Steuer- und sozialrechtliche Behandlung der Leistenden des freiwilligen Wehrdienstes und Bundesfreiwilligendienstes
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat jüngst den Referentenentwurf zu einem Jahressteuergesetz 2013 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht in § 3 Nummer 5 EStG-E vor, die bisherige Steuerfreiheit für die Entgelte der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes zu streichen. Korrespondierend hierzu soll auch die Billigkeitsregelung zur faktischen Nichtbesteuerung der Entgelte bei Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes nicht mehr gewährt werden.
Gerade die Leistenden des Bundesfreiwilligendienstes engagieren sich vielfach für das Gemeinwesen. Sie müssen dafür ausreichend entgolten werden, auch um zu verhindern, dass der Bundesfreiwilligendienst ein verkappter Niedriglohnsektor wird. Demgegenüber existieren begründete systematische Rechtsüberlegungen, die derzeit gewährte Steuerbefreiung zu beenden. Leistende des freiwilligen Wehrdienstes und Bundesfreiwilligendienstes beziehen wie übrige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitslohn, der nach dem Gerechtigkeitsprinzip der Besteuerung, nach der Leistungsfähigkeit der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen ist. Nach dem Wegfall der Wehrpflicht und dem Zwangscharakter von Zivildienst und Grundwehrdienst liegt es nahe, die hierzu äquivalenten freiwilligen Dienste mit den übrigen Tätigkeiten gleichzustellen. Vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes zwischen ausreichender Entlohnung und steuerrechtlich begründeter Abschaffung der Steuerbefreiung gilt es zu hinterfragen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen für die Beteiligten sowie auf die von diesen erbrachten Dienstleistungen haben. Darüber hinaus ist zu fragen, ob die Steuerbefreiung eine geeignete Maßnahme ist, um die freiwillig Leistenden besser zu entlohnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen53
Welche gesellschaftspolitische Bedeutung misst die Bundesregierung dem Bundesfreiwilligendienst zu (bitte mit Begründung)?
Welche Auswirkungen würden sich in den karitativen Berufen hinsichtlich zusätzlich benötigter Stellen nach Ansicht der Bundesregierung ergeben, wenn der Bundesfreiwilligendienst wegfallen würde (bitte mit Begründung)?
Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende sind seit Einführung dieses Dienstes hierzu angetreten (bitte nach Monaten und Jahren untergliedern, gegebenenfalls nach Altersstruktur der Leistenden untergliedern)?
Wie viele verfügbare und offene Stellen sind der Bundesregierung für die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes bekannt (bitte nach Monaten und Jahren differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes in Bezug auf das Verhältnis zwischen angebotenen Stellen und nachgefragten Stellen (bitte mit Begründung)?
Wie ist der Bundesfreiwilligendienst hinsichtlich Arbeitszeit, Entlohnung, Arbeitsverhältnis, Sachleistungen ausgestaltet (bitte mit Angabe der Gesetzesnorm, möglichen Staffelungen bei dem Entgelt, Behandlung beim Arbeitgeber und Begründung)?
Welche Vergünstigungen werden den Leistenden des Bundesfreiwilligendienstes gewährt?
Wie erfolgt die Besteuerung des Bundesfreiwilligendienstes hinsichtlich Entlohnung, Sachbezügen, Vorsorgeaufwendungen, Lohnsteuerabzugsverfahren (bitte mit Begründung und Nennung der Gesetzesnorm und nach derzeitig noch geltenden Ausnahmen infolge von Billigkeitsgründen differenzieren)?
Wie werden die Entgelte durch den Bundesfreiwilligendienst bei den Sozialversicherungen behandelt (bitte mit Begründung und Nennung der Gesetzesnorm)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die derzeitige Höhe der Entlohnung für den Bundesfreiwilligendienst im Vergleich zu anderen freiwilligen sozialen Tätigkeiten wenig Anreizwirkungen zur Aufnahme des Dienstes bietet, und hält sie es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, die Obergrenze für das Taschengeld zu erhöhen (bitte mit Begründung, vergleichende Stellungnahme der Entgelte des damaligen Zivildienstes)?
Mit welchen Steuermehreinnahmen rechnet die Bundesregierung bei einer Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes (bitte mit Angabe der absoluten Zahlen als volle Jahreswirkung)?
Wie viele Personen werden nach Einschätzung der Bundesregierung durch eine Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes eine höhere Steuerlast haben (bitte mit Angabe der Relation zur Gesamtzahl der Bundesfreiwilligendienstleistenden und der betragsmäßigen Höhe der zusätzlichen Steuerbelastung im Durchschnitt)?
Sieht die Bundesregierung eine Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes als gesetzlich zwingend an, oder können diese auch weiterhin steuerbefreit werden im Hinblick auf die Ordnung im bestehenden Einkommensteuergesetz (bitte mit Begründung und Erläuterung hinsichtlich der Einkunftsart und Möglichkeiten zur Behandlung als Aufwandsersatz)?
