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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bilanz der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren für Verkehrsprojekte

Erfahrungen mit dem Wegfall von Erörterungsterminen in Planfeststellungsverfahren bei Projekten im Verkehrswegebau und den Regelungen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes, Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger sowie Umwelt- und Naturschutzverbände an Genehmigungsverfahren, Bedarf an Vereinfachungen von Planfeststellungsverfahren<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

21.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/885302. 03. 2012

Bilanz der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren für Verkehrsprojekte

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Diskussionen um die unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung an Planungsverfahren bleiben sehr lebendig. Nach wie vor fühlen sich Bürgerinnen und Bürger wie auch Nichtregierungsorganisationen zu spät eingebunden. Die formale Beteiligung wird häufig nur als Farce wahrgenommen.

Das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben aus der vergangenen Legislaturperiode schränkt die Beteiligungsmöglichkeiten an Verfahren zur Umsetzung von Verkehrsprojekten ein, beispielsweise dadurch, dass Erörterungstermine im Ermessen der Planfeststellungsbehörde liegen. Mit einem Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren sollen nun die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben im Verwaltungsverfahrensgesetz anstelle der Fachgesetze verankert werden. Die meisten umstrittenen Regelungen bleiben dadurch erhalten. So wird beispielsweise die umstrittene Fakultativstellung des Erörterungstermins für Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte durch den aktuellen Gesetzentwurf nicht infrage gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Bei wie vielen Planfeststellungsverfahren für Bundesfernstraßen-, Wasserstraßen- und Eisenbahnprojekte wurde mittlerweile jeweils die Möglichkeit genutzt, keinen Erörterungstermin durchzuführen (Angaben bitte sowohl in absoluten Zahlen, als auch in Prozent, der für den Verkehrsträger nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben insgesamt durchgeführten Verfahren)?

2

Wie verteilt sich der Wegfall der Erörterungstermine in Planfeststellungsverfahren für Bundesstraßenvorhaben auf die einzelnen Bundesländer?

3

Wie verteilt sich der Wegfall der Erörterungstermine in Planfeststellungsverfahren für Wasserstraßenvorhaben auf die einzelnen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen?

4

Welche konkreten Einspar- und Beschleunigungseffekte sieht die Bundesregierung bei den Verfahren, in denen auf einen Erörterungstermin verzichtet wurde?

5

In welchen Verfahren hat die Anhörungsbehörde den Wegfall des Erörterungstermins damit begründet, dass keine „Befriedungsfunktion“ gesehen werde, und welche Konflikte wurden jeweils gesehen?

6

Wird die Öffentlichkeit über die Gründe eines Wegfalls des Erörterungstermins informiert?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, mit welcher Begründung?

7

Welche Beschleunigungseffekte konnten durch die zeitliche Befristung der Beteiligungsverfahren für Naturschutz- und Umweltvereinigungen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben erzielt werden?

8

Inwiefern sieht die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben die Naturschutz- und Umweltvereinigungen in der Lage, innerhalb der eng begrenzten Beteiligungsfrist ausreichend kompetent Stellung zu nehmen?

9

Wie häufig traten Plangenehmigungen an die Stelle von Planfeststellungsverfahren (bitte nach Fachgesetzen aufschlüsseln)?

10

Mit welchen zeitlichen Einsparungen rechnet die Bundesregierung durch die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens anstelle eines Planfeststellungsverfahrens?

11

Welchen Einsparungseffekt hatte die Ausdehnung der Heilungsmöglichkeiten für Verfahrensmängel auf der Grundlage des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben?

12

Für welche Projekte wurde bereits die Gültigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses auf über zehn Jahre verlängert?

13

Wie viele Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Fernstraßen-, Wasserstraßen- und Eisenbahnprojekte des Bundes seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben sind der Bundesregierung bekannt?

14

Hält die Bundesregierung die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Umwelt- und Naturschutzverbände an Genehmigungsverfahren nach

a) Bergrecht,

b) Immissionsschutzrecht und

c) Baugesetzbuch

für ausreichend?

15

Für welche Vorhaben – neben Infrastrukturprojekten – sieht die Bundesregierung Bedarf für Vereinfachungen von Planfeststellungsverfahren?

16

Welche Fachgesetze des Bundes und der Länder sind davon betroffen?

17

Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Abstimmungen der Inhalte des Gesetzes mit den Ländern sowie innerhalb der Bundesregierung, und welcher Zeitplan ist für das parlamentarische Verfahren nach jetzigem Kenntnisstand realistisch?

Berlin, den 2. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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