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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Lebenserwartungs-Fonds und ethisches Investment

Juristische, ethische und finanzmarktregulatorische Bewertung des auf die Lebenserwartung von Menschen spekulierenden Fonds, ähnliche Produkte im Zweitmarkt für Lebensversicherungen; für die Alterssicherung sinnvolle und "schädliche" Anlageformen und Finanzinstrumente, Risiko und Verständlichkeit, Stiftung Warentest als "Finanz-TÜV", Aufsichtsfunktion und Sanktionsmöglichkeiten, Schaffung einer unabhängigen Verbraucherschutzbehörde, Aufsicht, Regulierung und Förderung ethischer und nachhaltiger Geldanlagen<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/912523. 03. 2012

Lebenserwartungs-Fonds und ethisches Investment

der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, Richard Pitterle, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Februar 2012 rückte der Lebensversicherungsfonds „db Kompass Life 3“ der Deutschen Bank AG in das öffentliche Interesse. Alle drei Fonds der Kompass-Life-Reihe sammelten über 700 Mio. Euro bei Anlegern ein, bei Kompass Life 3 selbst waren es rund 200 Mio. Euro, verteilt auf circa 10 000 Anleger. Die Laufzeit des Fonds endet im März 2015.

Im Gegensatz zu den sonst üblichen Produkten des Zweitmarkts für Lebensversicherungen basiert der Kompass-Life-3-Fonds nicht auf tatsächlichen Lebensversicherungspolicen, sondern auf synthetischen Zertifikaten, in die der Fonds – als geschlossener Fonds – investierte.

Die Zertifikate haben eine Gruppe von 500 Personen in den USA, die zwischen 70 und 90 Jahren alt sind, zur Grundlage. Anhand von Sterbetafeln wird nun auf die noch verbleibende Lebensdauer bzw. auf die Lebenserwartung dieser Gruppe spekuliert. Die Renditekalkulation hängt von der geschätzten Restlebensdauer ab. Dabei zieht man jeweils aktualisierte Gesundheitsdaten heran.

Die Personengruppe wurde diesbezüglich regelmäßig von einem Unternehmen kontaktiert, das Einblick in die Gesundheitsakten erhielt.

Kurzum, dieser Fonds ist eine makabre Wette auf den Tod: Wer hier investiert, spekuliert darauf, dass Menschen möglichst früh sterben, je früher, desto besser, weil dann die Rendite steigt. Wenn die Referenzpersonen länger leben, verdient die Bank an diesem Produkt.

Die Ombudsstelle beim privaten Bankenverband verurteilte diese Investmentmöglichkeit als nicht vereinbar mit „unserer Wertordnung“ und der Unantastbarkeit der menschlichen Würde.

Auf Druck der „Öffentlichkeit“ will die Deutsche Bank AG den Fonds vom Markt nehmen und den Anlegern schriftlich ein Rückkaufangebot vorlegen.

Rund ein Dreivierteljahr nach der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur ökologischen und ethischen Ausrichtung der Finanzmärkte vom 4. Juli 2011 bietet die Diskussion um Lebenserwartungs-Fonds Anlass, die Entwicklung ökologischer bzw. ethischer Investments ins Auge zu nehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Wann und wodurch erhielt die Bundesregierung erstmalig Kenntnis über den Fonds „Kompass Life 3“ und seine Konstruktion?

2

Welche Haltung in juristischer, ethischer und finanzmarktregulatorischer Sicht nahm und nimmt die Bundesregierung bezogen auf diesen Fonds, der auf die Lebenserwartung von Menschen spekuliert, ein (bitte mit Begründung)?

3

Welche Anlageformen sowie Finanzinstrumente für die Absicherung im Alter sind der Bundesregierung bekannt, und welche davon hält sie für volkswirtschaftlich sowie gesamtwirtschaftlich sinnvoll (bitte mit Auflistung der entsprechenden Anlageformen und Finanzinstrumente sowie mit Begründung)?

4

Welche Anlageformen sowie Finanzinstrumente für die Absicherung im Alter hält die Bundesregierung für „schädliche Anlageformen“ bzw. „schädliche Finanzinstrumente“ (bitte mit Auflistung der entsprechenden Anlageformen und Finanzinstrumente sowie mit Begründung)?

5

Was stellt für die Bundesregierung ein „überschaubares Risiko“ dar, bzw. welchen Risikobegriff favorisiert die Bundesregierung (bitte mit Begründung)?

6

Was erachtet die Bundesregierung als für die Verbraucher bzw. Anleger „verständlich“, „einfach“ und „transparent“ bezogen auf eine Wertpapieroder Sparanlage (bitte mit Beispielen)?

7

Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der Einführung einer Art Finanz-TÜV ein, der alle Finanzinstrumente dahingehend untersucht, ob diese gesamtwirtschaftlich sinnvoll, ein überschaubares Risiko haben und für Verbraucher verständlich sind (bitte mit Begründung)?

8

Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die Stiftung Warentest diese „TÜV-Funktion“ beim Check von Finanzinstrumenten zukünftig im Hinblick auf Personalausstattung, entsprechende Fachkenntnisse sowie auf die geplanten finanziellen Mittel erfüllen kann und wird (bitte mit Begründung)?

