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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Notwendige Maßnahmen gegen die Belastung von Boden und Wasser durch uranhaltige Düngemittel

Urangehalt im Grund-, Trinkwasser und in den Oberflächengewässern sowie geschätzter Anteil aus Düngemitteln, Ergebnisse der Forschungsaufträge zu Uranbelastungen, großtechnische Möglichkeiten zur Uranreduzierung in Phosphatdüngern, Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates für Düngungsfragen beim BMELV, Regelungsvorhaben zu Grenzwerten, Belastung von Mineralwasser<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

30.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/963311. 05. 2012

Notwendige Maßnahmen gegen die Belastung von Boden und Wasser durch uranhaltige Düngemittel

der Abgeordneten Cornelia Behm, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Thilo Hoppe, Undine Kurth (Quedlinburg), Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Uran in Phosphatdüngemitteln – Uran im Düngemittel-, Bodenschutz- und Wasserrecht“ (Bundestagsdrucksache 16/11539) und „Uranbelastung von Böden und Grundwasser durch uranhaltige Phosphatdüngemittel“ (Bundestagsdrucksache 17/6019) geht hervor, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Senkung der Belastung von landwirtschaftlich genutzten Böden mit Uran aus Düngemitteln bisher ablehnt. Sie stützt sich dabei auf die Tatsache, dass bisher keine abschließende Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates für Düngungsfragen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Handlungsbedarf bei Uran vorliegt. Überzeugende Fakten dafür, dass solche Maßnahmen zur langfristigen Einhaltung des Grenzwertes für Uran im Trinkwasser nicht notwendig sind, hat die Bundesregierung aber bisher nicht geliefert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie stellt sich der Urangehalt im Grundwasser und in den Oberflächengewässern in Deutschland insgesamt und in den Bundesländern bzw. verschiedenen Regionen dar? Und wie hoch ist dabei der geschätzte Anteil des Urans aus der Düngerfracht?

2

Welche Erkenntnisse in Bezug auf die Belastung von Böden und Grundwasser haben die Forschungsaufträge zu Uranbelastungen aus der landwirtschaftlichen Düngung, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vergeben hat (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 17/6773), bisher geliefert?

3

Welche großtechnischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Urangehalts in Phosphatdüngern gibt es, und von welchen Kosten für eine solche Reduzierung geht die Bundesregierung aus?

4

a) Plant der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin, eine Stellungnahme zum Handlungsbedarf beim Uran aus Düngemitteln abzugeben? b) Wenn ja, wann ist mit dieser Stellungnahme zu rechnen?

5

Wenn nicht, a) dringt die Bundesregierung darauf, dass der Wissenschaftliche Beirat eine Stellungnahme zum Handlungsbedarf beim Uran vorlegt? Und wenn nein, warum nicht? b) Wird die Bundesregierung dann stattdessen eine Ressortforschungseinrichtung oder eine andere Institution damit beauftragen, eine Stellungnahme zum Handlungsbedarf beim Uran abzugeben?

6

Kann die Bundesregierung die in einem Beitrag der „WISO“-Sendung vom 19. März 2012 gemachten Angaben, denen zufolge im Jahr 2011 eine Million Einwohner mit Trinkwasser versorgt wurden, das mehr als 10 Mikrogramm Uran pro Liter enthielt, bestätigen? Wenn nein, wie hoch war das Maß an Überschreitungen nach Kenntnis der Bundesregierung?

7

Hält die Bundesregierung trotz dieser Überschreitungen und trotz der Warnungen von Experten vor einer – im Vergleich zum Uran der geogen bedingten Grundbelastung – hohen Geschwindigkeit des Übergangs von Uran aus Phosphatdüngemitteln in das Grundwasser an ihrer Ablehnung a) eines Grenzwerts für Uran in Phosphatdüngemitteln, und b) einer Kennzeichnung des Urangehaltes von Phosphatdüngemitteln fest, und wenn ja, warum? Wenn nein, welcher Grenzwert ist aus ihrer Sicht notwendig und sinnvoll?

8

Gibt es andere Regelungsvorhaben in Bezug auf Uran in Phosphatdüngemitteln, die die Bundesregierung verfolgt?

9

Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit dem Verursacherprinzip, dass die Trinkwasserversorger verpflichtet sind, einen Urangrenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter einzuhalten, wohingegen für die mögliche Quelle von Uranbelastungen des Trinkwassers – die Phosphatdüngung in der Landwirtschaft – aber weiterhin keine Regelungen zur Verminderung der Uraneinträge gelten? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Urangrenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser in Bezug auf die gesundheitliche Verträglichkeit bei Säuglingen und Kleinkindern, und wie bewertet sie Forderungen nach einer Senkung des Trinkwassergrenzwerts für Uran?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von Mineralwasser mit Uran?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Mineralwasser, für das bisher eine Angabe des Urangehaltes nicht erforderlich ist?

13

Gibt es auf EU-Ebene Bestrebungen, einen Grenzwert für Uran in Mineralwasser einzuführen, und wenn ja, wie ist der derzeitige Diskussions- und Verfahrensstand?

14

Wenn nicht, plant die Bundesregierung die Einführung eines Urangrenzwertes für Mineralwasser auf nationaler Ebene, und wenn nein, warum nicht?

15

Gibt es andere EU-Mitgliedsstaaten, die einen Grenzwert für Uran in Mineralwasser eingeführt haben?

Berlin, den 11. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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