Umsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“
der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Ulrich Schneider, Monika Lazar, Ekin Deligöz, Markus Kurth, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Agnes Krumwiede, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf Beschluss des Deutschen Bundestages hatten Bundesregierung und die westdeutschen Bundesländer 2009 einen Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ (RTH) eingerichtet. Er befasste sich mit der Aufarbeitung der Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen und sollte Hinweise auf an Heimkinder zugefügtes Unrecht prüfen. Ziel war, neben der Herstellung von Öffentlichkeit für dieses lange verdrängte Thema, eine wirksame Hilfe und Unterstützung von Opfern in der Heimerziehung.
In seinem im Dezember 2010 vorgelegten Abschlussbericht empfiehlt der RTH rehabilitative Maßnahmen für die Betroffenengruppe und finanzielle Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener. In einem interfraktionellen Antrag (Bundestagsdrucksache 17/6143) hat sich der Deutsche Bundestag für die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches ausgesprochen. Zu den Vorschlägen gehörte die Schaffung eines Fonds auf Bundesebene zur Gewährung von Leistungen an ehemalige Heimkinder. Der Deutsche Bundestag hat in dem Antrag unter anderem seinen Willen bekundet, dass finanzielle Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener ohne Anrechnung auf Renten und Transferleistungen zu gewähren sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Maßnahmen der öffentlichen Kommunikation plant die Bundesregierung, um die Leistungen des bundesweiten Fonds als Angebot an ehemalige Heimkinder öffentlich wahrnehmbar zu machen?
Von welchen Überlegungen hat sich die Bundesregierung leiten lassen, wie diese besondere Gruppe ehemaliger Heimkinder sinnvoll angesprochen und erreicht werden kann?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Maßnahmen (beispielsweise Zahlungen aus dem Fonds) nicht auf Renten und Transferleistungen angerechnet werden?
Inwiefern ist sichergestellt, dass Entschädigungszahlungen aus dem Fonds gemäß § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht auf Leistungen nach diesem Buch des Sozialgesetzbuches angerechnet werden?
Zu welchen Ergebnissen führten die Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und den Kommunen über das Anliegen, Kürzungen der Fondsleistungen auf Grund von Anrechnungen auszuschließen, und falls diese Gespräche ergebnislos blieben, wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu rechnen, wie der Pressereferent des BMFSFJ H. S. dem Bielefelder „WESTFALEN-BLATT“ Ende Februar 2012 mitteilte?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, inwiefern in einzelnen Bundesländern Betroffene derzeit wegen der unklaren Rechtslage keine Anträge stellen können bzw. die Bearbeitung der Anträge ausgesetzt wurde?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welchen Bundesländern untergesetzliche Regelungen bzw. Vereinbarungen getroffen wurden, die die Nichtanrechnung von Fondszahlungen auf Renten und Transferleistungen festlegen und so den Betroffenen den Erhalt der Leistungen ohne Gegenrechnung ermöglichen?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Betroffene seit Beginn des Jahres Anträge auf Fondsleistungen gestellt haben?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die Betroffenen in der Glaubhaftmachung ihrer vorgetragenen Heimerfahrungen (z. B. Verpflichtung zur Erklärung der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht) zu einem hochschwelligen anspruchsverhindernden Beweisantritt aufgefordert werden, der vom RTH und vom Deutschen Bundestag nicht gewollt war?
Inwieweit sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, die dazu geführt haben, dass die so genannte Verzichtserklärung nunmehr – wie auch beim Fonds Heimerziehung Ost – fallengelassen worden ist?
Innerhalb welches Zeitrahmens werden diese eingegangenen Anträge bearbeitet und beschieden (bitte in Tagen angeben)?
Ist bei dem Rentenersatzfonds sichergestellt, dass auch diejenigen ehemaligen Heimkinder Ersatzleistungen erhalten, die als Kinder (jünger als 14 Jahre und deshalb nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt) erzwungene Arbeit leisten mussten?
Nach welchen Kriterien werden Leistungen aus dem Fonds an betroffene ehemalige Heimkinder erbracht und inwiefern wird sichergestellt, dass bei Leistungen das Sachleistungsprinzip insoweit nachrangig behandelt wird, als – wie im geltenden Sozialrecht – die anspruchsberechtigten Betroffenen durch Auszahlungen von Geldleistungen in ihre Hände selbst über die Hilferealisierung bestimmen dürfen?
Inwieweit wird (auch) durch die Bundesregierung sichergestellt, dass die Betroffenen im Alter nicht durch einen Pflegebedarf (schon) der Stufe 1 wieder in unzumutbare stationäre Heimversorgungen gelangen, die sie retraumatisieren könnten?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung – rechtlich, materiell, informatorisch und praktisch – die Suche nach Akten und eine Akteneinsicht durch ehemalige Heimkinder, die schutzwürdiges Interesse an der weiteren Aufbewahrung von Akten sowie deren Einsicht haben, da sie ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Kenntnis über ihre Vergangenheit haben und diese Akten als Voraussetzung der Leistungsgewährung entscheidend sind?
Inwieweit ist geplant, die Akteneinsicht, das Kopieren der Akten und die Übergabe durch die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen zu organisieren, und gibt es zwischen Fonds und Anlaufstellen Kooperationsvereinbarungen?