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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

EU-Chemikalien-Richtlinie REACH und Tierversuche

In Tierversuchen verwendete Tiere zur Untersuchung chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007, verwendete Wirbeltierarten zur Untersuchung der Toxizität und Karzinogenität, Alternativmethoden zur Vermeidung und Verminderung von Tierversuchen, Datenaustausch verschiedener Registranten mit gleichen chemischen Stoffen, Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden auf nationaler und EU-Ebene<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

20.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/885202. 03. 2012

EU-Chemikalien-Richtlinie REACH und Tierversuche

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. Laut Verordnung soll die Anzahl von Tierversuchen zur Untersuchung chemischer Stoffe möglichst gering gehalten werden und, so weit es möglich ist, durch Alternativmethoden ersetzt werden. Als besonders dringend angesehen wird die zügige Validierung neuer Methoden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung, die Gesamtzahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere zur Untersuchung chemischer Stoffe infolge der REACH-Verordnung seit dem Jahr 2007 entwickelt?

2

b) Wie hoch ist der Anteil der wirbellosen Tiere?

3

c) Wie hat sich seit 2007 der Anteil sinnesphysiologisch höher entwickelter Tiere entwickelt?

4

a) Welche Wirbeltierarten werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, zur oralen Untersuchung der Toxizität chemischer Stoffe verwendet?

Welche Veränderungen haben sich hier seit 2007 ergeben?

5

b) Welche Wirbeltierarten werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, zur dermalen Untersuchung der Toxizität chemischer Stoffe verwendet?

Welche Veränderungen haben sich hier seit 2007 ergeben?

6

c) Welche Wirbeltierarten werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, zur inhalativen Untersuchung der Toxizität chemischer Stoffe verwendet?

Welche Veränderungen haben sich hier seit 2007 ergeben?

7

d) Welche Wirbeltierarten werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, zur Untersuchung der Karzinogenität chemischer Stoffe verwendet?

Welche Veränderungen haben sich hier seit 2007 ergeben?

8

e) Welche Wirbeltierarten werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, zur Untersuchung der Reproduktionstoxizität chemischer Stoffe verwendet?

Welche Veränderungen haben sich hier seit 2007 ergeben?

9

f) Welche Wirbeltierarten werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, zur Untersuchung der Entwicklungstoxizität chemischer Stoffe verwendet?

Welche Veränderungen haben sich hier seit 2007 ergeben?

10

a) Für welche der genannten Untersuchungen bestehen, nach Kenntnis der Bundesregierung, bereits Alternativmethoden zur Vermeidung und Verminderung von Tierversuchen, und wie gestaltet sich deren Validierung und Anwendung?

11

b) Wie sieht derzeit das Verhältnis zwischen Tierversuchen und Alternativmethoden aus?

12

Für welche Tierversuche wird derzeit an Alternativmethoden gearbeitet, und wann rechnet die Bundesregierung mit deren Einführung?

13

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der in Alternativmethoden erhobenen Untersuchungsergebnisse?

14

b) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Forderung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein, bestehende, mit alternativen Methoden gewonnene Erkenntnisse über die Toxizität von chemischen Stoffen, zusätzlich durch Tierversuche validieren zu lassen?

15

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Datenaustausch verschiedener Registranten mit gleichen chemischen Stoffen und Stoffgruppen vor?

16

b) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der unnötigen Dopplung gleicher Untersuchungen chemischer Stoffe und Stoffgruppen durch verschiedene Registranten, und wie bewertet die Bundesregierung diese?

17

c) Kann die Bundesregierung einschätzen, welche Wirbeltiere in welchem Umfang in diesen Doppelungen unnötig verwendet wurden?

18

d) Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf beim Datenaustausch unterschiedlicher Registranten, und wenn ja, welche konkreten Möglichkeiten sollten genutzt werden?

19

Wie hat die Bundesregierung seit 2007 die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch auf nationaler und EU-Ebene gefördert und wie darauf hingewirkt, dass diese Alternativmethoden als Standards oder als Standardmethoden im Rahmen des REACH-Systems Akzeptanz finden?

20

Inwiefern konnten seit 2007 Tierversuche durch Strukturanalogiebetrachtungen (QASAR) im Rahmen von REACH ersetzt werden?

Berlin, den 2. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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