Mit welchen Anreizwirkungen rechnet die Bundesregierung für potenzielle Bewerber auf den Bundesfreiwilligendienst bei einer Besteuerung der Entgelte (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass für eine Steigerung der Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes nicht das Steuerrecht benutzt werden sollte, sondern vielmehr an eine Erhöhung der Obergrenze für die Entgelte gedacht werden sollte (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes insbesondere jene Menschen trifft, die noch andere Einkünfte erzielen, wie ältere Menschen, die als Zuverdienst im Bundesfreiwilligendienst tätig sind, und welche Anreizwirkungen für diese Personengruppe sieht die Bundesregierung bei einer Besteuerung der Entgelte (bitte mit Begründung)?
Wie werden die weiteren in § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannten freiwilligen Dienste sozial- und einkommensteuerrechtlich behandelt, und welche Informationen hat die Bundesregierung über die Anzahl der in diesen Diensten tätigen Personen (bitte mit Nennung der Rechtsnorm, für die Jahre 2004 bis 2011 differenzieren)?
Folgt im Hinblick auf die steuerliche Gleichbehandlung aus der Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes auch eine Besteuerung der in § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d EStG genannten freiwilligen Dienste (bitte mit Begründung)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Einführung einer Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes zu einer Angebots- und Nachfrageverschiebung vom Bundesfreiwilligendienst zu den in § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d EStG genannten freiwilligen Diensten führt (bitte mit Begründung)?
Plant die Bundesregierung, bei der Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Freiwilligendienste, die nur sechs Monate dauern oder die in Teilzeit geleistet werden, einzuführen (bitte mit Begründung)?
Wie viele freiwillig Wehrdienstleistende sind seit der Einführung dieses Dienstes hierzu angetreten, und wie viele sind vorzeitig wieder ausgetreten (bitte nach Monaten und Jahren untergliedern, gegebenenfalls nach Altersstruktur der Leistenden untergliedern)?
Welche Vergünstigungen werden den Leistenden des freiwilligen Wehrdienstes gewährt?
Wie hoch sind die Ausgaben für den freiwilligen Wehrdienst seit der Einführung des Dienstes bis 2015 im Bundeshaushalt veranschlagt (bitte nach Jahren und Stellen differenzieren)?
Wie viele verfügbare und offene Stellen existieren für die Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes (bitte nach Monaten und Jahren differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Attraktivität des freiwilligen Wehrdienstes in Bezug auf das Verhältnis zwischen angebotenen Stellen und nachgefragten Stellen (bitte mit Begründung)?
Wie ist der freiwillige Wehrdienst hinsichtlich Arbeitszeit, Entlohnung, Arbeitsverhältnis, Sachleistungen ausgestaltet (bitte mit Angabe der Gesetzesnorm, möglichen Staffelungen bei dem Entgelt hinsichtlich Dauer und Rang, nach Barlohn, Sachleistungen, Zuschlägen und Sonderzahlungen, Behandlung beim Arbeitgeber differenzieren und mit Begründung)?
Wie erfolgt die Besteuerung des freiwilligen Wehrdienstes hinsichtlich Entlohnung, Sachbezügen, Vorsorgeaufwendungen, Lohnsteuerabzugsverfahren (bitte mit Begründung und Nennung der Gesetzesnorm, nach aktueller Gesetzeslage und geplanter Gesetzeslage differenzieren)?
Aus welchem Grund wurde die Besteuerung des freiwilligen Wehrdienstes nicht direkt im Wehränderungsgesetz 2011 abschließend geregelt (bitte mit Begründung)?
Wie werden die Entgelte beim freiwilligen Wehrdienst bei den Sozialversicherungen behandelt (bitte mit Begründung und Nennung der Gesetzesnorm)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die derzeitige Höhe der Entlohnung für den Bundesfreiwilligendienst im Vergleich zu der Entlohnung beim freiwilligen Wehrdienst in einem gravierenden Ungleichgewicht steht, und welche Anreizwirkungen zur Aufnahme des Bundesfreiwilligendienstes sieht die Bundesregierung hier (bitte mit Begründung)?
Mit welchen Steuermehreinnahmen rechnet die Bundesregierung bei einer Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des freiwilligen Wehrdienstes (bitte mit Angabe der absoluten Zahlen als volle Jahreswirkung)?
Wie viele Personen werden nach Einschätzung der Bundesregierung durch eine Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des freiwilligen Wehrdienstes eine höhere Steuerlast haben (bitte mit Angabe der Relation zur Gesamtzahl der freiwillig Wehrdienstleistenden und der betragsmäßigen Höhe der zusätzlichen Steuerbelastung im Durchschnitt)?
Sieht die Bundesregierung eine Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen des freiwilligen Wehrdienstes als gesetzlich zwingend an oder können diese auch weiterhin steuerbefreit werden im Hinblick auf die Ordnung im bestehenden Einkommensteuergesetz (bitte mit Begründung und Erläuterung hinsichtlich der Einkunftsart und Möglichkeiten zur Behandlung als Aufwandsersatz)?
