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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Positionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie

Zeitplan für die Beratungen, durch Bundeswirtschafts- und -umweltminister vorgestellter deutscher Änderungsvorschlag: vorgesehene Effizienzsteigerungs- und Verbrauchssenkungsziele, Voraussetzungen und Auswirkungen, Positionen der anderen EU-Mitgliedstaaten und Erfolgschancen, Überprüfung der Einhaltung der in den Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen (NEEAP) festgelegten Ziele<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

23.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/885402. 03 2012

Positionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie

der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 23. Februar 2012 haben der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, auf einer Pressekonferenz ihre Einigung zum über Monate andauernden Streit zur EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgestellt.

Die Effizienzrichtlinie der Europäischen Kommission wird seit Monaten beraten, bisher hatte Deutschland keine Position.

Im Kern der Einigung geht es um den Artikel 6 der Richtlinie. Darin wird bisher zum ersten Mal ein konkreter Weg zur Steigerung der Energieeffizienz in Europa aufgezeigt: Energieversorger sollen bei ihren Kunden Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen. Dadurch sollen Einsparungen äquivalent zu 1,5 Prozent des Energieverbrauchs der Kunden der Versorger im Vorjahr erzielt werden (z. B. durch Energiespartipps oder die Unterstützung von Dämmmaßnahmen).

Die Bundesminister wollen von dieser Festlegung verbindlicher Maßnahmen abrücken. Stattdessen wollen sie in Artikel 6 zwei alternative neue Ziele einführen, zwischen denen die Mitgliedstaaten wählen können. Die Staaten sollen demnach entweder innerhalb von drei Jahren ihre Energieeffizienz um 6,3 Prozent steigern. Dabei soll die Berechnung der Effizienz an das Wirtschaftswachstum gekoppelt werden. Oder sie sollen innerhalb von drei Jahren ihren Energieverbrauch um 4,5 Prozent reduzieren. Im Gegensatz zum ursprünglichen Artikel 6 dürfen hier laut Plan der Bundesminister jedoch deutlich mehr, zum Beispiel auch bereits bestehende Maßnahmen angerechnet werden. Einen konkreten Weg, um die Ziele zumindest in Deutschland zu erreichen, haben die Bundesminister nicht vorgestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei den Beratungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Beschluss nach Ende der dänischen Ratspräsidentschaft zu einer Abschwächung der gesamten EU-Energieeffizienzrichtlinie führen könnte, vor dem Hintergrund der ambitionierten Bemühungen der momentanen dänischen Ratspräsidentschaft?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Wissenschaftlern, dass beim Festhalten am 1,5-Prozent-Ziel, wie momentan im Entwurf der EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgesehen, Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher um mehrere Milliarden Euro erreicht sowie zehntausende Arbeitsplätze neu geschaffen werden, und falls nein, wie begründet sie dies?

4

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie in Brüssel für oder gegen verbindliche Effizienz- und Einsparmaßnahmen aussprechen?

Mit welcher Begründung wird sie das tun?

5

Wie genau definiert die Bundesregierung das von den Bundesministern Dr. Philipp Rösler und Dr. Norbert Röttgen vorgeschlagene Effizienzziel für Artikel 6?

6

Was ist dabei die genaue Berechnungsgrundlage für dieses Effizienzziel?

7

Bezieht sich das Effizienzziel im vorgeschlagenen Artikel 6 auf Primär- und/oder Endenergie?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Effizienzziel auch ohne die tatsächliche Steigerung der Effizienz erreicht werden kann, also z. B. allein durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder durch einen Strukturwandel in der Industrie?

9

Will die Bundesregierung in der Logik von Artikel 6 und Kapitel II sicherstellen, dass tatsächlich neue Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung durch Endverbraucher (in Abgrenzung zu Kapitel III Umwandlung und Transport) stattfinden, und falls ja, wie, und falls nein, warum nicht?

10

Kann mit einem reinen Effizienzziel, wie es die Bundesregierung für die europäische Ebene in Höhe von 6,3 Prozent innerhalb von drei Jahren vorgeschlagen hat, ein absolutes Einsparziel, wie es Deutschland mit 20 Prozent Primärenergieeinsparung bis 2020 hat, sicherstellen?

Falls ja, wie, und falls nein, warum schlagen die Bundesminister ein solches Ziel vor, obwohl damit das Erreichen der deutschen Ziele des Energiekonzepts sowie des Beitrags zum europäischen Einsparziel nicht sichergestellt ist?

