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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Transport von knapp 300 000 Brennelementen vom Zwischenlager Jülich nach Ahaus

Hintergründe und Ursachen für den bisher strikt ausgeschlossenen, am 15. März 2012 vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) verkündeten Verbleib von Brennelementen im Zwischenlager Jülich; Verlängerung der Genehmigung, Zusammenhang mit der Bildung der rot/grünen Landesregierung in NRW, Sicherheitsaspekte zu Transport und Lagerungen in Jülich bzw. Ahaus<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

19.04.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/925402. 04. 2012

Transport von knapp 300 000 Brennelementen vom Zwischenlager Jülich nach Ahaus

der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Britta Haßelmann, Dr. Hermann E. Ott, Claudia Roth (Augsburg), Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich GmbH (FZJ) lagern etwa 300 000 radioaktive Brennelementekugeln aus dem im Jahr 1988 stillgelegten Versuchsreaktor AVR (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor) Jülich. Die Genehmigung für die Zwischenlagerung dieser Brennelemente läuft am 30. Juni 2013 aus. Anstelle einer weiteren Zwischenlagerung in Jülich wollen Bundesregierung und Vorstand des FZJ den Transport der insgesamt 152 Castoren quer durch Nordrhein-Westfalen (NRW) in das Brennelementezwischenlager Ahaus. Dieser Transport soll per Lkw mit bis zu 152 Einzeltransporten über einen Zeitraum von etlichen Monaten stattfinden.

Eine derartige große Zahl von Atomtransporten über einen so langen Zeitraum stellt eine enorme Gefährdung für die Bevölkerung und die Umwelt dar. Daher fordert die Landesregierung NRW, aber auch viele Kommunen und Kreise in der Region (z. B. der Kreistag Düren parteiübergreifend in einem fast einstimmigen Beschluss), das Zwischenlager Jülich zu ertüchtigen und die Voraussetzungen für eine verlängerte Zwischenlagerung zu schaffen, bis die hochradioaktiven Brennelemente in ein genehmigtes Endlager transportiert werden können. Einen entsprechenden Antrag des Landes NRW lehnte der Aufsichtsrat des FZJ am 30. November 2011 mit der dort repräsentierten 90-Prozent-Mehrheit des Bundes ab.

Noch am 5. März 2012 erklärten der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel, und das FZJ-Vorstandsmitglied Karsten Beneke, während einer Veranstaltung in Jülich, die Lagerung der 152 Castoren über den 30. Juni 2013 hinaus sei völlig undenkbar und beschworen gar ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft, wenn Castoren länger in Jülich gelagert würden. Man werde, so die Vertreter der Bundesregierung und des FZJ, alle Castoren bis zum 30. Juni 2013 nach Ahaus transportiert haben.

Entgegen dieser und aller anderen Äußerungen seit mindestens zwei Jahren vollzog das FZJ dann eine 180-Grad-Kehrtwende und verkündet am 15. März 2012 auf seiner Homepage, dass der Vorstand dem Aufsichtsrat die Wiederaufnahme des zuvor am 16. Juli 2010 ruhend gestellten Verlängerungsantrags für die Genehmigung des Zwischenlagers in Jülich empfiehlt. Danach sollen die Castoren mit den Brennelementen mindestens bis zum 30. Juni 2016 – und nicht wie bisher nur bis zum 30. Juni 2013 – in Jülich gelagert werden. Das FZJ ist damit im Grundsatz der Forderung der rot-grünen Landesregierung in NRW und den kommunalpolitischen Beschlüssen nachgekommen, für einen Verbleib der Brennelemente in Jülich zu sorgen.

Die plötzliche Kehrtwende des FZJ geschah einen Tag nach der Auflösung des Landtags NRW und der Proklamation des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, zum Spitzenkandidaten der CDU für die anstehende Landtagswahl.

Das FZJ begründet die Kehrtwende auf seiner Homepage damit, dass das „BfS im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die künftige Zwischenlagerung der Brennelemente in Ahaus neue Anforderungen an den Betreiber des Lagers in Ahaus, die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), gestellt“ habe. Dagegen schreibt das BfS auf seiner Homepage zum Genehmigungsverfahren der Einlagerung in Ahaus: „Die Dauer des aktuellen Genehmigungsverfahrens ist in den fehlenden Sicherheitsnachweisen des Antragstellers begründet. Eine Genehmigung zur Einlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus kann nur dann erteilt werden, wenn alle erforderlichen Nachweise über die Sicherheit erbracht werden. Die Genehmigungsvoraussetzungen werden im Atomgesetz festgelegt und sind allen Beteiligten bekannt. Davon unbenommen hat der Antragsteller aber dafür Sorge zu tragen, dass seine Unterlagen dem sich weiterentwickelnden Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, der im technischen Regelwerk festgehalten ist.“

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche konkrete Position vertritt die Bundesregierung derzeit zum weiteren Verbleib der im Zwischenlager Jülich lagernden 152 Castoren?

