergründen sachgerecht und erforderlich ist.“? b) Unter welchen Bedingungen erwägt die Bundesregierung die Einführung nationaler Kennzeichnungspflichten? c) Welchen konkreten Zeitplan hat sich die Bundesregierung diesbezüglich gesetzt?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es aus Verbraucherschutzsicht unbefriedigend ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor nicht sicher erkennen können, ob Produkte Nanomaterialien enthalten, da bei einigen Produkten, in denen Nanomaterialien enthalten sind, dies nicht angegeben ist, wohingegen andere Produkte, in denen keine Nanomaterialien enthalten sind, sogar mit „Nano“ werben?

21

a) Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenwärtig zu der in der NanoKommission strittigen Frage, ob umweltoffene Anwendungen von Nanomaterialien verpflichtend gekennzeichnet werden müssen, und wie begründet sie ihre Position? b) Sollte die Bundesregierung hier noch keine abschließende Position gefunden haben, wie wird der weitere Diskussionsprozess gestaltet sein, und wann ist mit einer Positionsfindung zu rechnen?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die von der NanoKommission angeregten Aktualisierungen und Anpassungen der Anforderungen an Nanomaterialien im Rahmen der Revision der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)?

23

Hat die Bundesregierung die von ihr bis Ende 2011 angekündigte Positionierung (siehe Bundestagsdrucksache 17/5744, S. 16) hinsichtlich der Verhandlungen zur Überarbeitung der REACH-Verordnung in Bezug auf Nanomaterialien getroffen, und wenn ja, welche Verhandlungsposition nimmt sie ein, bezüglich a) der Definition und der Festlegung der Begrifflichkeiten von Nanomaterialien und Nanotechnologien im Rahmen der REACH-Verordnung, b) der Kriterien, nach welchen die Bewertung und Kennzeichnung von Nanomaterialien im Rahmen von REACH erfolgen soll, c) Überlegungen, eine eigenständige Nano-REACH-Liste anzustreben, d) möglicher Beschränkungen oder Nichtzulassungen bestimmter Nanostoffe? Falls die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung noch keine Verhandlungsposition abgestimmt hat, womit begründet sie dies?

24

Prüft die Bundesregierung im Sinne des Vorsorgeprinzips auch vorläufige Verbote von bestimmten Nanoprodukten in verbrauchernahen Bereichen wie Nanosilber, Nanotitan, Kohlenstoffnanoröhrchen bzw. die Anwendung von Nanoproduktion in verbrauchernahen Bereichen in Form von Aerosolen? Falls nein, wie begründet es die Bundesregierung, in den o. g. jeweiligen Einzelfällen kein vorläufiges Verbot auszusprechen?

25

Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung den NanoTruck finanziert bzw. wird diesen in Zukunft finanzieren (bitte nach Haushaltstiteln und Haushaltsjahren aufschlüsseln), und hält es die Bundesregierung im Sinne einer ausgewogenen Verbraucheraufklärung für angemessen, dass bei der Lasershow des NanoTrucks zwar auf Chancen und Möglichkeiten der Nanotechnologie hingewiesen wird, mögliche Risiken dahingegen völlig unerwähnt bleiben (wie beispielsweise auf der vom Bundesministerium für Forschung und Bildung initiierten Homepage www.nanotruck.de/der-nanotruck.html)?

26

Forschungsvorhaben und -anstrengungen zum Nutzen und zu Risikoaspekten von Nanomaterialien und Nanotechnologien Wie viel Prozent der Gesamtausgaben des Bundes für die Förderung und Erforschung der Nanotechnologie und wie viele Mittel in absoluten Zahlen sind seit 2000 jährlich in die Sicherheits- und Risikoforschung geflossen?

27

Wie viele Mittel, aufgeteilt nach Ressorts, plant die Bundesregierung, während der Laufzeit des Aktionsplans Nanotechnologie (2011 bis 2015) in die Nanotechnologie zu investieren? Wie viel Prozent davon und wie viele Mittel in absoluten Zahlen fließen in die Sicherheits- und Risikoforschung? (Bitte jeweils nach Haushaltstiteln und Haushaltsjahren aufschlüsseln.)

28

Mit welchen konkreten Maßnahmen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit jeweils welchen Mitteln gedenkt die Bundesregierung den von der NanoKommission geforderten und im Aktionsplan Nanotechnologie angekündigten Ausbau der Risiko- und Begleitforschung zu realisieren, besonders in den Bereichen Charakterisierung und Identifizierung von Nanomaterialien, Messmethoden und -strategien, Expositionsabschätzung und -analyse, Verhalten in der Umwelt, Toxikologie und Toxikokinetik, Test- und Bewertungsstrategien, Risikobewertung ausgewählter Nanomaterialien und -technologien, prospektive Bewertung im frühen Stadium des Innovationsprozesses sowie produktlebenszyklusübergreifende Herangehensweise bei der Erforschung von Risikopotential?

29

Wird die Bundesregierung der Empfehlung der NanoKommission nachkommen, auf einer zentralen Behördenseite Datensätze zur Risiko- und Begleitforschung in Deutschland zu veröffentlichen, damit kleine und mittlere Unternehmen und andere Akteure einen Überblick über bereits durchgeführte Sicherheitsforschung erhalten?

