Effektivität der Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Krista Sager, Ulrich Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Flexible Beschäftigungsverhältnisse sind charakteristisch für Erwerbsbiografien vieler Künstlerinnen und Künstler. Zeiten der Erwerbslosigkeit zwischen Engagements und Projekten dienen in der Regel der Vorbereitung. Aber auch Phasen der Perspektivlosigkeit ohne Aussicht auf ein Engagement oder Projekt sind Bestandteil der Lebensrealität als Künstlerin oder Künstler.
Ob zur Beantragung von Arbeitslosengeld, auf der Suche nach einer geeigneten Erwerbstätigkeit oder der Wunsch bzw. die Notwendigkeit des Erwerbes einer zusätzlichen Qualifikation und/oder Ausbildung – der Weg zur Arbeitsagentur ist vielen Künstlerinnen und Künstlern vertraut. Um erwerbslosen und arbeitsuchenden Künstlerinnen und Künstlern mit ihren speziellen Bedürfnissen bei der Arbeitsvermittlung bedarfsgerechte Unterstützung anbieten zu können, wurde die Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeführt. Darüber sollen Künstlerinnen und Künstler in kulturnahe Berufe vermittelt werden, die ihrer Qualifikation entsprechen.
Deutschlandweit gibt es sieben Standorte der Künstlervermittlung in Berlin, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Darstellende Künstlerinnen und Künstler u. a. aus den Bereichen Orchester, Oper und Operette, Schauspiel, Tanz, Artistik und Kabarett ebenso wie Personen aus künstlerisch-technischen Berufsfeldern wie Tonmeister oder Bühnenbild sind berechtigt, die Serviceleitungen der Künstlervermittlung in Anspruch zu nehmen.
Die Künstlervermittlung vermittelt Künstlerinnen und Künstler sowie Bewerberinnen und Bewerber aus künstlerisch-technischen Berufen, die vorrangig ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis suchen. Die Schwerpunktsetzung auf die Vermittlung in abhängige Beschäftigungsverhältnisse ist ein Reformergebnis aus dem Jahr 2007. Im Zuge dieser Reform wurden aber auch die Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet, um hinsichtlich der Vermittlung in selbstständige Tätigkeiten Rechtssicherheit herzustellen. Die Umsetzung des neuen Organisationskonzepts hatte zudem Standortschließungen in Halle an der Saale, Frankfurt am Main und Rostock sowie die Eingliederung der zentralen Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung in Leipzig zur Folge. Seit der Reform steht die Künstlervermittlung unter dem Dach der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ bewertet in ihrem Abschlussbericht vom 11. Dezember 2007 (Bundestagsdrucksache 16/7000) die Vermittlungspraxis der Künstlervermittlung als folgerichtige Antwort auf die typischen Beschäftigungsformen von Künstlerinnen und Künstlern und deren zunehmende Selbstständigkeit. Sie fordert darüber hinaus, den § 36 Absatz 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) „dahingehend zu ändern, dass die Bundesagentur für Arbeit auch dann vermittelnd tätig werden darf, wenn die Personen überwiegend selbstständig tätig sind“. Außerdem empfiehlt der Enquete-Bericht, die Organisationsstruktur so zu gestalten, dass bundesweit gut erreichbare Künstlerdienste vorhanden sind – insbesondere in den neuen Bundesländern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Kriterien gelten in den jeweiligen künstlerischen und künstlerischtechnischen Branchen als Vermittlungsvoraussetzung für die Aufnahme in die Künstlerprofile der Künstlervermittlung der BA (bitte für jede auf der Homepage der Künstlervermittlung angegebene Berufskategorie die aktuell als Voraussetzung für eine Vermittlung geltenden Kriterien aufführen; bei abweichenden Vermittlungsvoraussetzungen innerhalb der Berufskategorien diese bitte für die jeweiligen Tätigkeitsprofile separat aufführen)?
Wie und unter Einbeziehung welcher Beteiligten werden die Vermittlungsvoraussetzungen für die jeweiligen Berufskategorien festgesetzt und evaluiert (bitte für jede von der Künstlervermittlung angegebene Berufskategorie das Verfahren aufführen)?
Wie und unter Einbeziehung welcher Beteiligten wird eine Überprüfung der Erfüllung der Vermittlungsvoraussetzungen durchgeführt, und wer ist dafür verantwortlich (bitte für jede von der Künstlervermittlung angegebene Berufskategorie das Verfahren zur Prüfung der Vermittlungsvoraussetzung aufführen)?
Welche Qualifikationen sind Voraussetzung, um als „Vermittler“ an einem der sieben Standorte der Künstlervermittlung arbeiten zu können?
Haben Künstlerinnen und Künstler Mitspracherecht bei der Vermittlung in abhängige und/oder selbstständige künstlerische Beschäftigungsverhältnisse, und falls ja, inwieweit kann dieses Mitspracherecht (z. B. Auswahl des Rollenangebotes für Schauspieler/Schauspielerinnen oder Engagements für Opernsänger/Opernsängerinnen) berücksichtigt werden?
Wie viele Künstlerinnen und Künstler sowie Bewerberinnen und Bewerber aus künstlerisch-technischen Berufen waren in den Jahren von 2001 bis 2011 in den Kategorien „arbeitsuchend“ und „arbeitslos“ bei der BA gemeldet (bitte die Angaben für jedes Jahr und jede Berufskategorie sowie Tätigkeitsprofil angeben)?
