Deutscher Beitrag zu internationalen Polizeieinsätzen
der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit Anstieg und zunehmender Komplexität internationaler Friedensmissionen ist auch der Bedarf an Polizeikräften sprunghaft gestiegen. Das internationale Engagement der deutschen Polizei umfasst unterschiedliche Aspekte polizeilicher Tätigkeit. Neben der Teilnahme an Friedens- und Polizeimissionen im Auftrag der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union (EU) sowie anderer Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) arbeitet die Bundesrepublik Deutschland auch auf bilateraler Ebene mit anderen Staaten im Bereich Polizei zusammen. Die Missionen und Kooperationen betreffen Schutzaufgaben in Krisengebieten, grenzpolizeiliche Unterstützung, Dokumenten- und Visumsberatung sowie polizeiliche Aufbauhilfe, z. B. auch geleistet durch die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei. Ferner entsendet das Bundeskriminalamt sogenannte Verbindungsbeamte in eine Vielzahl von Staaten.
Deutschland muss als wichtiges Mitglied der VN, EU und OSZE auf neue Trends und Anforderungen angemessen antworten. Hierfür müssen auch in Deutschland Kapazitäten aufgebaut werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte
1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte hat die Bundesregierung seit 1990 entsandt (bitte nach Jahren, Mission, Dauer der Einsätze, Geschlecht, Alter und Dienstgrad aufschlüsseln)?
2. Wie hoch hätte demgegenüber die Beteiligungsstärke des Bundes im Rahmen der Bund-Länder Lastenaufteilung in den einzelnen Missionen und Jahren sein sollen?
3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben sich seit 1990 für Auslandseinsätze gemeldet (bitte nach Jahren, Geschlecht, Alter und Dienstgrad aufschlüsseln)?
Werbung und Rekrutierung
4. Wie hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren für Auslandseinsätze geworben (bitte das didaktische Konzept, Umfang der Werbemaßnahmen und die geschätzte Anzahl der erreichten Personen beschreiben)?
5. Mit welchen Maßnahmen wirbt die Bundesregierung gezielt Polizeibeamtinnen und -beamte des höheren Dienstes, die dem Anforderungsprofil der EU bzw. der VN entsprechen?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, pensionierte Polizeibeamtinnen und -beamte mit in Auslandsmissionen einzubeziehen?
7. Welche materiellen und immateriellen Anreize setzt die Bundesregierung für Auslandseinsätze?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, etwaige Anreize zu erhöhen, und wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
Auswahl
9. Wie sehen Curriculum, Dauer, Methoden und die Auswahl der Dozenten des Eignungsauswahlverfahrens aus?
10. Auf welchen Gebieten werden die Polizeibeamtinnen und -beamten geprüft?
11. Ist es Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten, dass Folter und andere Misshandlungen, unverhältnismäßige Gewaltanwendung, Rassismus und Diskriminierungen nicht toleriert werden und gegebenenfalls Disziplinarstrafen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können?
Wenn ja, wie wird dies konkret in der Aus- und Fortbildung gewährleistet?
12. Wie wird eine praxisorientierte Menschen- und Völkerrechtsbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten gewährleistet?
13. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsauswahlverfahren seit Bestehen durchlaufen?
14. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsauswahlverfahren bestanden (bitte nach Alter, Geschlecht und Dienstgrad aufschlüsseln)?
15. Aus welchen Gründen sind Kandidatinnen und Kandidaten gescheitert?
16. Hat die Bundesregierung das Eignungsauswahlverfahren jemals an veränderte Anforderungen adaptiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie?
17. Nach welcher Methode und unter welchen Gesichtspunkten wählt die Bundesregierung Trainer und Dozenten aus?
18. Ist es vorgekommen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte, denen im Basistraining die Eignung für den Auslandseinsatz aberkannt wurde, trotzdem entsandt wurden (wenn ja, bitte die Fälle und Beweggründe erläutern)?
Begleitung und Kontakt zur entsendenden Dienststelle
19. Wie kompensiert die Bundesregierung den Personalausfall während der Abordnung der Polizeibeamtinnen und -beamten?
20. Werden Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle für durch den Auslandseinsatz anfallende Mehrarbeit entschädigt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
21. Stellt die Bundesregierung zusätzliches Personal ein, um die Vakanz während des Auslandseinsatzes zu überbrücken?
Wenn nein, warum nicht?
22. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um etwaige Probleme der im Auslandseinsatz befindlichen Polizeibeamtinnen und -beamten mit den in der Dienststelle verbleibenden Kolleginnen und Kollegen zu erörtern und zu lösen?
Psychologische und seelsorgerische Betreuung vor, während und nach dem Auslandseinsatz
23. Wie werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach ihrem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet?
Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote?
Für wie viele Polizeibeamtinnen und -beamten ist ein seelsorgerischer oder psychologischer Ansprechpartner jeweils zuständig?
24. Wie wurden die Familien der entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach dem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet?
Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote?
25. Wie garantiert die Bundesregierung, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen für diese spezielle Aufgabe im nötigen Umfang qualifiziert sind?
26. Ob und wie halten entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte und ihre entsendende Dienststelle während des Auslandseinsatzes miteinander Kontakt, und wie unterstützt die Bundesregierung das Kontakthalten?
27. Werden Polizeibeamtinnen und -beamte nach ihrer Rückkehr psychologisch untersucht, sowohl in zeitlicher Nähe als auch in zeitlichem Abstand zum Einsatz?
Wenn ja, werden Statistiken über das Vorkommen einsatzbedingter psychischer Erkrankungen geführt, und welcher Art sind die Erkrankungen?
Wie stellt sich das Vorkommen dieser Erkrankungen dar?
Wenn nein, warum nicht?
28. Sollte bei einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten eine einsatzbedingte psychische Erkrankung festgestellt werden, welche Möglichkeiten der medizinischen und psychosozialen Betreuung werden von staatlicher Seite für die Betroffenen und ihre Angehörigen angeboten?
29. Wie lange nach ihrer Rückkehr vom Auslandseinsatz können Polizeibeamtinnen und -beamte auf die Nachsorgeangebote zurückgreifen?
30. Wird die Nachsorge evaluiert?
Wenn ja, in welchem Rahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Karrieremöglichkeiten
31. Welcher Anteil der Polizeibeamtinnen und -beamten wurde nach ihrem Auslandsaufenthalt auf eine Stelle unterhalb ihres Qualifikationsniveaus versetzt?
32. Werden Polizeibeamtinnen und -beamte, die von ihrem Auslandsaufenthalt zurückkehren, an eine Stelle versetzt, in der sie ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen optimal einsetzen können?
Wenn ja, wie werden diese ermittelt, und welche Art von Stellen waren dies?
Wenn nein, warum nicht?
33. Wie hoch war der Anteil an Polizeibeamtinnen und -beamten, die nach ihrem Auslandsaufenthalt befördert wurden (bitte ausführen, wann genau die Beförderung erfolgte)?
34. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Auslandsaufenthalt als Beförderungskriterium in die „Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen für die Polizei“ mit aufzunehmen?
Wenn ja, welches ist der derzeitige Sachstand?
Wenn nein, welches sind die Gründe?
35. Besteht für die abgeordneten Polizeibeamtinnen und -beamten ein Rückkehrrecht in die alte Dienststelle und/oder auf den alten Dienstposten?
Wenn ja, für welche Zeitdauer wird dieses aufrechterhalten?
Wenn nein, warum nicht?
36. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, das Renteneintrittsalter für im Ausland verwendete Polizeibeamtinnen und -beamte zu senken?
37. Werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten nach ihrer Rückkehr vom Bundesminister des Innern empfangen und/oder ausgezeichnet?
Wenn ja, wie viele waren es?
Wenn nein, warum nicht?
38. Gibt es für heimgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte ein Vorspracherecht beim Bundespolizeipräsidenten in Angelegenheiten, die ihre Entsendung betreffen?
Wenn nein, warum nicht?
39. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um rückgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte wieder in ihre Arbeit zu integrieren?
40. Gibt es für heimkehrende Polizeibeamtinnen und -beamte eine Vakanz zwischen Rückkehr und Aufnahme der Arbeit in der Dienststelle?
Wenn ja, wie lange beträgt ihre Dauer?
Wenn nein, warum nicht?
41. Wie lange müssen Polizeibeamtinnen und -beamte des Bundes im Inland ihren Dienst leisten, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen?
