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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Menschenrechtliche und innenpolitische Lage in Aserbaidschan vor dem Eurovision Song Contest 2012

Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan, Verpflichtungen aufgrund von Menschenrechtsabkommen, Kritik des deutschen Menschenrechtsbeauftragten, demokratische Wahlgrundsätze, Medienberichterstattung, Korruption, politische Gefangene, Haftbedingungen, Situation von LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender), Folgen der Ausrichtung des Eurovision Song Contest 2012 in Baku, Öffentlichkeitsarbeit für Aserbaidschan, Flüchtlingsprobleme infolge des Konflikts um Berg-Karabach, Besetzung aserbaidschanischer Gebiete durch armenisches Militär<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/894208. 03. 2012

Menschenrechtliche und innenpolitische Lage in Aserbaidschan vor dem Eurovision Song Contest 2012

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Agnes Brugger, Marieluise Beck (Bremen), Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch den Ende Mai 2012 in Baku stattfindenden Eurovision Song Contest 2012 (ESC) rückt Aserbaidschan in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.

Aserbaidschan ist ein von einem autoritären Regime regierter Staat, das nicht demokratischen und rechtsstaatlichen Standards entspricht.

Wahlbeobachtungskommissionen etwa der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa berichten von massiven Unregelmäßigkeiten und Fälschungen vor und während der vergangenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen.

Die Menschenrechte der aserbaidschanischen Bevölkerung werden systematisch durch das Regime verletzt. Politische Oppositionelle und kritische Journalistinnen und Journalisten müssen Folter, Misshandlung und willkürliche Festnahmen fürchten. Laut Amnesty International gibt es derzeit 16 gewaltlose politische Gefangene in Aserbaidschan. Homosexuelle werden stark diskriminiert und zuweilen polizeilich verfolgt und willkürlich festgesetzt. Auf der Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen steht Aserbaidschan unter 178 Staaten auf Platz 152. Einer von WikiLeaks veröffentlichten Depesche der Botschaft der USA in Baku zufolge hat das Regime des aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew mafiöse Strukturen. Dies wird durch den aktuellen Korruptionsindex der Organisation Transparency International bestätigt, auf dem Aserbaidschan Platz 143 von 183 Plätzen einnimmt.

Im Vorfeld des ESC verloren insgesamt über 20 000 Menschen für Neubauten ihre Wohnung in der Innenstadt von Baku, wobei 282 Wohnungen zwangsgeräumt wurden, um unter anderem Platz für die Austragungshalle des ESC zu schaffen (vgl. den Bericht von Human Rights Watch „They took everything from me“ vom 29. Februar 2012).

Zusätzlich zu der Kritik internationaler Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch und Reporter ohne Grenzen kritisieren unter anderem auch die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte oder der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe das aserbaidschanische Regime deutlich für systematische Menschenrechtsverletzungen.

Im März 2009 setzte die Parlamentarische Versammlung den Abgeordneten des Europarates Christoph Strässer als Sonderberichterstatter für politische Gefangene in Aserbaidschan ein, mit der Befugnis, ungehinderten Zugang zu Hafteinrichtungen in Aserbaidschan zu erhalten. Trotz mehrmaliger Aufforderungen – unter anderem durch eine gemeinsame Entschließung aller Fraktionen des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 17(17)116) – weigert sich Aserbaidschan bis dato, dem Sonderberichterstatter ein Visum zur Einreise nach Aserbaidschan zu erteilen.

Der ESC wird organisiert von der European Broadcasting Union (EBU). Mitglieder sind unter anderem die ARD mit elf öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und das ZDF. In ihren Statuten verpflichtet sich die EBU, für die Meinungs- und Informationsfreiheit einzutreten sowie freie und pluralistische Medien zu fördern.

