Zur Ausgestaltung des Raketenabwehrsystems der NATO
der Abgeordneten Agnes Brugger, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In ihrem Strategischen Konzept von 2010 bezeichnet die NATO ein zukünftiges Raketenabwehrsystem als Kernelement kollektiver Verteidigung. Es wurde ein schrittweiser Aufbau dieses Systems bis 2020 beschlossen.
Fragen der technischen Machbarkeit oder des finanziellen Aufwands wurden nicht thematisiert und sind bis heute Gegenstand von Kontroversen. Ungeklärt blieb auch, wie die Forderung, eine Kooperation mit Russland einzugehen, konkret umgesetzt werden könne. Sämtliche Planungen im NATO-Rahmen haben dazu geführt, dass sich Russland von einer zukünftigen Beteiligung am Raketenabwehrsystem bisher eher ausgeschlossen fühlt. Deshalb und aus innenpolitischen Gründen in Russland haben die Spannungen zwischen NATO und Russland zugenommen. Deutlichstes Zeichen dieser Entwicklung ist die Ankündigung vom November 2011, eigene Raketen in Kaliningrad stationieren zu wollen. Die scharfe Kritik am Raketenabwehrsystem durch den russischen Premierminister und Kandidaten für das Präsidentenamt Wladimir Putin in einem Gastbeitrag in der Zeitung „Moskowskije Nowosti“ macht die Eskalation des Konfliktes, aber auch eine gefährliche nationalistische Instrumentalisierung im russischen Präsidentschaftswahlkampf deutlich.
Auf dem NATO-Verteidigungsministertreffen vom 2. bis 3. Februar 2012 in Brüssel wurde nun ein weiterer Schritt beschlossen; die Einrichtung einer Kommandozentrale am deutschen Standort Ramstein. Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, kündigte darüber hinaus an, Deutschland könne sich vorstellen, seine Patriot-Raketen dem System zur Verfügung zu stellen. Gerade erst hat die Bundesregierung beschlossen, genau die Anzahl dieser Raketen zu reduzieren.
Dieses Vorgehen in der Ausgestaltung eines Raketenabwehrsystems wirft eine Reihe von Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie kam es zur Standortentscheidung Ramstein? Standen andere Alternativen zur Auswahl, und wenn ja welche, und warum wurde die Entscheidung für Ramstein getroffen?
Verbindet Deutschland mit der Stationierung der Kommandozentrale in Ramstein auch ein intensiveres Engagement in den Bemühungen, die russische und amerikanische Seite an einen Verhandlungstisch zu bekommen bzw. die Bedingungen für eine Kooperation auszuarbeiten? Wenn ja, wie geht die Bundesregierung hierbei vor, und welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?
Wie bewertet die Bundesregierung das amerikanische Vorhaben, zwei Systeme aufzubauen, wobei Russland nur an einem beteiligt werden soll?
Wie bewertet die Bundesregierung Russlands Forderung nach einer Einbeziehung in die Kommandostrukturen des Raketenabwehrsystems, und wie umfassend kann eine Zusammenarbeit auf dieser Ebene ihrer Ansicht nach sein?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine substantielle Beteiligung der europäischen Staaten in den Kommandostrukturen des Raketenabwehrsystems innerhalb der Allianz sicherzustellen?
Hat die Bundesregierung eigene Vorstellungen, wie eine Kooperation mit Russland konkret aussehen und erzielt werden kann? Wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Stationierung eines Frühwarnradars in Kaliningrad sowie die Ankündigung der russischen Seite, dort auch Raketen zu stationieren?
Plant die Bundesregierung, auf die weitere Ausgestaltung des Raketenabwehrschildes neben der Standortentscheidung Einfluss zu nehmen? Wenn ja, auf welche Weise, und mit welchen Ergebnissen?
Bisherigen Verlautbarungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des Auswärtigen Amts war zu entnehmen, man wolle keine „Hardware“ für die Ausgestaltung des Raketenabwehrschildes zur Verfügung stellen. Bedeutet die jetzige Entscheidung eine Kursänderung?
Wie haben andere Länder außer Russland auf die Standortentscheidung reagiert (z. B. andere NATO-Länder, aber auch China)? Ab wann sieht die Bundesregierung eine Kooperation mit Russland für ausgeschlossen bzw. gescheitert an? Welche Auswirkungen hätte das dann?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass Fortschritte beim Aufbau eines Raketenabwehrsystems nicht wie von ihr gefordert mit Schritten zur Abrüstung verknüpft wurden?