Mit welchen Anreizwirkungen rechnet die Bundesregierung für potenzielle Bewerber auf den freiwilligen Wehrdienstes bei einer Besteuerung der Entgelte (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass für eine Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Wehrdienstes nicht das Steuerrecht benutzt werden sollte, sondern vielmehr an eine Erhöhung des Solds gedacht werden sollte (bitte mit Begründung)?
Wie begründet die Bundesregierung ein fingiertes Ausbildungsverhältnis in der Probezeit und der damit verbundenen Gewährung von Kindergeld nach § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe e EStG-E (bitte mit Begründung)?
Welcher Abschluss wird nach Ende der Probezeit erworben, der es rechtfertigt, diesen Abschnitt als Ausbildung anzusehen, um damit die Gewährung von Kindergeld nach § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe e EStG-E zu begründen (bitte mit Begründung)?
Aus welchen Gründen wurde ein fingiertes Ausbildungsverhältnis bisher nicht bei der Ableistung des Grundwehrdienstes unterstellt (bitte mit Begründung)?
Aus welchen Gründen wird bei dem Bundesfreiwilligendienst kein fingiertes Ausbildungsverhältnis unterstellt (bitte mit Begründung)?
Gilt das nach § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe e EStG-E fingierte Ausbildungsverhältnis als Erstausbildung im steuerrechtlichen Sinne (bitte mit Begründung)?
Mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen ist durch die Gewährung des zusätzlichen Kindergeldes bei Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes zu rechnen (bitte Angabe der vollen Jahreskassenwirkung, Anzahl der Betroffenen)?
Mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen ist durch die Berücksichtigung von Kindern im Sinne des § 32 EStG bei Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes infolge des Zuschlages für Landes- und Bundesbeamte zu rechnen (bitte Angabe der vollen Jahreskassenwirkung, Anzahl der Betroffenen)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Ausbildung an der Waffe zum Töten von Menschen als fragwürdige Voraussetzung zum Bezug von Kindergeld angesehen werden sollte (bitte mit Begründung)?
Aus welchen Gründen sollen die Regelungen zur Besteuerung nach § 3 Nummer 5 EStG-E und zum Kindergeld nach § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe e EStG-E zu unterschiedlichen Zeitpunkten (2012, 2013) in Kraft gesetzt werden (bitte mit Begründung)?
Mit welchen zusätzlichen Bürokratiekosten und Belastungen der Verwaltung rechnet die Bundesregierung infolge der unecht rückwirkenden Ausgestaltung zur Gewährung des Kindergeldes nach § 32 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe e EStG-E für den Veranlagungszeitraum 2012 (bitte mit Begründung)?
Werden das Bundeszentralamt für Steuern bzw. die Familienkassen angewiesen, bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Kindergeldanträge zu bewilligen (bitte mit Begründung)?
Wie können Betroffene bis zum Inkrafttreten des Gesetzes hinsichtlich des Kindergeldantrages verfahren, und wie werden die Familienkassen auf entsprechende Anträge reagieren (bitte mit Begründung)?
Aus welchem Grund kann für die verbleibende Zeit des freiwilligen Wehrdienstes nicht die Regelung des § 32 Absatz 5 EStG in Anspruch genommen werden (bitte mit Begründung)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass § 32 Absatz 5 EStG in seiner jetzigen Form noch auf Fälle des freiwilligen Wehrdienstes infolge des § 56 des Wehrpflichtgesetzes anzuwenden ist (bitte mit Begründung)?
Um welche durchschnittlichen Beträge müssten die Entgelte des freiwilligen Wehrdienstes erhöht werden, um nach der geplanten Gesetzesänderung weiterhin Nettoentgelte in der jetzigen Höhe zu erzielen, wenn unterstellt wird, dass die Leistenden keine weiteren Einkünfte erzielen, und welche haushälterischen Gesamtbelastungen würden sich hieraus insgesamt ergeben (bitte mit Begründung)?
Mit welchen zusätzlichen Bürokratiekosten rechnet die Bundesregierung infolge der geplanten Besteuerung des freiwilligen Wehrdienstes und den damit verbundenen Pflichten bei den Sozialversicherungen, dem Lohnsteuerabzugsverfahren und der Einpflege bisher nicht erbrachter Ersatzbescheinigungen hinsichtlich der Lohnsteuerklasse (bitte mit Begründung)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Entgelte für die freiwilligen Dienste steuerfrei zu stellen, gleichwohl aber dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen (bitte mit Begründung)?
Können die Entgelte für die freiwilligen Dienste auch durch den Arbeitgeber (gegebenenfalls pauschaliert) besteuert werden (bitte mit Nennung der Rechtsnorm und möglichen Kosten bei pauschalierter Besteuerung für die Bundeswehr, die Arbeitgeber des Bundesfreiwilligendienstes)?