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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unklarheiten bei den Förderprogrammen für den Güterkraftverkehr

Von den Förderprogrammen &quot;De-minimis&quot; und &quot;Aus- und Weiterbildung&quot; beim Bundesamt für Güterverkehr profitierende Unternehmen, mögliche Auswertung mit der vorhandenen IT in Bezug auf die Unternehmensgröße und ggf. IT-Anpassung, Aufteilung des Verhältnisses des Mittelabflusses zwischen KMU und Großunternehmen, Anreizeffekte und Förderungsberechtigung der Programme, Prüfverfahren, Missbrauchsvorbeugung von Fördergeldern<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

29.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/963411. 05. 2012

Unklarheiten bei den Förderprogrammen für den Güterkraftverkehr

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit den Förderprogrammen „Aus- und Weiterbildung“ und „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, um Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchzuführen. Von den Programmen sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren, aber auch Großunternehmen wie ALDI Süd oder ALDI Nord mit ihren Regionalgesellschaften scheinen die Mittel zu nutzen. Klare Auskünfte hierzu erfolgen jedoch nicht vonseiten der Bundesregierung. Laut Antwort auf die Kleine Anfrage „Förderprogramme im Bundesamt für Güterverkehr“ (Bundestagsdrucksache 17/9315) ist „die IT beim Bundesamt für Güterverkehr nicht so ausgelegt, dass eine Auswertung nach Unternehmen standardmäßig erfolgen könnte.“ Weiterhin wird erklärt, dass Fördermittel aus den Programmen „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ auch für Großunternehmen zugänglich sind, insofern sie einen Anreizeffekt nachweisen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie verschafft sich die Bundesregierung einen Überblick, welche Unternehmen von den Förderprogrammen „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ profitieren?

2

Kann mit der vorhandenen IT eine Auswertung in Bezug auf die Unternehmensgröße erfolgen, so dass ersichtlich ist, welche Unternehmen von den Förderprogrammen profitieren?

Falls ja, welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen?

Falls nein, wieso nicht?

3

Gibt es Erkenntnisse darüber, in welchem Verhältnis sich der Mittelabfluss zwischen KMU und Großunternehmen aufteilt?

Falls ja, wie verhält sich dieser?

Falls nein, wieso werden diese Angaben nicht erfasst?

4

Ist zukünftig eine IT-Anpassung zur Auswertung der Förderprogramme vorgesehen?

Falls ja, wie hoch werden die Kosten geschätzt?

Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

5

Haben die Unternehmen ALDI Süd oder ALDI Nord (bzw. ihre Regionalgesellschaften) Zuschüsse erhalten bzw. die Programme „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ in Anspruch genommen?

6

Welche Anreize will die Bundesregierung mit den Förderprogrammen „Deminimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ bei Großunternehmen setzen?

7

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese Maßnahmen durch Großunternehmen nicht aus Unternehmensmitteln finanziert werden können?

8

Nimmt die Bundesregierung eine Auswertung der angegebenen Anreizeffekte bei der Beantragung von „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ vor?

Falls ja, welche Anreizeffekte werden von Großunternehmen bei Antragstellung angegeben?

Falls nein, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, sich einen Überblick über die Angaben der Unternehmen zu verschaffen?

9

Wie definiert die Bundesregierung, was ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs ist, und wie wird das überprüft?

10

Inwiefern trifft es zu, dass allein der Betrieb eines Lkw als Förderungsberechtigung ausreichend ist?

11

Wie wird sichergestellt, dass die geförderten Maßnahmen den Zielen der Förderprogramme entsprechen?

12

Werden die geförderten Maßnahmen durch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Bundesamtes für Güterverkehr persönlich geprüft, beruht die Bewertung ausschließlich auf Angaben des Fördernehmers oder inwiefern erfolgt die Prüfung anderweitig?

13

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Förderziele mit den geförderten Maßnahmen erreicht werden, oder sieht sie Verbesserungsbedarf, um dem Missbrauch von Fördergeldern vorzubeugen?

Falls ja, was sollte verändert werden?

Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

Berlin, den 11. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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