Weiterentwicklung der REACH-Verordnung – Position der Bundesregierung in der Europäischen Debatte
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Hermann E. Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der REACH-Verordnung wurde 2006 nach langen Verhandlungen eine umfassende Chemikaliengesetzgebung auf der Ebene der Europäischen Union geschaffen. Der Ansatz von REACH, als Grundlage zur Zulassung nachzuweisen, dass die Chemikalien und Produkte sicher sein müssen, setzt das immer wieder geforderte Prinzip des vorsorgeorientierten Handelns in der Chemikalienpolitik um.
Die laufende Umsetzung von REACH (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien – REACH) in der Praxis macht aber deutlich, dass es ein hohes Verbesserungspotenzial gibt und die REACH-Verordnung dringend weiterentwickelt und auch den neuen Anforderungen angepasst werden muss.
Themen wie hormonelle Wirkstoffe und Kombinationseffekte der Chemikalien spielen eine immer größere Rolle. Bezogen hierauf ist REACH derzeit nicht in der Lage, eine ausreichende Regulierung zu bieten. Eine Novellierung steht auf der Tagesordnung. Insbesondere die Inverkehrbringung von Nanomaterialien, die bereits weitgehend unreguliert in beachtlichem Umfang in die Umwelt gelangen, muss umfassend reguliert werden. Dafür ist REACH grundsätzlich geeignet, muss jedoch weiterentwickelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Sieht die Bundesregierung derzeit konkrete Umsetzungsdefizite bei REACH? Wenn ja, welche, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Defizite abzubauen?
Sieht die Bundesregierung die Geschwindigkeit des Umsetzungsprozesses von REACH und die Zahl der sich bisher auf der Kandidatenliste befindlichen Stoffe vor dem Hintergrund der hohen Zahl der potenziell als besonders besorgniserregend einzustufenden Stoffe als ausreichend an? Wenn ja, wie begründet sie dies? Wenn nein, welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um den Prozess zu beschleunigen?
Ist das Umweltbundesamt aus Sicht der Bundesregierung mit ausreichenden personellen und finanziellen Kapazitäten ausgestattet, um die ihm übertragenen Aufgaben im Bereich der Registrierung von Chemikalien unter REACH mit höchster Qualität durchführen zu können? Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um diese Kapazitäten zu stärken?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der bisher eingereichten Registrierungsdossiers? Teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA geäußerte Auffassung, dass diese Dossiers häufig nur eine ungenügende Qualität aufweisen?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund bestehender Mängel bei den Registrierungsdossiers die Einführung eines Qualitätssichernden Mechanismus im Rahmen von REACH? Falls ja, wie kann ein solcher Mechanismus aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet sein?
Wurde bei den Registrierungsdossiers von der Möglichkeit zur kostensenkenden Datenteilung durch die Unternehmen im möglichen Umfang Gebrauch gemacht, und wenn nicht, plant die Bundesregierung, in dieser Hinsicht aktiv zu werden, und was plant sie zu tun?
Welche Stoffe wurden seitens Deutschlands für die Aufnahme in die Kandidatenliste der ECHA (SVHC-Stoffe) vorgeschlagen?
Was ist die Begründung dafür, dass die Anzahl der von Deutschland vorgeschlagenen SVHC-Stoffe relativ niedrig ausgefallen ist?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit und die Notwendigkeit, die Anzahl der von Deutschland vorgeschlagenen SVHC-Stoffe zukünftig maßgeblich zu steigern?
Sieht die Bundesregierung derzeit grundsätzlich die Notwendigkeit, REACH in Bezug auf die zu berücksichtigenden Stoffe zu erweitern? Wenn ja, um welche Stoffe handelt es sich hierbei? Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Ergebnisse hat die Auswertung der Erfahrungen der Ende 2010 abgeschlossenen ersten Registrierungstranche unter REACH erbracht, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen?
Liegen der Bundesregierung bereits Ergebnisse der Überprüfung von mindestens 5 Prozent der eingereichten Registrierungsdossiers durch die ECHA nach Artikel 41 der REACH-Verordnung vor? Wenn ja, welches sind die wichtigsten Ergebnisse? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Qualitätsüberprüfung der Registrierungsdossiers über die Überprüfung durch die ECHA hinaus ergriffen? Wenn ja, welche konkret, und was sind die wichtigsten Ergebnisse?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit, im Rahmen der Registrierung von den Chemikalienherstellern auch Nachweise darüber zu verlangen, wie sich die Chemikalien im Rahmen eines nach dem Gebrauch gegebenenfalls folgenden stofflichen Recyclings verhalten (beispielsweise bestimmte gefährliche Additive beim Kunststoffrecycling)?
Ist der Bundesregierung das von der Europäischen Union im 7. Rahmenprogramm geförderte Forschungsprojekt „Risk-based management of chemicals and products in a circular economy at a global scale (Riskcycle)“, an dem verschiedene europäische und internationale Universitäten und Forschungsinstitute beteiligt sind, bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Zwischenergebnisse, insbesondere mit Blick auf die Erkenntnisse zu globalen Schadstoffkreisläufen?
