Atomkraftwerksprojekt Angra 3 in Brasilien – Kenntnisse und Positionierung der Bundesregierung
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Ute Koczy, Sven-Christian Kindler, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nachdem rund ein Jahrzehnt keine Atomexporte mehr von der Bundesrepublik Deutschland gefördert wurden, hob die schwarz-gelbe Bundesregierung das Ausschlusskriterium für Atombürgschaften auf und erteilte gegen den breiten Protest von Opposition, Umweltverbänden und Öffentlichkeit im Jahr 2010 eine Grundsatzzusage für eine Exportkreditgarantie für das brasilianische Atomkraftwerksprojekt Angra 3 über rund 1,3 Mrd. Euro. Das völlig veraltete Atomkraftwerksprojekt Angra 3 wurde in den 70er-Jahren konzipiert. Der Bau wurde Anfang der 80er-Jahre begonnen aber bald abgebrochen und über zwei Jahrzehnte nicht mehr weiterverfolgt. Im Jahr 2007 gab der damalige Präsident Lula da Silva grünes Licht für den Weiterbau des Projekts. Ein Atomkraftwerk dieses Typs wäre in Deutschland jedoch bereits seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig.
Die AREVA NP GmbH, die die Exportkreditgarantie bei der Bundesregierung beantragte, holte hierzu ein technisches Gutachten von der deutschen ISTec GmbH (Institut für Sicherheitstechnologie) ein. Dass dieses Gutachten trotz eines völlig veralteten Atomkraftwerkskonzepts, gravierender Sicherheitsdefizite und weiterer Sicherheitsprobleme aufgrund der lokalen Gegebenheiten in Brasilien dennoch zu einem positiven Ergebnis für das Vorhaben kam, zeigt, dass das Gutachten mit äußerster Vorsicht betrachtet werden muss.
Als Konsequenz aus der Atomkatastrophe von Fukushima richtete die Bundesregierung mehrere Fragen an Brasilien, um herauszufinden, inwiefern sich die Sachlage beim Projekt Angra 3 geändert habe. Ferner wurde die ISTec GmbH mit einem neuen Gutachten zu dem Projekt beauftragt. Dieses Gutachten wird der Bundesregierung in Kürze vorliegen. Dabei scheint äußerst fraglich, ob eine erneute Beauftragung desselben Gutachters, der bereits das ursprüngliche, aus den oben genannten Gründen deutlich zu kritisierende Gutachten erstellt hat, zu der nach Fukushima umso notwendigeren kritischen Prüfung des Projekts führen wird.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller war die Entscheidung der Bundesregierung, den Export von Atomtechnologie über Hermes-Exportkreditgarantien wieder zu fördern, bereits vor der Atomkatastrophe von Fukushima vollkommen falsch. Die Atomkatastrophe von Fukushima führte jedoch selbst bei der Bundesregierung zu einer Neubewertung der nationalen nuklearen Risiken und der Rücknahme ihrer kurz zuvor beschlossenen Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke (AKW). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ergeben sich aus der Atomkatstrophe von Fukushima und der deshalb von der Bundesregierung vorgenommenen eigenen „Energiewende“ zwingende Gründe auch für eine Abkehr der bisherigen Regierungshaltung hinsichtlich der Exportförderung von Atomtechnologie. Denn in Deutschland aus der Atomkraft auszusteigen und gleichzeitig den Export von Atomtechnologie ins Ausland zu fördern, ist widersprüchlich und nicht vermittelbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Zum neuen ISTec-Gutachten
1. Wann erwartet die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand das Vorliegen des neuen ISTec-Gutachtens?
2. Wird das Gutachten veröffentlicht werden?
- Falls ja, wann und wo?
- Falls nein, warum nicht, und welche Akteurinnen und Akteure werden das Gutachten erhalten (welche Abgeordneten, Ausschüsse, Bundesministerien)?
3. Welches Verfahren, also welche wesentlichen Schritte mit Zeitplan/Datum, im Umgang mit dem Gutachten sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, sobald das Gutachten vorliegt?
4. Wann genau (Datum) finden die nächsten Sitzungen des Interministeriellen Ausschusses (IMA), der über die Vergabe von Hermes-Exportkreditbürgschaften entscheidet, im ersten Halbjahr 2012 statt?
5. Gedenkt die Bundesregierung, eine gutachterliche Bewertung zum neuen ISTec-Gutachten einzuholen?
6. Wird auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das nicht Mitglied im IMA ist, das Gutachten erhalten?
- Falls nein, warum nicht?