Synergie
42. Werden die von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nach deren Rückkehr ausgewertet?
Wenn ja, wie?
43. Werden von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz erworbene Kenntnisse und Erfahrungen verwendet?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Bund-Länder-Zusammenarbeit
44. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit den Landesregierungen in Angelegenheiten polizeilicher Auslandseinsätze?
45. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM), in welcher Form bringt sie sich in der AG IPM ein, und wie bewertet sie den Informationsaustausch?
46. Betrachtet die Bundesregierung die Unterstützung durch die AG IPM als hinreichend?
Wenn ja, wie kommt sie zu dieser Einschätzung?
Wenn nein, wo sieht sie Nachbesserungsbedarf?
47. Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund wachsenden Personalbedarfs und des hohen Anspruchs der Auslandsmissionen ergriffen werden, um ausreichend qualifizierte Polizeibeamtinnen und -beamte für Auslandsmissionen stellen zu können?
Fragen47
Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte hat die Bundesregierung seit 1990 entsandt (bitte nach Jahren, Mission, Dauer der Einsätze, Geschlecht, Alter und Dienstgrad aufschlüsseln)?
Wie hoch hätte demgegenüber die Beteiligungsstärke des Bundes im Rahmen der Bund-Länder Lastenaufteilung in den einzelnen Missionen und Jahren sein sollen?
Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben sich seit 1990 für Auslandseinsätze gemeldet (bitte nach Jahren, Geschlecht, Alter und Dienstgrad aufschlüsseln)?
Wie hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren für Auslandseinsätze geworben (bitte das didaktische Konzept, Umfang der Werbemaßnahmen und die geschätzte Anzahl der erreichten Personen beschreiben)?
Mit welchen Maßnahmen wirbt die Bundesregierung gezielt Polizeibeamtinnen und -beamte des höheren Dienstes, die dem Anforderungsprofil der EU bzw. der VN entsprechen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, pensionierte Polizeibeamtinnen und -beamte mit in Auslandsmissionen einzubeziehen?
Welche materiellen und immateriellen Anreize setzt die Bundesregierung für Auslandseinsätze?
Beabsichtigt die Bundesregierung, etwaige Anreize zu erhöhen, und wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
Wie sehen Curriculum, Dauer, Methoden und die Auswahl der Dozenten des Eignungsauswahlverfahrens aus?
Auf welchen Gebieten werden die Polizeibeamtinnen und -beamten geprüft?
Ist es Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten, dass Folter und andere Misshandlungen, unverhältnismäßige Gewaltanwendung, Rassismus und Diskriminierungen nicht toleriert werden und gegebenenfalls Disziplinarstrafen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können?
Wenn ja, wie wird dies konkret in der Aus- und Fortbildung gewährleistet?
Wie wird eine praxisorientierte Menschen- und Völkerrechtsbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten gewährleistet?
Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsauswahlverfahren seit Bestehen durchlaufen?
Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsauswahlverfahren bestanden (bitte nach Alter, Geschlecht und Dienstgrad aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen sind Kandidatinnen und Kandidaten gescheitert?
Hat die Bundesregierung das Eignungsauswahlverfahren jemals an veränderte Anforderungen adaptiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie?
Nach welcher Methode und unter welchen Gesichtspunkten wählt die Bundesregierung Trainer und Dozenten aus?
Ist es vorgekommen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte, denen im Basistraining die Eignung für den Auslandseinsatz aberkannt wurde, trotzdem entsandt wurden (wenn ja, bitte die Fälle und Beweggründe erläutern)?
Wie kompensiert die Bundesregierung den Personalausfall während der Abordnung der Polizeibeamtinnen und -beamten?
Werden Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle für durch den Auslandseinsatz anfallende Mehrarbeit entschädigt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Stellt die Bundesregierung zusätzliches Personal ein, um die Vakanz während des Auslandseinsatzes zu überbrücken?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um etwaige Probleme der im Auslandseinsatz befindlichen Polizeibeamtinnen und -beamten mit den in der Dienststelle verbleibenden Kolleginnen und Kollegen zu erörtern und zu lösen?
Wie werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach ihrem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet?
Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote?