Sollte aus Sicht der Bundesregierung mit Blick auf die Forschungsergebnisse des Projektes „Riskcycle“ bei der anstehenden Novellierung von REACH die Betrachtung der Auswirkungen eines Stoffes auf globale Schadstoffkreisläufe über den gesamten Lebenszyklus hinweg als zu ergänzender Prüfaspekt einbezogen werden?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Vorlage des Überprüfungsberichtes nach Artikel 138 Absatz 6 der REACH-Verordnung durch die Europäische Kommission zu rechnen?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem zusammenfassenden Erfahrungsbericht nach Artikel 117 Absatz 4 der REACH-Verordnung durch die Europäische Kommission zu rechnen?
Liegen der Bundesregierung bereits Ergebnisse der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beauftragten und von der Bundesstelle für Chemikalien, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt erstellten Analyse zu den innerhalb von REACH verfügbaren Möglichkeiten für die Berücksichtigung von Kombinationseffekten vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/7162, Antwort zu Frage 22)? Wenn ja, welches sind die wichtigsten Ergebnisse, und wenn nein, wann ist mit diesen Ergebnissen zu rechnen?
Welche konkreten Fortschritte wurden bei dem von deutschen Chemikalienbehörden verfolgten Ziel, alle Phthalate mit einer Legaleinstufung „reproduktionstoxisch“ für das Zulassungsverfahren unter REACH vorzuschlagen, erreicht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/7162, Antwort zu Frage 24)?
Wie weit ist die Fachdiskussion zum Thema „Definition von endokrinen Disruptoren“ insbesondere mit Blick auf die Frage der Anwendung der sogenannten Cut-Off-Regelung bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Chemikalien im Rahmen von REACH fortgeschritten, und liegen bereits konkrete Positionen der Bundesregierung vor? Sollte noch keine Positionierung vorliegen, wann ist mit dieser zu rechnen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, im Rahmen von REACH auch Positivlisten zu führen, die Stoffe mit geringer und sehr geringer Gefährlichkeit listen, und wie begründet sie diese Positionierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom U. S. Department of Health and Human Services betriebene Onlineproduktdatenbank, welche Verbraucherinnen und Verbraucher über die chemische Zusammensetzung und Gefährlichkeit von Haushaltsprodukten informiert?
Plant die Bundesregierung, eine ähnliche Haushaltsproduktdatenbank in Deutschland ins Leben zu rufen, und wenn ja, mit welcher Ausgestaltung, und wenn nein, warum nicht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine für das BMU durchgeführte Untersuchung des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH – die Sinnhaftigkeit und Machbarkeit einer solchen Produktdatenbank festgestellt hat?
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Schaffung einer solchen europäischen Datenbank ein, und wenn nein, warum nicht?
Sind die derzeitigen REACH-Regelungen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um beispielsweise den Einsatz von Nanomaterialien im notwendigen Umfang zu regulieren?
Welche konkreten Ergebnisse der drei „REACH Implementation Projects on Nanomaterials“ (RIPoNs) liegen derzeit schon vor, und welche Schlüsse für möglichen Regulierungsbedarf lassen sich aus Sicht der Bundesregierung daraus ziehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Nanomaterialien unter REACH als separate Stoffe registriert werden müssen, und wird sie sich gegebenenfalls dafür auch auf europäischer Ebene einsetzen? Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung die Auffassung, dass Nanomaterialien nicht als separate Stoffe registriert werden müssen, vor dem Hintergrund, dass sich die Eigenschaften und insbesondere Expositionsszenarien von Nanomaterialien von denen der Bulkstoffe deutlich unterscheiden können?
Sieht es die Bundesregierung als notwendig an, eigene Prüf- und Risikobewertungsmethoden für die Nanomaterialien anzuwenden? Wenn ja, in welcher Form setzt sie sich auf EU-Ebene dafür ein? Wenn nein, aus welchen Gründen hält sie die bestehenden Prüf- und Risikobewertungsmethoden auch für die Nanomaterialien für ausreichend?
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die Mengenschwellen bei der Registrierung unter REACH für Nanomaterialien aufgrund deren Spezifika deutlich niedriger anzusetzen als bei den Bulkstoffen, und wie begründet sie diese Position?
Sieht die Bundesregierung derzeit die Möglichkeit, die Substitution von risikoreichen Chemikalien durch weniger risikoreiche Chemikalien auch durch Regelungen im Rahmen von REACH weiter zu stärken? Wenn ja, auf welche Chemikalien trifft das zu, und für welche Regelungen setzt sich die Bundesregierung auf der europäischen Ebene ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Wirkung von REACH in Richtung Innovation und der Entwicklung neuer ungefährlicher Substanzen, und wird sich die Bundesregierung in dieser Hinsicht dafür einsetzen, REACH weiter zu verbessern, und was schlägt die Bundesregierung diesbezüglich vor?
Wann ist mit aussagekräftigen Ergebnissen der Ende 2011 angestoßenen erneuten Bewertung unter REACH von Bisphenol A sowie des Kältemittels R-1234yf zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die europäische REACH-Verordnung im Vergleich zu anderen weltweit angekündigten oder bereits existierenden Regulierungen für Chemikalien, und sieht die Bundesregierung die europäische Chemieindustrie in diesem Zusammenhang als gut aufgestellt bzw. vorbereitet an?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung derzeit, um eine stärkere Harmonisierung des Stoffrechts (insbesondere REACH) mit anderen Fachrechten wie dem Wasserrecht (insbesondere Wasserrahmenrichtlinie) stärker zu erreichen, um dadurch den Eintrag von gefährlichen Stoffen in Gewässer wirksam zu beschränken?