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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Finanzierung des ukrainischen Nuclear Power Plant Safety Upgrade Program durch Euratom

Vorliegende Informationen zum Programm SUP, geplante Sicherheitsmaßnahmen für die 15 ukrainischen Reaktoren als Teil des Lebensdauerverlängerungsprogramms zur Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Designlebensdauer von 30 Jahren, erreichbare Sicherheitsstandards und erhöhte Unfallrisiken, Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen, möglicherweise verfrühte Finanzierungszusagen von Euratom und EBWE<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

21.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/950930. 04. 2012

Finanzierung des ukrainischen Nuclear Power Plant Safety Upgrade Program durch Euratom

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) haben angekündigt, dem Kreditersuchen des ukrainischen staatlichen Kernkraftwerksbetreiber Ukrainian National Energic Company (NEC) Energoatom nachzukommen und das von der ukrainischen Regierung geplante AKW-Nachrüstungsprogramm für die 15 Reaktoren im Land mit Krediten in Höhe von insgesamt 800 Mio. Euro zu unterstützen. Euratom, zu dessen Mitgliedsstaaten auch Deutschland zählt, hat die Absicht einen Kredit in Höhe von 500 Mio. Euro zu beschließen. Laut einer aktuellen Studie (http://bankwatch.org/sites/default/files/Ukraine-SUP-review.pdf), die im Auftrag vom CEE Bankwatch Network erstellt wurde, ist – anders als im Umweltbericht 2011 von NEC Energoatom dargestellt – davon auszugehen, dass die geplanten Sicherheitsmaßnahmen für die 15 Reaktoren Teil des Lebensdauerverlängerungsprogramms sind, mit dem die Reaktoren länger als die ursprünglich vorgesehenen 30 Jahre laufen könnten. Denn die Designlebensdauer der meisten Reaktoren endet je nach Reaktorblock zwischen 2012 und 2019.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Informationen, insbesondere in schriftlicher Form, liegen der Bundesregierung über das ukrainische Nuclear Power Plant Safety Upgrade Program (SUP) vor?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die geplanten Sicherheitsmaßnahmen für die 15 ukrainischen Reaktoren Teil des Lebensdauerverlängerungsprogramms sind?

3

Gibt es Nachweise darüber, welche Sicherheitsstandards durch das Programm erreicht werden sollen, und entsprechen diese denen in Deutschland?

4

Liegt der Bundesregierung die IAEA-Studie (IAEA = International Atomic Energy Agency) aus dem Jahr 2010 (Safety Evaluation of Ukrainian Nuclear Power Plants www-ns.iaea.org/projects/ukraine/default.asp?s=8) vor?

Wenn ja, warum wird sie nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, dient sie doch als Grundlage für die Kreditvergabe?

Wenn nein, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sie diese Studie bekommt und dass die Studie auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird?

5

Ist der Bundesregierung der „National Report on stress test results“ des staatlichen ukrainischen Nuclear Regulatory Inspectorate bekannt, der für die meisten der 15 ukrainischen Reaktoren eine Ende der Designlebensdauer je nach Reaktorblock bis 2019 festlegt (www.snrc.gov.ua/nuclear/ doccatalog/document?id=171796)?

Wie bewertet die Bundesregierung das Ende der Designlebensdauer der ukrainischen Reaktoren in Zusammenhang mit dem SUP, das eine Laufzeit über das Ende der Lebensdauer hinaus ermöglichen würde?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die ukrainische Aufsichtsbehörde die Lebensdauerverlängerung für die Atomkraftwerke Rivne 1 und Rivne 2 genehmigt hat, ohne die Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Anwendung zu bringen, und dass das Espoo Implementation Committee derzeit untersucht, ob es zu einer Verletzung der Konvention gekommen ist?

Wenn ja, wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass diese Frage geklärt werden muss, bevor Euratom eine Finanzierungszusage für das SUP macht?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, dass einige der vorgesehenen Modernisierungen „signifikante Änderungen“ im Sinne der Espoo-Konvention darstellen, wie z. B. die Einführung von Nuklearbrennstoff der zweiten Generation?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Änderung und das damit häufig in Zusammenhang gebrachte erhöhte Unfallrisiko durch den höheren Abbrand dieses Brennstoffs?

8

Wie bewertet die Bundesregierung, dass Euratom und die EBWE über die Zusage für die Finanzierung bereits vor dem Abschluss des Stresstests für die ukrainischen Reaktoren (erste Ergebnisse werden für Juni 2012 erwartet) beschließen möchte?

9

Wird die Bundesregierung Eurotam bzw. die EBWE dazu auffordern, die Ergebnisse der Stresstests abzuwarten, bevor die Kredite für das SUP vergeben werden?

Wenn ja, in welcher Form und bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Sicherheitsstandard der in der Ukraine betriebenen VVER-Reaktoren im Vergleich zu den in Deutschland in Betrieb befindlichen Reaktoren?

11

Teilt die Bundesregierung die Aussage des ukrainischen Betreibers und der Ukrainischen Aufsichtsbehörde, dass die Sicherheitsmaßnahmen auch für den Fall einer Abschaltung der Reaktoren notwendig seien, und hält sie dies als Grundlage für den Umweltbericht und das gesamte Kreditansuchen bei Euratom und EBWE für ausreichend?

12

Welche Rolle spielt die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH beim ukrainischen SUP?

13

Ist im weiteren Verfahren sichergestellt, dass eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung nach Espoo und EU-Richtlinie sowie eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Einbeziehung aller potenziell von Atomunfällen in der Ukraine betroffenen Staaten durchgeführt wird?

14

Wenn nein, wird die Bundesregierung eine vollständige UVP nach Espoo bzw. Informationszugang gemäß Aarhus-Konvention einfordern, damit auch die Bevölkerung und die Behörden in Deutschland über dieses Projekt Informationen und Mitsprachemöglichkeit erhalten?

15

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung (bilaterale und internationale Abkommen, Euratom-Mitgliedschaft), die Ukraine zur Darstellung von Alternativen zum Nuklearprogramm für weitere 15 Jahre aufzufordern, wie es laut SEA-Richtlinie (2001/42/EG) der EU erforderlich wäre?

Wird die Bundesregierung von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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