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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wohngeldumfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und geplante wohngeldrechtliche Neuregelungen zum Datenabgleich

Forschungsprojekt &quot;Soziale Absicherung des Wohnens &ndash; Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes&quot;: Forschungsstand, Kosten, Rücklaufquote und Ergebnisse der Befragung der Wohngeldbehörden; Änderungen des Wohngeldgesetzes und geplanter Verordnungsentwurf bezüglich des automatisierten Datenabgleichs im Wohngeldverfahren zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch: Änderungswünsche der Bundesländer, Kostenerstattung, Datenübermittlung<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

29.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/897512. 03. 2012

Wohngeldumfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und geplante wohngeldrechtliche Neuregelungen zum Datenabgleich

der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anfang Januar 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Wohngeldstellen gebeten, an einer Befragung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW Köln) teilzunehmen. Ziel sei es, die „Wirkung und Treffsicherheit des Wohngeldes“ zu überprüfen. Die Umfrage wird im Rahmen des Forschungsprojekts „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“ durchgeführt. Zentraler Bestandteil des Forschungsprojekts sei die Befragung der Wohngeldbehörden. Dementsprechend wurde ein Fragebogen mit 26 Fragen verschickt. Allein 19 der zu beantwortenden Fragen beziehen sich lediglich auf Einschätzungen der Wohngeldstellen, wenn die erfragten Daten nicht systematisch erfasst wurden. In diesem Fall wird die Antwort auf die Meinung bzw. Schätzung der antwortenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohngeldstellen gestützt. Andere Fragen können nicht valide beantwortet werden, da die für die Beantwortung erforderlichen Daten bei der Antragstellung nicht erhoben werden müssen und somit bundesweit nicht verglichen werden können.

Zusätzlich plant die Bundesregierung Änderungen im Wohngeldgesetz (WoGG) sowie eine Verordnung bezüglich des automatisierten Datenabgleichs im Wohngeldverfahren. Damit soll Leistungsmissbrauch aufgedeckt und vermieden werden. Eine deutliche Einsparung an Wohngeldleistungen für Bund und Länder ist hiermit zu erwarten. Offen ist allerdings die Erstattung der entstehenden Kosten (z. B. zusätzliche Personalkosten) für die Wohngeldstellen in den Kommunen.

Neben der technischen Umsetzung des in der Wohngeldnovelle 2009 festgelegten Datenabgleichs (§ 33 WoGG) will die Bundesregierung weitere Änderungen im WoGG vornehmen. So sollen zum Beispiel die Kommunen die Kosten der auskunftsgebenden Kreditinstitute für Bankauskünfte zur Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens erstatten. Durch die Verordnung sollen die Einzelheiten sowie die Kosten des Verfahrens geregelt werden. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Zur Verordnung gab es eine erste Anhörung der Bundesländer am 26. Januar 2010 im BMVBS.

Wir fragen die Bundesregierung:

Forschungsprojekt „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“

Fragen21

1

Wie ist der aktuelle Forschungsstand des Projekts „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“?

2

Wurde die Befragung der Wohngeldbehörden im Rahmen des Forschungsprojekts „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“ öffentlich ausgeschrieben?

3

Mit welcher Begründung wurde das IW Köln für die Befragung im Rahmen des Forschungsprojektes „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“ beauftragt?

4

Wie hoch sind die Kosten für das Forschungsprojekt „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“ insgesamt?

5

Wie hoch sind die Kosten des Auftrags für das IW Köln im Rahmen des Forschungsprojekts „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“?

6

Wie hoch ist die derzeitige Rücklaufquote der Wohngeldstellen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Antworten sich auf die Meinung bzw. Einschätzung der antwortenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohngeldstellen stützen, wenn die erfragten Daten nicht systematisch erfasst wurden?

8

Mit welcher Begründung wird diese methodische Vorgehensweise durch das IW Köln für valide erklärt?

9

Ab welcher Rücklaufquote geht die Bundesregierung von einer Repräsentativität der Befragungsergebnisse aus?

10

Welche Validität der Frageergebnisse erwartet die Bundesregierung aufgrund Rücklauf, Methodik und anderer wissenschaftlicher Qualitätsstandards?

11

Inwiefern fließen die Ergebnisse der Wohngeldstellenbefragung in das Forschungsprojekt „Soziale Absicherung des Wohnens – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse des Wohngeldes“ ein?

12

Wurden die kommunalen Spitzenverbände an der Erarbeitung der Umfrage beteiligt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welchem Umfang?

13

Wie können Aussagen über die Treffsicherheit der Wohngeldleistungen getroffen werden, wenn hauptsächlich nach Schätzwerten gefragt wird?

Änderungen des Wohngeldgesetzes und des Verordnungsentwurfs

14

Welche Hinweise und Änderungswünsche haben die Bundesländer zu den Entwürfen eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften sowie einer Elften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung in das Verfahren eingebracht?

15

Wie hoch werden die Kosten für die Kommunen, entstehend aus der neuen Erstattungspflicht für die auskunftgebenden Kreditinstitute, sein?

16

Gibt es Überlegungen, die den Kommunen durch die Erstattungspflicht und Durchführung des Datenausgleichs entstehenden Kosten durch die Länder zu kompensieren?

17

War die Kostenerstattung in den Bund-Länder-Gesprächen Thema, und was waren die Ergebnisse?

18

In welchem Umfang ist die Einbeziehung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den Gesetzgebungsprozess vorgesehen?

19

Inwiefern sollen bundeseinheitliche Standards für die sichere Datenübermittlung nach § 19 des Entwurfs einer Elften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung in der Informationstechnik geschaffen werden?

20

Warum soll die Löschung von Datensätzen, welche nach § 20 Satz 2 des Entwurfs einer Elften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung bei der Überprüfung keine abweichenden Feststellungen ergeben, manuell erfolgen?

Berlin, den 9. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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