- Falls ja, wird das BMU regierungsintern Stellung zu dem neuen ISTec-Gutachten nehmen, und ggf. welcher Zeitbedarf (in Wochen) wird schätzungsweise für diese Stellungnahme und Bewertung durch das BMU nötig sein?
7. Wird eine Bewertung des Gutachtens dahingehend, ob es als Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Exportkreditbürgschaft geeignet ist, allein dem IMA obliegen?
- Falls nein, welche weiteren Akteure werden an der Entscheidung beteiligt?
- Falls ja, welche fachlichen Kompetenzen hat der IMA in Fragen nuklearer Sicherheit und des Katastrophenschutzes?
Zur Rolle und den Kenntnissen der deutschen Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH
8. Worin genau besteht die Kooperation der deutschen Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH mit der brasilianischen Atomaufsichtsbehörde CNEN?
9. Seit wann genau und aufgrund welcher vertraglichen Grundlagen existiert die Kooperation?
10. Kam es zu der Kooperation mit Wissen und Zustimmung der Bundesregierung?
11. Welche konkreten Erkenntnisse zu Angra 3 hat die GRS aufgrund der Kooperation mit CNEN erlangt?
12. Welche schriftlichen Unterlagen welchen Datums liegen der GRS zu Angra 3 aufgrund der Kooperation mit CNEN vor?
13. Welche Stellungnahmen, Gutachten etc. hat die GRS im Zusammenhang mit der Kooperation mit CNEN wann und für wen erstellt?
Zu Sicherheitsstandards
14. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung als Konsequenz der Atomkatastrophe von Fukushima bereits konkret für eine Verschärfung der Sicherheitsvorgaben und -standards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) ein?
- Gegebenenfalls seit wann, in welcher Form und durch welchen Vertreter/welches Bundesministerium setzt sich die Bundesregierung für eine solche Verschärfung der Sicherheitsvorgaben und -standards der IAEA ein?
- Falls sie dies noch nicht tut, plant sie, sich mit konkreten Forderungen und Vorschlägen für eine solche Verschärfung einzusetzen (falls ja, bis wann, und falls nein, warum nicht)?
15. Hält die Bundesregierung den IAEA-Sicherheitsstandard 50-C-S „Code on the Safety of Nuclear Power Plants: Siting”, der 1988 veröffentlicht wurde, noch für zeitgemäß?
16. Hält die Bundesregierung den IAEA-Sicherheitsstandard 50-SG-S5 „Extreme Man-lnduced Events in relation to Nuclear Power Plant Siting“, der 1981 veröffentlicht wurde, noch für zeitgemäß?
17. Hält die Bundesregierung insbesondere die in den o. g. IAEA-Sicherheitsstandards enthaltene Regelung, dass im Zusammenhang mit extremen externen Ereignissen lokale Gegebenheiten bei der Risikoermittlung berücksichtigt werden können, noch uneingeschränkt für zeitgemäß und sachgerecht?
18. Hält die Bundesregierung die Reaktor-Sicherheitskommissions-Leitlinie zur Auslegung von Druckwasserreaktoren von 1981, aktualisiert 1996, noch für zeitgemäß, insbesondere hinsichtlich Flugzeugabstürzen?
19. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die IAEA als Konsequenz aus der Atomkatastrophe von Fukushima konstatiert hat, ihr „Emergency Response Framework“ müsse überarbeitet werden?
Zu etwaigen Neubewertungen/neuen Maßnahmen in Brasilien
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich die brasilianischen Evakuierungspläne und entsprechenden Übungen nur auf den Radius von 5 km um Angra 3 beziehen, angesichts der Tatsache, dass die Evakuierungszone um Fukushima zunächst 20 km betrug und anschließend der Bevölkerung im Radius 20 bis 30 km nahegelegt wurde, das Gebiet zu verlassen?
- Ist der Bundesregierung bewusst, dass ein größerer Evakuierungsrahmen (20 km) um Angra 3 bedeuten würde, dass fast 200 000 Einwohner statt 15 000 evakuiert werden müssten?
- Inwiefern und mit welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung hierzu im Gespräch mit Brasilien?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob sich die brasilianische Regierung bei der IAEA für eine Ausweitung der Evakuierungszone einsetzt, um den Erfahrungen aus Fukushima gerecht zu werden?
22. Setzt die brasilianische Regierung dies nach den Erkenntnissen der Bundesregierung selbst bei der Planung für Angra 3 um?
23. Verfolgt die Bundesregierung die Ergebnisse der von Eletrobras Eletronuclear gebildeten Arbeitsgruppe zu externen Ereignissen, Verlust von Sicherheitsfunktionen und schweren Unfällen?