Trotz dieser Verpflichtung sieht es die EBU nicht als ihre Aufgabe an, im Rahmen der Übertragungen des ESC aus Aserbaidschan, die dortige Menschenrechtslage zu kritisieren oder Verbesserung einzufordern. Im Gegenteil, sie stellt etwa in einem Schreiben an den Abgeordneten des Deutschen Bundestages Volker Beck (Köln) vom 3. Februar 2012 klar, dass sie den ESC frei von jeglichen politischen Aussagen halten wolle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan ein?

2

Wird Aserbaidschan derzeit den Verpflichtungen der durch Aserbaidschan am 13. August 1992 ratifizierten Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) inklusive der Fakultativprotokolle gerecht?

3

Wird Aserbaidschan derzeit den Verpflichtungen der durch Aserbaidschan am 26. April 2002 ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) inklusive der von Aserbaidschan ratifizierten Zusatzprotokolle gerecht?

4

Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan im Anschluss an die Entscheidung, dass der ESC 2012 in Baku stattfinden werde, verändert?

5

Waren bei den letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Aserbaidschan nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Grundsätze allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahlen gewahrt?

Welche Einschränkungen dieser Grundsätze sind der Bundesregierung bekannt?

6

Wann, aus welchen Gründen und in welcher Form hat der derzeitige Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, Aserbaidschan für Menschenrechtsverletzungen kritisiert bzw. Verbesserungen angemahnt, und wie waren die Reaktionen darauf?

7

Hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Besuch des aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew am 4. Februar 2010 die Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan thematisiert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, anhand welcher Beispiele, und in welcher Form?

Wann, aus welchen Gründen und in welcher Form haben andere Mitglieder oder Organe der Bundesregierung Aserbaidschan für Menschenrechtsverletzungen kritisiert bzw. Verbesserungen angemahnt, und wie waren die Reaktionen darauf?

8

Welche Themen wird der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle bei seinem anstehenden Staatsbesuch in Baku ansprechen, und wird er sich dort persönlich für die Freilassung der politischen Gefangenen einsetzen, wie zuvor vom Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Markus Löning gefordert?

9

Hat die Bundesregierung den Ausbau der Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich mit Aserbaidschan an die Verbesserung der dortigen Menschenrechtslage sowie den Aufbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geknüpft?

Wenn nein, warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung über ihren Vertreter im ZDF-Verwaltungsrat, den Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, versucht, die EBU zu einer stärkeren politischen Berichterstattung vor und während des ESC aus Aserbaidschan zu animieren?

Wenn ja, wann, und was waren die konkreten Ergebnisse bzw. Zusagen der EBU?

Wenn nein, warum nicht?

11

Wie viele Menschen sind derzeit in Aserbaidschan aus politischen Gründen inhaftiert (bitte einzeln mit Namen, Inhaftierungsgrund, -orte und voraussichtliche Inhaftierungsdauer angeben)?

12

Wie viele Menschen (insbesondere Journalistinnen bzw. Journalisten, Bloggerinnen bzw. Blogger) sind derzeit in Aserbaidschan inhaftiert, weil sie von ihren Rechten auf Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit gemäß des UN-Zivilpaktes und der EMRK Gebrauch gemacht haben (bitte einzeln mit Namen, Inhaftierungsgrund, -orte und voraussichtliche Inhaftierungsdauer angeben)?

13

Aufgrund welcher Straftatbestände werden aserbaidschanische Journalistinnen bzw. Journalisten, Bloggerinnen bzw. Blogger häufig verurteilt?

Welche davon wurden kürzlich bzw. werden momentan oder bald geändert?

Ist zu erwarten, dass aufgrund dieser Reformen bald weniger Journalistinnen bzw. Journalisten, Bloggerinnen bzw. Blogger inhaftiert werden?

14

Sind der Bundesregierung Fälle von Misshandlungen in Haft in Aserbaidschan bekannt?

Wenn ja, welche konkret?

Wenn nein, wie erklärt sie sich die entsprechenden Berichte, wie z. B. von Amnesty International?

15

Wie ist die Situation von LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender) in Aserbaidschan?

