Förderprogramme im Bundesamt für Güterverkehr
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit den Förderprogrammen „Aus- und Weiterbildung“ und „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, um bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchzuführen. Der Anteil der Förderung des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ ist nach Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten. Hierzu zählen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Seit wann gibt es die Programme „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“, die vom Bundesamt für Güterverkehr betreut werden?
Wie viel Geld wurde in welchen Jahren zur Verfügung gestellt?
Wurden die bereitgestellten Mittel jeweils ausgeschöpft?
Welche Unternehmen haben in welchen Jahren Zuschüsse erhalten bzw. die Programme in Anspruch genommen (bitte hier jeweils auch alle Untergesellschaften/Regionalgesellschaften einzeln auflisten)?
Welche Voraussetzungen müssen seitens der Antragsteller beim Programm „Aus- und Weiterbildung“ erfüllt sein?
Können auch Regionalgesellschaften von großen Logistik/ Handelsunternehmen, wie beispielsweise ALDI Süd oder ALDI Nord, an dem Programm teilnehmen?
Falls ja, warum?