- Wenn ja, was sind die bisherigen Ergebnisse?
- Wenn nein, warum nicht?
24. Wie bewertet die Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima die Tatsache, dass die einzige Fluchtroute BR 101 regelmäßig von schwerwiegenden Erdrutschen versperrt und teilweise zerstört wird?
- Werden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich hinreichende Maßnahmen geplant und umgesetzt?
- Wenn ja, überwacht die Bundesregierung die Umsetzung dieser Maßnahmen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
25. Informiert und mit welchem Ergebnis beschäftigt sich die Bundesregierung über die Katastrophenpläne rund um Angra 3 und beachtet sie dabei die Frage, wie die Menschen logistisch evakuiert werden können?
- Falls ja, mit welchem Ergebnis?
- Falls nein, warum nicht?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Zuverlässigkeit der brasilianischen Behörden vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im März vergangenen Jahres der Chef der Atomaufsichtsbehörde sein Amt aufgeben musste, nachdem publik wurde, dass Angra 2 seit zehn Jahren ohne endgültige Betriebsgenehmigung lief, weil nicht alle Auflagen umgesetzt wurden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen schweren Fehlern?
27. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die brasilianische Atomaufsichtsbehörde CNEN dem Trennungsgebot von Artikel 8 Absatz 2 des internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety) in vollem Umfang gerecht wird oder nicht (es wird explizit um eine konkrete Antwort mit Begründung auf diese Frage gebeten sowie darum, von einer rein beschreibenden Darstellung wie der bereits bekannten auf Bundestagsdrucksache 17/2817, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9, abzusehen)?
Weitere Fragen
28. Wann erwartet die Bundesregierung nach aktuellem Stand den Abschluss der Liefer- und Finanzierungsverträge, die die Exportkreditbürgschaft für Angra 3 betreffen?
29. Hat die Bundesregierung nach ihrem ersten Fragenkatalog zu Angra 3, den sie infolge der Atomkatastrophe von Fukushima an Brasilien richtete, weitere Fragen an Brasilien gerichtet?
- Falls ja, welche, wann und wie lauteten die Antworten Brasiliens, sofern sie bereits vorliegen (ggf. bitte Wortlautangabe der Fragen und der Antworten)?
- Falls nein, warum nicht?
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob der Standort von Angra 3 noch aktuellen brasilianischen Kriterien entspricht, d. h. der Standort auch aus heutiger Sicht noch als Standort gewählt werden könnte?
- Hat sie sich diesbezüglich bei Brasilien erkundigt oder eigene Prüfungen dieser Frage veranlasst?
- Falls ja, mit welchem Ergebnis, und falls nein, warum nicht?
31. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Grundsatzzusage der Hermesbürgschaft für Angra 3 und der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verfolgten Kooperation im Energiesektor mit Entwicklungs- und Schwellenländer, in der nachhaltige Energie als wichtiger Schlüssel für Entwicklung definiert wird und die Relevanz von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz unterstrichen wird?
- Falls ja, wie wird mit diesem Widerspruch umgegangen?
- Falls nein, warum nicht?
32. Welche Stellen der Bundesregierung – insbesondere BMU und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) – haben die Antworten Brasiliens auf den ersten Fragenkatalog zu Angra 3, den die Bundesregierung infolge der Atomkatastrophe von Fukushima an Brasilien richtete, mit jeweils welchen Ergebnissen ausgewertet (bitte jeweils auch mit Angabe des Datums)?
33. Gibt es hinsichtlich einer weiteren Unterstützung des Projekts Angra 3 bzw. der betreffenden Exportkreditbürgschaft aktuell unterschiedliche Haltungen zwischen dem BMU und dem BMWi?
Falls ja, was sind die jeweiligen Positionen der beiden Häuser?
34. Hält die Bundesregierung es angesichts der beschlossenen Energiewende und ihrer eigene Neubewertung nuklearer Risiken noch für angemessen, für den Umweltbereich die Umweltleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als alleinigen Maßstab bei der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien heranzuziehen oder wird sie prüfen, für Exporte von Atomtechnologie zukünftig keine Exportkreditgarantien mehr zu geben?
35. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art, Umfang, Zweck und Laufzeit der Nuklearsicherheitskooperation von CNEN mit der EU?
Liegt der Bundesregierung das betreffende „cooperation agreement“ zwischen CNEN und EU vor (ggf. bitte mit Angabe der betreffenden Bundesministerien)?
Fragen35
Wann erwartet die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand das Vorliegen des neuen ISTec-Gutachtens?
Wird das Gutachten veröffentlicht werden?
Falls ja, wann und wo?