Für wie viele Polizeibeamtinnen und -beamten ist ein seelsorgerischer oder psychologischer Ansprechpartner jeweils zuständig?
Wie wurden die Familien der entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach dem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet?
Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote?
Wie garantiert die Bundesregierung, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen für diese spezielle Aufgabe im nötigen Umfang qualifiziert sind?
Ob und wie halten entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte und ihre entsendende Dienststelle während des Auslandseinsatzes miteinander Kontakt, und wie unterstützt die Bundesregierung das Kontakthalten?
Werden Polizeibeamtinnen und -beamte nach ihrer Rückkehr psychologisch untersucht, sowohl in zeitlicher Nähe als auch in zeitlichem Abstand zum Einsatz?
Wenn ja, werden Statistiken über das Vorkommen einsatzbedingter psychischer Erkrankungen geführt, und welcher Art sind die Erkrankungen?
Wie stellt sich das Vorkommen dieser Erkrankungen dar?
Wenn nein, warum nicht?
Sollte bei einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten eine einsatzbedingte psychische Erkrankung festgestellt werden, welche Möglichkeiten der medizinischen und psychosozialen Betreuung werden von staatlicher Seite für die Betroffenen und ihre Angehörigen angeboten?
Wie lange nach ihrer Rückkehr vom Auslandseinsatz können Polizeibeamtinnen und -beamte auf die Nachsorgeangebote zurückgreifen?
Wird die Nachsorge evaluiert?
Wenn ja, in welchem Rahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Welcher Anteil der Polizeibeamtinnen und -beamten wurde nach ihrem Auslandsaufenthalt auf eine Stelle unterhalb ihres Qualifikationsniveaus versetzt?
Werden Polizeibeamtinnen und -beamte, die von ihrem Auslandsaufenthalt zurückkehren, an eine Stelle versetzt, in der sie ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen optimal einsetzen können?
Wenn ja, wie werden diese ermittelt, und welche Art von Stellen waren dies?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war der Anteil an Polizeibeamtinnen und -beamten, die nach ihrem Auslandsaufenthalt befördert wurden (bitte ausführen, wann genau die Beförderung erfolgte)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Auslandsaufenthalt als Beförderungskriterium in die „Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen für die Polizei“ mit aufzunehmen?
Wenn ja, welches ist der derzeitige Sachstand?
Wenn nein, welches sind die Gründe?
Besteht für die abgeordneten Polizeibeamtinnen und -beamten ein Rückkehrrecht in die alte Dienststelle und/oder auf den alten Dienstposten?
Wenn ja, für welche Zeitdauer wird dieses aufrechterhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, das Renteneintrittsalter für im Ausland verwendete Polizeibeamtinnen und -beamte zu senken?
Werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten nach ihrer Rückkehr vom Bundesminister des Innern empfangen und/oder ausgezeichnet?
Wenn ja, wie viele waren es?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es für heimgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte ein Vorspracherecht beim Bundespolizeipräsidenten in Angelegenheiten, die ihre Entsendung betreffen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um rückgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte wieder in ihre Arbeit zu integrieren?
Gibt es für heimkehrende Polizeibeamtinnen und -beamte eine Vakanz zwischen Rückkehr und Aufnahme der Arbeit in der Dienststelle?
Wenn ja, wie lange beträgt ihre Dauer?
Wenn nein, warum nicht?
Wie lange müssen Polizeibeamtinnen und -beamte des Bundes im Inland ihren Dienst leisten, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen?
Werden die von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nach deren Rückkehr ausgewertet?
Wenn ja, wie?
Werden von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz erworbene Kenntnisse und Erfahrungen verwendet?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit den Landesregierungen in Angelegenheiten polizeilicher Auslandseinsätze?
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM), in welcher Form bringt sie sich in der AG IPM ein, und wie bewertet sie den Informationsaustausch?
Betrachtet die Bundesregierung die Unterstützung durch die AG IPM als hinreichend?
Wenn ja, wie kommt sie zu dieser Einschätzung?
Wenn nein, wo sieht sie Nachbesserungsbedarf?
Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund wachsenden Personalbedarfs und des hohen Anspruchs der Auslandsmissionen ergriffen werden, um ausreichend qualifizierte Polizeibeamtinnen und -beamte für Auslandsmissionen stellen zu können?