Wie viele Vermittlungsanfragen wurden in den Jahren von 2001 bis 2011 an die Künstlervermittlung gerichtet, und wie viele davon mussten abgelehnt werden (bitte die Begründungen der Ablehnungen aufführen)?
Wie ist jeweils der prozentuale Anteil der in den Künstlerprofilen der Künstlervermittlung gemeldeten Künstlerinnen und Künstler im Zeitraum 2001 bis 2011, die ihre künstlerische Berufsqualifikation entweder an einer staatlichen Kunsthochschule oder an einer privaten künstlerischen Ausbildungsstätte erworben haben, bzw. keinerlei qualifizierenden Abschluss vorweisen können (bitte Angaben jeweils für jede Berufskategorie einzeln angeben)?
Welche Altersstruktur und Aufteilung nach Geschlecht liegt bei den Künstlerinnen und Künstlern sowie Bewerberinnen und Bewerbern aus künstlerisch-technischen Berufen vor, die bei der Künstlervermittlung gemeldet sind (bitte um Angabe der Zahlen für die letzten fünf Jahre)?
Wie viele Künstlerinnen und Künstler sowie Bewerberinnen und Bewerber aus künstlerisch-technischen Berufen wurden in den Jahren von 2001 bis 2011 in selbstständige, und wie viele in abhängige Tätigkeiten vermittelt (bitte für jedes Jahr einzeln und für jede Berufskategorie sowie Tätigkeitsprofil geordnet nach konkreter Bezeichnung der selbstständigen sowie abhängigen Tätigkeit angeben)?
Welcher Anteil in Prozent der arbeitsuchenden Künstlerinnen und Künstler sowie Bewerberinnen und Bewerber aus künstlerisch-technischen Berufen konnte in den Jahren von 2001 bis 2011 von der Künstlervermittlung erfolgreich in ein abhängiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden (bitte für jedes Jahr und für jede Berufskategorie aufschlüsseln)?
Wie viele Künstlerinnen und Künstler wurden von der Künstlervermittlung in den Jahren von 2001 bis 2011 innerhalb eines Jahres und wie oft mehrfach vermittelt (bitte die Angaben für jedes Jahr und für jede Berufskategorie aufschlüsseln)?
Wie viele Künstlerinnen und Künstler der 115 Kulturschaffenden, die zwischen dem 1. April 2010 und dem 31. März 2011 Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte nach § 123 Absatz 2 SGB III erhielten, wurden von der Künstlervermittlung betreut?
Wie lang war in den Jahren von 2001 bis 2011 die durchschnittliche Dauer der von der Künstlervermittlung vermittelten Tätigkeiten (bitte die Angaben für jede Berufskategorie sowie Tätigkeitsprofil und für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
Werden Künstlerinnen und Künstler sowie Bewerberinnen und Bewerber aus künstlerisch-technischen Berufen auch dann vermittelnd, wenn die Personen überwiegend selbstständig tätig sind? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen wurden zur Anpassung der Organisation sowie der Personalausstattung in den sieben Standorten der Künstlervermittlung der BA getroffen, um den Standortreduzierungen und der veränderten Aufgabenstellung seit der Reform 2007, wie beispielsweise die Vermittlung in selbstständige Tätigkeiten, gerecht zu werden?
Wie viel Personal arbeitet derzeit jeweils an den sieben Standorten der Künstlervermittlung, und wofür sind diese Personen im Einzelnen zuständig?
Wie sind die jährlichen Budgets für die einzelnen Standorte der Künstlervermittlungen seit 2001 (bitte für jedes Jahr und jeden Standort, inklusive der drei abgewickelten, aufschlüsseln)?
Welche den künstlerischen Berufen nahestehenden Umschulungsmaßnahmen und Weiterbildungsmöglichkeiten werden unentgeltlich für Künstlerinnen und Künstler von der BA vermittelt und/oder angeboten?
Welche Leistungen erbringt die Künstlervermittlung der BA für die bei ihr gemeldeten Künstler und Künstlerinnen, abgesehen von der Aufnahme in eine Datenbank sowie der Jobvermittlung?
Welche speziellen Leistungen erbringt und vermittelt die Künstlervermittlung für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit künstlerischer Ausbildung?
Wird die Effektivität und Arbeitsweise der Künstlervermittlungen evaluiert? Wenn ja, was sind die Ergebnisse der letzten Evaluationen? Wenn nein, warum nicht?
Warum sind auf der Homepage der ZAV-Künstlervermittlung (http://zav.arbeitsagentur.de/nn_462294/kv/Navigation/Service/Kontakt.html__nnn= true) keine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Thüringen und das Saarland genannt, und wer betreut arbeitsuchende Künstlerinnen und Künstler aus diesen Bundesländern?
Plant die Bundesregierung einen Ausbau der Künstlervermittlung der BA durch die Eröffnung weiterer Standorte?
Plant die Bundesregierung, die finanzielle und personelle Ausstattung der Künstlervermittlung auszubauen oder zu kürzen? Wenn ja, wann, und in welchem finanziellen Rahmen?
Plant die Bundesregierung in nächster Zeit weitere Reformen der Aufgabenstellung und Arbeitsweise der Künstlervermittlung? Falls ja, bitte die geplanten Reformen benennen?