2

Welche Sicherheitsnachweise hat das FZJ dem BfS nicht zur Verfügung gestellt (vergleiche Mitteilung des BfS unter www.bfs.de/de/transport/zwischenlager/weitere_informationen/juelich_ahaus.html)?

3

Aus welchem Grund hat das FZJ diese Nachweise nicht beigebracht, obwohl die Anforderungen hierfür nach Aussage des BfS (siehe obige Mitteilung im Internet) aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen hervorgehen?

4

Seit wann ist der Bundesregierung, dem FZJ und dem BfS bekannt, dass unter diesen Umständen der Transport der 152 Castoren von Jülich nach Ahaus bis zum 30. Juni 2013 nicht mehr abzuwickeln sein wird?

5

Weshalb hat das FZJ mit Schreiben vom 16. Juli 2010 beantragt, den Verlängerungsantrag für die Genehmigung des Zwischenlagers in Jülich ruhend zu stellen, obwohl schon damals der ursprünglich von FZJ erarbeitete und öffentlich kommunizierte Zeitplan für die Transporte nicht mehr einzuhalten war?

6

Weshalb hat das FZJ ausgerechnet am 16. Juli 2010 schriftlich beantragt, den Verlängerungsantrag für die Genehmigung des Zwischenlagers in Jülich ruhend zu stellen, obwohl am 12. Juli 2010 SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bildung einer Landesregierung in NRW und damit als Minderheitsgesellschafter des FZJ eine Koalitionsvereinbarung unterzeichnet haben, die eine weitere Zwischenlagerung der Castoren in Jülich anstelle des Transports fordert?

7

Weshalb behaupten der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel und der Vertreter des FZJ während einer Veranstaltung in Jülich am 5. März 2012, eine Verlängerung der Genehmigung für die Zwischenlagerung sei nicht zu erreichen und brachten gar ein mögliches Einschreiten der Staatsanwaltschaft ins Spiel, wenn der Vorstand des FZJ nur zehn Tage später genau diese Verlängerung dem Aufsichtsrat vorschlägt?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch der Vorstand des FZJ einen vorsorglichen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung stellen kann, oder kann nur der Aufsichtsrat einen (vorsorglichen) Antrag stellen (bitte jeweils mit Begründung)?

9

Wenn die Verlängerung der Genehmigung des Zwischenlagers in Jülich nunmehr zumindest bis 2016 möglich erscheint und beantragt werden soll, warum wird dann kein Antrag auf Verlängerung der Zwischenlagergenehmigung, ggf. mit Ertüchtigung oder Neubau der Halle für den Zeitraum bis zum Bereitstehen eines Endlagers, gestellt?

10

Welche konkreten Sicherheitsaspekte sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine Zwischenlagerung in Ahaus einschließlich des Risikos bis zu 152 Einzeltransporten, im Vergleich zu einer Zwischenlagerung auf dem Gelände des FZJ, angesichts der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel, dass für den Bund die Kostenfrage bei diesem Thema zweitrangig ist?

11

Welche Konsequenz hat die Tatsache, dass die am 17. Juni 1993 gemäß § 6 des Atomgesetzes erteilte Genehmigung für das AVR-Behälterlager Jülich eine maximale Aufbewahrungsdauer von 20 Jahren in den Castorbehältern vorsieht und demnach beginnend am 11. August 2013 (20 Jahre nach Befüllung des ersten Behälters) diese Genehmigungen sukzessive auslaufen?

12

Müssen die Behälter nach Auslaufen der Genehmigung ausgewechselt und damit die Reaktorkugeln neu verpackt werden, oder ist eine Verlängerung der Genehmigung möglich?

13

Falls letzteres zutrifft, welche Prüfungen der Sicherheit der einzelnen Behälter müssen erfolgen?

14

Beantragt das FZJ auch eine Verlängerung der bis Ende 2013 befristeten Genehmigung von Atommüllbehältern in den Abfallzellen, und wenn ja, warum?

15

Wo wäre bei einer Verlagerung der Behälter nach Ahaus nach den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung und des FZJ dieses ggf. notwendige Be- und Entladen dann erfolgt?

16

Wann ist die Bundesregierung bereit – anders als von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, Presseberichten, z. B. „SPIEGEL ONLINE“ vom 1. Februar 2012, zufolge mitgeteilt – ohne Vorbedingungen mit der Landesregierung von NRW über die Möglichkeit einer Zwischenlagerung der Castoren auf dem Gelände des FZJ, Gespräche zu führen?

Berlin, den 2. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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