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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einreiseverweigerung von algerischen Geschäftsleuten am Flughafen Frankfurt am Main

Hintergründe der Vernehmung und Verweigerung der Einreise algerischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei auf dem Frankfurter Flughafen am 5. Mai 2012, Zahlenangaben zur Zurückweisung algerischer Staatsangehöriger mit Schengenvisum seit 2005<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/990211. 06. 2012

Einreiseverweigerung von algerischen Geschäftsleuten am Flughafen Frankfurt am Main

der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit einigen Tagen wird in der algerischen Presse breit über einen Vorfall am Frankfurter Flughafen berichtet. Danach sollen am 5. Mai 2012 drei algerische Staatsangehörige bei ihrer Einreise am Frankfurter Flughafen drei Tage lang ohne erkennbaren Grund festgehalten worden sein (vgl. Online-Nachrichtenportal vom 23. Mai 2012 www.elwatan.com/actualite/des-algeriens-maltraitesa-l-aerport-de-frankfurt-ils-reclament-une-reaction-de-l-etat-algerien-23-05-2012-171822_109.php).

Zwei der Reisenden sollen leitende Angestellte eines algerischen Grafikunternehmens gewesen sein, die einer offiziellen Einladung zu einer Grafikmesse in Frankfurt gefolgt waren. Nach dem Besuch der Messe wollten die Geschäftsleute weiter nach Paris reisen. Beide sollen im Besitz eines Visums für den Schengen-Raum gewesen sein, ausgestellt vom französischen Konsulat in Algier (vgl. die algerische Zeitung Liberté vom 16. Mai 2012 www.liberte-algerie.com /actualite/deux-algeriens-racontent-leur-cauchemar-a-l-aeroport-de-frankfurt-refoules-d-allemagne-bien-que-detenteurs-d-un-visa-schengen-178146). Bei der dritten Person soll es sich um eine junge Zahntechnikerin gehandelt haben, die lediglich in Frankfurt zur Durchreise in die Niederlande war. Auch sie soll im Besitz eines Schengenvisums gewesen sein.

Die Reisenden sollen stundenlang vom Bundesgrenzschutz am Frankfurter Flughafen befragt worden sein. Gegenüber dem Nachrichtenportal „elwatan.com“ erklärte die junge Zahntechnikerin: „Sie haben mich durchsucht, erniedrigt und sich über mich lustig gemacht, dann haben sie mein Visum annulliert und mich zurück nach Algier geschickt.“ Ein Mitarbeiter des Grafikunternehmens beschwerte sich: „Die Befragung dauerte acht lange Stunden, ich hatte einen Schwächeanfall, aber man verweigerte mir einen Arzt. Sie zwangen uns zur Zahlung einer Strafe von 150 Euro, sonst kämen wir sofort ins Gefängnis.“

Die drei Reisenden sollen zu keinem Zeitpunkt darüber informiert worden sein, warum sie polizeilich festgehalten bzw. nicht einreisen oder weiterreisen durften. Schließlich sollen sie die Rückreise nach Algerien angetreten haben.

In dem erwähnten Artikel des Nachrichtenportals „elwatan.com“ wird auch darüber berichtet, dass im März 2011 eine Gruppe von 23 Algeriern, die jeweils im Besitz eines Schengenvisums waren, unter denselben Umständen in Frankfurt zunächst tagelang festgehalten und dann zurückgewiesen wurden.

Laut einer Agenturmeldung der „Algérie Presse Service“ vom 23. Mai 2012 wurde ein Vertreter der deutschen Botschaft in Algerien am 16. Mai 2012 vom algerischen Außenministerium einberufen und zu den Vorkommnissen am Frankfurter Flughafen befragt. Der deutsche Diplomat soll demzufolge Verständnis hinsichtlich der Reaktion von algerischer Seite geäußert und versichert haben, sich in dieser Angelegenheit sofort an sein Ministerium zu wenden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Trifft es zu, dass drei algerische Staatsangehörige, die jeweils im Besitz eines Schengenvisums waren, am 5. Mai 2012 bei der Einreise am Frankfurter Flughafen für längere Zeit festgehalten und anschließend nach Algerien zurückgewiesen wurden?

Wenn ja, aus welchen Gründen, über welchen Zeitraum, und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

2

a) Haben die deutschen Behörden die Reisenden über die Gründe der Visaannullierungen bzw. der Einreiseverweigerung, wie in Artikel 34 Absatz 6 des Visakodex bzw. Artikel 13 des Schengener Grenzkodex vorgeschrieben, informiert?

b) Wenn ja, wann hat welche deutsche Behörde die Betroffenen in welcher Form und Sprache unterrichtet?

c) Wenn nein, warum nicht?