Falls nein, warum nicht, und welche Akteurinnen und Akteure werden das Gutachten erhalten (welche Abgeordneten, Ausschüsse, Bundesministerien)?
Welches Verfahren, also welche wesentlichen Schritte mit Zeitplan/Datum, im Umgang mit dem Gutachten sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, sobald das Gutachten vorliegt?
Wann genau (Datum) finden die nächsten Sitzungen des Interministeriellen Ausschusses (IMA), der über die Vergabe von Hermes-Exportkreditbürgschaften entscheidet, im ersten Halbjahr 2012 statt?
Gedenkt die Bundesregierung, eine gutachterliche Bewertung zum neuen ISTec-Gutachten einzuholen?
Wird auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das nicht Mitglied im IMA ist, das Gutachten erhalten?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wird das BMU regierungsintern Stellung zu dem neuen ISTec-Gutachten nehmen, und ggf. welcher Zeitbedarf (in Wochen) wird schätzungsweise für diese Stellungnahme und Bewertung durch das BMU nötig sein?
Wird eine Bewertung des Gutachtens dahingehend, ob es als Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Exportkreditbürgschaft geeignet ist, allein dem IMA obliegen?
Falls nein, welche weiteren Akteure werden an der Entscheidung beteiligt?
Falls ja, welche fachlichen Kompetenzen hat der IMA in Fragen nuklearer Sicherheit und des Katastrophenschutzes?
Worin genau besteht die Kooperation der deutschen Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH mit der brasilianischen Atomaufsichtsbehörde CNEN?
Seit wann genau und aufgrund welcher vertraglichen Grundlagen existiert die Kooperation?
Kam es zu der Kooperation mit Wissen und Zustimmung der Bundesregierung?
Welche konkreten Erkenntnisse zu Angra 3 hat die GRS aufgrund der Kooperation mit CNEN erlangt?
Welche schriftlichen Unterlagen welchen Datums liegen der GRS zu Angra 3 aufgrund der Kooperation mit CNEN vor?
Welche Stellungnahmen, Gutachten etc. hat die GRS im Zusammenhang mit der Kooperation mit CNEN wann und für wen erstellt?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung als Konsequenz der Atomkatastrophe von Fukushima bereits konkret für eine Verschärfung der Sicherheitsvorgaben und -standards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) ein?
Gegebenenfalls seit wann, in welcher Form und durch welchen Vertreter/welches Bundesministerium setzt sich die Bundesregierung für eine solche Verschärfung der Sicherheitsvorgaben und -standards der IAEA ein?
Falls sie dies noch nicht tut, plant sie, sich mit konkreten Forderungen und Vorschlägen für eine solche Verschärfung einzusetzen (falls ja, bis wann, und falls nein, warum nicht)?
Hält die Bundesregierung den IAEA-Sicherheitsstandard 50-C-S „Code on the Safety of Nuclear Power Plants: Siting”, der 1988 veröffentlicht wurde, noch für zeitgemäß?
Hält die Bundesregierung den IAEA-Sicherheitsstandard 50-SG-S5 „Extreme Man-lnduced Events in relation to Nuclear Power Plant Siting“, der 1981 veröffentlicht wurde, noch für zeitgemäß?
Hält die Bundesregierung insbesondere die in den o. g. IAEA-Sicherheitsstandards enthaltene Regelung, dass im Zusammenhang mit extremen externen Ereignissen lokale Gegebenheiten bei der Risikoermittlung berücksichtigt werden können, noch uneingeschränkt für zeitgemäß und sachgerecht?
Hält die Bundesregierung die Reaktor-Sicherheitskommissions-Leitlinie zur Auslegung von Druckwasserreaktoren von 1981, aktualisiert 1996, noch für zeitgemäß, insbesondere hinsichtlich Flugzeugabstürzen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die IAEA als Konsequenz aus der Atomkatastrophe von Fukushima konstatiert hat, ihr „Emergency Response Framework“ müsse überarbeitet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich die brasilianischen Evakuierungspläne und entsprechenden Übungen nur auf den Radius von 5 km um Angra 3 beziehen, angesichts der Tatsache, dass die Evakuierungszone um Fukushima zunächst 20 km betrug und anschließend der Bevölkerung im Radius 20 bis 30 km nahegelegt wurde, das Gebiet zu verlassen?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass ein größerer Evakuierungsrahmen (20 km) um Angra 3 bedeuten würde, dass fast 200 000 Einwohner statt 15 000 evakuiert werden müssten?
Inwiefern und mit welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung hierzu im Gespräch mit Brasilien?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob sich die brasilianische Regierung bei der IAEA für eine Ausweitung der Evakuierungszone einsetzt, um den Erfahrungen aus Fukushima gerecht zu werden?