9

Hält die Bundesregierung den Zuschuss über 1,5 Mio. Euro für ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vorstand der Stiftung, Hubertus Primus, ausführt, es könne passieren, dass die Stiftung Warentest trotz der Finanzspritze an anderer Stelle sparen muss (vgl. WELT ONLINE vom 5. März 2012, „Verbraucherschützer geißeln neuen Finanz-TÜV“) (bitte mit Begründung)?

10

Welche Sanktionsmöglichkeiten hat bzw. soll zukünftig die Stiftung Warentest erhalten, um ein schädliches Finanzinstrument oder eine schädliche Anlageform zu kennzeichnen oder gar aus dem Verkehr zu ziehen (bitte mit Begründung)?

11

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, einer Einrichtung nicht nur Aufsichtsfunktion, sondern auch die Kompetenz zukommen zu lassen, die Zulassung bestimmter Finanzinstrumente zu verweigern bzw. bestimmte Finanzprodukte vom Markt zu nehmen (bitte mit Begründung)?

12

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, eine eigenständige, unabhängige Verbraucherschutzbehörde zur Regulierung der Anlageformen und Finanzinstrumente zu schaffen, die in der Struktur von der Solvenzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) getrennt ist (bitte mit Begründung)?

13

Sind der Bundesregierung neben Standard Life 3 weitere Fonds mit gleichen oder ähnlichen Anlageprinzipien bekannt (bitte nach Name, Anlageprinzip, KAG, Fondsgröße, seit wann auf dem Markt, wie viele Anleger aufschlüsseln)?

14

Welche Geschäfte bzw. Finanzinstrumente von anderen Banken oder Versicherungen sind der Bundesregierung bekannt, da laut „SPIEGEL ONLINE“ vom 5. Februar 2012 „auch andere Institute […] morbide Geschäfte mit Lebensversicherungen“ machen (bitte nach KAG, Name, Struktur, Anlageschwerpunkt, Kosten, Volumen, Anlegerzahl aufschlüsseln)?

15

Wie ist der Zweitmarkt für Lebensversicherungen strukturiert (Anzahl der Anbieter, größte Anbieter, Fondsvolumen, Umsatz; bitte aktuelle Zahlen), auf dem reale Lebensversicherungen aufgekauft werden?

16

Welche offenen und geschlossenen Investmentfonds sind der Bundesregierung bekannt, die reale Lebensversicherungen aufkaufen? Wie sind die Portfolios dieser Fonds strukturiert, wie groß sind die jeweiligen Fondsvolumen?

17

Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Warnungen der BaFin zu reagieren, dass Anleger beim Verkauf von Lebensversicherungen aufpassen müssen, um nicht auf die zahlreichen unseriösen Ankauf-Offerten mit hohen Renditeversprechen hereinzufallen (vgl. WirtschaftsWoche online vom 11. März 2012, „Finger weg bei Top-Renditen“) (bitte mit Begründung)?

18

Inwieweit plant die Bundesregierung einen regulatorischen Eingriff, im Sinne von mehr Transparenz und Offenlegungspflichten bis hin zum Verbot unseriösen Angebote, auf dem grauen Zweitmarkt für Versicherungen vorzunehmen, weil dieser nicht vom Regulierungsgehalt des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts umfasst wird (bitte mit Begründung)?

19

Werden Fonds wie Standard Life 3 auch im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge eingesetzt, beispielsweise bei fondsgebundenen Rentenversicherungen oder Fondssparplänen (bitte mit Begründung)?

20

Werden Lebensversicherungsfonds oder Fonds, die (unter anderem) aufgekaufte Versicherungen in ihren Portfolios haben, in der staatlich geförderten Altersvorsorge eingesetzt (bitte mit Begründung)?

21

Liegen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse über einen Prospekt- und Beratungsfehler vor oder gibt es diesbezügliche Hinweise, weil viele Anleger des Fonds Kompass Life 3 mittlerweile angeben, gar nicht gewusst zu haben, in was genau sie investieren?

22

Welche Informationen hat die Bundesregierung dahingehend, ob sich die Referenzgruppe von 500 Personen freiwillig gemeldet hat, und ob diese eine Entschädigung bekommen haben, und wie hoch die Entschädigung gegebenenfalls war?

23

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass ein Fondsangebot wie „db Kompass Life 3“, das auf das frühzeitigere Ableben von Menschen wettet, Anreize zur Tötung von Menschen setzt und damit auch strafrechtlich sanktioniert werden sollte (bitte mit Begründung)?

24

Stellt ein solcher Fonds aus Sicht der Bundesregierung ebenso wie für die Ombudsstelle beim privaten Bankenverband einen Verstoß gegen die guten Sitten und die Unantastbarkeit der menschlichen Würde dar (bitte mit Begründung)?

25

Ist ein Fonds wie der Standard Life 3 nach Auffassung der Bundesregierung mit den Grundlinien ethischen Investments vereinbar, auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung nach eigenen Angaben grundsätzlich Finanzanlagen, die an ethisch-nachhaltigen Grundsätzen ausgerichtet sind, begrüßt (bitte mit Begründung)?