3

a) Wurden die Reisenden gemäß Artikel 34 des Visakodex bzw. Artikel 13 des Schengener Grenzkodex auf die Möglichkeit hingewiesen, gegen die Visaannullierung bzw. die Einreiseverweigerung Rechtsmittel einzulegen?

b) Wenn ja, wann hat welche deutsche Behörde die Betroffenen in welcher Form und Sprache hierüber aufgeklärt?

c) Wenn nein, warum nicht?

4

a) Wurde den Betroffenen in der Zeit, in der sie am Frankfurter Flughafen festgehalten wurden, Zugang zur algerischen Botschaft bzw. zu einem Rechtsbeistand gewährt?

Wenn nein, warum nicht?

b) Haben die deutschen Behörden die Betroffenen auf den Zugang zum Flughafensozialdienst hingewiesen?

Wenn nein, warum nicht?

5

a) Haben die deutschen Behörden die zuständige französische Behörde über die Annullierung der Visa, wie in Artikel 34 Absatz 2 des Visakodex vorgeschrieben, unterrichtet?

b) Wenn ja, wann hat welche deutsche Behörde die französische Seite hierüber in welcher Form und Sprache unterrichtet?

c) Wenn nein, warum nicht?

6

a) Hat die Grenzschutzbehörde geprüft, ob den Reisenden am Frankfurter Flughafen etwa gemäß Artikel 35 des Visakodex ein Visum hätte erteilt werden können?

b) Wenn eine neue Visumserteilung zulässig gewesen wäre, wurden die Reisenden auf diese Möglichkeit hingewiesen?

c) Wenn eine neue Visumserteilung zulässig gewesen wäre, warum hat die deutsche Grenzbehörde den Reisenden keine neuen Visa ausgestellt?

d) Im Falle, dass eine erneute Visumserteilung nicht zulässig gewesen wäre, welche Voraussetzungen für eine erneute Visumserteilung haben die Reisenden nicht erfüllt?

e) Sollte eine Visumserteilung an der Grenze für die Reisenden nicht möglich gewesen sein, sieht die Bundesregierung rechtlichen Änderungsbedarf, damit Geschäftsleute, die, wie die Betroffenen, eine Messe in Deutschland besuchen wollen, kurzfristig ausnahmsweise ein Visum an der Grenze erhalten können?

7

Trifft es zu, dass einzelne der drei Betroffenen Geldbeträge an die deutschen Behördenvertreter zahlen mussten?

Wenn ja, in welcher Höhe, zu welchem Zweck, und auf welcher Rechtsgrundlage?

8

Trifft es zu, dass zumindest einer der Reisenden einen Schwächeanfall erlitt?

Wenn ja, wurde diesem dann Zugang zu einem Arzt gewährt?

Wenn nein, warum nicht?

9

a) Trifft es zu, dass ein Vertreter der deutschen Botschaft zu dem Vorfall in das algerische Außenministerium berufen wurde?

b) Wenn ja, welche Kritikpunkte hat die algerische Regierung vorgetragen?

c) Welche Konsequenzen zieht das Auswärtige Amt aus diesen Kritikpunkten der algerischen Regierung?

10

a) Trifft es zu, dass im März 2011 ca. 23 algerische Staatsangehörige, die alle im Besitz von Schengenvisa waren, bei der Einreise auf dem Frankfurter Flughafen tagelang festgehalten, befragt, durchsucht und daraufhin nach Algerien zurückgewiesen wurden?

b) Wenn ja, wie viele algerische Staatsangehörige wurden für welchen Zeitraum, aus welchen Gründen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage am Frankfurter Flughafen festgehalten?

11

a) Wie viele algerische Staatsangehörige, die bei ihrer Einreise im Besitz eines Schengenvisums waren, wurden seit 2005 jährlich an der deutschen Grenze aus welchen Gründen zurückgewiesen?

b) Wie viele von ihnen wurden zuvor über welchen Zeitraum auf dem Flughafengelände festgehalten?

12

a) Mit welchen Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung Vertretungsvereinbarungen nach Artikel 8 des Visakodex geschlossen, aufgrund derer ein Mitgliedstaat im Namen des nach Artikel 5 des Visakodex zuständigen Mitgliedstaates Anträge prüfen und Visa erteilen kann?

b) Welche Regelungen enthalten diese Vereinbarungen im Einzelnen?

13

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem abschreckenden Verhalten, das die deutschen Behörden am Frankfurter Flughafen an den Tag gelegt haben, vor dem Hintergrund der Bestrebungen der EU-Staaten, die nachbarschaftlichen Beziehungen zu den südlichen Mittelmeeranrainern zu verbessern und zu vertiefen?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Befürchtung, dass die in der algerischen Presse beschriebenen Zurückweisungen von Reisenden dazu beitragen, dass Deutschland international als ein wenig gastfreundliches und der Welt nicht zugewandtes Land betrachtet wird?

Berlin, den 11. Juni 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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