Hält die Bundesregierung an ihrer Forderung fest, den Aufbau eines Raketenabwehrsystems und die Reduzierung der Rolle und Zahl von Atomwaffen innerhalb des Bündnisses zu verknüpfen? Welche Bündnispartner konnte sie bisher für diesen Zweiklang mit welchem Ergebnis gewinnen?
Welche Analyse legt die Bundesregierung ihrer Unterstützung eines NATO-Raketenabwehrsystems zugrunde, und inwiefern ist dieses System geeignet, auf diese Bedrohungslage zu reagieren?
Hält die Bundesregierung einen Raketenangriff seitens des Iran auf das Territorium der NATO nach derzeitigem Kenntnisstand für technisch möglich, und wie hoch ist nach ihrer sicherheitspolitischen Einschätzung ein solcher Angriff?
Bisher besteht das Raketenabwehrsystem vor allem aus US-Systemen und steht damit unter nationaler US-Kontrolle. Durch welche konkreten Beiträge seitens der Bundesrepublik Deutschland und anderer NATO-Staaten neben den USA soll das Raketenabwehrsystem nach Auffassung der Bundesregierung zu einem multilateral zusammengesetzten Bündnissystem ausgebaut werden?
Welche Rolle soll künftig das Combined Air Operations Centre in Uedem, Nordrhein-Westfalen, einnehmen, das bisher Deutschlands Beitrag zum Active Layered Theatre Ballistic Missiles Defence (ALTBMD)-Programm war?
Inwiefern ist die Ankündigung, die Zahl der Patriot-Raketen reduzieren zu wollen, mit der Ankündigung, sie als wichtige Komponente für das Raketenabwehrsystem zur Verfügung zu stellen, vereinbar?
Welche Beiträge Deutschlands zum Raketenabwehrsystem sieht das BMVg vor, und wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand bei der Erarbeitung der Konzeption „Luftverteidigungsbund 2020“?
Sind deutsche Beiträge für die territoriale Raketenabwehr in Europa geplant? Wenn ja welche?
Erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Anschaffung von SM-3- oder THAAD-Interzeptoren?
Wird von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Modernisierung der F124-Radare in Betracht gezogen?
Erwägt die deutsche Marine, Fregatten mit SM-3-Raketen auszustatten? Wenn ja, wie ist hier der aktuelle Planungsstand?
Gab es bezüglich der Integration der Patriot-Raketen in das Raketenabwehrsystem Konsultationen mit anderen NATO-Staaten? Wenn ja, wie haben die betreffenden Bündnispartner auf diesen Vorschlag reagiert? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Integration der Patriot-Raketen in das NATO-Raketenabwehrsystem für technisch geeignet, und welche Bedrohungsanalysen sowie strategischen Überlegungen legt sie hierbei zugrunde?
Wo sollen die in das NATO-Raketenabwehrsystem integrierten Patriot-Raketen stationiert werden? Ist auch eine Stationierung auf deutschem Territorium vorgesehen?
PAC-3-Raketen sind nach jetzigem Stand kaum geeignet, Raketen größerer Reichweite abzufangen. Plant die Bundesregierung die Entwicklung und/oder Anschaffung entsprechender Raketen für das Abwehrsystem oder erwägt sie eine Modernisierung jetziger Systeme?
Bis zum NATO-Gipfel in Chicago soll das erforderliche Einsatzkonzept (Concept of Operations, CONOPS) fertiggestellt sein. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen, und welche Vorstellungen bringt sie mit ein?
Inwieweit wird die Bundesregierung in die Entscheidung über einen konkreten Abschuss eingebunden sein?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass bei der Abwehr von Raketen über dem Gebiet von Mitgliedstaaten der NATO Trümmerteile, die möglicherweise Gefahrstoffe enthalten, auf deutschem Hoheitsgebiet niedergehen, und wie stellt sie den Schutz der Bevölkerung in einem solchen Szenario sicher?
Wie hoch werden die Gesamtkosten für die Bundesrepublik Deutschland für den Aufbau des NATO-Raketenabwehrsystems veranschlagt, und wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
Welche Kosten kommen für die Unterhaltung des NATO-Raketenabwehrsystems auf die Bundesrepublik Deutschland zu?
Welche erste Fähigkeit (Interim Capability) soll bis zum diesjährigen NATO-Gipfel in Chicago gemäß der Abschlusserklärung der Außenminister der Allianz vom Dezember 2011 erreicht werden, und welchen Beitrag leistet die Bundesregierung hierzu?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bilateral sowie im NATO-Rat gegenüber der Forderung des russischen Außenministers Sergey Lawrow nach klaren, juristisch bindenden Garantien, dass das Raketenabwehrsystem nicht gegen die russischen strategischen Fähigkeiten gerichtet sein werde?