26

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um z. B. Fonds, die gegen die guten Sitten verstoßen oder andere ethische Grundsätze missachten, gar nicht erst auf den Markt zu lassen bzw. vom Markt zu entfernen, oder überlässt sie diese Feststellung eines Verstoßes alleinig den Zivilgerichten? Welche regulatorischen Maßnahmen hält die Bundesregierung hierfür geeignet, und welche favorisiert sie davon (bitte mit Begründung)?

27

Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, sich darauf zu verlassen, dass Banken solche Finanzinstrumente nicht auf den Markt bringen oder sie wieder vom Markt nehmen, wenn sie sich der „einhergehenden Gefahr von Reputationsverlusten“ bewusst werden (so die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Harald Koch auf Bundestagsdrucksache 17/8699) (bitte mit Begründung)?

28

Welchen ethischen, ökologisch-nachhaltigen und/oder sozialen Grundprinzipien sollten Investments nach Ansicht der Bundesregierung unterliegen (bitte mit Begründung)?

29

Sollten diese Prinzipien nach Auffassung der Bundesregierung einheitlich rechtlich fixiert werden (bitte mit Begründung)? Wie beurteilt die Bundesregierung z. B. einen Nachhaltigkeitskodex oder einen Ethikkodex?

30

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext den Verzicht auf Streumunition?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext den Verzicht auf ausbeuterische Kinderarbeit?

32

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext Verstöße gegen Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)?

33

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext Verstöße gegen ökologische Prinzipien (wie in Artenschutzabkommen fixiert oder die Ablehnung von Atomenergie)?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext Verstöße gegen soziale Prinzipien sowie demokratische Grundrechte und Menschenrechte?

35

Welche sonstigen, hier nicht aufgeführten, negativen Anlagekriterien bzw. Maßstäbe hält die Bundesregierung für sinnvoll, und welche für unverzichtbar (bitte mit Begründung)?

36

Dürfen Finanzinstrumente, die gegen solcherart Kriterien verstoßen, nicht auf den Markt gelangen oder müssen unverzüglich vom Markt genommen werden, oder reicht es aus Sicht der Bundesregierung aus, dass derlei Investitionen nicht mehr als „nachhaltig“ oder „ethisch“ deklariert werden dürfen (bitte mit Begründung)?

37

Welche positiven Anlagekriterien, wie sie unter anderem das Forum Nachhaltige Geldanlagen aufführt, hält die Bundesregierung für unverzichtbar im Zuge der Stärkung nachhaltiger Geldanlagen (bitte einzeln aufführen und begründen)?

38

Welche Schritte zur Förderung ethischer, ökologischer und/oder sozialer Investments unternahm die Bundesregierung seit der diesbezüglichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 4. Juli 2011?

39

Welche Schritte zur Förderung solcher Investments sind von der Bundesregierung noch geplant, und welche diesbezüglichen EU-rechtlichen Vorgaben gilt es noch umzusetzen (bitte mit Begründung)?

40

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Ergebnis einer Studie von „Faktenkontor GmbH“ in Zusammenarbeit mit „Toluna SAS“, wonach nur knapp 4 Prozent der Bundesbürger ihre Anlagequellen danach aussuchen, ob sie ethischen Aspekten entsprechen und beispielsweise ökologische oder soziale Ziele verfolgen (bitte mit Begründung)?

41

Wie kann nach Meinung der Bundesregierung das lückenhafte Wissen der deutschen Anleger über nachhaltige und ethische Investments verbessert werden (vgl. Ecostamp online vom 1. Februar 2012, „Deutsche Anleger schreiben Nachhaltigkeit noch klein“) (bitte mit Begründung)?

42

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass es dahingehend, was unter „nachhaltiger“ und „ethischer“ Geldanlage verstanden wird, ganz unterschiedliche Entwicklungen und Sprachgebräuche gibt, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um einer einheitlicheren Begriffsbildung sowie einheitlichen Anforderungen näherzukommen (bitte mit Begründung)?

43

Wie plant die Bundesregierung die Situation zu verbessern, dass Unternehmen unterschiedliche Sozial- und Umweltkennziffern anwenden, um Rechenschaft über die Auswirkungen ihrer langfristigen Unternehmenspolitik zu geben, was die konsequente Anwendung ethikbezogener und/oder nachhaltiger Aspekte bei der Unternehmensbewertung erschwert (bitte mit Begründung)?

44

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Forderung nach Verknüpfung der staatlichen Förderung bestimmter Kapitalanlagen (z. B. Riester-Rente) mit Nachhaltigkeits- bzw. ethischen und sozialen Standards (bitte mit Begründung)?

45

Inwieweit darf ein Anleger nach Meinung der Bundesregierung darauf vertrauen, dass die Fabriken und Branchen, in die er direkt oder vermittelt über einen Fonds investiert, die gesetzlichen und internationalen Mindeststandards einhalten (bitte mit Begründung)?

46

Was muss in diesem Zusammenhang vom Wertpapierhandelsgesetz und was vom Anleger selbst bestimmt werden (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 23. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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