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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Reformen von Fahrlehrerrecht, Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen

Zeitpläne für die Umsetzung der Reformen, Berücksichtigung des Eckpunktepapiers der Verkehrsministerkonferenz (VMK) im Gesetzentwurf: Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten von Fahrschulen und der Qualität der Fahrausbildung, Modernisierung und Entbürokratisierung der Fahrlehrerausbildung, Änderung des Zugangs zum Fahrlehrerberuf, neue Anforderungen durch Einführung von Elektro- und Hybridfahrzeugen; Aufbauseminare zum Punkteabbau (ASP), Punktestand im Verkehrszentralregister, Studien zur Überarbeitung von ASP und MPU<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

30.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/963211. 05. 2012

Reformen von Fahrlehrerrecht, Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer/ Kraftfahrerinnen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen

der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Länder hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 5./6. Oktober 2011 aufgefordert, eine umfassende Reform des Fahrlehrerrechts in Angriff zu nehmen und noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Mit der Reform des Fahrlehrrechts sollen die Kooperationsmöglichkeiten der Fahrschulen und insbesondere die pädagogische Qualität der Fahrausbildung verbessert werden. Es wird angestrebt, die Fahrlehrerausbildung zu modernisieren und zu entbürokratisieren. Frauen soll der Zugang zum Fahrlehrerberuf erleichtert werden, und die neuen Anforderungen durch die Einführung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sollen Berücksichtigung finden. Die Aufbauseminare für punkteauffällige Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen (ASP) sollen wissenschaftlich überprüft und einheitlich gesetzlich geregelt werden; so sieht es das Eckpunktepapier vor, das im April 2012 von der Verkehrsministerkonferenz verabschiedet und an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weitergeleitet wurde.

Veränderungen bei den ASP sind auch Teil der von der Bundesregierung aktuell angestrebten Reform des Punktesystems für Verkehrsdelikte und des Verkehrszentralregisters des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg. So sieht das vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, vorgestellte Eckpunktepapier u. a. ein neues Interventionssystem für besonders auffällige Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen vor. Diese sollen künftig in Kleinstgruppen mit 2 bis 3 Teilnehmern/Teilnehmerinnen auch Seminarstunden bei Verkehrspsychologen/Verkehrspsychologinnen absolvieren müssen. Die Abgeltung von Punkten im Verkehrszentralregister durch den Besuch solcher Seminare soll hingegen entfallen.

Laut einem Bericht der „BILD Zeitung“ vom 29. März 2012 kündigte Bundesminister Dr. Peter Ramsauer ferner eine Reform der Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPU) an, da diese für die Betroffenen zu intransparent seien. Einzelfallgerechtigkeit, Rechtsgleichheit, Qualität und Transparenz der MPU müssten besser sichergestellt werden.

Zur Überarbeitung von ASP und MPU hat das BMVBS Studien bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Auftrag gegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Drucksache 17/9632 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fragen26

1

Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung der Reform des Fahrlehrerrechts gesetzt?

2

Wann wird sich das Bundeskabinett mit dem Eckpunktepapier der VMK beschäftigen?

3

Bis wann soll der Gesetzentwurf dem Bundesrat vorgelegt werden?

4

Zu welchem Zeitpunkt soll der Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht werden?

5

Welche der von der VMK beschlossenen Eckpunkte für die Reform des Fahrlehrerrechts wird die Bundesregierung beim Gesetzentwurf aufgreifen und welche nicht?

6

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten von Fahrschulen sind geplant?

7

Welche Maßnahmen zur Änderung der Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf, zur Modernisierung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung und zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Fahrausbildung plant die Bundesregierung?

8

Plant die Bundesregierung, dass die Zugangsvoraussetzungen für die Fahrerlaubnis der Klasse BE verändert werden?

9

Welche konkreten Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Fahrlehrerrechts, zur Qualitätssicherung und zur Fahrschulüberwachung plant die Bundesregierung?

10

Welche Verbesserungen bei den Ausbildungsfahrschulen und der Ausbildung der Fahrlehreranwärter/Fahrlehreranwärterinnen plant die Bundesregierung?

11

Plant die Bundesregierung eine Neufestlegung der Gebührenordnung für die Fahrlehrerprüfung?

12

Welche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anforderungen an die Fahrlehrer- und Führerscheinausbildung durch die Einführung von Elektro- und Hybridfahrzeugen plant die Bundesregierung?

13

Warum wurde der seit Jahren vorliegende Entwurf einer Verordnung für die Einführung eines Qualitätssicherungssystems in der Fahrlehrerausbildung bisher nicht umgesetzt?

14

Plant die Bundesregierung für diese Legislaturperiode die Verabschiedung einer Verordnung für den Einsatz von Qualitätssicherungssystemen in der Fahrlehrerausbildung?

Falls ja, bis wann?

15

Welche Studien welcher Institutionen liegen der Bundesregierung vor, die belegen, dass die derzeitigen ASP-Seminare wirkungslos sind?

16

Wer sind die Auftraggeber dieser Studien?

17

Wer sind die Verfasser dieser Studien?

18

Welche Gruppen von punkteauffälligen Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen nehmen mit welchem Anteil an den Aufbauseminaren zum Punkteabbau teil (Angaben bitte in Prozent darstellen)?

19

Wie hoch war der Anteil von Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen mit einem Punktestand von bis zu acht Punkten im Verkehrszentralregister?

20

Wie hoch war der Anteil von Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen mit einem Punktestand von bis zu 13 Punkten im Verkehrszentralregister?

21

Wie hoch war der Anteil von Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen mit einem Punktestand von 14 und mehr Punkten im Verkehrszentralregister?

22

Wann und warum hat die BASt eine Forschungsstudie zur abschreckenden Wirkung des Punktesystems für Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen an die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vergeben?

23

Wer ist seitens der BASt zuständig für die Vergabe dieser Studie?

24

Aus welchen Gründen hat sich die BASt für die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald entschieden, obwohl diese weder über einen Lehrstuhl für Verkehrspsychologie noch für Verkehrspädagogik verfügt?

25

Hat die BASt bei der Vergabe der Forschungsstudie zur abschreckenden Wirkung des Punktesystems für Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen auch andere wissenschaftliche Einrichtungen berücksichtigt?

Falls ja, welche wissenschaftlichen Einrichtungen waren dies?

Falls nein, warum hat sich die BASt bei der Vergabe der Forschungsstudie auf die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald beschränkt?

26

Welchen Zeitplan hat sich Bundesminister Dr. Peter Ramsauer zur Umsetzung der Reform der MPU gesetzt?

Berlin, den 11. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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