Was unternimmt die aserbaidschanische Regierung, um sie akut vor und während des ESC zu verbessern?

Sind diese Maßnahmen geeignet, die Situation der LGBT in Aserbaidschan dauerhaft auch über den ESC und die Stadtgrenzen von Baku hinaus zu verbessern?

16

Welche Veranstaltungen sind der Bundesregierung bekannt, die vor oder während des ESC in Baku vor Ort öffentlich auf die Menschenrechtslage in Aserbaidschan aufmerksam machen sollen?

Können diese Veranstaltungen nach Erkenntnissen der Bundesregierung ungehindert organisiert und durchgeführt werden?

Wird es möglich sein, über diese Veranstaltungen frei zu berichten und sie zu besuchen?

Unterstützt die Bundesregierung die Planungen für die ihr bekannten Veranstaltungen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der für politische Gefangene in Aserbaidschan zuständige Sonderberichterstatter des Europarates, Christoph Strässer, nicht im Rahmen seines Mandates nach Aserbaidschan einreisen darf, und was unternimmt die Bundesregierung, um diesen Zustand zu beenden?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, dass noch während des Schreibprozesses der am 9. November 2011 verabschiedeten gemeinsamen Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages zur menschenrechtlichen Situation in Aserbaidschan sich der Botschafter Aserbaidschans an zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages wandte, um gegen dieses Vorhaben zu protestieren?

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die aserbaidschanische Botschaft von diesem Schreibprozess Kenntnis erlangen konnte?

19

Auf welche Umstände ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass Aserbaidschan in dem aktuellen Korruptionsindex von Transparency International Platz 143 von 183 Plätzen einnimmt?

20

Welche ehemaligen und aktuellen Parlamentarierinnen oder Parlamentarier des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und Mitglieder des Europarates arbeiten derzeit nach Erkenntnissen der Bundesregierung für die aserbaidschanische Regierung bzw. ihre Organe, Unternehmen, Stiftungen etc. und machen in diesem Rahmen Öffentlichkeitsarbeit für die Republik Aserbaidschan?

21

Wie geht die Bundesregierung mit der zurückgezogenen Finanzierungszusage des aserbaidschanischen Bildungsministeriums um, die für die Auszahlung der kofinanzierten Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V. (DAAD) notwendig sind?

22

Kann die Bundesregierung Medienberichte (vgl. etwa www.n-tv.de/politik/ Pomp-und-PR-in-Baku-article5505216.html) bestätigen, wonach hunderte Wohnungen in Baku für den Bau der für den ESC gebauten Konzerthalle zwangsgeräumt und abgerissen wurden?

23

Hatten die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohnungen die Möglichkeit, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens angehört zu werden oder Rechtsmittel einzulegen?

Wenn ja, wie sind diese Verfahren ausgegangen?

Wenn nein, ist dies nach Ansicht der Bundesregierung vereinbar mit dem Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK und Artikel 14 des UN-Zivilpakts) und eine wirksame Beschwerde (Artikel 13 EMRK)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die teilweise Besatzung aserbaidschanischer Gebiete durch armenisches Militär unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten?

25

Wie viele Flüchtlinge aufgrund des Konflikts um Berg-Karabach leben derzeit in Aserbaidschan?

Wie ist die humanitäre Situation dieser Flüchtlinge, und welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um diese zu verbessern?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des aserbaidschanischen nationalen Presserates, und hält sie es für möglich, dass sich oppositionelle Medien daran ungehindert beteiligen können?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausgewogenheit der Berichterstattung im aserbaidschanischen Staatsfernsehen, und hält sie es für möglich, dass Vertreterinnen oder Vertreter der politischen Opposition ungehindert im Programmbeirat mitarbeiten können?

28

Aus welchem Grund boykottierten Vertreterinnen und Vertreter der Opposition nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Verfassungsreferendums eine TV-Diskussion im aserbaidschanischen Staatsfernsehen?

Berlin, den 8. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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