30

Gedenkt die Bundesregierung, der Empfehlung der NanoKommission und dem britischen und amerikanischen Beispiel zu folgen und eine ressortübergreifende Strategie auf dem Feld der Begleitforschung zu Sicherheits- und Risikofragen anzustreben, an deren Erarbeitung andere gesellschaftliche Akteure sich beteiligen können, und wenn ja, unter Beteiligung welcher Akteure und in welchem Zeitraum, und wenn nein, warum nicht?

31

Will die Bundesregierung dazu beitragen, dass ein vorsorgeorientierter Ansatz bei der Erforschung von Nanotechnologie und Nanomaterialien konsequent zum Tragen kommt, und wenn ja, in welcher Weise?

32

a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dass für die prospektive Bewertung von Nanotechnologien und Nanomaterialien zu einem frühen Zeitpunkt im Innovationsprozess Besorgnis- und Entlastungskriterien (siehe die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 „Risiken und Sicherheitsforschung“ aus der ersten Arbeitsphase der NanoKommission) entwickelt werden und darauf aufbauend eine vorläufige Risikoeinstufung z. B. nach den Kategorien hoch/mittel/niedrig erfolgt und auf dieser Basis entsprechende Vorsorgemaßnahmen früh bestimmt werden? b) Wird die Bundesregierung einen solchen Ansatz fördern, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

33

Inwiefern hat die Bundesregierung Ansätze für ein Preliminary Assessment (siehe die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 „Risiken und Sicherheitsforschung“ aus der ersten Arbeitsphase der NanoKommission) in die Working Party on Manufactured Nanomaterials der OECD eingebracht, und mit welchem Ergebnis und wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, im Rahmen der OECD-Aktivitäten eine Guideline zum Preliminary Assessment zu erarbeiten, um das Vorsorgeprinzip umzusetzen, und wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen?

34

Mit welchen Maßnahmen und konkreten Forschungsprojekten fördert die Bundesregierung die Erforschung der dissipativen Nutzung von Nanomaterialien sowie die Frage ihrer Rückholbarkeit aus großen Stoffströmen (bitte Namen, Projektträger, investierte Mittel und Projektzeiträume angeben)? Wie beurteilt die Bundesregierung die Relevanz der Erforschung des Problems der dissipativen Nutzung von Nanomaterialien?

35

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Rahmen der Forschungsstrategie Nanotechnologie: Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des UBA seit Dezember 2007 Mittel für welche konkreten Forschungsprojekte (bitte Titel, Forschungsschwerpunkt, Projektnehmer, Zeitraum angeben) investiert, und wo sind Ergebnisse oder Zwischenergebnisse dieser Projekte dokumentiert?

36

Plant die Bundesregierung, die Empfehlung der NanoKommission aufzugreifen, nach der eine Liste laufender und abgeschlossener Forschungsvorhaben zu Nanotechnologien und Nanomaterialien in einer zentralen Datenbank öffentlich ins Netz gestellt und regelmäßig aktualisiert werden soll, und wenn ja, wann und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

37

Nanomaterialien und Nanotechnologie im Bereich Energie und Umwelt a) Welche konkreten Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung seit dem Bericht der NanoKommission durchgeführt, um dem von der NanoKommission formulierten Bedarf nach stärkerer Forschung im Bereich der Wirkungen von Nanomaterialien auf die Umwelt, insbesondere die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft, gerecht zu werden? b) Welche Ergebnisse haben diese Maßnahmen bisher erzielt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?

38

Hat die Bundesregierung, wie von der NanoKommission vorgeschlagen, erfolgreich Maßnahmen ergriffen, um eine Überprüfung des geltenden europäischen Rechts für Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel auf die Frage, ob die geltenden Testverfahren die spezifischen Eigenschaften von Nanomaterialien ausreichend berücksichtigen oder sich ein Anpassungsbedarf ergibt, in die Wege zu leiten? Wenn ja, in welcher Form findet diese Überprüfung statt, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

39

a) Welche Nanotechnologieforschungsprojekte fördert der Bund derzeit im Bereich der erneuerbaren Energien, Energiespeicher, Technologien mit hoher Energie- oder Ressourceneffizienz, Umwelt- und Klimaschutztechnologien, Medizintechnologien und Materialwissenschaft und mit welcher jeweiligen Summe? b) Plant die Bundesregierung, die Förderung in diesen Bereichen auszubauen, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

40

Durch welche konkreten Forschungsprojekte und mit Mitteln in welcher Höhe fördert die Bundesregierung die Forschung auf dem Gebiet Nanoabfall, die der SRU in seinem Gutachten vom September 2011 v. a. hinsichtlich der Entwicklung von Messverfahren, Verhalten und Freisetzung von Nanomaterialien bei der Verwertung, Verbrennung, Deponierung und Einführung von Rücknahmesystemen sowie der Frage der Recyclingfähigkeit von Materialien als wesentlich einstuft?

Berlin, den 10. Februar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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