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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Berufshaftpflichtversicherung in medizinischen Berufen

Entwicklung der Haftpflichtschadensfälle und der Arzthaftungsprozesse im Bereich Geburtshilfe in den letzten zehn Jahren, nationale Gestaltungsspielräume bei der Berufshaftpflichtversicherung, Verpflichtungen zum Abschluss einer Berufshaftpflicht für nichtärztliche Gesundheitsberufe, Einführung einer an den Prinzipien der Unfallversicherung angelehnten Berufshaftpflichtversicherung, Vorschlag einer verpflichtenden umlagefinanzierten Versicherungslösung<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/924230. 03. 2012

Berufshaftpflichtversicherung in medizinischen Berufen

der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutlich steigende Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte insbesondere aus den Bereichen Gynäkologie, Orthopädie und Chirurgie waren Anfang 2011 Gegenstand der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4570.

Nach Berichten der Hebammenverbände hat sich die Situation im letzten Jahr verschärft. Steigenden Berufshaftpflichtprämien stünden ins Stocken geratene Honorarverhandlungen mit nicht ausreichenden Angeboten der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber.

Die Bundesregierung stellte damals in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 17/4747) fest, dass nicht Fallzahlsteigerungen, sondern deutlich gestiegene Schadenssummen ausschlaggebend für steigende Berufshaftpflichtprämien seien.

Die Kalkulation der Beiträge der Berufshaftpflicht habe laut Bundesregierung für einzelne Berufsgruppen zu erfolgen, um eine Quersubventionierung durch andere Versicherungsnehmerinnen und -nehmer auszuschließen. Eine Vorabgenehmigung der Tarife oder eine Anzeigepflicht von Prämienanhebungen sei europarechtlich nicht möglich.

Der Vorschlag einer „verpflichtenden umlagefinanzierten Versicherungslösung entsprechend der Unfallversicherung“ erschien der Bundesregierung als nicht erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

a) Wie hat sich die Zahl der Haftpflichtschadensfälle im Bereich Geburtshilfe in den letzten zehn Jahren entwickelt?

1

b) Wie hat sich die Zahl der Arzthaftungsprozesse im Bereich der Geburtshilfe in den letzten zehn Jahren entwickelt?

1

c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass es nach ihren Angaben auf Bundestagsdrucksache 17/4747 keine Fallzahlsteigerungen gab, sie aber bei der Antwort auf die Kleine Anfrage „Steigende Raten an Kaiserschnittentbindungen“ (Bundestagsdrucksache 17/9039) darstellt, in der medizinischen Fachwelt werde die zunehmende Zahl an Arzthaftungsprozessen als Grund für steigende Kaiserschnittraten gesehen?

2

a) Trifft die Interpretation zu, dass das europäische Recht (siehe Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/4747) nationale Gestaltungsspielräume bei der Berufshaftpflichtversicherung ermöglicht?

2

b) Falls ja, welche sind dies (z. B. solidarische Elemente zwischen oder innerhalb von Berufsgruppen, Berücksichtigung weiterer Kriterien neben dem kollektiven und individuellen Risiko, Anreize zur Schadensminimierung)?

2

c) Falls nein, welche damals auf Bundestagsdrucksache 17/4747 nicht angeführten europarechtlichen Regelungen stehen dem entgegen?

3

a) Für welche nichtärztlichen Gesundheitsberufe bestehen Verpflichtungen zum Abschluss einer Berufshaftpflicht?

3

b) Für welche nichtärztlichen Gesundheitsberufe bestehen keine Verpflichtungen zum Abschluss einer Berufshaftpflicht?

3

c) Wie risikoträchtig schätzt die Bundesregierung die nichtärztlichen Gesundheitsberufe (z. B. Hebammen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Pflegekräfte) ein, und ist dabei zwischen Tätigkeiten oder beruflichen Funktionen zu unterscheiden?

3

d) Bei welchen nichtärztlichen Berufsgruppen, die keiner solchen Versicherungspflicht unterliegen, hält es die Bundesregierung im Interesse der Patientinnen und Patienten für geboten, dass eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird?

4

a) Wie hoch wird der Anteil derjenigen in nichtärztlichen Gesundheitsberufen geschätzt, die über ihren Arbeitgeber berufshaftpflichtversichert sind (wenn möglich, nach Berufsgruppen und Tätigkeitsorten: Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, Heilmittelerbringer in ambulanter Praxis, Arztpraxen, Apotheken, gesundheitshandwerkliche Betriebe aufschlüsseln)?

4

b) Wie hoch wird der Anteil derjenigen in nichtärztlichen Gesundheitsberufen geschätzt, die zusätzlich eine private Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben (wenn möglich, nach Berufsgruppen und Tätigkeitsorten aufschlüsseln)?

4

c) Wie hoch wird der Anteil derjenigen in nichtärztlichen Gesundheitsberufen geschätzt, die ausschließlich eine private Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben (wenn möglich, nach Berufsgruppen und Tätigkeitsorten aufschlüsseln)?

5

Durch welche anderweitigen Versicherungen oder sonstigen Regelungen werden Gesundheitsschäden an Patientinnen und Patienten gedeckt, die durch Angehörige nichtärztlicher Gesundheitsberufe ohne Berufshaftpflichtversicherung verursacht werden?

6

Welche über die in den Berufsordnungen sowie Heilberufs- oder Kammergesetzen der Länder verankerten hinausgehenden Verpflichtungen zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

a) sind denkbar,

b) plant die Bundesregierung einzuführen, um im Interesse der Patientinnen und Patienten einen ausreichenden Haftpflichtschutz zu gewährleisten?

7

a) Trifft die Interpretation zu, dass eine verpflichtende umlagefinanzierte Versicherungslösung entsprechend den Prinzipien der Unfallversicherung möglich ist (siehe Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/4747)?

7

b) Falls ja, könnte ein solcher Ansatz (ganz oder teilweise) im Versicherungsvertragsrecht umgesetzt werden?

7

c) Falls ja, müsste ein solcher Ansatz im Rahmen eines bestehenden oder eines neuen Sozialgesetzbuches erfolgen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Übertragbarkeit der Prinzipien der Unfallversicherung,

a) solidarische Elemente in der Finanzierung (Risiken der einzelnen Berufe sowie der Branche, Arbeitsentgeltsumme des Arbeitgebers, Ausgleich zwischen verschiedenen Branchen/Berufen),

b) Einbeziehung von Arbeitgebern und Selbstständigen,

c) Anreize für die Vermeidung von Haftpflichtfällen und zur Stärkung der Patientensicherheit (Zu- und Abschläge aufgrund des tatsächlichen Haftpflichtgeschehens individuell und in Bezug auf Unternehmen),

d) transparente und nicht gewinnorientierte Kalkulation der Beiträge,

e) Versicherungspflicht, verbunden mit einer relativ einfachen Kontrolle derselben sowie der ausreichenden Deckung,

f) Beratung von Gesundheitsorganisationen/-berufen im Bereich Fehlermanagement/fehlerunanfällige Organisationsstrukturen,

auf eine Berufshaftpflichtversicherung für Gesundheitsberufe?

9

a) Wenn man eine solche, an die Prinzipien der Unfallversicherung angelehnte Berufshaftpflichtversicherung einführen würde, welche Gesundheitsberufe sollten/müssten einbezogen werden?

9

b) Welche nicht, und warum nicht?

Berlin, den 30. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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