11

Ab welchem jährlichen Wirtschaftswachstum führt ein Energieproduktivitätsziel von 2,1 Prozent pro Jahr nicht zur Erreichung des von den Bundesministern vorgeschlagenen absoluten Energieeinsparziels?

12

Welche Auswirkungen hat das Ziel einer 6,3-prozentigen Steigerung der Energieeffizienz innerhalb von drei Jahren für die verschiedenen Mitgliedstaaten mit sich stark unterscheidender wirtschaftlicher Dynamik und anderen demographischen Rahmendaten (Beschreibung der Auswirkungen für besonders hohes und besonders niedriges Wirtschaftswachstum)?

13

Würde ein solches EU-weites Energieproduktivitätsziel auf Basis der zu erwartenden ökonomischen Entwicklung des EU-Raums die Erreichung des 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft gesetzten Primärenergieeinsparziel von 20 Prozent gewährleisten?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch ein EU-Energieproduktivitätsziel die Notwendigkeit entstehen würde, spezifische und wertschöpfungsbezogene Energieeffizienzvorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten zu erarbeiten?

15

Wie genau definiert die Bundesregierung das von den Bundesministern Dr. Philipp Rösler und Dr. Norbert Röttgen vorgeschlagene Verbrauchssenkungsziel für Artikel 6?

16

Was ist die genaue Berechnungsgrundlage für dieses Verbrauchssenkungsziel?

17

Bezieht sich dieses Verbrauchssenkungsziel im vorgeschlagenen Artikel 6 auf Primär- und/ oder Endenergie?

18

Welche Effizienzsteigerung und welche Verbrauchsreduktion erreicht Deutschland bezogen auf die von den Bundesministern Dr. Philipp Rösler und Dr. Norbert Röttgen vorgeschlagenen Ziele allein aufgrund der heute bereits bestehenden Programme und Maßnahmen?

19

Entsprechen die für Deutschland erreichbare Effizienzsteigerung und die Verbrauchsreduktion nach dem Vorschlag der Bundesminister (vgl. Frage 18) den aktuellen Berechnungen der Europäischen Kommission, dass Deutschland sein Einsparziel für 2020 um knapp die Hälfte verfehlen wird?

Falls nein, warum nicht?

20

Welchen Anteil hat die Anrechnung sogenannter Early Actions, also in der Vergangenheit implementierter Maßnahmen, an der Gesamtenergieeffizienzsteigerung und Verbrauchssenkung Deutschlands auf Basis der Berechnungen im Rahmen der Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP)?

21

Prüft die Bundesregierung alternativ zu dem in Artikel 6 des EU-Richtlinienentwurfs vorgeschlagenen Mechanismus Systeme für Mengensteuerungsinstrumente, um die Energieeffizienz voranzubringen – insbesondere solche, die ohne die direkte Verpflichtung eines wirtschaftlichen Akteurs auskommen, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?

22

Hat die Bundesregierung ihren neuen Vorschlag zu Artikel 6 bereits mit anderen Mitgliedstaaten diskutiert?

Falls ja, mit welchen, und welche Haltung haben diese Mitgliedstaaten gegenüber dem neuen Vorschlag?

23

Welche anderen EU-Mitgliedstaaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung die neue Position Deutschlands unterstützen?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen des deutschen Vorschlags vor dem Hintergrund, dass die Beratungen innerhalb des Europäischen Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission über die EU-Energieeffizienzrichtlinie bereits weit fortgeschritten sind und sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten bereits für verbindliche Maßnahmen ausgesprochen hat?

25

Welche Positionen vertreten nach momentaner Kenntnis die anderen EU-Mitgliedstaaten zu Artikel 6?

26

Hält die Bundesregierung eine Überprüfung der Erreichung der Energieeffizienz- bzw. Einsparziele durch die Mitgliedstaaten allein auf Basis der NEEAP für ausreichend, und falls nein, warum nicht?

27

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass für die Überprüfung der Zielerreichung eine einheitliche und funktionierende Berechnungsgrundlage europaweit gilt, bzw. mit welchen konkreten Vorschlägen tritt sie dafür an die Europäische Kommission heran?

28

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission, die den NEEAP zu Grunde liegenden Zahlen und damit die tatsächliche Einhaltung der Ziele überprüft, und falls nein, warum nicht?

29

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die bisherige Erstellung der NEEAP durch die Mitgliedstaaten transparent und vergleichbar abläuft (z. B. auch bezogen auf die variierende Anwendung von Bottom-Up bzw. Top-Down-Ansätzen)?

Berlin, den 2. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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