Setzt die brasilianische Regierung dies nach den Erkenntnissen der Bundesregierung selbst bei der Planung für Angra 3 um?
Verfolgt die Bundesregierung die Ergebnisse der von Eletrobras Eletronuclear gebildeten Arbeitsgruppe zu externen Ereignissen, Verlust von Sicherheitsfunktionen und schweren Unfällen?
Wenn ja, was sind die bisherigen Ergebnisse?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima die Tatsache, dass die einzige Fluchtroute BR 101 regelmäßig von schwerwiegenden Erdrutschen versperrt und teilweise zerstört wird?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich hinreichende Maßnahmen geplant und umgesetzt?
Wenn ja, überwacht die Bundesregierung die Umsetzung dieser Maßnahmen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Informiert und mit welchem Ergebnis beschäftigt sich die Bundesregierung über die Katastrophenpläne rund um Angra 3 und beachtet sie dabei die Frage, wie die Menschen logistisch evakuiert werden können?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zuverlässigkeit der brasilianischen Behörden vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im März vergangenen Jahres der Chef der Atomaufsichtsbehörde sein Amt aufgeben musste, nachdem publik wurde, dass Angra 2 seit zehn Jahren ohne endgültige Betriebsgenehmigung lief, weil nicht alle Auflagen umgesetzt wurden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen schweren Fehlern?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die brasilianische Atomaufsichtsbehörde CNEN dem Trennungsgebot von Artikel 8 Absatz 2 des internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety) in vollem Umfang gerecht wird oder nicht (es wird explizit um eine konkrete Antwort mit Begründung auf diese Frage gebeten sowie darum, von einer rein beschreibenden Darstellung wie der bereits bekannten auf Bundestagsdrucksache 17/2817, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9, abzusehen)?
Wann erwartet die Bundesregierung nach aktuellem Stand den Abschluss der Liefer- und Finanzierungsverträge, die die Exportkreditbürgschaft für Angra 3 betreffen?
Hat die Bundesregierung nach ihrem ersten Fragenkatalog zu Angra 3, den sie infolge der Atomkatastrophe von Fukushima an Brasilien richtete, weitere Fragen an Brasilien gerichtet?
Falls ja, welche, wann und wie lauteten die Antworten Brasiliens, sofern sie bereits vorliegen (ggf. bitte Wortlautangabe der Fragen und der Antworten)?
Falls nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob der Standort von Angra 3 noch aktuellen brasilianischen Kriterien entspricht, d. h. der Standort auch aus heutiger Sicht noch als Standort gewählt werden könnte?
Hat sie sich diesbezüglich bei Brasilien erkundigt oder eigene Prüfungen dieser Frage veranlasst?
Falls ja, mit welchem Ergebnis, und falls nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Grundsatzzusage der Hermesbürgschaft für Angra 3 und der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verfolgten Kooperation im Energiesektor mit Entwicklungs- und Schwellenländer, in der nachhaltige Energie als wichtiger Schlüssel für Entwicklung definiert wird und die Relevanz von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz unterstrichen wird?
Falls ja, wie wird mit diesem Widerspruch umgegangen?
Falls nein, warum nicht?
Welche Stellen der Bundesregierung – insbesondere BMU und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) – haben die Antworten Brasiliens auf den ersten Fragenkatalog zu Angra 3, den die Bundesregierung infolge der Atomkatastrophe von Fukushima an Brasilien richtete, mit jeweils welchen Ergebnissen ausgewertet (bitte jeweils auch mit Angabe des Datums)?
Gibt es hinsichtlich einer weiteren Unterstützung des Projekts Angra 3 bzw. der betreffenden Exportkreditbürgschaft aktuell unterschiedliche Haltungen zwischen dem BMU und dem BMWi?
Falls ja, was sind die jeweiligen Positionen der beiden Häuser?
Hält die Bundesregierung es angesichts der beschlossenen Energiewende und ihrer eigene Neubewertung nuklearer Risiken noch für angemessen, für den Umweltbereich die Umweltleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als alleinigen Maßstab bei der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien heranzuziehen oder wird sie prüfen, für Exporte von Atomtechnologie zukünftig keine Exportkreditgarantien mehr zu geben?
Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art, Umfang, Zweck und Laufzeit der Nuklearsicherheitskooperation von CNEN mit der EU?
Liegt der Bundesregierung das betreffende „cooperation agreement“ zwischen CNEN und EU vor (ggf. bitte mit Angabe der betreffenden Bundesministerien)?